Wie, bitte schön, möchten Sie denn, falls Sie mal in Regierungsverantwortung kommen, dann, wenn es auch noch konjunkturelle Schwankungen gibt, in der Lage sein, Ihre Aufgaben für dieses Land zu erfüllen?
Da kann ich nur sagen: Bei der FDP habe ich ja noch ein gewisses Verständnis – da gilt „Privat vor Staat“; im Prinzip wollen die gar keinen handlungsfähigen Staat. Bei der CDU kann ich es nicht verstehen.
Was ist jetzt die Ausgangslage des Grundgesetzes? In Nordrhein-Westfalen gilt ab 2020 die Schuldenbremse, der Zwang zum Ausgleich des Haushalts mit null Krediten,
oder nicht beschlossen wird. Das steht im Grundgesetz. Das gilt ohne Wenn und Aber für NordrheinWestfalen. Aber das Grundgesetz hat auch ein Aber. Und dieses Aber haben schon elf Länder in gesetzliche Regelungen übertragen. Da hat auch die Opposition mitgemacht. Sie haben es in einen Verfassungsrang gesetzt. Da ging es darum – und das ist doch gerade das Ziel –, die vollkommen bedingungslose Härte der Schuldenregelung auf sinnvolle Weise tatsächlich aufzuweiten,
und zwar, damit Naturkatastrophen und unvorhergesehene außergewöhnlichen Notsituationen begegnet werden kann. Das ist Punkt eins. Und Punkt zwei ist –
und darauf müssten Sie, wenn Sie jemals Interesse hätten, handlungsfähig Regierungsarbeit leisten zu wollen, einen großen Wert legen –: Es muss möglich sein, dass ein Land investitionsfähig bleibt. Da kann ich wieder sagen: Wenn die FDP meint, dass das ausreichend geregelt ist, wenn alles mit PPP läuft, dann mag das ja für Sie in Ordnung sein.
Meine Meinung ist, dass wir uns dem auf keinen Fall ausliefern sollten. Da gebe ich auch Herrn Kern absolut recht.
PPP kann als Alternative gerne da stehen, aber ich muss die Möglichkeit haben, es auch anders regeln zu können. Und jetzt geht es darum, dass man sich noch einmal verdeutlichen muss: Was ist denn ein strukturell und nachhaltig ausgeglichener Haushalt?
Das ist einer, der natürlich auch Lasten auf Jahre verschieben darf, wenn diesen Lasten Nutzen für diese Jahre gegenüberstehen. Das gilt für Straßen, das gilt für das, was wir mit „Gute Schule 2020“ machen, das gilt möglicherweise auch in anderen Bereichen. Deswegen wird man Wert darauf legen müssen – wenn ein Staat handlungsfähig bleiben will –, dass die Schuldenbremse so eingehalten wird, wie sie gemeint ist, nämlich: dass wir nicht zulasten der zukünftigen Generationen leben.
Das tun wir nicht, wenn wir jetzt Schulen reparieren und der Nutzen dieser reparierten Schulen für mehrere Jahre dann zu jährlichen Lasten im Landeshaushalt führt.
Die müssen wir ausgleichen. Das wird mit diesem Gesetz geregelt. Es wäre schön gewesen, Sie hätten nicht aus anderen Gründen in der Verfassungskommission am Ende der Änderung nicht zugestimmt. Denn die Schuldenregel war am Ende ja gar nicht der Punkt. Das machen Sie jetzt genauso, wie Sie in der Welt rumlaufen und erzählen, weil es hier noch keine gesetzliche Regelung gebe, gebe es überhaupt keine Schuldenregel für Nordrhein-Westfalen. Das ist doch erkennbar eine Irreführung, die Sie vorhaben. Das, was hier gemacht wird, ist eine gesetzliche Regelung, die Schuldenregel so anzuwenden, wie sie gedacht ist, aber nicht zur Strangulierung der Tätigkeit dieses Staates.
Das möchten Sie offenbar, und deswegen können Sie nicht regieren, dürfen Sie nicht regieren, wollen aber offenbar auch nicht regieren. Das stellen wir hiermit dann auch einmal fest. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind am Ende der Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen erstens ab über den Gesetzentwurf, das ist die Drucksache 16/13315. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 16/14686, den Gesetzentwurf Drucksache 16/13315 in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen.
Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 16/14686 und nicht über den Gesetzentwurf. Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf mit Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU, der FDP, der Piraten und bei Ent
haltung des fraktionslosen Abgeordneten Schulz angenommen und damit der Gesetzentwurf Drucksache 16/13315 in der Fassung der Beschlussempfehlung in zweiter Lesung verabschiedet.
Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der Piraten, das ist die Drucksache 16/14760. Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 16/14760 mit den Stimmen von SPD, CDU, Grünen und der Fraktion der FDP, bei Zustimmung der Fraktion der Piraten und bei Enthaltung des fraktionslosen Abgeordneten Schulz abgelehnt.
Wir kommen drittens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP, das ist die Drucksache 16/14792. Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Wer stimmt dem nicht zu? – Das sind die anderen Fraktionen. Wer enthält sich? – Der fraktionslose Abgeordnete Schulz. Damit ist dieser Entschließungsantrag Drucksache 16/14792 mit Stimmen von SPD, Grünen und den Piraten, bei Enthaltung des fraktionslosen Abgeordneten Schulz und bei Zustimmung der Fraktionen von CDU und FDP abgelehnt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie gewünscht, ein Sprichwort: Gelegenheiten ergeben sich nicht, sie sind stets vorhanden.
Seit dem 16. März 2016 bietet sich der rot-grünen Landesregierung die Gelegenheit, ein Konzept für den Bundesverkehrswegeplan zu erarbeiten. Diese Gelegenheit wurde allerdings bis heute nicht genutzt. Dies ist erstaunlich, wenn man sich vor Augen hält, welche Bedeutung der Bundesverkehrswegeplan für
Nordrhein-Westfalen hat. Der Bundesverkehrswegeplan 2030 ist das größte Investitionsprogramm für die Infrastruktur, das es je gegeben hat. Der auf dem Bundesverkehrswegeplan aufsetzende und vom Bundestag im Dezember beschlossene Bedarfsplan ist die Grundlage für die Entwicklung der Bundesfernstraßen bis 2030.
Das Prinzip „Erhalt vor Neubau“ ist richtig. Dies hat die CDU-geführte Landesregierung im Übrigen bereits beim Landesstraßenbau im Jahr 2008 so eingeführt. Seit dem 16. März 2016 ist bekannt, dass nahezu 14 Milliarden € im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans 2030 nach Nordrhein-Westfalen fließen können. Denn mit den Rekordmitteln gibt es zum ersten Mal eine klare und realistische Finanzierungsperspektive. Das gab es beim alten Bundesverkehrswegeplan so nicht. Der alte Plan war hoffnungslos überzeichnet. Er war in der Tat eine Wünsch-dir-was-Liste.
Trotz allem gibt es jedoch keinen Automatismus, dass die 14 Milliarden €, die uns zustehen, auch zu uns fließen. Der Bundesverkehrswegeplan 2030 ist ja kein Finanzierungsplan. Die Bundesstraßen werden in Auftragsverwaltung von den einzelnen Bundesländern geplant. Nur wenn Nordrhein-Westfalen genügend Bundesfernstraßenprojekte zügig bis zur Baureife plant, kann das NRW-Paket auch vollumfänglich umgesetzt werden.
Die Landesregierung ist nun am Zug. Sie muss unverzüglich die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Bundesmittel auch zeitnah und vollständig verbaut werden können.
Meine Damen und Herren, nicht nur die Finanzen, die wir bekommen können, sind bekannt – seit März 2016 wissen wir auch, welche Bundesfernstraßenprojekte im vordringlichen Bedarf sind. Daher muss jetzt umgehend ein Konzept zur Umsetzung der Bundesverkehrswegeplanprojekte in Nordrhein-Westfalen erarbeitet werden. Bislang jedoch fehlt ein solches Konzept.
Herr Minister Groschek, seit über einem Jahr haben Sie Gewissheit, dass mindestens 13,8 Milliarden € zur Verfügung stehen, aber bis heute gibt es keinen Plan, wie diese Rekordsumme verbaut werden soll. Bis heute gibt es keinen Plan, welche Lücken in Nordrhein-Westfalen im Autobahnsystem als Erstes geschlossen werden.