Alles das trägt dazu bei, dass Menschen ohne Sucht und Drogen leben können. Alles das ist eine ernsthafte Auseinandersetzung, um diesem gesellschaftlichen Phänomen zu begegnen.
Daher bleibt völlig unverständlich, warum die FDP hier diesen substanzlosen Antrag stellt und ihn auch noch durch ein zeitraubendes Verfahren quälen will. Noch einmal: Sie setzen die falschen Schwerpunkte. Sie ignorieren die Realitäten.
Wir lehnen Ihren Antrag ab, stimmen aber selbstverständlich der Überweisung zu. Ich bin sehr gespannt, ob dazu im Ausschuss noch irgendetwas Neues kommt.
Danke. – Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Zuschauer im Saal und zu Hause! Ich will nicht alles wiederholen, was meine Vorredner schon gesagt haben, und konzentriere mich auf einige wenige Punkte. Die Quintessenz hat der Kollege Wedel auch schon selbst vorweggenommen. Die Quintessenz lautet nämlich: Die Justizvollzugsanstalten werden Sie mit Ihrem Antrag nicht drogenfrei kriegen. Der Antrag ist ungeeignet.
Die FDP hat mal wieder im Archiv gekramt und einen alten Antrag aus dem Hut gezaubert. Was in anderen Bundesländern keine Zustimmung gefunden hat, soll in NRW noch mal probiert werden. In Berlin wurde der Antrag bereits abgelehnt. Auch in Rheinland-Pfalz scheint man beim stichprobenartigen Einsatz von Spürhunden bleiben zu wollen, wie man aus einer Antwort auf eine Große Anfrage schließen kann. Viel Hartnäckigkeit für eine falsche Politik!
bracht. In Berlin sagten Ihre Parteikollegen, die große Mehrheit der Inhaftierten sei nicht süchtig oder konsumiere nicht. Es solle verhindert werden, dass die Insassen zu Erstkonsumenten würden.
In NRW stellen Sie hingegen darauf ab, dass es rund 40 % Drogensüchtige in den JVAs gibt. Das macht Ihr Anliegen nicht glaubwürdiger.
Der Einsatz von Spürhunden ist aber auch aus anderen Gründen für uns nicht unproblematisch. Oft wird der Spürhundeeinsatz mit dem Einsatz von Hunden an Flughäfen verglichen und damit bagatellisiert. Aber bei Ihrem Antrag geht es doch darum, dass sich Menschen in JVAs beschnüffeln lassen müssen. Davon wären nicht nur die Häftlinge, sondern auch und gerade die Besucher, die Rechtsanwälte und die JVA-Bediensteten betroffen.
Meine Damen und Herren, der anlassunabhängige Einsatz von Hunden direkt am Menschen erweckt bei mir unangenehme Assoziationen.
In Ihrem Antrag sind zudem scheinbar überhaupt nicht die Gefahren bedacht worden, die bei dem Einsatz von Spürhunden entstehen. So kam es in Baden-Württemberg laut Presseberichten zu mehreren Beißvorfällen. Und durch Fehlalarme der Hunde – die gibt es auch – werden Besucher stigmatisiert, und es kommt zu unrechtmäßigen Besucherbeschränkungen für die betroffenen Inhaftierten.
Sie von der FDP gehen mit diesem Antrag weiter den Weg einer Law-and-Order-Partei. Das überrascht mich etwas. Symptombehandlung statt Ursachenbekämpfung, Repression statt Therapie, Show statt Hilfe – das ist dieser Antrag.
Schwächsten der Gesellschaft, bräuchten unsere Solidarität, darüber bestünde kein Dissens in diesem Haus. – Okay. Aber wenn es um konkrete Politik geht, ist von dieser Solidarität nichts mehr zu sehen. Auch die Schwächsten in den JVAs brauchen unsere Solidarität und keine weiteren Repressionen.
Es greift nämlich zu kurz, zu fordern: Die JVAs müssen drogenfrei werden. – Wir sagen: Die Süchtigen müssen drogenfrei werden. Stellen Sie doch einmal die Menschen in den Mittelpunkt Ihrer Politik. Denn was an Mitteln für zusätzliche Spürhunde und deren Ausbildung gesteckt wird, kann nicht mehr für Drogenpräventionsmaßnahmen, Therapien und Hilfe für die Betroffenen verwendet werden. Hier haben wir aber den wirklichen Nachholbedarf.
Gerne wollen wir mit Ihnen im Ausschuss über die effektive Bekämpfung von Sucht in Gefängnissen diskutieren. Wir werden daher der Überweisung an den Ausschuss zustimmen.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Wir Piraten bleiben dabei: Prävention und Hilfe ist besser als pure Repression.
Da wir zurzeit scheinbar die inoffiziellen Lateinwochen im Landtag haben, möchte ich schließen mit: Cave canem! – Hüte dich vor dem Hund! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin ausgesprochen dankbar, dass wir hier auch mal über das Thema „Drogen“ sprechen können. Drogen sind leider Bestandteil unserer Gesellschaft. Es ist daher wenig verwunderlich, dass Drogen auch Bestandteil der Diskussion in unseren Justizvollzugsanstalten sind.
Wir alle machen uns, glaube ich, Gedanken, wie man die Sucht in den Anstalten wirksam bekämpfen kann, meine Damen und Herren. Dazu sollten wir gerne auch gemeinsam im Ausschuss über vernünftige und realistische Lösungsmöglichkeiten nachdenken.
Der Antrag der FDP-Fraktion, für jede Anstalt einen Rauschgiftspürhund vorzuhalten, führt allerdings meines Erachtens in die Irre, weil der Blick hier einseitig auf Kontrollen und nicht auf unseren tatsächlichen Schwerpunkt gerichtet wird.
Meine Damen und Herren, es ist zutreffend: Anfang 2010 wurden zunächst befristet für ein Jahr vier Drogenspürhunde für nordrhein-westfälische Justizvollzugsanstalten eingesetzt. Die Drogenspürhunde haben es im Laufe der Zeit geschafft, kleinere Mengen Drogen aufzuspüren. Interessant war, dass die Menge der gefundenen Drogen nicht mal so groß war, sondern dass verschiedene Versteckmöglichkeiten aufgedeckt worden sind, die vorher vielleicht nicht immer so in Betracht gekommen sind.
Sie wissen, meine Damen und Herren: Die Landesregierung ist gegen prekäre Beschäftigungsverhältnisse. Deswegen haben wir Anni aus CastropRauxel, Maja aus Kleve, Irma aus Hamm und Gina aus Köln jetzt unbefristet eingestellt.
chen hat, dass es solche Hunde gibt und dass diese jeden Tag und jede Stunde in der Anstalt sein können. Mit diesem Risiko muss jeder leben, der in einer Justizvollzugsanstalt sitzt und möglicherweise vorhat, dort illegale Drogen zu besitzen. Insoweit ist die in ihrem Antrag beschriebene abschreckende Wirkung, die Drogenspürhunde haben sollen, durchaus auch mit vier Hunden gegeben.
Ich komme gern noch mal auf den Vortrag von Herrn Haardt zu sprechen, der sagte, die Mitarbeiter im Justizvollzug seien überlastet, es gebe viele Überstunden. Wir haben das mal nachgerechnet: Für jede Justizvollzugsanstalt einen Drogenspürhund, das wären 37 Hunde, wenn Sie auch die des offenen Vollzuges meinen, es wären ein paar weniger, wenn wir nur die des geschlossenen Vollzuges nehmen. Das bedeutet aber nicht nur einen Hund mehr, sondern auch einen Mitarbeiter mehr, weil jeder Hund einen Hundeführer braucht. Insofern sind das Kosten von 1,5 Millionen €, die jährlich zusätzlich entstehen würden, wenn wir Ihrem Antrag folgen würden.
Meine Damen und Herren, ich glaube, wir brauchen eine vernünftige Kombination, die unsere vier Hunde, aber auch zahlreiche Hilfsangebote umfasst. Ganz wichtig ist, dass wir die drogenabhängigen Gefangenen während der Zeit ihrer Inhaftierung in einer Weise stabilisieren und sie so auf das weitere Leben vorbereiten, dass sie nicht mehr suchtmittelabhängig sind. Dazu gibt es eine ganze Menge an Maßnahmen.
Wir haben einen sehr hohen Anteil an Gefangenen, die mittlerweile substituiert werden. Wer Methadon regelmäßig bekommt, der steht auch nicht in der Not, sich auf irgendeine Art und Weise Drogen beschaffen zu müssen. Ich glaube, das ist ein vernünftiger Ansatz, um Drogenkriminalität und Drogenschmuggel zu bekämpfen.
Wir bilden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Suchtberatern aus. Wir intensivieren die Kooperation mit externen Suchtberatungsstellen, die von außen in die Anstalten kommen, dort Suchtmittelberatung für die Gefangenen machen und die auch, wenn die Gefangenen entlassen wurden, noch Ansprechpartner für sie sind. Diese Kooperation ist sehr hilfreich.
Im Ergebnis geht es darum, die Drogen zu bekämpfen, nicht die Gefangenen. Deswegen halte ich Ihren Antrag für wenig zielführend.
Herzlichen Dank, Herr Minister Kutschaty. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Wir sind damit am Schluss der Beratung.
16/1273 an den Rechtsausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Spricht sich jemand gegen diese Überweisungsempfehlung aus? – Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen.