Protokoll der Sitzung vom 30.11.2012

Herzlichen Dank, Frau Kollegin Philipp. – Für die CDU-Fraktion hat nun der Kollege Haardt das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Philipp! Die Justizvollzugskommission war am Montag in der JVA Bochum. Ich habe dabei nach der Anzahl der Drogentherapie- und Vorbereitungsplätze gefragt, die mich interessierten und mir etwas zu gering erschienen. Ich habe gefragt, ob es angesichts der Verweildauer von vier bis zwölf Monaten eine Warteliste gibt. Die Antwort lautete, es gebe keine Warteliste, weil das Interesse an solchen Plätzen bei den Häftlingen ausgesprochen gering sei. Da klaffen also Ihre Vorstellungen vom Angebot an Therapieplätzen und dem, was tatsächlich passiert, offenkundig weit auseinander.

Kommen wir zum konkreten Thema. Wir behandeln einen Antrag, bei dem erneut deutlich wird, dass die Landesregierung hier bei einem vielleicht nicht ganz so ganz bedeutend erscheinenden Thema ein konsequentes und sinnvolles Handeln vermissen lässt.

Was ist eigentlich passiert? – Sie werden nicht ernsthaft bestreiten können, dass wir im Justizvollzug ein nachhaltiges Drogenproblem hatten und noch haben. Das war der Hintergrund dafür, dass die damalige Justizministerin Frau Müller

Piepenkötter Anfang 2010 ein Pilotprojekt startete, bei dem vier Suchtmittelspürhunde ausgebildet worden sind und im Justizvollzug eingesetzt wurden. Damals ging man übrigens von 35 % Drogenabhängigen unter den Insassen von Justizvollzugsanstalten aus. Heute liegt der Wert eher bei 40 %.

Sinn und Zweck des damaligen Modellprojektes war die Erprobung justizeigener Spürhunde im praktischen Betrieb der Justizvollzugsanstalten. Bei Bewährung – so die Planung bei Einführung des Modellprojektes – sollten weitere Hunde ausgebildet werden und zum Einsatz kommen. Sukzessive soll

ten Drogenspürhunde in allen Justizvollzugsanstalten des Landes eingeführt werden.

Nach Ablauf der einjährigen Probephase haben Sie, Herr Minister Kutschaty, entschieden, dass die vier ausgebildeten Hunde dauerhaft eingesetzt werden. Sie hatten sich nämlich als wirksames Instrument zur Bekämpfung der Drogenproblematik im Vollzug erwiesen. Diese Entscheidung war ausnahmsweise einmal richtig.

Sie hätten es allerdings nicht bei dieser Entscheidung belassen dürfen, sondern aus der richtigen Erkenntnis heraus die richtigen Schlüsse ziehen und die richtigen Maßnahmen einleiten müssen. Sie hätten das Programm fortsetzen müssen. Denn: Was soll ich mit einem Modellprojekt, bei dem ich am Ende feststelle, dass es „nur“ erfolgreich war, ohne dass ich daraus Schlüsse ziehe?

Wären – wie es der Antrag vorsieht – fortlaufend jeweils vier Hunde ausgebildet worden, stünden bei einer Vorauswahlzeit von etwa zwei Wochen, um geeignete Hunde zu finden, und einer Ausbildungszeit von etwa vier Monaten heute bereits etwa 20 Hunde und damit Hunde für mehr als die Hälfte der nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten zur Verfügung. Im Jahr 2014 könnte das Ziel einer flächendeckenden Versorgung bereits erreicht sein.

Ich will gerne zugestehen: Die Spürhunde lösen das Drogenproblem nicht allein,

(Beifall von den GRÜNEN)

aber sie sind ein wichtiger Baustein zur Eindämmung des Problems. Insbesondere stellen sie eine wesentliche Ergänzung der Überprüfung durch das Personal dar. Entscheidend ist, dass wir beim Drogenhandel nicht über Mengen im Kilobereich reden, sondern wir reden über Kleinstmengen, zum Teil über nur 0,1 g, die in den Anstalten kursieren. Das heißt: Wir reden über Drogenkrümel. Diese kleinsten Krümel können in jeder Hosennaht, in Zahnpastatuben, in ausgehölten Tischkanten usw. verschwinden. Sie sind daher selbst durch geschultes Personal nur schwer zu erkennen.

Vor diesem Hintergrund kann auch der Einsatz von Hunden einen nennenswerten Beitrag zur Entlastung des Personals leisten. Schließlich haben wir gerade, was die Belastung des Personals betrifft, ein erhebliches Problem im Justizvollzug. Per Oktober dieses Jahres reden wir über 524.000 Mehrarbeitsstunden, deren Abbau bei Krankenständen von zum Teil mehr als 10 % jedenfalls in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist.

Deshalb ist es noch weniger nachvollziehbar, dass das erfolgreiche Modellprojekt von Ihnen, Herr Minister Kutschaty, zwar für gut befunden, aber gleichwohl nicht fortgesetzt wurde.

Herr Kollege, ich darf Sie bitten, zum Ende zu kommen.

Meines Erachtens bedeutet dieses Modell auch eine Entlastung für die Beschäftigten in den Justizvollzugsanstalten.

Ich freue mich schon auf die weitere Beratung im Ausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Haardt. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Frau Hanses.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Bambi-Fraktion entdeckt die Tierliebe. Das rührt mich. Drogenspürhunde in der JVA, Sprengstoffspürhunde im Fußball – wir schauen einmal, was da noch kommt.

(Dr. Robert Orth [FDP]: Wir sind so tierlieb!)

Herr Dr. Orth, ich bin begeistert über Ihre Tierliebe.

(Matthi Bolte [GRÜNE]: Die FDP ist ja auch für Ponywerbung!)

Richtig, Herr Kollege Bolte. Wir sind aber auch für Ponywerbung. Die FDP hat ja Sorge, dass die Grünen sie verbieten. Das wird nicht passieren; keine Angst!

Wir begrüßen es, dass unsere Landesregierung 2010 das Pilotprojekt auf den Weg gebracht hat und vier Drogenspürhunde für die Justizvollzugsanstalten ausgebildet und erfolgreich zu Kontrollzwecken eingesetzt hat. Der Einsatz der vier Drogenspürhunde ist mittlerweile fester Bestandteil der landesweiten Sicherheitskontrollen und des Sicherheitskonzepts in den Justizvollzugsanstalten. Aber er ist eben nur ein Bausteinchen, ein Mosaiksteinchen.

Die FDP-Fraktion setzt mit diesem Antrag die falschen Schwerpunkte; denn allein das Auffinden von Drogen und Suchtmitteln löst das vielschichtige Problem nicht. Drogen- und Suchterkrankungen gibt es außerhalb der Gefängnismauern und auch innerhalb der Justizvollzugsanstalten.

Unser Bestreben ist es, den Menschen ein Leben ohne Drogenkonsum zu ermöglichen. Dabei setzen wir auf ein Gesamtkonzept. Wir wollen, dass die Insassinnen und Insassen erst gar keine Drogen mehr nehmen, statt ständig nur zu kontrollieren. Das löst die Erkrankung nicht auf.

(Beifall von den GRÜNEN)

Frau Kollegin, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Abgeordneten Dr. Orth zu?

Gerne.

(Heiterkeit und Beifall von den GRÜNEN)

Bitte schön.

Herzlichen Dank. – Verehrte Frau Kollegin, sind Sie denn bereit, zur Kenntnis nehmen, dass viele Menschen in den Justizvollzugsanstalten sitzen, weil sie draußen unerlaubterweise Drogen konsumiert haben bzw. im Besitz hatten und damit gehandelt haben, weshalb es doch vielleicht keinen Sinn macht, dass man in den Anstalten das Problem nicht herzhaft angeht?

Herr Kollege Orth, selbstverständlich bin ich bereit, das anzuerkennen. Nur: Mir fehlt hier Ihr Konzept, dem etwas entgegenzusetzen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Denn allein das Aufspüren von Drogen auf einem Schulhof, auf einem Bahnhof oder in einer JVA löst nicht die Suchterkrankung. Selbstverständlich bringt Drogenkonsum auch Straffälligkeit mit sich, insbesondere bei illegalen Drogen. Doch was ist Ihre Idee dazu? Die fehlt in diesem Antrag in Gänze.

Im nächsten Schritt möchte ich daher auch noch auf die Kosten eingehen. Die FDP fordert ständig Einsparungen, macht dann aber keine inhaltlichen Vorschläge. Bei einer Umsetzung dieses Antrags würden erhebliche Mehrkosten auf das Land zukommen. Das passt nicht zusammen.

Wir haben jetzt vier Hunde; das wurde schon mehrfach gesagt. „Jeder JVA ein eigener Drogenspürhund“ hieße, dass wir 33 zusätzliche Hunde bräuchten. Hunde sind keine Tamagotchis, die man abstellen kann. 33 zusätzliche Hunde brauchen Menschen, die sie ausbilden, Menschen, die sie pflegen, Menschen, die sie versorgen. Das wurde hier mit keiner Silbe benannt.

Wir setzen in der Sucht- und Drogenarbeit auf ein rehabilitativ orientiertes Gesamtkonzept, das Information und Beratung, insbesondere zur Prävention von jungen Inhaftierten, in den Vordergrund stellt.

Wir haben in den Anstalten

eine umfassende medizinische Versorgung

falls nötig und möglich, auch Substitution, aber

auch eine abstinenzorientierte Drogentherapie

die Ausbildung von Mitarbeiterinnen und Mitar

beitern der Justiz zu Justizfachberaterinnen

die Kooperation mit freien Trägern der Drogen

hilfe und Drogenberatungsstellen

ambulante therapeutische Angebote

Resozialisierung und Reintegration im Rahmen