Deswegen sage ich Ihnen sehr deutlich: Das, was Sie hier vorbringen, ist viel zu wenig substanziell, um den Anforderungen an ein modernes Ladenöffnungsgesetz gerecht zu werden.
Anders als Sie, Herr Bombis, haben wir in den letzten zwei Jahren substanziell mit vielen Interessengruppen gesprochen. Wir haben uns sehr viel Arbeit gemacht, um auszuloten, wie wir Verbesserungen in der rechtlichen Konstruktion hinbekommen, aber auch die unterschiedlichen Interessen abwägen können.
Ich will daran erinnern, dass wir gerade ein Frühstück der Abgeordneten mit dem Einzelhandelsverband Nordrhein-Westfalen hatten, wo Herr Achten gesagt hat: Dieser Gesetzentwurf ist eine absolut gute Lösung.
Herr Brockes, Sie waren dabei, saßen am gleichen Tisch. Ich habe Ihre Reaktion durchaus zur Kenntnis genommen.
Aus unserer Sicht sind die Eckpunkte, die hier skizziert worden sind und in die Novellierung einfließen werden, eine gute Grundlage für die Regelung, die auf den Weg gebracht wird.
Ich will noch mal auf die wesentlichen Punkte, die Sie ansprechen, eingehen. Es geht vor allem um die Sonn- und Feiertagsbeschränkungen, die wir auf den Weg zu bringen versuchen.
Wir haben sehr lange mit allen Beteiligten diskutiert, wie wir eine Situation erreichen, in der wir die Ausreißer bezogen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes einschränken. Wir haben in Nordrhein-Westfalen nämlich auch Kommunen mit über 30 Sonntagsöffnungen in ihrem Stadtgebiet. Über
30! Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig gesagt: Der Sonntagsschutz hat Verfassungsrang. Rein ökonomische Bewertungen müssen hinter dieser Wertigkeit zurückstehen. Deswegen haben wir diskutiert, wie wir eine vernünftige Regelung finden können.
Wir haben überlegt: Geht es einwohnerbezogen? – Geht nicht! Wir haben gefragt: Geht es bezirksbezogen? – Geht nicht! Deswegen finden Sie in der jetzigen Regelung den Vorschlag, über den wir noch diskutieren werden, nämlich Städten ein Kontingent an Sonntagen zur Verfügung zu stellen, innerhalb dessen in den Bezirken geöffnet werden kann. „12 +1“ halten wir auch in Abwägung der verschiedenen Grundrechte, die hier aufeinandertreffen, für eine sachgerechte Lösung
Das sage ich auch in Richtung CDU, von der ich mir für eine solche Formulierung Unterstützung gewünscht hätte. Es gilt in der Frage der Freiheit auch die Freiheit des Christenmenschen zu beachten, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wir führen den Anlassbezug ein, weil der Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist.
Das, was hier auf den Weg gebracht wird, ist ein vernünftiges Gesetz. Das können Sie auch den entsprechenden Reaktionen der verschiedenen Interessengruppen in den letzten Wochen entnehmen.
Das, was Sie hier versuchen aufzubauen, findet nicht statt. Dafür haben wir vernünftige Vorarbeit geleistet. Das hätten Sie besser auch getan, statt hier einen Antrag aus der Vergangenheit zu wiederholen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!
Herzlichen Dank, Herr Kollege Bell. – Nun spricht für die CDUFraktion Herr Kollege Spiecker. Das ist Ihre erste Rede vor diesem Hohen Hause. Viel Glück und viel Erfolg!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Zuschauertribüne! Heute ist der 30. November, am Sonntag der erste Advent. Und in meiner Heimatstadt Wuppertal haben an ebendiesem ersten Advent die Geschäfte in den Innenstädten geöffnet – für einen entspannten vorweihnachtlichen Einkaufsbummel. Ich bin sicher: Die Kassen werden klingeln. Aber wird das in den kommenden Jahren auch noch so sein?
Das Kabinett hat bereits am 23. Oktober, also vor 37 Tagen, die Novelle des Ladenöffnungsgesetzes beschlossen. Bislang wissen wir nur aus den Medien, dass die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage pro Kommune angeblich reduziert werden soll. Aus den Medien wissen wir auch, dass samstags angeblich bereits um 22 Uhr Schluss sein soll mit Einkaufen. Ebenfalls aus den Medien haben wir erfahren, dass es Änderungen für Bäckereien und Blumenläden an Feiertagen geben soll.
Ich sage bewusst „angeblich“, denn ich habe in den vergangenen Tagen vergeblich nach dem vor 37 Tagen beschlossenen Gesetzentwurf der Landesregierung gesucht. Fehlanzeige, meine Damen und Herren! Nichts gefunden! Diese Landesregierung hat es in den vergangenen 37 Tagen nicht geschafft, dem Parlament diesen Entwurf vorzulegen. Das ist ein Skandal, sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Kraft – würde ich ihr sagen, wenn sie heute hier wäre. Hat sie ihren Laden eigentlich nicht im Griff? Die Verwaltung ist offenbar nicht in der Lage, dem Parlament, dem Gesetzgeber, einen beschlossenen Gesetzesentwurf zuzuleiten. Ich empfehle dringend, sich nach neuen Mitarbeitern umzusehen, die ihren Job gewissenhaft und zuverlässig machen.
Oder aber, der Regierung fehlt bereits jetzt jeglicher Respekt vor diesem Parlament, so wie es bei jedem SPD-Ministerpräsidenten vor Ihnen auch schon war, egal ob er Rau, Clement oder Steinbrück hieß.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ausgesprochen schade, dass wir heute nicht über den Gesetzentwurf diskutieren, sondern die Debatte nur auf Presseberichte stützen können.
Wie die Kollegen von der FDP sind auch wir der Auffassung, dass Nordrhein-Westfalen ein gutes und ausgewogenes Ladenöffnungsgesetz hat, das die Interessen der Arbeitnehmer, der Kunden, des Handels und auch der Kirchen weitgehend in Einklang bringt.
Da die vom Kabinett beschlossene Novelle aber leider nun einmal nicht vorliegt, ist es schwierig, sich endgültig und abschließend zu positionieren. Wir begrüßen daher die Überweisung des Antrags in den Wirtschaftsausschuss und fordern die Landesregierung auf, den Gesetzentwurf endlich vorzulegen, damit sich der Landtag mit ihm beschäftigen kann.
Wir stimmen der Überweisung zu und freuen uns auf eine weitere und fröhliche Debatte im Ausschuss. – Danke schön!
Herzlichen Dank und herzlichen Glückwunsch zur ersten Rede vor dem Hohen Hause von Nordrhein-Westfalen. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Frau Kollegin Schneckenburger.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Spiecker, es ist zumindest ein Stück Ehrlichkeit, wenn Sie sagen, man brauche schon einen Gesetzentwurf, um sachgerecht diskutieren zu können. Die FDP braucht keinen Gesetzentwurf, um Anträge zu stellen, die weiß auch so schon, was sachgerecht ist. Das ist die Qualität dieses FDPAntrages.
Herr Bombis, ich habe Ihnen genau zugehört und finde, dass Sie – ehrlich gesagt – eine Rolle haben, für die Sie zu bedauern sind: Sie müssen wie Don Quichotte einen Kampf gegen Windmühlen führen. Das Schlimme ist: Sie müssen dazu auch den Wind noch selber erzeugen. Das ist wirklich viel verlangt, starker Tobak.
Das, was Sie hier vorgelegt haben, hat überhaupt keinen Resonanzboden. Ihr Antrag ist vielmehr – offen gesagt – ein Dokument der Hilflosigkeit. Sie versuchen, einen Konflikt aufzublasen, einen Konflikt zu erzeugen, den es in Nordrhein-Westfalen gar nicht gibt. Das Ziel ist am Ende für Sie nur, Zustimmungshonig für die FDP zu saugen und sich dadurch eine Bedeutung zuzuschreiben, von der man gar nicht weiß, ob sie noch vorhanden ist.
Also: Was ist passiert? Sie haben damals ein Ladenöffnungsgesetz gemacht – das sage ich insbesondere in Richtung der Kollegen der CDU, beispielsweise des Kollegen Laumann –, bei dem die gelbe Handschrift extrem stark zu erkennen ist und das C im Namen der CDU sehr gering ausgefallen ist. Der Sonntagsschutz ist mit diesem Ladenöffnungsgesetz massiv verletzt worden.
Sie haben die Zahl der Sonntagsöffnungen in Nordrhein-Westfalen massiv ausgeweitet. Eben ist die Zahl 30 genannt worden. In der Spitze gab es in den Städten mehr Sonntagsöffnungen, als es Sonntage gab, weil die Stadtteile alle an verschiedenen Sonntagen geöffnet hatten.
So war es: weil die Stadtteile alle an verschiedenen Sonntagen geöffnet hatten und weil Sie den Anlassbezug gestrichen haben. Das haben Sie getan.
Insofern war es notwendig, Änderungen am schwarz-gelben Gesetz vorzunehmen und den Sonntagsschutz zu reparieren:
nicht nur, weil es das Berliner Urteil gibt, nicht nur, weil der Sonntagsschutz Verfassungsrang hat, sondern auch, weil wir der festen Auffassung sind – das unterscheidet uns an der Stelle vielleicht von der CDU –, dass der Sonntagsschutz nicht nur dem Schutz der Zeit des Gottesdienstes dient – das hatten Sie noch aufgenommen; dieses Minimum an Sonntagsschutz haben Sie noch zugestanden –, sondern dass der Sonntag – darauf weisen wir im Schulterschluss mit den Kirchen hin – auch deswegen der biblische Tag der Ruhe ist, Herr Laumann, weil es darum geht, die Interessen von Menschen zu schützen, den Zugriff der Arbeit zu begrenzen, aber auch die Interessen von Familien zu schützen.