Protokoll der Sitzung vom 12.12.2012

(Beifall von der FDP und der CDU)

Der Gesamtfinanzbedarf für die Umsetzung der Richtlinie wird – auch das ist eben schon angeklungen – parteiübergreifend auf ca. 2,1 Milliarden € geschätzt. Ich glaube, Herr Kollege Meesters hatte das eben angesprochen. Das bedeutet, dass bis 2027 pro Jahr ca. 80 Millionen € benötigt werden. Um großzügig zu sein – wir haben ja heute mal wieder feststellen dürfen, dass die Landesregierung beim Geld anderer Leute gerne großzügig ist –, lasse ich mich auch auf 80 bis 100 Millionen € im Jahr ein.

Herr Minister Remmel hat diese 80 bis 100 Millionen € in der letzten Debatte zu diesem Thema, am 23. Februar, demonstrativ vorgerechnet, nämlich gegenüber meinem Kollegen Kai Abruszat. Es ging damals um eine Auseinandersetzung um die entsprechenden Zahlen. Da sagte Herr Minister Remmel: Es wäre schön, wenn Sie, also Herr Abruszat, uns im Laufe der parlamentarischen Beratungen erklären könnten, wie Sie diese mathematische Gleichung hinbekommen – mathematische Gleichung in Bezug darauf, wie viel Geld genau benötigt wird.

Ich kann mir bei dem hier vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung nur wünschen, dass Herr Minister Remmel im weiteren Verfahren, dass die Landesregierung im weiteren Verfahren uns den damals selbst geäußerten Wunsch erfüllt. 80 bis 100 Millionen € werden benötigt. Dem Haushaltsplan 2013 ist aber zu entnehmen, dass Sie durch das Entgelt mit Einnahmen in Höhe von 110 Millionen € rechnen, also auf die Schnelle mit 10 % mehr als dem, was Sie selber ursprünglich gefordert haben. Allein der Blick auf die Einnahmeseite zeigt also: Die Erhöhung an dieser Stelle ist nicht notwendig.

Wenn wir auf die Ausgabenseite schauen, dann ändert sich an meiner Einschätzung nichts. Die in der Titelgruppe 70 „Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie“ veranschlagten Mittel betragen lediglich knapp 76 Millionen €. Da muss ich mich doch fragen, wo eigentlich der Rest des Geldes geblieben ist. Schon in den Haushaltsberatungen 2012 habe ich zum Ausdruck gebracht, dass im Einzelplan des Umweltministeriums bei manchen Titelgruppen etwas mehr Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit angebracht wäre. Das trifft leider auch auf diesen Bereich zu.

Im Haushalt 2012 haben Sie Ausgaben für die Wasserrahmenrichtlinie in Höhe von 60,7 Millionen € angegeben. Im Erläuterungsband war von 68 Millionen € die Rede. Wenn wir in den Haushaltsband 2013 schauen, ist für das Vorjahr von 63,2 Millionen € die Rede. Ich möchte im weiteren Verfahren herzlich gerne von Minister Remmel wissen, mit welchen mathematischen Gleichungen solche Abweichungen zustande gekommen sind.

Sehr geehrte Damen und Herren, die FDP-Landtagsfraktion bleibt dabei: Die Erhöhung des Entgelts ist falsch. Die ohne Erhöhung zur Verfügung stehenden Mittel reichen zur Zielerfüllung aus. Eine Mehrbelastung von Verbrauchern und Unternehmen ist, auch wenn sie im Einzelfall gering ausfällt, nicht hinzunehmen.

Wenn Sie schon wie gerade weitere Umweltschutzgründe anführen, um das Gesetz zu ändern, dann machen Sie es bitte auch richtig. Ich frage mich, warum Sie es bislang noch nicht richtig gemacht haben. Der Vorschlag der Umweltverbände für ein differenziertes Entgelt je nach Nutzungsintensität ist von Ihnen nicht aufgegriffen worden. Ich weiß nicht, ob das im Nachhinein kommen soll. Im ersten Entwurf liegt es nicht vor.

Darüber und über viele andere Dinge wird im weiteren Verfahren noch zu reden sein. Ich freue mich auf die weitere Debatte. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Fraktion der Piraten spricht Herr Kollege Rohwedder.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer auf der Tribüne und draußen im Stream! Die Wasserentnahmegebühren aus dem Wasserentnahmeentgeltgesetz dienen der Sicherung einer guten und sicheren Wasserversorgung auch durch die Finanzierung von Wasserbewirtschaftungsplänen. Wasser, ganz besonders Trinkwasser, gehört zu den wichtigsten Gütern des Lebens. Wasser ist eine elementare und lebenswichtige Ressource und keine übliche Handelsware. Es ist Gemeingut.

Auch die EU-Wasserrahmenrichtlinie beschreibt Wasser völlig richtig als ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss. Herr Markert hat dazu schon detaillierter Stellung genommen. Deshalb erspare ich es mir, das noch näher auszuführen. Es ist eben keine übliche Handelsware und darf nicht privatisiert werden, wie manche bizarren neoliberalen Sekten das fordern.

Für uns heißt das, die Wasserversorgung gehört zur Daseinsvorsorge, die von der öffentlichen Gemeinschaft gewährleistet werden muss – finanziell wie

organisatorisch. Ich bin sicher, die Mehrheit im Haus sieht das genauso und will es auch.

Wir alle brauchen Wasser. Nicht nur die Menschen, auch die Großabnehmer wie Kraftwerke und Chemiefabriken, Gewerbe, Industrie und die Infrastruktur. Der Staat muss es zur Verfügung stellen. Es wird in der Regel mit dem Steueraufkommen finanziert. Es kommen aber auch Entgelte und Gebühren infrage. Selbst das Umweltbundesamt hält eine Erhebung eines Wasserentnahmeentgelts für sinnvoll.

Interessanterweise enthalten die UWA-Tabellen deutlich höhere Sätze als die jetzt von der Landesregierung vorgesehenen, nämlich 10 Cent pro Kubikmeter statt 5 Cent pro Kubikmeter. Da gibt es also durchaus noch Spiel.

Wir sollen jetzt einer Erhöhung des Wasserentnahmeentgeltes um einen halben Cent pro Kubikmeter zustimmen. Das ist eine Gebühr und keine Steuer. Einige Redner von CDU und FDP haben heute den ganzen Tag versucht, durch die Blume den Eindruck zu erwecken, es sei eine Steuer. Es ist aber eine Gebühr.

Diese Anhebung ist nötig, um die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie erfüllen zu können. Das ist auch dem Protokoll der Anhörung zum Wassercent vom 28. Juni 2011 zu entnehmen. Derzeit sind für diese Umsetzung etwa 75 Millionen € pro Jahr vorgesehen. Nach einer Bewertung, die der BUND in Nordrhein-Westfalen aufgestellt hat, ist es allerdings schwer, damit die absolut notwendigen ökologischen Mindestanforderungen zu erfüllen. Die vorgesehenen Ausgaben für die Umsetzung der EGWasserrahmenrichtlinie im Haushalt 2013 betragen nur 75,83 Millionen €. Das ist zu wenig. Deshalb soll das Wasserentnahmeentgelt erhöht werden.

Wir denken, das ist hinnehmbar. Wir werden dieser Gesetzesänderung daher zustimmen. Dies geschieht auch vor dem Hintergrund, dass gemeinschädliche Großverbraucher wie der Braunkohletagebau nicht bevorzugt oder gar ausgenommen werden. Es geschieht auch vor dem Hintergrund, dass die Einnahmen durch Gebühren zweckgebunden wieder ausgegeben werden müssen und durch Gebühren keine Gewinne erzielt werden dürfen. Deshalb meinen wir, die Landesregierung soll dafür sorgen, dass die Wasserwerke diese Gelder für die Modernisierung ihrer Wasserwerke einsetzen. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung zum Tagesordnungspunkt 1.

Wir kommen zur Abstimmung. Wir haben eine Reihe von Abstimmungen vorzunehmen.

Wir stimmen zuerst über den Gesetzentwurf zum Haushaltsgesetz 2013 ab. Nach dem Vorschlag des Ältestenrates soll die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/1400 sowie der Finanzplanung 2012 bis 2016 mit dem Finanzbericht 2013 des Landes Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/1401 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an die zuständigen Fachausschüsse mit der Maßgabe erfolgen, dass die Beratung des Personalhaushalts einschließlich aller personalrelevanten Ansätze im Haushalts- und Finanzausschuss unter Beteiligung seines Unterausschusses „Personal“ erfolgt. Stimmt jemand dagegen? – Stimmenthaltungen? – Dann haben wir so überwiesen.

Wir kommen zum Gemeindefinanzierungsgesetz. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/1402 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik. Stimmt jemand gegen diese Überweisung? – Stimmenthaltungen? – Dann ist so überwiesen.

Wir kommen nun zum Gesetzentwurf zur Änderung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/1286 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk. Stimmt jemand dagegen? – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit überwiesen.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 1 und rufe auf:

2 Schaden vom Land abwenden: Staatssekretä

rin muss entlassen werden!

Eilantrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/1666

Die Fraktion der CDU hat den Eilantrag mit Schreiben vom 6. Dezember dieses Jahres fristgerecht eingebracht.

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Herrn Kollegen Wittke das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Seit über einem Jahr beschäftigt nunmehr die Affäre Kaykin die Staatsanwaltschaft, das Amtsgericht Duisburg und die Öffentlichkeit. Dabei ist der Sachverhalt inzwischen weitestgehend geklärt.

Anders als von Minister Schneider am 30. November vergangenen Jahres behauptet, gab es eine schwarze Kasse in der Begegnungsstätte, deren Geschäftsführerin Frau Kaykin war. Das bestätigt nicht nur die damalige Vorsitzende des Trägervereins der Begegnungsstätte, das bestätigen auch die Prüfer der Ditib, Vertreter des Moscheevereins und Ermittler des Finanzamts für Steuerstrafsachen in Essen.

Damit, Herr Kollege Schneider, ist klar, Sie können Ihr Behauptung nicht aufrechterhalten, dass es keine schwarzen Kassen gab. Sie haben heute vor diesem Hohen Hause die Gelegenheit, sich zu korrigieren und Ihre Äußerung vom 30. November vergangenen Jahres zurückzunehmen.

(Beifall von der CDU)

Dass Sie inzwischen kalte Füße bekommen haben, zeigt auch eine Vielzahl unterschiedlicher Kommentare, die Sie abgegeben haben. Erst haben Sie sich voll und ganz hinter Frau Kaykin gestellt; kein Blatt Papier sollte zwischen Frau Kaykin und Sie passen. Wenige Monate später haben Sie erklärt, man wolle die Angelegenheit nach Recht und Gesetz – als sei das für eine Landesregierung etwas Außergewöhnliches – zum Abschluss bringen. In der letzten Sozialausschusssitzung haben Sie nicht einmal mehr die Kraft aufgebracht, sich vor Ihre Staatssekretärin zu stellen.

Das zeigt, dass Sie mittlerweile selbst Zweifel hegen. Diese Selbstzweifel sollten Sie heute offen vortragen, begründen und sagen, was Sie in den letzten Monaten zu Ihrem Sinneswandel bewogen hat.

(Beifall von der CDU)

Neben der juristischen Bewertung kann mittlerweile auf jeden Fall auch eine politische Bewertung vorgenommen werden. Denn neben der schwarzen Kasse ist doch völlig klar, dass Frau Kaykin Sozialabgaben erst dann abgeführt hat, als die Öffentlichkeit auf den Vorgang aufmerksam geworden ist und die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen hat. Der Anwalt von Frau Kaykin hat inzwischen erklärt, dass Frau Kaykin kurz vor der Landtagswahl – welch Zufall! – Sozialabgaben in Höhe von insgesamt 3.770 € an die AOK abgeführt hat.

Das ist ein Schuldeingeständnis. Damit ist klar, es hat Sozialmissbrauch gegeben. Genauso klar ist, es hat in dieser Angelegenheit nicht nur schwarze Kassen, sondern auch das Vorenthalten von Arbeitgeberanteilen der Sozialversicherung gegeben. Das ist beileibe kein Kavaliersdelikt. Wir wollen Sie da, Herr Minister, an Ihren eigenen Worten messen. Sie haben keine Maikundgebung ausgelassen, um immer wieder dafür zu kämpfen und dafür Sorge zu tragen, dass der Sozialmissbrauch eingeschränkt wird.

(Minister Guntram Schneider: Richtig!)

Das waren starke Worte, denen aber keine Taten gefolgt sind. Sie waren bis zum heutigen Tage noch nicht einmal in der Lage, ein Disziplinarverfahren einzuleiten, was bei Beamten normal und selbstverständlich ist. Sie messen mit zweierlei Maß.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Bei jedem kleinen Regierungsrat hätten Sie in einer vergleichbaren Situation ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Bei Ihrer Staatssekretärin haben Sie das nicht getan. Was ist das für eine Auffassung von Rechtsstaat, wenn die Kleinen gehängt und die Großen laufen gelassen werden?

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Damit ist völlig klar, dieses Disziplinarverfahren müsste eingeleitet werden, wenn die Staatssekretärin nicht vorher entlassen wird. Wir sind der Auffassung, sie muss entlassen werden. Denn eine Sozialstaatssekretärin, die in ihrem Vorleben Sozialversicherungskassen Beiträge vorenthalten hat, ist untragbar. Das ist ein einmaliger Vorgang in der Republik. Das gibt es in keinem anderen deutschen Bundesland.

(Beifall von der CDU und von Dietmar Bro- ckes [FDP])

Ich möchte mir gar nicht vorstellen, was los wäre, wenn eine vergleichbare Affäre in der Zeit zwischen 2005 und 2010 im Lande Nordrhein-Westfalen über die Bühne gegangen wäre.

(Beifall von der CDU und der FDP – Zurufe von der SPD: Och! – Zuruf von der SPD: Wer im Glashaus sitzt!)

Nicht nur die Sozialdemokratie, nicht nur die Bündnisgrünen, sondern auch der DGB und alle anderen würden auf die Barrikaden gehen und zu Recht Konsequenzen fordern. Auch wir fordern heute von Ihnen Konsequenzen ein.