Ich sage dazu ganz deutlich: Es war nicht die Absicht, aus Leistungsbezügen Grundgehälter zu machen, aber es war eine Vorgabe, die Grundgehälter anzuheben. Meine Absicht ist es allerdings, das Ganze auch kostenneutral zu gestalten. Hier ist auch der Zwang von außen ausgeübt worden, eine Verschiebung vorzunehmen. Wir honorieren aber weiter die guten Leistungen der Professorinnen und Professoren, weil auch Leistungsbezüge erhalten bleiben. Wir werden der Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach einer amtsangemessenen Besoldung gerecht.
Eine weitere Änderung sind die Umstellungen der Besoldungstabellen für die Beamtinnen und Beamten. Dabei geht es um die Umstellung von Dienstalters- und Lebensaltersstufen auf Erfahrungsstufen. Durch diese Neuregelung sorgt die Landesregierung nicht nur für eine bessere Umsetzung der EURichtlinie. Wir tragen damit auch dem innovativen Gedanken Rechnung, dass die Besoldung unserer Beamtinnen und Beamten sowie unserer Richterinnen und Richter stärker als bisher an ihren beruflichen Erfahrungszeiten orientiert wird. Wir stellen dabei die gegenwärtigen Beamten nicht schlechter, aber wir machen einen Paradigmenwechsel hin zu
Es gibt eine weitere wichtige Regelung im Besoldungsrecht, die die Ausbringung von Ämtern an der Sekundarschule betrifft. Dabei geht es insbesondere um die Schulleitungsstruktur. Es handelt sich um die besoldungsrechtliche Folge aus dem Sechsten Schulrechtsänderungsgesetz, mit dem die Sekundarschule als eine neue weitere Schulform der Sekundarstufe I eingeführt worden ist.
Wir schlagen auch Änderungen vor, die die Versorgung betreffen. Dabei geht es darum, die Rechtslage an die im Jahr 2009 beschlossene Anhebung der Altersgrenzen für den Eintritt in den Ruhestand anzupassen. Die Altersgrenzen gelten ab 2012. Wer also vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand tritt, muss künftig entsprechende Versorgungsabschläge hinnehmen. Wir vollziehen damit den Gleichklang mit den Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung.
Es geht auch um die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Wir hatten gestern gerade interessante Diskussionen im Vermittlungsausschuss, die insofern etwas überraschend waren, als man von politischen Vertretern, von denen man dachte, dass sie das unterstützen, erleben musste, dass sie sich an die Parteitagsbeschlüsse anderer angehängt und damit ein Jahressteuergesetz zum Scheitern gebracht haben.
Wir setzen uns nachdrücklich für die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften auch im Besoldungs- und Versorgungsrecht ein. Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juni dieses Jahres wollen wir eine rückwirkende Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaften zum 1. August 2001 vornehmen.
Es gibt noch weitere Punkte, die das Dienstrecht betreffen. Ich will aber meine Redezeit nicht überziehen, sondern nur sagen: Wir empfehlen die Einbringung in die Beratung. Ich glaube, dass wir damit einen ersten wichtigen Schritt in diesem zweistufigen Verfahren gehen. Ich freue mich über eine intensive Beratung. – Danke.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Seit dem 01.09.2006 liegt die Zuständigkeit für die Besoldung und die Versorgung der Beamten und Beamtinnen des Landes und der Kommunen aufgrund der Föderalismusreform nunmehr bei den Ländern.
Gestaltungsmöglichkeiten gibt es aber erst dann, wenn das fortgeltende Bundesrecht in Landesrecht überführt wurde. Das haben – leider Gottes – CDU und FDP in der Zeit bis 2010 versäumt, sodass wir jetzt bei null anfangen müssen. Wir wären natürlich schon ein Stückchen weiter, wenn es nicht im Frühjahr zu den Neuwahlen gekommen wäre. So können wir erst jetzt mit der Dienstrechtsreform starten. Wir als Land sind gewillt, es zu gestalten.
Aufgrund dessen müssen wir heute den ersten Schritt tun, dieses Recht in Landesrecht zu überführen. Es wird aber nicht bloß überführt, sondern, wie der Minister gerade ausgeführt hat, wir packen bereits wesentliche Stellen an, und zwar die, die gesetzlich zwingend sind, und die, die wir aufgrund von entsprechenden Urteilen zumindest moralisch als zwingend empfinden, auch wenn sich die Urteile nicht an uns gerichtet haben.
Geboten ist auf jeden Fall, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar aufzunehmen. Es betrifft die Anpassung der Grundgehälter für die Professuren in den Besoldungsstufen W2 und W3. Der Minister hat vorhin dazu entsprechend ausgeführt. Wir wollen dabei zum Ausdruck bringen – das ist eine wichtige Botschaft an die Hochschulen –, dass dieses Problem der Anpassung nicht nur ein Problem der Hochschulen ist, sondern dass das Land an ihrer Seite ist. Gegenwärtig wissen wir allerdings nicht genau – dies ist dem Hochschulfreiheitsgesetz geschuldet –, welche Zulagen in der Vergangenheit im Einzelnen welcher Person gezahlt worden sind, sodass nicht abschätzbar ist, wie die Gegenrechnung exakt ausfällt. Wir werden dies mit den Hochschulen erörtern müssen. Ich nehme an, dass die Hochschulen ein Interesse daran haben, dies sauber darzustellen, damit sie das Land wirklich an ihrer Seite haben.
Wir – das ist insbesondere an unsere Kollegen von der CDU-Fraktion gerichtet – haben gemeinsam einen Schulkonsens beschlossen. Mit diesem Schulkonsens haben wir eine neue Schulform eingeführt. Infolgedessen ist es rechtlich zwingend, dass wir für diese Schulform ein Amt einführen. Es gibt kein Vertun, dass wir dies anpacken müssen.
Genauso fühlen wir uns in der Pflicht, die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften – wie vom Bundesverfassungsgericht am 19. Juni festgestellt – nicht nur auf Transparenten vor uns herzutragen, sondern auch tatsächlich in Recht zu gießen, und zwar dort, wo es geboten ist, also auch im Besoldungs- und Versorgungsrecht. Wir als SPDFraktion sind der Landesregierung außerordentlich dankbar für den Vorschlag, dieses rückwirkend zum 1. August 2001 zu leisten.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir wissen, Beamte haben den Ruf, im öffentlichen Dienst besonders begünstigt zu sein. Darum ist es besonders wichtig, auf der einen Seite für die Tarifbeschäftigten und auf der anderen Seite für die Be
amten einen Gleichklang in der Gesetzgebung herzustellen. Dies gilt auch für die Altersgrenzen beim Eintritt in den Ruhestand. Diese Anpassung findet jetzt statt. Die Anpassung findet aber auch insofern statt, als dass nach 45 berücksichtigungsfähigen Jahren mit 65 Jahren ein abschlagsfreier Eintritt in den Ruhestand möglich ist.
Ganz wichtig ist uns auch der Bereich der Pflege. Wir wissen, wir haben schon jetzt einen Mangel an Pflegekräften, und müssen für jeden, der bereit ist, seinen Familienangehörigen zu pflegen, dankbar sein. Seit fast einem Jahr haben wir ein Familienpflegegesetz, das für alle gilt, nur nicht für Beamtinnen und Beamte. Das wird jetzt korrigiert.
Ich möchte noch einen letzten Punkt ansprechen, der auch mit der Wahrnehmung von Beamtinnen und Beamten zu tun hat: Sie bekommen nämlich immer den Stempel, dass sie nicht für ihre Leistung, sondern nach Alter bezahlt werden. Dadurch, dass wir jetzt die Dienstaltersstufen durch Erfahrungsstufen ersetzen, die sowohl innerhalb des öffentlichen Dienstes als auch außerhalb erworben werden kann, wird mit diesem „Handicap“ in der Wahrnehmung der Beamtinnen und Beamten aufgeräumt.
Ich halte dies für einen guten Eintritt in eine Dienstrechtsreform. Die weiteren Schritte werden wir unter dem Motto „Betroffene zu Beteiligten machen“ mit den entsprechenden Beteiligten erörtern und in dieser Legislaturperiode auf einen vernünftigen Weg bringen. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister, Sie haben recht: Der Gesetzentwurf ist dringend notwendig.
Wir beraten heute einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung des Dienstrechtes. Es handelt sich hierbei nach Aussage der Landesregierung und der Regierungsfraktionen um die erste Stufe der anstehenden Dienstrechtsreform. Dabei warten wir bereits seit zwei Jahren darauf, dass die Landesregierung endlich tätig wird. Nun werden lediglich rechtlich zwingende Maßnahmen ergriffen sowie Bundes- in Landesrecht umgesetzt. Als großen Wurf kann man das wahrlich nicht bezeichnen.
Ich frage mich: Ist mit dieser Landesregierung überhaupt ein großer Wurf möglich? Oder hat sich diese Landesregierung darauf verständigt, die wirklich wichtigen Dinge auf die lange Bank zu schieben?
Die von der damaligen CDU-geführten Landesregierung eingesetzte Kommission hatte bereits Ende 2009 erste Vorschläge für eine große Dienstrechtsreform aufgezeigt. Ich sage Ihnen: Es war ein Fehler, die von hochrangigen Experten und Vertretern der Interessenverbände bzw. Gewerkschaften besetzte Kommission unmittelbar nach der Regierungsübernahme 2010 aufzulösen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen haben in den vergangenen Jahren durch Kürzungen der Bezüge, Arbeitszeitverlängerung und Verzicht auf Anpassungen in erheblichem Maße zur Konsolidierung des Landeshaushaltes beigetragen. Ich darf uns allen ein paar Beispiele rot-grüner Streichpolitik unter Ministerpräsident Steinbrück in Erinnerung rufen: die Streichung des Urlaubsgeldes, die Kürzung des Weihnachtsgeldes, die Verpflichtung zur Zahlung einer Kostendämpfungspauschale bei Krankheitskosten, die Verlängerung der Arbeitszeit auf 41 Stunden pro Woche – alles in 2003.
Meine Damen und Herren, an einer grundlegenden, tiefgreifenden und gleichzeitig innovativen Reform führt sicherlich – da sind wir uns vollkommen einig – kein Weg vorbei. Unser Ziel ist allerdings ein modernes, gerechtes und zukunftsorientiertes öffentliches Dienstrecht, das den Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowohl Sicherheit als auch eine klare Perspektive gibt und gleichzeitig die Attraktivität der Arbeit im öffentlichen Dienst dauerhaft sichert. Diesen Grundgedanken können wir im vorliegenden Gesetzentwurf nicht erkennen.
Der Entwurf der Landesregierung sieht die Erhöhung des Grundgehalts der W-Besoldung vor. Die Erhöhungsbeträge sollen auf Berufungs- und Leistungsbezüge angerechnet werden. Vor dem Hintergrund einer leistungsorientierten Besoldung wirkt sich dieser Weg jedoch stark demotivierend aus,
da bisher erreichte Leistungszulagen einfach mit der Erhöhung des Grundgehalts verrechnet werden. Aber es muss doch auch weiterhin für junge leistungsstarke Berufseinsteiger ein Ziel sein, eine verantwortungsvolle Laufbahn als Beamtin oder als Beamter einzuschlagen.
Zweites Beispiel. Die CDU-Fraktion hatte bereits Ende 2009 beschlossen, im Zuge der anstehenden Dienstrechtsreform die bestehenden jährlichen
Beamte sowie für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in die Grundbesoldungstabelle zu integrieren. Der Einbau der Sonderzahlungen in die Grundtabelle – so hat es auch der Bund gemacht – ist leicht umsetzbar. Sie verzichten darauf und haben sogar das Sonderzahlungsgesetz entfristet. Ich verweise auf den Beschluss des Landtags während des letztens Plenums am 28. November, der mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Grünen und Piraten gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP erfolgt ist.
Ich kann Ihnen zusichern: Wir, die CDU-Fraktion, werden uns an den nunmehr anstehenden Beratungen im Sinne einer attraktiven und leistungsfähigen Änderung des öffentlichen Dienstrechts konstruktiv beteiligen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Dienstrechtsreform stellt einen der großen thematischen Schwerpunkte der Innenpolitik in dieser Legislaturperiode dar – vielleicht sogar eine der größten Herausforderungen, die wir uns für diese Legislaturperiode vorgenommen haben, und zwar auch deshalb, Herr Jung, weil Schwarz-Gelb es von 2005 bis 2010 verpennt hat, sich die Dienstrechtsreform vorzunehmen.
Sie hätten eigentlich schon mit der Föderalismusreform 2006 handeln müssen. Das haben Sie aber nicht getan. Insofern finde ich es ein bisschen schwierig, uns verantwortlich zu machen, wenn man die Chance als Landesregierung selber verschlafen hat.
Jetzt davon zu reden: „Ja, wir brauchen mehr für den öffentlichen Dienst“, und gleichzeitig im Innenausschuss und im Haushaltsausschuss immer wieder den Tanz hinzulegen, nie wirklich Vorschläge zu machen, wie wir auf der einen Seite die Schuldenbremse einhalten sollen, und auf der anderen Seite mehr Stellen fordern, passt nicht so richtig zusammen. Daran zeigt sich auch, dass Sie eigentlich überhaupt kein Konzept haben, wie es mit dem öffentlichen Dienst weitergehen soll.
Wir haben uns eine umfassende Dienstrechtsreform vorgenommen, um den öffentlichen Dienst weiterhin leistungsfähig und effizient zu machen und seine Attraktivität insbesondere für Fachkräfte zu steigern. Wir haben uns dabei in der Tat viel vorgenommen. Ich kann Ihnen nur empfehlen, mal einen Blick in den Koalitionsvertrag zu werfen.
Wir haben uns die Veränderung des Laufbahnrechts, aber auch die Durchlässigkeit zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft vorgenommen. Wir wollen altersgerechte Arbeitsbedingungen. Wir wollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleisten. Wir wollen gleiche Karrierechancen für Frauen. Auch das Gesundheitsmanagement wird ein großes Thema sein.