Verena Schäffer

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Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vorgestern jährte sich zum elften Mal der Tag, an dem eine junge Frau in meinem Alter ihren Vater verlor. Am 4. April 2006 wurde Mehmet Kubaşik grausam ermordet. Er war das achte Mordopfer des rechtsterroristischen NSU.
Heute jährt sich der Todestag von Halit Yozgat. Wir werden Mehmet Kubaşik und Halit Yozgat und auch die anderen Mordopfer des NSU niemals vergessen.
Bereits 2001 und 2004 wurden insgesamt 23 Menschen bei Bombenanschlägen in Köln verletzt, einige von ihnen schwer. Mehmet Kubaşik und die anderen Opfer wurden deshalb ermordet und verletzt, weil sie nicht in das rassistische Weltbild der Neonazis passten. Doch erst mit der Selbstenttarnung des rechtsterroristischen NSU wurde klar, wer hinter diesen Verbrechen steckte.
Es macht mich ehrlich gesagt nach wie vor fassungslos, dass eine solche Gruppierung über 13 Jahre im
Untergrund agieren und morden konnte, ohne dass sie von den Sicherheitsbehörden aufgedeckt und gestoppt wurde. Den Behörden ist nicht nur die Nichtermittlung des NSU vorzuwerfen, sondern vor allem auch, dass sie die Opfer jahrelang verdächtigten. Das Verhalten der Polizei führte zu einer erneuten Viktimisierung der Opfer, und deshalb spreche ich auch ganz bewusst von einem staatlichen Versagen, das beispiellos ist.
Unser Untersuchungsausschuss war der erste bundesweit, der auch den Opfern eine Stimme gegeben hat. Ich will hier auch noch einmal den Opfern aus der Keupstraße und aus Dortmund danken, dass sie vor unserem Untersuchungsausschuss ausgesagt haben. Gamze Kubaşik hat sehr eindrücklich von den Folgen der polizeilichen Ermittlungen für ihre Familie berichtet, und ich möchte sie gern zitieren.
Ich muss sagen, es ist ja schon schlimm, wenn man den Vater verliert. Aber dass man uns dann auch noch den Stolz wegnimmt, das war das Schlimmste für mich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch ich möchte mich hier noch einmal für die gute Zusammenarbeit bedanken. Dieser Dank gilt den Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen, aber besonders den Kolleginnen und Kollegen aus meiner Fraktion, die mich vor allem in der Mutterschutzzeit, aber auch darüber hinaus sehr unterstützt haben. Außerdem möchte ich mich bei den Referentinnen und Referenten bedanken. Vielen Dank für die großartige Arbeit.
Das gemeinsame Aufklärungsinteresse aller Fraktionen im Untersuchungsausschuss ist von enormer Bedeutung. Wir konnten gemeinsam die zahlreichen Fehler der Behörden sowohl bei den Ermittlungen vor der Selbstenttarnung als auch bei den Nachermittlungen herausarbeiten.
Bei dem Anschlag in der Probsteigasse bestehen erhebliche Zweifel daran, dass Mundlos und Böhnhardt die Täter waren. Es gibt zahlreiche Aspekte, die auf eine weitere Person als Mitglied oder als Unterstützer des NSU hindeuten, und dem sind die Behörden aus meiner Sicht bisher nicht ausreichend nachgegangen.
Die Ermittlungen zum Anschlag in der Keupstraße waren faktisch von einer großen Einseitigkeit geprägt. Anhaltspunkte und Hinweise, die auf einen rassistischen Tathintergrund deuteten, wurden kaum verfolgt. Die Hinweise auf Parallelen zum Anschlag in Köln mit der Anschlagserie des David Copeland in London wurden schlicht ignoriert, und auch Zeugenaussagen, die eine Verbindung zur Ceska-Mordserie herstellten, wurde nicht ausreichend nachgegangen.
Auch bei den Ermittlungen zum Mord an Mehmet Kubaşik in Dortmund müssen wir leider feststellen, dass
es keine konkreten Ermittlungsmaßnahmen in Richtung Rechtsextremismus gab. Die Aussage einer Zeugin, die Junkies oder Nazis gesehen hatte, wurde in puncto Nazis ignoriert.
Ich finde, wir konnten ein wichtiges Ergebnis in Bezug auf Dortmund herausarbeiten. Die zeitliche und räumliche Nähe der Morde an Mehmet Kubaşik in Dortmund und Halit Yozgat in Kassel ist bemerkenswert. Wir haben hier auch die sehr enge Vernetzung und die Militanz der Neonazi-Szene in Dortmund und Kassel Mitte der 2000er-Jahre nachgewiesen. Das nährt aus grüner Sicht die These, dass es sehr wohl ein lokales Unterstützernetzwerk gegeben hat.
Am haarsträubendsten – das will ich hier noch einmal sagen – waren aus meiner Sicht die Untersuchungen zum Tod des V-Mannes Corelli. Die Verwaltungshaltung des Bundesamts für Verfassungsschutz trägt alles andere als zur Vertrauensbildung bei.
Noch schlimmer aber waren die Aussagen der Zeugen. Man wollte Corelli anonym und ohne Nachricht an die Angehörigen bestatten – ganz offenbar, um den unbequemen Fragen aus der Öffentlichkeit auszuweichen. Dazu will ich noch mal sagen, dass ich das Verhalten des Bundesamts für Verfassungsschutz wirklich unglaublich finde.
Bei allen Gemeinsamkeiten gibt es – und auch das ist schon deutlich geworden – bei der Bewertung der Ermittlungen eben auch Differenzen unter den Fraktionen. Dass die Ermittlungen in jedem Fall immer nach demselben Muster geführt wurden, dass trotz der verschiedenen Hinweise nicht – oder zumindest nicht ernst zu nehmend – in Richtung Rechtsextremismus ermittelt wurde, dass man immer die Opfer als Mitglieder der organisierten Kriminalität oder verstrickt in Drogenmilieu und Schutzgelderpressung sah – und das, obwohl jegliche Ermittlungen in diese Richtung keine Ergebnisse brachten –, kann ich nicht als eine Aneinanderreihung von Fehlern, Pech, Pleiten und Pannen abtun.
Aus meiner Sicht lässt sich das eben auch nicht dadurch erklären, dass es ein mangelndes Wissen bei den Behörden über rechtsterroristische Konzepte und Organisationen gab. Nach der Definition der britischen Macpherson-Kommission kann ein institutioneller Rassismus in Einstellungen und Verhaltensweisen gesehen und aufgedeckt werden, die durch unwissentliche Vorurteile, Ignoranz und Gedankenlosigkeit zur Diskriminierung führen.
Genau dieser institutionelle Rassismus kommt aus grüner Sicht bei den Ermittlungen zu den NSUVerbrechen zum Ausdruck. Ich bin der Meinung, dass wir dieses strukturelle Problem thematisieren
müssen, damit es nie wieder zu solchen fatalen Fehleinschätzungen im Hinblick auf die Motive der Täter kommen kann.
Die Tatsache, dass Konsequenzen aus dem Versagen der Behörden gezogen werden müssen, eint uns. Ich bin froh, dass wir es geschafft haben, 30 gemeinsame Handlungsempfehlungen zu erarbeiten – und das sehe ich wirklich als großen Wert dieses Untersuchungsausschusses. Die Handlungsempfehlungen reichen von der Unterstützung des Parlamentarischen Kontrollgremiums bei der Kontrolle des Verfassungsschutzes bis hin zur Finanzierung der Beratungsstruktur gegen Rechtsextremismus und Rassismus.
Es ist unsere gemeinsame Aufgabe in der kommenden Legislaturperiode, genau diese Handlungsempfehlungen auch umzusetzen. Denn das Problem des Rechtsextremismus, des Rassismus, ist in den letzten zweieinhalb Jahren ja nicht kleiner geworden – im Gegenteil, es ist größer geworden. Ich hoffe und erwarte von uns allen hier, dass die gute Zusammenarbeit, die wir im Untersuchungsausschuss hatten, Bestand hat, und zwar über den Wahltermin hinaus, und dass wir gemeinsam daran arbeiten, diese Handlungsempfehlungen umzusetzen, um gemeinsam gegen Rechtsextremismus und Rassismus auch hier in Nordrhein-Westfalen vorzugehen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich vermute, Herr Lohn, es wird Sie nicht wundern: Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf ab.
Sie wollen einzig und allein die Frauenquote abschaffen. Wir wollen gleiche Chancen für Frauen und Männer im öffentlichen Dienst. Deshalb halten wir an unserem Gesetz und an der Frauenquote fest, weil wir überzeugt sind, dass die Verfassungsgrundsätze, die Sie gerade auch angesprochen haben, die Bes
tenauslese und das Staatsziel der Gleichstellung, damit bestens in einen Ausgleich gebracht werden. Die von Ihnen vorgeschlagene Regelung soll ja die Frauenquote ersetzen. Das ist aus unserer Sicht völlig überflüssig, weil die Dinge, die Sie da regeln wollen, bereits geregelt sind.
Ich will einmal an den § 20 im LBG erinnern. Dort wird der Nachteilsausgleich bei Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit, Betreuung von Kindern und Pflege von Angehörigen bereits geregelt. Das ist auch gut und richtig so. Und ich will auf das kürzlich novellierte Landesgleichstellungsgesetz, das LGG, verweisen, und zwar auf den § 13, in dem die flexiblen Arbeitsmodelle und auch die Teilzeit geregelt und gestärkt werden. Dort steht auch – ich meine, es ist Abs. 4 in § 13 –, dass es eben keine Nachteile bei der Beurteilung wegen einer Teilzeitbeschäftigung geben darf. Es zählt das, was man gearbeitet hat, was man an guter Arbeit geleistet hat. Das wird beurteilt und nicht die Frage, ob man in Teilzeit oder in Vollzeit gearbeitet hat. Insofern ist Ihr Vorschlag, den Sie hier vorgelegt haben, nicht neu. Er ist wenig innovativ und aus unserer Sicht völlig unnötig. Deshalb werden wir ihn auch ablehnen.
Bei Ihnen, in Ihrem Entwurf soll ja die Frauenförderung gegen die Familienförderung, gegen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ausgespielt werden. Aus unserer Sicht darf es kein Entweder-oder geben, kein Ausspielen von beiden, sondern wir brauchen beides. Deswegen bleiben wir bei den Regelungen, die wir geschaffen haben.
Ich finde noch eins, was Sie mit Ihrem Gesetzentwurf völlig verkennen: Das sind ja alles richtige Regelungen, die Sie ansprechen – unabhängig davon, dass es schon längst geregelt ist. Aber Sie verkennen dabei völlig das Thema der strukturellen Diskriminierung von Frauen. Dass Frauen in höheren Hierarchie-Ebenen nicht repräsentiert sind, liegt ja nicht nur daran, dass es vor allen Dingen Frauen sind, die in Teilzeit arbeiten, sondern es liegt eben auch an strukturellen Ursachen. Die werden Sie mit Ihrem Gesetzentwurf überhaupt nicht beseitigen; ich habe sogar den Eindruck, dass Sie auch überhaupt nicht den Anspruch haben, diese strukturellen Probleme zu beseitigen.
Das ist genau die berühmte gläserne Decke, die wir auch im öffentlichen Dienst haben. Das werden Sie mit Ihrem Gesetzentwurf nicht durchbrechen können. Deshalb werden wir auch Ihren Gesetzentwurf ablehnen und halten an unserer Frauenquote fest, weil wir der Überzeugung sind, dass das wirklich für gleiche Chancen für Männer und Frauen im öffentlichen Dienst sorgt. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Optendrenk, ich bin mir sicher, dass der öffentliche Dienst auch in Zukunft für junge Menschen attraktiv ist und dass dieser Gesetzentwurf seinen Beitrag dazu leisten wird.
Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir die Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder auf die Beamtinnen und Beamten, auf die Richterinnen und Richter sowie auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Land NRW und in den Kommunen übertragen. Aus unserer Sicht ist die Tarifeinigung eine faire Einigung, die wir, wie mit den Gewerkschaften besprochen – das hatte der Finanzminister bereits gesagt –, gerne weitergeben. 2017 werden die Bezüge mit einer dreimonatigen Verzögerung und einer Steigerung von 2 %, mindestens aber um 75 € pro Monat, angepasst. Für 2018 gibt es eine Erhöhung um weitere 2,35 %. Ich persönlich finde sehr wichtig, gerade was die Attraktivität des öffentlichen Dienstes für junge Menschen angeht, dass auch die Anwärterinnen und Anwärter eine Steigerung ihrer Bezüge um 35 € im Jahr 2017 und um weitere 35 € im Jahr 2018 erfahren.
Ich finde auch wichtig, dass wir mit diesem Gesetz den gestiegenen Anforderungen an die Fachlehrkräfte und an die Werkstattlehrerinnen und Werkstattlehrer durch die Schaffung weiterer Beförderungsmöglichkeiten gerecht werden. Ich finde das gerade angesichts der Umsetzung der Inklusion ein wichtiges Thema. Aber auch angesichts der Herausforderungen bei der Integration ist das wichtig, gerechtfertigt, und es würdigt deren Tätigkeiten.
Ich will hier noch einmal die Möglichkeit nutzen, den Beschäftigten im öffentlichen Dienst – im Land, aber auch in den Kommunen – unseren Dank auszusprechen. Ich finde, dass sie einfach eine hervorragende Arbeit leisten. Dafür ein herzliches Dankeschön!
Ich will aber auch noch einmal der Opposition Danke sagen – das kommt ja nicht so häufig vor –, und zwar dafür, dass sie mit ihrer Zustimmung ein verkürztes Verfahren ermöglicht, damit das Gesetz schnellstmöglich umgesetzt werden kann. Dafür herzlichen Dank! – Vielen Dank auch für die Aufmerksamkeit. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich hoffe, dass wir jetzt von der Skandalisierungsrhetorik wieder auf die Sachebene und zum eigentlichen Thema der Aktuellen Stunde, die ja von der CDU angemeldet wurde, zurückkommen können.
Ich würde gerne mit einer persönlichen Bemerkung beginnen, weil hier immer alle – Herr Laschet, Herr Jäger und auch meine Vorredner – die Gewalt gegen Frauen und Kinder verurteilt haben. Dem schließe
ich mich natürlich an. Ich will hier aber als Frau auch gerne sagen, weil ich gehört habe, dass es bei den Ultras auch Frauen geben soll, dass ich auch Gewalt gegen Männer nicht in Ordnung finde.
Es ist mir wichtig, das hier klarzustellen.
Aber es gibt eine gute Nachricht: Der Anteil der Gewalttäter in Bezug auf die Gesamtbesucherzahl bei Fußballspielen liegt bei unter 1 %. Ich glaube, es wird dem Fußball und den Fans insgesamt nicht gerecht, wenn man so tut, als ob der Besuch im Stadion ein Risiko und eine Gefahr sei. Im Gegenteil: Unterm Strich ist es in den NRW-Stadien und auch auf der An- und Abreise, wofür die Polizei in NordrheinWestfalen zuständig ist, sicher, und das ist auch ein Verdienst der nordrhein-westfälischen Polizei. Herr Lürbke, Sie haben zumindest im Ausschuss Schelte an der Polizei geübt. Das ist hier nicht angebracht.
Wir haben es der Polizei zu verdanken, dass wir hier immer wieder sichere Spiele erleben.
Klar ist auch: Wir haben eine hohe Einsatzbelastung bei der Bereitschaftspolizei durch diese Fußballspiele.
Das war ja auch ein Ansatz. Das war …– Entschuldigung bitte, was?
Natürlich ist es möglich, in einem demokratischen Rechtsstaat Fragen in Richtung Polizei zu stellen. Und deshalb ist es natürlich auch…
Natürlich darf auch die FDP und dürfen andere Fraktionen Fragen im Ausschuss stellen. Es ist ja auch berechtigt, Fragen zu dem Spiel Borussia Dortmund gegen RB Leipzig zu stellen. Nun muss man auch klar sagen: Bei diesem Spiel, bei dem es diese Gewaltausbrüche gegeben hat, hat es einen höheren Kräfteeinsatz der Polizei gegeben.
Jetzt weiß ich nicht, was die Aufregung hier begründet…
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich kehre zum Thema „Gewalt bei Fußballspielen“ zurück.
Ich will noch einmal darauf hinweisen, welche hohe Arbeitsbelastung die Polizei in Bezug auf Fußballspiele hatte und hat. Das war ein Grund, warum das Innenministerium das Einsatzkonzept zur lageangepassten Reduzierung der polizeilichen Präsenz bei Fußballspielen gemacht hat. Dieses Konzept halten wir nach wie vor für richtig, weil es eben auch die Vereine und die Fans in die Verantwortung nimmt. Darum muss es doch gehen.
Die verschiedenen Berichte, die wir im Innenausschuss hatten und uns vorliegen, und auch der aktuelle ZIS-Bericht zeigen, dass es einen Rückgang der Anzahl verletzter Personen gegeben hat, es weniger eingeleitete Strafverfahren gibt, es eine geringere Einsatzbelastung der Polizei gibt. Das heißt, dieses Konzept ist erfolgreich und richtig.
Natürlich – das habe ich gerade schon gesagt – sind Fragen nach ausreichender Polizeipräsenz bei den letzten Spielen berechtigt. Aber, Herr Lürbke, zu sagen, die Polizei würde hier Mut zur Lücke zeigen – das haben Sie im Ausschuss so gesagt –,
das ist aus meiner Sicht populistisch und entspricht auch nicht den Tatsachen. Denn bei diesem Spiel Borussia Dortmund gegen RB Leipzig ist mehr Polizei eingesetzt worden.
Ich will auch noch einmal darauf hinweisen, dass dieser Gewaltausbruch, so bedauerlich und so falsch er ist, innerhalb von zehn Minuten wieder unter Kontrolle gebracht war. Ich würde sogar so weit gehen und behaupten, dass man selbst dann, wenn man mehr Polizei einsetzt, es nie komplett verhindern wird, dass es zu Gewaltausbrüchen kommen kann. Insofern ist Ihr Schluss, den Sie immer ziehen, falsch. Hier ist mehr Polizei eingesetzt worden, und das war auch richtig so.
Sie schreiben in der Begründung der Aktuellen Stunde, dass das MIK die Fangewalt unterschätzen und Rot-Grün keine Gegenmaßnahmen ergreifen würde. Das ist schlicht falsch. Das haben die Debatte
im Innenausschuss und die Beantwortung der Fragen gezeigt. Deshalb gibt es aus meiner Sicht auch keinen Grund für diese Aktuelle Stunde und diese Aufregung. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle kennen die Bilder
von Böllerwürfen auf Rettungskräfte. Wir kennen die Berichte über Bedrohungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bürgeramt. Wir sind alle erschüttert und fassungslos über diese besorgniserregende Entwicklung.
Dort werden ausgerechnet diejenigen angegriffen, die sich täglich für unser Gemeinwohl einsetzen, die retten und löschen wollen, die für unsere Sicherheit sorgen.
Diese Gewalt verurteilen wir aufs Schärfste. Das eint uns. Gewalt und Bedrohungen sind nicht hinnehmbar. „Respekt und Anerkennung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst“ ist das Signal – Herr Lohn, da gebe ich Ihnen recht –, das von der heutigen Debatte ausgehen soll.
Wenn man sich die Polizeiliche Kriminalstatistik anschaut, sieht man, dass die Zahl der Gewaltdelikte in Nordrhein-Westfalen in den letzten zehn Jahren insgesamt gesunken ist. Das ist eine sehr erfreuliche Entwicklung – auch wenn die öffentliche Wahrnehmung häufig anders ist. Aber der Blick in die Statistik zeigt: Insgesamt gibt es in Nordrhein-Westfalen weniger Gewalt. Und das ist gut so.
Besorgniserregend ist aber, dass die Gewaltdelikte gegen Polizeibeamtinnen und -beamte, gegen Feuerwehrleute und gegen Rettungskräfte zunehmen. Hier gibt es eine gegenläufige Entwicklung. Wir erleben momentan mehr Gewalt gegen diese Personengruppen, gegen Lehrerinnen und Lehrer sowie gegen andere Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.
Aber auch die Gewalt gegen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sowie gegen Journalistinnen und Journalisten und – nicht zu vergessen – gegen geflüchtete Menschen sowie Menschen, die ihnen helfen wollen, steigt derzeit massiv an und ist aus meiner Sicht Ausdruck einer offenbar polarisierten und auch enthemmten Gesellschaft. Das finde ich besorgniserregend.
Im Bereich der Polizei haben wir die Studie „Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte“ in Auftrag gegeben. Daraus sind sehr konkrete Maßnahmen entstanden und neue Ausrüstungsgegenstände angeschafft worden. Aber auch in anderen Ministerien der Landesregierung werden Konzepte und Fortbildungsmaßnahmen zum Konfliktmanagement für die Beschäftigten zur Verfügung gestellt.
Es ist, finde ich, eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass diese Ansätze und Konzepte weiterentwickelt werden. Wir haben in unseren Entschließungsantrag hineingeschrieben, dass es eine Weiterentwicklung gemeinsam mit den Gewerkschaften und anderen Gruppen geben soll.
Herr Lohn, man kann aber nicht so tun, als würde Rot-Grün nichts machen und als wären wir tatenlos geblieben. Das stimmt einfach nicht. Das entspricht nicht der Realität. Das zeigen wir auch noch einmal sehr deutlich auf.
Wir gehen auch noch weiter. Wir haben uns zu einer Bundesratsinitiative entschieden, die mittlerweile auch eingebracht wurde. Wir wollen, anders als die CDU, nicht den § 113 Strafgesetzbuch ändern. Sie wollen den Strafrahmen erhöhen. Wir sind der Meinung, dass das Symbolpolitik ist, weil es nicht zu weniger Gewalt führen wird.
Wir sehen den Abschreckungseffekt, mit dem Sie immer argumentieren, nicht. Wir wollen stattdessen eine Änderung des § 46 StGB, um die hinter der Tat stehende Gesinnung bei der Strafzumessung zu berücksichtigen. Das gilt dann eben nicht nur bei Gewalt gegen Vollstreckungsbeamte – das ist mir wichtig –, sondern würde auch bei anderen Amtsträgerinnen und Amtsträgern, aber auch bei ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern gelten. Diesen von uns hier verfolgten Ansatz halte ich und halten wir als rotgrüne Fraktion für wesentlich sinnvoller.
Für unsere Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen wollen wir mit der Erstattung von Schmerzensgeld die Regelung schaffen, dass das Schmerzensgeld vom Land ausgezahlt wird, wenn der Schädiger dazu nicht in der Lage ist. Wir wollen aber nicht, wie die CDU das bisher vorgeschlagen hat, bei den Beamtinnen und Beamten stehen bleiben, sondern diese Regelung auch auf die Tarifbeschäftigten ausdehnen, weil wir eben keine Beschäftigte erster und zweiter Klasse in Nordrhein-Westfalen haben wollen.
Genau dieses Gesetz befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir hier zu einer breiten Zustimmung im Parlament kommen würden. Denn wir haben als Land eine Fürsorgeplicht. Diese nehmen wir auch wahr. Wir wollen sie weiter ausbauen und ihr gerecht werden. Ich hoffe, dass Sie da mitmachen. Ich hoffe auch, dass heute von dieser Debatte dieses Signal der Anerkennung und des Respekts ausgehen kann. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kuper, im Zusammenhang mit unserem Entschließungsantrag von einem schlechten Antrag zu sprechen, wenn man selber einen solch einseitigen Wisch hinlegt, finde ich, ehrlich gesagt, bemerkenswert.
Ich denke, wir haben uns ein wenig mehr Mühe gegeben – das aber nur als Vorbemerkung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir diskutieren dieses Thema nicht zum ersten Mal hier im Landtag, und dass es dazu erneute Anträge der Fraktionen der FDP und der CDU gibt, finde ich angesichts der Tatsache, dass sich an der Sachlage rein gar nichts geändert hat, erstaunlich.
Man muss auch sagen, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung weder dazu geeignet ist, die Zahl der Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus den Maghrebstaaten zu reduzieren, noch dazu – und das wird häufig unterstellt –, die Rückführung abgelehnter Asylbewerberinnen und Asylbewerber zu beschleunigen.
Was man zu diesem Gesetzentwurf und zu dem Verfahren sagen muss: Aus unserer Sicht ist es aus verfassungs- und unionsrechtlichen Gründen höchst bedenklich. Das ist übrigens nicht nur die Meinung und die Position, wie sie bei uns Grünen gilt, sondern das ist auch das Ergebnis einer Anhörung im Deutschen Bundestag, bei der alle Sachverständigen genau diese verfassungsrechtlichen Bedenken geltend gemacht haben. Ich habe ein Zitat herausgesucht, das meiner Meinung nach exemplarisch für viele Positionen ist, die dort im Ausschuss dargestellt wurden. Rechtsanwalt Dr. Reinhard Marx hat in der Anhörung am 21. April 2016 im Deutschen Bundestag gesagt:
„Schließlich stößt das Verfahren, das der Gesetzgeber gewählt hat, auf schwerwiegende verfassungs- und unionsrechtliche Bedenken. Im Gesetzentwurf wird keiner der Berichte des Menschenrechtszentrums der Vereinten Nationen und von internationalen nichtstaatlichen Menschenrechtsorganisationen berücksichtigt, obwohl hierzu nach Unionsrecht eine Verpflichtung besteht und in diesen Berichten eine durchgehende und weit verbreite Praxis von Verletzungen der Menschenrechte in vielfältiger Weise aufgezeigt wird.“
Ich frage mich, Herr Kuper: Warum führt man eigentlich solche Anhörungen im Deutschen Bundestag durch, wenn man die Ergebnisse schlichtweg ignoriert und von vornherein nicht darauf hört, weil sie einem nicht passen?
Herr Lürbke, ich möchte noch einmal auf das Thema „Abschreckungseffekt“ zu sprechen kommen. Sie hatten das zu einem großen Thema gemacht: Die Flüchtlinge würden abgeschreckt, wenn man die Maghrebstaaten zu sicheren Herkunftsländern erklären würde. Des Weiteren nenne ich noch das Thema „Balkan“; auch dieses Beispiel hatten Sie genannt.
Ja, Anfang des Jahres 2015 waren die Zahlen von Zuwanderern aus dem Kosovo und aus Albanien sehr hoch. Im Februar 2015 lag die Zahl der Personen aus dem Kosovo bei knapp 7.000. Das war der Höchststand; danach gingen die Zahlen zurück. Und noch vor der Einstufung – das ist jetzt wichtig, Herr Lürbke – als sichere Herkunftsländer mit Stand Oktober 2015 waren es ungefähr 620 Personen pro Monat. Das heißt, die Reduzierung der Personenzahl von knapp 7.000 auf 620 pro Monat ist Laufe des Jahres 2015 erfolgt, und zwar ganz ohne die Einstufung als sichere Herkunftsländer.
Dazu muss man einfach sagen: Die Behauptung, die Sie hier aufstellen, ist laut der Zahlen nachweislich – wirklich nachweislich – faktisch falsch, und da müssen Sie sich als FDP auch mal ehrlich machen. Schauen Sie sich doch die Zahlen und die Realität an!
Wenn man sich jetzt die Zahlen aus dem Maghreb ansieht, muss man auch hier sagen, dass wir momentan eine fallende Linie verzeichnen. Im Jahr 2015 waren es hier in Nordrhein-Westfalen noch 6.444 Zugänge aus Marokko; im Jahr 2016 sank die Zahl auf 2.400 Zugänge. Es gibt also auch hier einen Rückgang.
Man muss aber bitte auch zur Kenntnis nehmen, dass die Rückführung dieser Personen nicht an der Einstufung als sichere Herkunftsstaaten scheitert, sondern an der fehlenden Kooperation der Herkunftsländer. Das ist das Problem, und da hilft auch Ihre Einstufung als sichere Herkunftsstaaten rein gar nichts. Es ist eben Fakt, dass es an den Herkunftsländern selber liegt.
Aus meiner Sicht – das will ich hier auch noch einmal deutlich sagen – ist die Bundesregierung in der Pflicht, dies als Aufgabe wahrzunehmen und mit den Herkunftsländern zu klären. Vielleicht müsste Merkel das Ganze mal zur Chefinnensache machen, wenn die zuständigen Minister der CDU es nicht hinbekommen, diese Verhandlungen zu führen.
Wir brauchen insofern keine Problemlösungen, was sichere Herkunftsstaaten angeht. Was wir brauchen,
sind solche Verhandlungen und keine Scheindebatten, die von den wirklichen Problemen ablenken!
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt müsste doch eigentlich die Zeit der Aufklärung und der Aufarbeitung sein. Diese Aufklärung wird zu Recht von der Öffentlichkeit erwartet. Es ist doch eigentlich insbesondere die Aufgabe des Parlaments, diese Aufklärung ehrlich voranzutreiben. Aber von diesem Aufklärungsinteresse ist bei Ihnen wenig zu erkennen.
Herr Stamp, Ihre Vorwürfe machen mich da echt fassungslos. Ich frage mich: Was haben Sie eigentlich für ein Rechtsstaatsverständnis, wenn Sie sagen, die
Behörden hätten ihn einfach mal in Abschiebungshaft nehmen müssen? Die Behörden können doch nicht willkürlich Haft anordnen, wenn sie berechtigterweise insbesondere mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon ausgehen müssen, dass sie von keinem Haftrichter genehmigt wird geschweige denn vor einem Gericht Bestand hat. Da finde ich Ihre Aussagen wirklich ungeheuerlich.
Wer wirklich Aufklärung will, der muss dann auch diese Fragen stellen: Warum hat eigentlich der Generalbundesanwalt das Verfahren an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin abgegeben? Lag es an fehlender personeller Ausstattung bei Generalstaatsanwaltschaft und BKA? Warum haben die Verfassungsschutzämter von Berlin und vom Bund Amri nicht beobachtet zu dem Zeitpunkt, als es die Polizei nicht mehr durfte und der Verfassungsschutz, der aber eine Vorfeldbeobachtung machen darf, es offensichtlich in Berlin und im Bund nicht getan hat? Stimmt es – das geht aus der Chronologie des Bundesinnenministeriums ja hervor –, dass der ehemalige CDU-Innenminister Henkel die Polizei offenbar so schlecht ausgestattet hat, dass Amri von den Behörden nicht observiert werden konnte?
Ich finde, das sind doch Fragen. Da wäre es schön, wenn ein Herr Laschet nicht nur hier im Landtag Aufklärung fordern würde, sondern wenn Ihre Kollegen im Bund und in Berlin genau diese Fragen stellen würden.
Das wäre dann echte Aufklärung seitens der CDU. Das findet aber nicht statt.
Ihnen, Herr Laschet, aber auch Herrn Dr. Stamp geht es jetzt doch eigentlich nur darum, den Innenminister hier in Nordrhein-Westfalen für verantwortlich zu erklären, bevor überhaupt irgendwelche Fehler geklärt sind. Sie widersprechen sich doch auch selbst. Wenn Sie sagen, man hätte die Gesetze einfach nur anwenden müssen, dann frage ich mich, warum Sie jetzt die Gesetze ändern wollen. Das ist doch ein Widerspruch.
Der Widerspruch macht deutlich, dass es Ihnen nur um eine einzige Sache geht: Sie wollen endlich einmal wieder Ihre „innenpolitische Weihnachtswunschliste“ der Gesetzesverschärfung hier auf den Tisch legen, egal, ob die Forderung, die Sie erheben, etwas mit dem Thema Terrorismusbekämpfung zu tun hat oder nicht. Ob Videobeobachtung, Schleierfahndung, sichere Herkunftsländer und Unterbindungsgewahrsam – das alles sind doch Forderungen, die mit diesem Thema überhaupt gar nichts zu tun haben.
Herr Laschet hat sie gerade aufgelistet.
Videobeobachtung: Wie, bitte schön, soll eine Videokamera auf einem öffentlichen Platz einen Anschlag verhindern? Das ist reine Symbolpolitik, was Sie hier betreiben.
Zum Thema Schleierfahndung: ein völlig ineffektives Mittel, das hohe Personalkapazitäten bei der Polizei bindet, aber völlig unverhältnismäßig ist im Vergleich zu dem Erfolg, der zu erwarten wäre. In Ihrem Antrag schreiben Sie, Schleierfahndung würde einen hohen Fahndungsdruck auf die islamistische Szene ausüben. Das ist völliger Blödsinn.
Statt ineffektive und breit angelegte Kontrollen zu machen, brauchen wir doch eine zielgerichtete Fokussierung auf die Gefährder, auf die Personen, die gefährlich sind, und keine Kontrolle der gesamten Bevölkerung. Das wäre wirksam. Das ist eine wirksame Forderung, die wir aufstellen.
Zur Abfrage von Kontodaten und Bankdaten und zum Thema Fußfesseln: Es stimmt einfach nicht, Herr Laschet, wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, dass diese Regelungen in anderen Landespolizeigesetzen schon längst stehen würden. Weder die Abfrage von Konto- und Bankdaten steht in den Landespolizeigesetzen – das ist bisher die Kompetenz der Verfassungsschutzämter und natürlich im Bereich des Strafrechts, aber nicht im Bereich des Gefahrenabwehrrechts – noch die Fußfessel steht in den Landespolizeigesetzen. Das sind doch die alternativen Fakten eines Herrn Laschet, aber nicht das, was wir wirklich auf dem Tisch liegen haben, nicht die Realität.
Das ist sehr schade, weil ich gerne noch etwas zu den Konsequenzen gesagt hätte. Wir listen sie in unserem Entschließungsantrag auf. Da die Landesregierung sehr lange gesprochen hat, müsste es eigentlich noch Redezeit geben.
Das kann dann vielleicht an anderer Stelle geklärt werden. – Ich komme zu meinem letzten Satz.
Wir haben uns hingesetzt und überlegt: Was sind die Konsequenzen aus dem Fall Amri, die wirklich Erfolg haben? Die stehen in unserem Entschließungsantrag: Wir müssen Gefährder in den Blick nehmen. Wir brauchen eine einheitliche Definition des Gefährderbegriffes. Wir müssen über das Thema Fußfessel reden. Wir müssen über das Thema Abschiebungshaft reden. Das legen wir vor. In wenigen Wochen wird es ein Handlungskonzept gegen Salafismus von der Landesregierung geben. Das sind unsere Antworten, die wirklich wirksam sind, die effektiv sind. Ich würde mich freuen, wenn diese Debatte in diese Richtung gehen würde. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich dem Dank an die Polizeikräfte, an die Ordnungskräfte, die Feuerwehrleute und die Rettungskräfte, die in der Silvesternacht Dienst getan haben, ganz herzlich anschließen. Man muss noch einmal sagen: Während die meisten von uns diesen Abend mit Familienangehörigen, mit Freunden verbringen konnten, haben diese Polizistinnen und Polizisten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsämter, die Feuerwehrleute und auch die Rettungskräfte gearbeitet, damit uns ein friedliches und sicheres Feiern ermöglicht wurde. Dafür bedanke ich mich auch im Namen meiner Fraktion.
Ich will aber auch gerne noch einige konkrete Punkte zum Thema „Polizeieinsatz in Köln in dieser Silvesternacht“ ansprechen. Die Debatte hat mehrere Facetten. Ich möchte mit der Vorbereitung des Einsatzes beginnen. Die frühe und wirklich umsichtige Planung der Silvesternacht am Kölner Hauptbahnhof und am Dom mit der Einbeziehung aller relevanten Akteure war richtig, und auch die hohe Polizeipräsenz und die verstärkten Kontrollen an diesem Abend waren eine richtige Entscheidung.
Ich persönlich – das kann ich auch für meine Fraktion sagen – bin sehr froh und auch erleichtert darüber, dass Mädchen und Frauen sich nach den schrecklichen Übergriffen und der sexualisierten Gewalt im
letzten Jahr in dieser Silvesternacht ohne Angst am Kölner Hauptbahnhof und am Kölner Dom bewegen konnten und dass sich das nicht noch einmal wiederholt hat.
Ich glaube, dass auch die Lichtinstallation am Kölner Dom dazu beigetragen hat, dass dieser Bereich auch ganz symbolisch wieder zu einem Begegnungsort der Bürgerinnen und Bürger geworden ist, und das ist auch gut so.
Ich möchte aber auch gerne noch einige Sätze zum konkreten Einsatz sagen. Klar ist: Polizeiliche Personenkontrollen sind rechtmäßig, wenn es konkrete Anhaltspunkte aufgrund des Verhaltens von Personen gibt. Diese lagen nach meinem Kenntnisstand vor. Es gab ein aggressives Auftreten in Gruppen. Es gab alkoholisierte Personen, und das rechtfertigt entsprechende Kontrollen.
Gleichwohl muss man wahrnehmen, dass es Kritik und Beschwerden genau über diese Kontrollen gegeben hat, dass kritisiert wird, dass die Polizei nach der Hautfarbe oder der mutmaßlichen Herkunft der Personen kontrolliert hätte und – das will ich auch noch einmal sagen – dass die Lage-Abschlussmeldung, die wir auch im Innenausschuss diskutiert haben, zumindest Fragen aufwirft, weil sie irritierend formuliert ist.
Dass es diese kritischen Nachfragen und Berichte von anerkannten Medien, von NGOs, aber auch von Einzelpersonen gibt, müssen wir erst einmal so wahrnehmen, und das muss jetzt aufgearbeitet werden. Der Polizeieinsatz muss nachbereitet werden. Und wenn es Klagen gegen diesen Polizeieinsatz gibt – im Innenausschuss hieß es ja, es gibt eine Klage, die sich ganz konkret gegen den Polizeipräsidenten richtet; es gibt auch mehrere Beschwerden –, dann muss das aufgearbeitet werden. Das steht jetzt an. Diese Nachbereitung, diese Aufklärung sind eine Selbstverständlichkeit in der nordrhein-westfälischen Polizei,
die damit auch ihren Leitlinien der Rechtsstaatlichkeit, der Bürgernähe und der Professionalität nachkommt.
Ich will auch noch einmal etwas zu dem „Nafri“-Tweet der Kölner Polizei sagen, der aus meiner Sicht falsch war – nicht nur, weil der Anteil von Nordafrikanern wahrscheinlich viel geringer war, als noch am Silvesterabend angenommen, sondern auch, weil der Begriff „Nafri“ eben nicht für Nordafrikaner, sondern für nordafrikanische Intensivstraftäter steht. Durch diesen Tweet wurde eine ganze Personengruppe stigmatisiert, ohne jegliche Kenntnisse über diese Gruppe zu haben. Dazu hat sich Polizeipräsident
Mathies bereits geäußert und klargestellt, dass er diesen Tweet bedauert. Damit ist für mich dieser Punkt abgehakt.
Ich will noch zu einem vierten Punkt kommen, und zwar die Angabe der Nationalitäten der kontrollierten Personen. Am Freitag, dem 13.01., also vor knapp zwei Wochen, hat die Kölner Polizei mittags mitgeteilt, dass laut der derzeitigen Erkenntnisse nur wenig Nordafrikaner unter den Personen seien. Nur wenige Stunden später ist dann die Polizei rausgegangen und hat gesagt, dass diese Erkenntnisse nun auch nicht ganz sicher seien, sondern dass sie erst einmal geklärt werden müssten durch die eingesetzte Ermittlungsgruppe.
Ich finde – das muss ich ehrlich sagen –, da hätte die Polizei die Ergebnisse der Ermittlungsgruppe abwarten müssen, bevor sie mit ersten Erkenntnissen rausgeht, weil damit ein falsches Bild in der Öffentlichkeit entstanden ist. Ich finde es wichtig, diese Punkte auch anzusprechen. Das verlangt auch die Aufgabe, finde ich, von uns Abgeordneten.
Herr Möbius, dann irritiert es schon sehr stark, wenn heute Mittag eine Pressemitteilung seitens der CDUFraktion herausgegeben wird, zwei oder drei Stunden vor dieser Debatte im Plenum: Ich finde, ganz ehrlich, das ist schlechter Stil,
Pressearbeit zu machen, bevor wir als Parlament überhaupt darüber diskutiert haben – ich finde, das macht man nicht, das gehört sich nicht. Wenn man dann noch im letzten Satz sagt, die Grünen seien von einer Misstrauenskultur gegenüber der Polizei geprägt,
dann ist das nur noch peinlich, wirklich.
Ja, Herr Möbius, regen Sie sich wieder ab, das ist nicht gut für die Gesundheit! Gehen Sie mal in den Innenausschuss, dann erleben Sie vielleicht einmal die Diskussionen.
Herr Möbius, jetzt bin ich dran. Ich kann Ihnen versichern: Wir Grüne haben kein Misstrauen gegen die Polizei. Aber wir nehmen schlichtweg unseren Auftrag als Abgeordnete ernst,
die Exekutive zu kontrollieren. Natürlich ist die Polizei ein Teil der Exekutive. Ich kann Ihnen auch versichern: Ich glaube, dass Sie mit den Punkten, die ich in Richtung Polizei angesprochen habe, wahrscheinlich ein größeres Problem haben als die Polizei selbst, weil die Polizei weiß, dass sie Einsätze nachbereiten muss. Das gehört eben auch zu ihrem
Selbstverständnis. Und das ist gut so, weil wir eine rechtsstaatliche, eine demokratische Polizei in Nordrhein-Westfalen haben. Da muss man diese Punkte ansprechen dürfen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Reichsbürger sind ja ein Sammelbecken für Verschwörungstheoretiker, für Rechtsextreme. Ich würde noch weitergehen. Ich würde sagen, dass die Ideologie der Reichsbewegung eigentlich im Kern rechtsextremistisch ist.
Sie ist antisemitisch, sie ist geschichtsrevisionistisch, sie ist rassistisch. Man könnte noch andere Merkmale aufrufen. Vor allen Dingen aber ist sie auch gewaltbereit. Das hat der Fall am 19. Oktober dieses Jahres in Bayern gezeigt, der tödlich geendet ist.
Deshalb bin ich froh, dass Bewegung in die Sache gekommen ist, was die Beobachtung der Reichsbürgerbewegung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz angeht. Ich glaube, dass wir das brauchen und man die Reichsbürger hier sehr ernst nehmen muss, auch was ihre Gewaltbereitschaft angeht.
Die Reichsbürger – ich hatte gerade schon auf ideologische Merkmale hingewiesen – erkennen auch rechtsstaatliche Strukturen und unseren demokratischen Rechtsstaat, unsere Behörden nicht an. Das führt zum Teil zu Situationen, die man vielleicht als kurios bezeichnen könnte, dass sie sich beispielsweise eigene Pässe, eigene Dokumente schaffen, sie keine Steuern zahlen wollen, sie keine Bußgelder akzeptieren und zahlen. Auf jeden Fall machen sie damit den Behörden, aber auch den Gerichten sehr viel Arbeit. Das ist auch bei der sogenannten „MaltaMasche“ der Fall, die für die betroffenen Personen sehr belastend ist.
Herr Optendrenk hatte gerade schon darauf hingewiesen, wie diese „Malta-Masche“ funktioniert. Da werden Schadenersatzforderungen im Prinzip frei erfunden, man trägt das dann in ein Online-Handelsregister in den USA ein. Dann werden die Forderungen an ein Inkassounternehmen auf Malta abgetreten, das von „Reichsbürgern“ gegründet wurde. Das ist, wie gesagt, für die betroffenen Personen sehr belastend, und das betrifft insbesondere – das hat Herr Optendrenk gesagt – Personen, die selber für den Staat arbeiten und bei denen es besonders wichtig ist, politische Unterstützung zu geben und zu gewährleisten.
Deshalb kann ich für uns als grüne Fraktion sagen, dass wir froh sind, dass im Bereich „Reichsbürger“, aber vor allem auch hinsichtlich der „Malta-Masche“, schon einiges geschehen ist. Das Auswärtige Amt hat sich mit den maltesischen Behörden in Kontakt
gesetzt und ihnen klargemacht, dass diese frei erfundenen, unrechtmäßigen Forderungen nicht vollstreckt werden dürfen.
Außerdem bin ich froh darüber, dass gerade auch die NRW-Behörden in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden – das ist vielleicht ebenfalls wichtig – sehr schnell auf Landesebene reagiert haben, dass sie die kommunalen Behörden informiert und ihnen eine Handreichung gegeben haben. Das Landesamt für Verfassungsschutz, das in NRW im Innenministerium angesiedelt ist, hat auch einen Ansprechpartner für die kommunale Ebene genannt, damit genau solche Fälle gemeldet werden können und man sich in Verbindung setzen und das klären kann.
Ehrlich gesagt hätte ich mir gewünscht, dass wir bei diesem wichtigen Punkt, bei dem wir politisch hier im Haus gar nicht so weit auseinanderliegen, einen gemeinsamen Antrag mit der CDU hinbekommen. Wir haben uns ja an die CDU-Fraktion mit Formulierungsvorschlägen zu ihrem Antrag gewandt, die aus meiner Sicht durchaus einigungsfähig gewesen wären. Leider haben wir von Ihnen ohne Begründung nur die Rückmeldung bekommen: Da machen wir leider nicht mit. – Das finde ich persönlich sehr schade, da wir gerade bei diesem Thema „Reichsbürgerbewegung“ eigentlich fraktionsübergreifend – die anderen beiden Fraktionen haben noch nicht geredet, aber ich vermute es …
Ja, natürlich. – Gerne.
Auch da wäre man trotzdem zusammengekommen, weil wir ja dasselbe Anliegen haben. – Aus unserer Sicht machen die Behörden schon sehr viel, und das ist auch gut so. Aber man wäre zum Beispiel an dem Punkt zusammengekommen, zu sagen, dass man dranbleiben muss und gucken muss, wo es noch weitere Bedarfe gibt, etwas zu tun.
Deshalb finde ich es schon schade, dass auf unsere Mail hin, ob man etwas Gemeinsames machen kann, nur „nein“ geantwortet wird, ohne irgendeinen Versuch zu starten, zu gemeinsamen Formulierungen zu kommen. Das bedaure ich; denn das politische Signal, dass wir hier als Parlament gemeinsam gegen die „Reichsbürger“ vorgehen und insbesondere auch bei der „Malta-Masche“ tätig werden und die Betroffenen unterstützen, hätte ich politisch wichtig und sinnvoll gefunden.
Jetzt ist es so, dass wir zwei Anträge haben. Wir werden den CDU-Antrag natürlich ablehnen – etwas anderes haben Sie wahrscheinlich nicht erwartet – und unseren Entschließungsantrag entsprechend annehmen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Lürbke, Sie werfen uns vor, Politik im Hinblick auf die Wahl zu machen. – Was war denn die Rede von Ihnen oder die von Herrn Kruse? – Wahlkampf pur! Sie zeichnen Zerrbilder über Einbruchskriminalität, über Salafismus. Sie werfen uns Untätigkeit im Hambacher Forst vor.
Herr Lürbke, waren Sie eigentlich schon mal im Hambacher Forst? Haben Sie schon mal mit den Kollegen von der Aachener Polizei gesprochen? Wir haben dort Anfang des Jahres eine Ermittlungskommission eingerichtet. Auch die Gesamtzuständigkeit liegt mittlerweile beim PP Aachen. Uns Untätigkeit vorzuwerfen und Zerrbilder über die innere Sicherheit zu zeichnen, finde ich unverantwortlich und unhaltbar.
Uns vorzuwerfen, wir wären verantwortlich für bundesweite, zum Teil auch internationale Entwicklungen wie den gewaltbereiten Salafismus, das finde ich absolut unredlich. Das ist faktenfrei. Ich finde es unmöglich, dass Sie solche Zerrbilder zeichnen. Es wäre besser gewesen, Sie hätten zum Haushalt geredet und keine Wahlkampfrede gehalten.
Ich will mich im Weiteren an den Einzelplan 03 halten, in den ich direkt mit der Polizei einsteigen will. Da wird deutlich: Wir investieren in die Sicherheit des
Landes Nordrhein-Westfalen, und zwar erhöhen wir wieder die Einstellungsermächtigung für die Kommissaranwärterinnen und -anwärter auf ein Rekordhoch von 2.000 Stellen.
Wir haben die Stellen kontinuierlich erhöht. Ihre Zahl lag im Jahr 2010 in einem schwarz-gelben Haushalt noch bei 1.100. Wir sind mittlerweile bei 2.000. Wir haben die Einstellungszahlen von Anfang an kontinuierlich erhöht und eben nicht erst zum Ende der Legislaturperiode.
Angesichts der angespannten Sicherheitslage legen wir noch mal eine Schippe drauf. Das kann man so offen sagen: Angesichts des internationalen Terrorismus haben wir eine veränderte Sicherheitslage, auf die wir reagieren.
Durch neue Herausforderungen haben wir eine Arbeitsverdichtung bei der Polizei. Auch der Demografiefaktor spielt bei der Polizei wegen der vielen anstehenden Pensionierungen eine Rolle. Deshalb ist es richtig, dass wir die Polizei stärken. In der Ergänzungsvorlage legen wir mit der Verstärkung im Bereich „Cybercrime“ noch mal was drauf. Das sind genau die richtigen Antworten auf die Herausforderung, vor der die Polizei momentan steht.
Auch im Bereich des Verfassungsschutzes legen wir beim Personal noch einmal drauf. Gerade wir Grüne haben immer gesagt: Wir wollen die Sicherheitsbehörden personell so ausstatten, dass sie ihre Arbeit gut machen können. Wir wollen sie personell gut ausstatten, anstatt den Sicherheitsbehörden immer wieder neue Befugnisse zu geben. – Das tun wir hier. Ich finde, dass dies angesichts der massiven Zunahme rassistischer und rechtsextremer Gewalt in unserem Land, angesichts des Zulaufs zur verfassungsfeindlichen salafistischen Szene und angesichts der besorgniserregenden sprunghaften Zunahme linker Gewalt und linker Straftaten im letzten Jahr die richtige Antwort ist, die wir hier geben.
Die FDP behauptet ja immer wieder, dass „Wegweiser“ unterfinanziert sei. Die CDU hingegen würde das Beratungsprojekt „Wegweiser“ am liebsten direkt abschaffen.
Ich will noch einmal sagen, dass wir in NordrheinWestfalen „Wegweiser“ gut ausstatten. Zum Glück ist durch die Veröffentlichung des Innenministeriums erstmals öffentlich geworden, wie viel wir eigentlich in „Wegweiser“ stecken. Wenn man sich die Zahlen für den Verfassungsschutz einmal anschaut – für die Angelegenheiten des Verfassungsschutzes sind 4,12 Millionen € veranschlagt und für „Wegweiser“ 4,57 Millionen €, also für „Wegweiser“ sogar mehr als
für den Verfassungsschutz –, dann kann man nicht davon sprechen, dass „Wegweiser“ unterfinanziert wäre. Im Gegenteil: Wir werden „Wegweiser“ weiter ausbauen und das Personal in den Beratungsstellen aufstocken. Das ist auch gut so.
Aber es sorgen ja nicht nur Polizei und Verfassungsschutz in unserem Land für Sicherheit, sondern es sind auch die über 120.000 Angehörigen der Berufsfeuerwehren und der freiwilligen Feuerwehren in unserem Land. Für diese Arbeit gebühren ihnen unsere Anerkennung und unser Respekt.
Im Jahr 2017 wird das Projekt „Feuerwehrensache“ in die letzte Phase, in das letzte Jahr gehen. Wir haben dann insgesamt 5 Millionen € für „Feuerwehrensache“ ausgegeben. Ich finde, dass es nach wie vor ein gutes Projekt ist. Ich war bei vielen Veranstaltungen und habe leider die Kollegen von CDU und FDP bei jeder Veranstaltung, bei der ich war, vermisst. Ich glaube, Sie waren auf keiner dieser Veranstaltungen.
Das finde ich schade; denn ich bin der Meinung, dass wir die Freiwilligen in den Feuerwehren mehr unterstützen müssen. Deshalb haben wir auch noch einmal einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt, weil wir die Freiwilligen bei den Feuerwehren brauchen. Das erkennen wir auch an.
Wir brauchen aber auch das Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe. Die Finanzierung der Unterbringung und der Versorgung der Flüchtlinge ist ja auch in diesem Jahr wieder ein großer Bereich im Einzelplan 03. Für uns ist klar, dass wir für die Flüchtlinge mehr brauchen als nur ein Dach über dem Kopf. Daher unterstützen wir die Geflüchteten in den Landeseinrichtungen und vor Ort durch Beratungsangebote. Wir stärken insbesondere schutzbedürftige und traumatisierte Flüchtlinge durch ein Netz aus psychosozialen Behandlungszentren. Hierfür nehmen wir durch einen Änderungsantrag der Fraktion noch einmal 5 Millionen € zusätzlich in die Hand. Wir erhöhen den Gesamtetat in diesem Bereich auf über 42 Millionen €. Auch das ist eine gute Sache und ein richtiges und wichtiges Anliegen.
Auch den Bereich des E-Governments bringen wir in Nordrhein-Westfalen voran. Wir schaffen Bürgernähe, Transparenz und mehr Beteiligung. Wir haben für die Umsetzung des E-Government-Gesetzes Geld und Stellen eingeplant. Im Einzelplan des In
nenministeriums sind es knapp 25 Millionen € zusätzlich an Sachmitteln. Durch die Ergänzungsvorlage werden 51 neue Stellen geschaffen. Wir werden auch die Kommunen durch einen Änderungsantrag zur dritten Lesung weiter unterstützen. Damit werden wir unser Versprechen einlösen und konkrete Unterstützungsleistungen für die Kommunen auf den Weg bringen.
Ich finde, dass alle von mir vorgetragenen Punkte gut und wichtig sind. Wir als grüne Fraktion unterstützen natürlich den Einzelplan 03 im Haushalt 2017 und werden ihm zustimmen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Verbot der Organisation „Die Wahre Religion“ ist auch aus meiner Sicht ein wichtiger und erfolgreicher Schlag gegen die gewaltbereite, verfassungsfeindliche salafistische
Szene.
Laut Bericht des Verfassungsschutzes war „Lies!“ in 2015 das mitgliederstärkste Netzwerk des verfassungsfeindlichen Salafismus. Etwa 20 % der nach Syrien und in den Irak ausgereisten Salafisten hatten zuvor Kontakt mit diesem „Lies!“-Netzwerk und diesen „Lies!“-Ständen. Ich finde, das zeigt sehr deutlich, welche Rolle „Lies!“ bei der Anwerbung und der Radikalisierung insbesondere von jungen Menschen hatte.
Deshalb ist dieses Verbot ein richtiger Schritt gegen den verfassungsfeindlichen Salafismus in NordrheinWestfalen, aber auch bundesweit.
Das Verbot – Sie haben es alle gelesen – wurde von den Behörden über ein Jahr lang vorbereitet und dann endlich vor zwei Wochen vollzogen. Herr Hegemann, Sie haben kritisiert, dass wir Grüne hier vorgetragen haben, so ein Verbot müsse gut vorbereitet und begründet sein. – Dazu sage ich: Natürlich, es gebietet der Rechtsstaat, dass man das Verbot
eines Vereins gründlich vorbereitet. Das verlangen ja auch die Gerichte. Wenn es zu einem Verfahren kommt und es bestätigt werden muss, dann muss so ein Verbot selbstverständlich gut vorbereitet sein. Nordrhein-Westfalen war mit seinen Behörden an der Vorbereitung und Durchführung des Verbots maßgeblich beteiligt. Das ist auch richtig so, weil „Lies!“ in Nordrhein-Westfalen sehr aktiv war.
Ja, es stimmt, die FDP hatte bereits im Mai dieses Jahres einen Antrag mit der Forderung eingebracht, die Aktivitäten der „Lies!“-Kampagne zu unterbinden. Zu dem Zeitpunkt waren die Behörden bereits an dem Verbot dran, sodass es dafür nicht den FDP-Antrag gebraucht hat.
Dass wir im Oktober dieses Jahres einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen zu dem Thema hinbekommen haben, mit dem wir uns politisch deutlich von „Lies!“ distanzieren und gemeinsam als Landtag auf die Gefahren dieser Kampagne und dieser Organisation hinweisen, finde ich ein wichtiges Signal.
Ja, es geht jetzt in der Tat darum, dass man die Aktivitäten von möglichen Nachfolge- und Ersatzorganisationen unterbindet. Das verlangt ja auch das Vereinsgesetz. Nach dem Vereinsgesetz sind Nachfolge- und Ersatzorganisationen automatisch verboten, wenn es Nachfolgeorganisationen verbotener Vereine sind. Es ist selbstverständlich Aufgabe der Sicherheitsbehörden auch hier in Nordrhein-Westfalen, dass man entsprechende Maßnahmen einleitet, wenn man diese Erkenntnisse hat.
Repressive Maßnahmen gegen verfassungsfeindliche Vereine und Organisationen, wie das bei der „Wahren Religion“ der Fall war, sind absolut richtig.
Ich will aber hier noch einmal klar sagen – das wissen wir ja nicht zuletzt aus der Arbeit gegen den gewaltbereiten Rechtsextremismus –, dass mit dem Verbot von Vereinen, von Organisationen die Meinungen nicht aufhören. Natürlich sind Verbote wichtig, weil es die Aktivitäten erheblich stört und behindert, aber Einstellungen sind aufgrund eines Verbotes nicht aus den Köpfen verschwunden.
Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir weiter an den Punkten Prävention und Intervention arbeiten. Ich glaube, das bleibt im Bereich des verfassungsfeindlichen Salafismus eine Daueraufgabe auch für unsere Gesellschaft.
Über den Haushalt 2017 haben wir gestern und heute diskutiert. Mit diesem Haushalt haben wir noch einmal Mittel bereitgestellt, um die „Wegweiser“-Stellen auf 25 Standorte weiter auszubauen und um das Personal in diesen Stellen aufzustocken. Ich habe bereits heute Morgen in meiner Haushaltsrede zum Einzelplan 03 gesagt, dass jetzt das Innenministerium öffentlich macht, wie viele Mittel für die Arbeit des Verfassungsschutzes bereitgestellt werden und wie groß der Bereich für die Projekte „Wegweiser“ im Etat des Verfassungsschutzes ist: Für „Wegweiser“ wird sogar etwas mehr ausgegeben, als Sachmittel für den Verfassungsschutz bereitgestellt werden. Ich finde, es ist ein Erfolg unserer rot-grünen Koalition, dass wir „Wegweiser“ und die Prävention deutlich ausbauen.
Auch für die Landeszentrale für politische Bildung im Einzelplan 07 haben die Fraktionen von Rot und Grün einen Änderungsantrag eingebracht, um auch weiterhin Präventionsarbeit zu leisten. Ich will jetzt gar nicht so viel über die Haushaltsanträge sprechen, sondern nur noch mal verdeutlichen, dass wir ressortübergreifend, themenübergreifend an das Thema
„gewaltbereiter Salafismus“ herangehen. Ich glaube, dass das der richtige Ansatz ist.
Auf diesem Ansatz beruht ja auch unsere Überlegung hinsichtlich eines ganzheitlichen Handlungskonzeptes gegen Salafismus. Ich gebe den Piraten recht: Ja, es ist noch nicht da. Auch ich bin häufig ungeduldig, wenn es um solche Dinge geht, aber ich finde es auch richtig, dass ein Handlungskonzept, das ressortübergreifend gelten soll, gut vorbereitet und nicht übers Knie gebrochen wird. Insofern finde ich es richtig, sich dafür Zeit zu nehmen. Ich hoffe, dass wir in den nächsten Wochen und Monaten darüber diskutieren können, denn es ist notwendig, aber meiner Meinung nach ist Nordrhein-Westfalen auf dem richtigen Weg, sowohl was Repression als auch was Prävention angeht. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Lürbke, Sie zeichnen hier ein Zerrbild über die innere Sicherheit in Nordrhein-Westfalen.
Dazu würde ich gerne einmal die Zahlen und Fakten sehen. Da fragt man sich wirklich ernsthaft, was aus der FDP geworden ist.
Aber um eines von vornherein klarzustellen: Es gibt in Nordrhein-Westfalen keine rechtsfreien Räume. Es gibt sie nicht in Duisburg, es gibt sie nicht in Essen, und es gibt sie auch nicht in Dortmund. Sie von der CDU stigmatisieren hier mit Ihren Vorwürfen, mit Ihrem Antrag einen ganzen Stadtteil in Dortmund. Das finde ich, ehrlich gesagt, ziemlich unsäglich, Herr Golland.
Das wird meines Erachtens auch denjenigen, die vor Ort aktiv sind, die vor Ort gute Arbeit leisten, in keiner Weise gerecht.
Es gibt Probleme in der Dortmunder Nordstadt. Das ist überhaupt keine Frage, und diese Probleme dürfen nicht verharmlost werden, sie müssen angesprochen werden. Sie sind aber so vielschichtig, dass sie aus meiner Sicht nicht allein durch die Polizei zu lösen sind.
Da würde mich auch einmal interessieren, was die Ordnungsdezernentin in Dortmund zu dieser Situation, die Sie hier beschreiben, sagt. Frau Diane Jägers hat ja immerhin Ihr Parteibuch; die Ordnungsdezernentin der Stadt Dortmund ist CDU-Mitglied. Was sagt die denn eigentlich dazu, dass sich angeblich unter ihr ein Stadtteil in Dortmund als No-go-Area entwickelt? – Da würde mich interessieren, wie Ihre parteiinternen Diskussionen dazu laufen.
Sie beschreiben in Ihrem Antrag, worüber wir hier diskutieren, im Prinzip ja zwei Komplexe.
Das ist einmal der konkrete Anlass, und zwar der Einsatz am vergangenen Samstag in der Dortmunder Nordstadt und die Einkreisung der Polizeibeamtinnen und -beamten. Das ist ja das, was wir schon häufiger erleben und was aus meiner Sicht eine gefährliche Entwicklung ist, dass Polizeieinsätze, aber auch Einsätze von Rettungskräften immer häufiger durch eigentlich Unbeteiligte gestört werden, dass es bei solchen Einsätzen Solidarisierungseffekte von solchen Personen gibt, die mit dem eigentlichen Einsatz nichts zu tun haben, die sich aber mit den Personen solidarisieren, gegen die sich die Maßnahmen richten.
Das ist eine gefährliche Entwicklung. Wir haben ja kürzlich erst einen Gesetzentwurf eingebracht und diskutiert, und zwar zum Einsatz von Bodycams.
Das ist für uns ein Instrument, von dem wir sagen: Das ist eine Möglichkeit, wie man diese Solidarisierungseffekte durchbrechen kann, wie man gegensteuern kann. Wir werden dieses Gesetz auch noch in diesem Jahr, im November, beschließen.
Das andere, über das wir reden – und das ist vielleicht das Wichtigere bei dieser Debatte –, ist die Dortmunder Nordstadt und sind auch andere Stadtteile und Viertel in anderen Städten im Ruhrgebiet. Ich finde, da muss man einfach sagen, dass dies Orte sind, wo vielfältige Probleme aufeinandertreffen. Da spielen Herkunft und Armut eine Rolle, da spielen Problemimmobilien eine Rolle genauso wie Perspektivlosigkeit, Drogenhandel und vieles mehr. Das muss man sich doch anschauen.
Natürlich muss es eine hohe Präsenz seitens der Polizei geben. Es muss konsequente Ermittlungsarbeit geben, es muss konsequente Strafverfolgung geben. Aber diese sozialen und gesellschaftlichen Probleme, die sich dort zusammenballen, werden Sie doch nicht durch die Polizei alleine lösen können.
Es ist doch naiv zu glauben, dass Polizei alleine die Lösung des Problems ist.
Ich will noch einmal auf den Begriff des rechtsfreien Raumes zurückkommen. Rechtsfreier Raum würde ja bedeuten, dass die Polizei nicht mehr in diese Viertel fährt, dass das Gesetz nicht gilt, dass der Rechtstaat kapituliert hat.
Aber das Gegenteil ist doch in der Dortmunder Nordstadt der Fall. Die Polizei ist seit Jahren mit einem Präsenzkonzept der Bereitschaftspolizei vor Ort. Es gibt die Sicherheitskonferenzen. Es gibt die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Akteure des Ordnungsamts, der sozialen Dienste und vieler anderer. Die Staatsanwaltschaft hat einen eigenen Schwerpunkt auf die Dortmunder Nordstadt gelegt und das vor Kurzem bei einem Rundgang mit dem Oberbürgermeister und dem Polizeipräsidenten auch gesagt.
Schauen wir uns einmal die Zahlen und Fakten – darauf sollten wir uns als Politiker doch berufen – für die Dortmunder Nordstadt an:
Im ersten Halbjahr 2016 gingen die Straftaten in der Dortmunder Nordstadt zurück. Die Straßen- und Gewaltkriminalität ist um über 10 % gesunken. Die Gesamtzahl der Delikte ist um fast 8 % gesunken. Was heißt das denn, wenn man das einmal auf die einzelnen Delikte herunterbricht, auch für das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger? Die Raubdelikte sind um 36 %, die Taschendiebstähle um 34 % und die Wohnungseinbrüche um 14 % zurückgegangen. Auch die schweren und gefährlichen Körperverletzungen sind um 14 % gesunken.
Meine Damen und Herren, wenn man sich diese Fakten anschaut, muss man wirklich sagen: Diese Zahlen sprechen eine andere Sprache. Aber diese Wahrheit wollen Sie offensichtlich nicht hören, und das ist das eigentlich Fatale an der Diskussion.
Das Schlimme und Fatale an Ihrer Politik ist, dass Sie mit Ihrem Reden über die angeblichen Schwächen des Rechtsstaates und über angebliche rechtsfreie Räume in Nordrhein-Westfalen die Falschen stärken. Der WDR veranstaltet heute ein Stadtgespräch zum Thema „Rechtsfreie Räume“; ich glaube, es findet in Essen statt. Ich habe bereits in den sozialen Netzwerken gesehen, dass die AfD sehr massiv genau zu diesem Stadtgespräch hin mobilisiert. Was Sie hier machen, diese Debatte, dieser Antrag – das ist doch Wasser auf die Mühlen genau dieser Rechtspopulisten.
Sie schüren Ängste in der Bevölkerung. Ich sage ganz klar: Probleme benennen, Probleme angehen – ja. Aber populistisch Ängste schüren, das finde ich einfach unsäglich, und das finde ich, ehrlich gesagt, auch unverantwortlich.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die jüngsten Terroranschläge in Europa haben uns noch einmal sehr deutlich die menschenverachtende Ideologie des Salafismus vor Augen geführt. Ja, in diesem Jahr sind erstmals auch Anschläge in Deutschland verübt worden. Die schrecklichen Taten in Europa dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass sie nur einen Teil der Gewalttaten des IS und seiner Netzwerke darstellen. Es sind schon viele Menschen durch Anschläge des IS in Syrien, im Irak, in anderen Ländern getötet oder verletzt worden.
Ja, auch aus Nordrhein-Westfalen sind Menschen ausgereist. Deshalb ist der Terror nicht erst in diesem Jahr in Nordrhein-Westfalen angekommen, wie Sie es in Ihrem Antrag schreiben, sondern die Radikalisierung und die Gewalttaten vollziehen sich mitten in unserer Gesellschaft. Das müssen wir in den Blick unserer Beratungen nehmen. Deshalb ist auch die Ursachenforschung so wichtig.
Herr Prof. Neumann vom King‘s College in London war in der letzten Woche sowohl bei Ihnen in der Fraktion als auch bei einer großen Veranstaltung, die die grüne Fraktion am Freitag zu genau diesem Thema durchgeführt hat. Er führte zu den Ursachen für die Radikalisierung und den Zulauf zur Szene aus, dass sowohl persönliche Problemlagen als auch ideologische Komponenten eine Rolle spielen, Fragen nach Zugehörigkeit, Ausgrenzungserfahrungen, aber auch Bildungs- und Berufsperspektiven von Bedeutung sind.
Mit diesen Ursachen setzen Sie sich in Ihrem Antrag leider gar nicht auseinander. Das finde ich schade. Das ist nämlich wichtig und relevant. Sie setzen nur auf Repression, Repression, Repression und vielleicht ein ganz kleines bisschen auf Prävention. Aber Sie machen keine eigenen Vorschläge zur Prävention, sondern reden stattdessen das Wegweiser-Projekt schlecht, obwohl es für viele Bundesländer ein Vorbild ist. Damit wird Ihr Antrag dem Ernst der Lage in keiner Weise gerecht.
Ich will aber gerne auf einige Vorschläge, die Sie in Ihrem Antrag zur Repression machen, eingehen.
Zum einen möchte ich das Thema „Einsatz der Bundeswehr im Innern“ ansprechen. Ich meine, man muss gar keine ideologische Debatte darüber führen, wie die verfassungsrechtliche Abgrenzung zwischen Polizei und Bundeswehr aussieht und welche historischen Gründe es dafür gibt, sondern man kann ganz pragmatisch fragen: Welchen Mehrwert hat das?
Ich kann für mich und die grüne Fraktion sagen, dass wir im Einsatz der Bundeswehr und in solchen Übungen keinen Mehrwert sehen. Im Gegenteil, die Pla
nung und Durchführung dieser Übung binden erhebliche Ressourcen und Kapazitäten bei der Polizei. Aus meiner Sicht ist die Polizei in Nordrhein-Westfalen gut auf solche terroristischen Großlagen vorbereitet. Sie ist dafür ausgebildet, die Bundeswehr ist das nicht.
Ich kenne bislang auch niemanden bei der Polizei, der die Unterstützung durch die Bundeswehr einfordert. Das müsste mir einmal jemand präsentieren. Deshalb kann ich für uns Grüne sagen, dass wir Ihren Forderungen nach regelmäßigen gemeinsamen Übungen von Bundeswehr und Polizei nicht zustimmen können.
Zum anderen möchte ich gern auf den Aspekt des Verfassungsschutzes zu sprechen kommen. Sie hätten gestern Abend die Möglichkeit gehabt, Änderungsanträge einzubringen, als wir hier im Plenum über das Gesetz zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes debattiert haben. Bei der Speicherung von Daten haben wir die Altersgrenze abgesenkt. Sie hätten Ihre Vorschläge zur Wohnraumüberwachung und Online-Datenerhebung dazu einbringen können. Das haben Sie nicht getan.
Dann möchte ich gern auf die akustische Wohnraumüberwachung – den großen Lauschangriff, wie er auch genannt wird – eingehen. Wir haben den Punkt damals, als wir 2013 das Verfassungsschutzgesetz in NRW reformiert haben, aus dem Gesetz gestrichen, weil er bis dato gar nicht angewandt wurde. Die Befugnis hatte der Verfassungsschutz in NordrheinWestfalen, aber sie ist überhaupt nicht zur Anwendung gekommen.
Ich frage mich: Warum fordern Sie jetzt ein Instrument – das ist aus meiner Sicht eine Scheindebatte –, das wir gar nicht benötigen, bei dem zudem das Bundesverfassungsgericht sehr hohe Hürden anlegt? Man muss sich schon fragen: Wenn die Gefahr so konkret ist, ist das dann überhaupt noch Aufgabe des Verfassungsschutzes, oder bewegen wir uns da nicht schon in Richtung Polizei? Ich halte das für eine Scheindebatte. Sie betreiben hier eine Symbolpolitik, die ich einfach falsch finde.
Sie fordern in Ihrem Antrag verfassungsrechtlich bedenkliche Instrumente. Auch in der Anhörung in Bayern, die übrigens nur durchgeführt wurde, weil die Oppositionsfraktionen sie gegen die CSU durchgesetzt haben – die CSU wollte überhaupt keine Anhörung dazu, wahrscheinlich wollte sie sich die Kritik der Experten gar nicht anhören –, sind viele verfassungsrechtliche Bedenken vorgetragen worden.
Die Fraktionen von SPD und Grünen machen hier eine andere Politik. Wir setzen auf mehr Personal beim Verfassungsschutz. Ich glaube, das ist die richtige Antwort. Wir legen einen Schwerpunkt auf die