Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitbürger auf den Tribünen und am Livestream! Die globale Wirtschaftskrise brachte für
viele deutsche Unternehmen einen Nachfragerückgang, der zu einem massiven Anstieg der Arbeitslosigkeit hätte führen können. Die Ausweitung bestehender bzw. die Einführung neuer Formen der Arbeitszeitverkürzung, teilweise durch öffentliche
Maßnahmen flankiert, führte aber dazu, dass viele Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz behalten konnten und Unternehmen keinen Verlust an Know-how hinnehmen mussten. Somit kann Kurzarbeit als ein wichtiges Instrument zum Erhalt von Arbeitsplätzen angesehen werden.
Natürlich ist kaum abzuschätzen, ob der in der Krise erfolgreiche Bestandsschutz der Arbeitsplätze durch Kurzarbeit auch nachhaltig, also von längerer Dauer war. Der kurzfristige Effekt ist jedoch unstrittig. Die Beschäftigten profitieren unmittelbar davon, dass ihr in der Krise bedrohter Arbeitsplatz erhalten bleibt. Dies bedeutet Arbeitsplatz- und Einkommenssicherheit.
Die Vermeidung von Arbeitslosigkeit hat aber auch positive Auswirkungen auf ihre langfristige Beschäftigungsfähigkeit, zum Beispiel den Erhalt der Erwerbsbiografie. Die Arbeitgeber wiederum profitieren von internen Flexibilitäten, können qualifizierte Arbeitskräfte im Unternehmen halten und damit auch negative Auswirkungen von Kündigungen, zum Beispiel Abfindungszahlungen, Rechtsstreitigkeiten, Imageverlust oder Know-how-Verlust, vermeiden.
Für die öffentliche Hand ist Kurzarbeit kostengünstiger als Arbeitslosigkeit, da die Arbeitszeitreduktion in den meisten Fällen nicht 100 % beträgt, sondern sich meist um die 30 % bewegt. Somit entfallen Zusatzleistungen wie Vermittlung und Beratung.
Gleichzeitig jedoch muss darauf hingewiesen werden, dass es sich bei der Kurzarbeit um ein temporäres Mittel zur Überbrückung wirtschaftlich schwieriger Situationen handeln soll. Kurzarbeit darf nicht dazu führen, notwendigen strukturellen Wandel zu behindern. Wesentlich ist dabei jedoch, dass öffentliche Unterstützungsinstrumente so ausgestattet sind, dass Mitnahmeeffekte vermieden werden und lediglich grundsätzlich nachhaltigen Unternehmen aus vorübergehenden Schwierigkeiten geholfen wird.
Eines ist die zeitliche Befristung der öffentlichen Unterstützung – in unseren Augen auf maximal zwölf Monate.
Ein anderes Element ist das Erfordernis, dass der Arbeitgeber einen Teil der Kosten trägt – Beispiel: einen Teil der Arbeitskompensation oder noch etwas mehr an Versicherungsbeiträgen, als es heute schon geplant ist –, sodass das Instrument für den Arbeitgeber nicht allzu attraktiv ist und nur dann eingesetzt wird, wenn das Unternehmen davon ausgeht, langfristig keine Arbeitsplätze abzubauen.
Ein weiteres Element ist das Erfordernis, dass der Arbeitgeber eine Neuorientierung der Unternehmensstrategie und damit verbundene Veränderungen in der Arbeits- und der Unternehmensorganisation erarbeitet, damit in Zukunft keine Notwendigkeit für Kurzarbeit mehr besteht. Kleineren Unternehmen sollten die öffentliche Hand und die Sozialpartner hierbei unterstützend unter die Arme greifen.
Einer in meinen Augen unmoralischen und missbräuchlichen Nutzung zum Übergang in die Arbeitslosigkeit, wie offenbar bei Opel in Bochum ab Januar 2013 geplant, muss eine deutliche Absage erteilt werden.
Kurzarbeit ist kein endgültiges Abstellgleis für nicht mehr benötigte Beschäftigte und keine Überbrückungstechnologie hin zur Arbeitslosigkeit.
Die Betrachtung von Kurzarbeit nach der Dauer der Inanspruchnahme ist nicht unproblematisch. Die geltende Rechtslage lässt zurzeit eine Bezugsdauer von maximal sechs Monaten zu. Eine Verordnung auf zwölf Monate für das Jahr 2013 wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf den Weg gebracht – wenn auch leider erst auf Intervention des Schattenvorsitzenden der Bundes-FDP, Herrn Christian Lindner, der leider nicht mehr im Raum ist, zusammen mit den restlichen Fernsehkameras.
Im November 2012 gingen nach vorläufigen Daten bundesweit 2.300 Anzeigen für 46.400 Personen ein. Das sind knapp 430 Anzeigen für 15.400 Personen mehr als im Vorjahr. Trotz dieses Anstiegs liegen die Anzeigen für Kurzarbeit im langjährigen Vergleich auf einem normalen Niveau und sind von den Zahlen aus 2009 mit ca. 1,4 Millionen Fällen weit entfernt. Insgesamt deutet die Entwicklung der letzten Monate auf keinen explosiven Anstieg der Kurzarbeiterzahlen hin. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
Wir würden einer Initiative zur Ausweitung auf zwölf Monate per Verordnung zustimmen. Der Wiedereinführung der Regelansprüche für Leiharbeiter sowie den Hilfen für Betriebe des Gerüstbaugewerbes können wir ebenfalls zustimmen. Eine Ausweitung auf 24 Monate ist jedoch erheblich zu lang für uns.
Daher kann ich meiner Fraktion nur empfehlen, sowohl dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und SPD als auch dem Entschließungsantrag der FDP nicht zu folgen und sich bei beiden Anträgen zu enthalten. Der eine Antrag geht nicht weit genug und der andere geht viel zu weit. Das benötigte Augenmaß ist zurzeit weder hier noch im Bundestag gegeben. – Vielen Dank.
Danke schön, Herr Sommer. – Nun spricht für die Landesregierung der Arbeitsminister, Herr Schneider.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In allen Diskussionsbeiträgen ist darauf hingewiesen worden, dass die Sonderregelungen zur Kurzarbeit segensreich waren, um die letzte Krise der Realwirtschaft beschäftigungspolitisch zu bewältigen. Es handelte sich um Sonderregelungen, die von der Großen Koalition verabschiedet worden waren. Sie wurden allerdings durch die Tarifvertragsparteien angestoßen. Dieser Hinweis sei mir gestattet.
Es geht jetzt darum, aus diesen Sonderregelungen Regelungen zu machen, die im Ernstfall immer vorhanden sind, um Arbeitslosigkeit zu verhindern. Es ist in der Tat richtig, wir haben auch in NordrheinWestfalen einen sehr stabilen Arbeitsmarkt. In der einen oder anderen Branche fehlen schon jetzt Fachkräfte. Allerdings kann man mit der Qualität der neu entstandenen Arbeitsplätze nicht immer zufrieden sein. Ich denke an die um sich greifende prekäre Beschäftigung. Ich denke an Arbeitsplätze, die im Niedriglohnsektor angesiedelt sind.
Herr Preuß, bei einem prognostizierten Wachstum von 1 % und einer Produktivitätsentwicklung, die gesamtwirtschaftlich über 1 % liegen wird, müssen wir mit einem Anstieg der Arbeitslosigkeit rechnen.
Die sogenannte Instrumentenreform der Bundesregierung hat dazu geführt, dass die angesprochenen Sonderregelungen schon Ende 2011 ausgelaufen sind. Die Landesregierung plädiert deshalb nachdrücklich dafür, die Sonderregelungen im Sozialgesetzbuch III zu verankern. Die Bundesregierung hat einen ersten Schritt getan. Sie will die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld auf maximal zwölf Monate anheben. Wir plädieren für 18 Monate und, wenn es gar nicht anders geht, für 24 Monate.
Wir befinden uns damit in großer Übereinstimmung mit den Sozialpartnern, sowohl mit den Gewerkschaften als auch mit den nordrhein-westfälischen Arbeitgebervereinigungen. Erst in der letzten Woche hat ihr Präsident Maier-Hunke in Übereinstimmung mit den Zielen der Landesregierung darauf hingewiesen, dass die ehemaligen Sonderregelungen jetzt zeitlich unbefristet geltendes Recht werden sollen.
Dass wir die Bewältigung der Krise der Realwirtschaft hinbekommen haben, hängt im Übrigen mit den in Nordrhein-Westfalen gepflegten Aktivitäten der Sozialpartner zusammen. Wir haben eine ausgeprägte Sozialpartnerschaft. Manche reden auch vom rheinischen Kapitalismus. Dies sei dahingestellt.
brauch von Kurzarbeit verhindern. Das geschieht zum einen im Betrieb über die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte und zum anderen über die zum Teil sehr rigiden Kontrollen der Bundesagentur für Arbeit.
Kurzarbeit ist auch Arbeitszeitverkürzung. Die teuerste Form der Arbeitszeitverkürzung ist jedoch die Arbeitslosigkeit. Deshalb sind Kurzarbeiterregelungen immer Entlassungen vorzuziehen. Ich glaube, zu diesem Punkt gibt es auch in diesem Hause eine große Übereinstimmung.
Natürlich plädiert die Landesregierung dafür, die Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer in vollem Umfang in den Kurzarbeiterregelungen zu belassen. Es kann nicht sein, dass wir schon gesetzlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterschiedlicher Kategorien schaffen. Dies ist wahrlich nicht angemessen.
Aus den dargelegten Gründen begrüßt die Landesregierung den Antrag der SPD und der Grünen. Wir wollen eine dauerhafte Einführung von Kurzarbeit in Krisenzeiten bis maximal 24 Monate. Wir werden in diesem Zusammenhang Anfang 2013 über eine entsprechende Bundesratsinitiative in Berlin tätig werden. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Schneider. – Damit sind wir am Ende der Beratung. Wir kommen zur Abstimmung.
Die antragstellenden Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen zunächst über den Antrag und dann über den Entschließungsantrag der FDPFraktion ab.
Wer stimmt dem Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/1629 zu? – SPD und Grüne. Wer stimmt dagegen? – CDU und FDP. Wer enthält sich? – Die Fraktion der Piraten. Damit ist der Antrag mit Mehrheit angenommen.
16/1673 ab. Wer stimmt dieser Entschließung zu? – FDP und CDU. Wer stimmt dagegen? – SPD und Grüne. Wer enthält sich? – Es enthält sich die Fraktion der Piraten. Damit ist dieser Antrag mit Mehrheit im Hohen Hause abgelehnt.
Es nähert sich dem Pult der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion. Herr Börschel, Sie haben das Wort. Bitte schön.
Sehr reizend. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! SPD und Bündnis 90/Die Grünen bringen heute einen Antrag mit diversen Bitten an die Regierung ein, das Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen zu novellieren.
Warum ist das so? Wir müssen in einem entscheidenden Punkt die geltende Rechtslage korrigieren, die wir haben, weil die damalige schwarz-gelbe Landesregierung im Jahre 2008 ein Sparkassengesetz gegen die Opposition des Landtags verabschiedet hat, das in einigen Punkten nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht.
Ich erinnere daran, dass Sie damals eine Menge Schlimmes mit den Sparkassen vorhatten. Der Gesetzentwurf von CDU und FDP triefte nur so vor Ideologie. Finanzminister Linssen und der finanzpolitische Sprecher der CDU, Herr Weisbrich, konnten offenkundig die Sparkassen auf den Tod nicht leiden und hatten ein kräftiges Hühnchen mit ihnen zu rupfen. Ich darf daran erinnern – auch wenn Ihnen das nicht gefällt –, dass nur ein parteiübergreifendes Bündnis aus Sparkassen, Sparkassenverbänden, aus Kommunen als Träger der Sparkassen – übrigens mit vielen Christdemokratinnen und
Christdemokraten an unserer Seite – aus Ihrem damaligen Gesetzentwurf die schlimmsten Giftzähne hat ziehen können.
Übrig geblieben ist an Substanz im Wesentlichen eine Zwangsfusion der beiden Sparkassen- und Giroverbände Rheinland und Westfalen-Lippe. Wir müssen heute feststellen, dass selbst die damals von Ihnen vorgebrachten Gründe, gegen die wir seinerzeit schon opponiert hatten, nicht mehr tragen und jedenfalls nicht mehr ohne eine sorgfältige Abwägung zu dieser zwangsläufigen Fusion führen dürfen, die ja folgen müsste, wenn jetzt die Regierung auf unsere Bitte hin nicht das Gesetz ändern würde.