Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich heiße Sie alle ganz herzlich willkommen zu unserer heutigen zweiten Sitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt auch unseren Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.
Für die heutige Sitzung haben sich vier Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen.
Vor Eintritt in die Tagesordnung, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte ich eine Abgeordnete gemäß § 2 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung verpflichten. Sie alle werden sich erinnern: Die Abgeordnete Frau Ina Scharrenbach von der CDU-Fraktion konnte bei der konstituierenden Sitzung am 31. Mai dieses Jahres entschuldigt nicht anwesend sein. Somit konnte sie auch nicht gemäß § 2 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung verpflichtet werden. Diese Verpflichtung werde ich in Ihrem Namen heute nachholen. Zu diesem Zweck bitte ich Frau Scharrenbach, zu mir zu kommen.
Liebe Frau Kollegin Scharrenbach, ich bitte Sie, die folgenden Worte der Verpflichtungserklärung anzuhören und anschließend durch Handschlag zu bekräftigen:
„Die Mitglieder des Landtags von NordrheinWestfalen bezeugen vor dem Lande, dass sie ihre ganze Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die übernommene Pflicht und Verantwortung nach bestem Wissen und Können erfüllen und in der Gerechtigkeit gegenüber jedem Menschen dem Frieden dienen werden.“
Herzlich willkommen hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen und auf gute Zusammenarbeit! Ihre neue Kollegin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, darf ich noch auf Folgendes hinweisen: Bisher gibt es noch keine endgültige Regelung zu Redezeiten für die Debatten in den Plenarsitzungen. Die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer haben sich für die heutige Sitzung dankenswerterweise darauf verständigt, dass die Tagesordnungspunkte 1 und 2 ohne Debatte behandelt werden und dass beim Tagesordnungspunkt 3 die Redezeiten gemäß Block II der 15. Wahlperiode Anwendung finden. Ich frage noch einmal, ob Sie alle damit einverstanden sind. – Dem ist so. Ich höre keinen Widerspruch. Dann können wir so verfahren.
Wir kommen deshalb unmittelbar zur Abstimmung. Interfraktionell ist die Überweisung des Gesetzentwurfes an den Hauptausschuss verabredet. Wer mit dieser Überweisungsempfehlung einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Ist jemand dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist beides nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf 16/14 an den Hauptausschuss zur weiteren Behandlung überwiesen.
Wir kommen deshalb auch hier unmittelbar zur Abstimmung. Auch hier ist interfraktionell die Überweisung des Gesetzentwurfes an den Hauptausschuss verabredet. Ich darf kurz daran erinnern – deshalb habe ich eben gestutzt –, dass dieser Beratungsgegenstand in die Auffangzuständigkeit des Hauptausschusses fällt. Diese Auffangzuständigkeit besteht so lange, bis der entsprechende Fachausschuss bestellt ist.
Damit können wir jetzt zur Überweisung kommen. Ist jemand dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist beides nicht der Fall. Damit ist auch der Gesetzentwurf Drucksache 16/15 einstimmig zur weiteren Behandlung an den Hauptausschuss überwiesen.
Ich eröffne die Beratung und erteile für die Landesregierung Herrn Minister Dr. Walter-Borjans das Wort.
Dr. Norbert Walter-Borjans, geschäftsführender Finanzminister: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte gleich zu Beginn dem Präsidium und den Mitgliedern des Landtags herzlich dafür danken, dass wir durch diese Sondersitzung in die Lage versetzt werden, die von der EU-Kommission gesetzte Frist für den Umbau der WestLB bis zum 30. Juni 2012 einhalten zu können.
Vorab wende ich mich allerdings an diejenigen von Ihnen, die vorher nicht dabei gewesen sind. Wir haben mittlerweile so viele Sitzungen mit so vielen Darstellungen von Einzelheiten gehabt, dass ich gerne bereit bin, neuen Mitgliedern des Parlaments, insbesondere einer ganz neuen Fraktion, zu berichten, was sich in den vergangenen zwei Jahren in diesem Bereich zugetragen hat. Ich bitte, das Angebot aufzunehmen und mit mir Termine abzustimmen.
Die Neuigkeiten, über die ich Ihnen berichten will, sind erst gestern Abend in Berlin ausverhandelt worden – weitestgehend, weil sie immer noch unter dem Vorbehalt einer weiteren Runde mit dem Bundesfinanzministerium stehen. Aber ich kann sagen: Wenn das, was wir über viele Wochen und Monate in Berlin verhandelt haben – zuletzt in einer zehnstündigen Sitzung am Sonntag und gestern noch einmal etwa genauso lang, möglicherweise ein kleines bisschen länger –, fertig ist und festgeschrieben wird, was die Vertreter der Eigentümer, das Bankmanagement, das Management der Ersten Abwicklungsanstalt, der Bund, der Deutsche Sparkassen- und Giroverband, die HeLaBa verhandelt haben, haben wir nicht nur Eckpunkte verabredet, sondern sind im Detail durch. Mit „Eckpunkten“ meine ich die Eckpunktevereinbarung, die die Eigentümer der WestLB am 29. Juni in Berlin paraphiert haben.
Kurz darauf haben wir im Landtag mit den Stimmen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich diesen Weg als einen gangbaren Weg gebilligt. Wenn wir das so haben, dass es nicht nur ein Rahmen ist, wie gesagt, sondern dass er bis zum 30. Juni auch auszufüllen und umzusetzen ist, wäre das ein Meilenstein auf dem Weg der Begrenzung eines Schadens, der über die Jahre schon viel zu groß geworden ist und der viel größer hätte werden
Gestern am späten Abend haben wir Details geregelt, die beschreiben, welche Portfolien der WestLB zu welchen Bedingungen in die Verbundbank gehen. Bislang war nur festgelegt: Es wird eine Verbundbank geben, in die das Verbundgeschäft der WestLB, also all das, was im weitesten Sinne mit dem Geschäft der Sparkassen zu tun hat, übertragen wird.
Sofort stellen sich folgende Fragen: Was gehört alles dazu? Welche Bewertungsansätze sind dabei zugrunde zu legen? Wie geht das im Einzelnen? Erfolgt das über Abspaltungen oder Ausgliederung? All das sind technische Begriffe, die ich hier nicht im Einzelnen darstellen will. Aber diese Einzelheiten haben wir gestern auf der Grundlage des Geistes der Eckpunktevereinbarung, eine faire Lastenverteilung darzustellen, gelöst.
Ich will nicht verschweigen, dass sich auf dem Weg zwischen der Paraphierung dieser Eckpunkte vor einem Jahr und gestern eine Menge zugetragen hat. Unter anderem sind der Ersten Abwicklungsanstalt durch den Schuldenschnitt für Griechenland ungefähr 850 Millionen an Polster weggeschmolzen. Das waren Bereiche, die aufgefangen werden mussten. Wir mussten überlegen: Wie kann man mit dem, was in der EAA vorhanden ist, künftig das absichern, was zusätzlich auf sie zukommt? Ich glaube, diese Regelung, die im Detail erst heute noch weiterverhandelt und morgen mit dem Bund abgeschlossen werden soll, hat den Weg dafür aufgezeigt. Das wäre eine wirklich gute Lösung, mit der ich sehr zufrieden wäre.
Sobald das alles in trockenen Tüchern ist, werde ich das machen, was wir auch vorher getan haben: die Fraktionsvorsitzenden, die Obleute im Haushalts- und Finanzausschuss unterrichten. Wir hätten dann ein akzeptables und faires Ergebnis. Bei dem jetzigen Verhandlungsergebnis gibt es in den Bilanzen und Planzahlen des im Landeseigentum verbleibenden Teils bei allen Risiken, die bestehen, sogar über das letzte Jahr eine leichte Entspannung. Ich mag gar nicht den Begriff „gut“ in den Mund nehmen. Dafür ist das Ende der WestLB für viele Menschen, insbesondere für die, die da beschäftigt sind, und für die, die über lange Jahre in vielerlei Beziehungen zu dieser großen Bank – auch im Fördergeschäft – in den Regionen unseres Landes standen, zu schmerzhaft.
Das wäre wohl nicht nötig gewesen, wenn die Landesbanken anderer Länder die Zeichen der Zeit erkannt und Kooperationsbereitschaft gezeigt hätten. Ich glaube jetzt allerdings, dass der Weg der Schadensbegrenzung, den wir gefunden haben, noch zum Maßstab für vergleichbare Fälle in anderen Ländern werden wird. Dort hat man sich zum Teil für Wege entschieden, die direkt sehr viel Geld gekostet, die aber überhaupt keine Veränderung der
Dass die immer noch unter Vorbehalt stehende entscheidende Einigung erst gestern erfolgte, zeigt aber noch etwas. Es zeigt, was es für ein Schauspiel der CDU ist, das wieder einmal aufgeführt worden ist, als sie über die letzten Wochen mit Lügenvorwürfen gekommen ist und einen ihrer mittlerweile bewiesenermaßen untauglichen medialen Paukenschläge versucht hat.
Für viele, wie ich in Gesprächen mit denen gehört habe, die sich intensiver mit dem Thema beschäftigt haben, ist das erkennbar Klamauk nach dem Motto: Ich lasse mir von der Wirklichkeit doch nicht meine Vorurteile kaputtmachen.
Sie wollen schon vor Monaten gewusst haben, worauf wir uns gestern Abend immer noch unter dem Vorbehalt einer Gesamteinigung weitestgehend verständigt haben. Sie sagen – ich weiß das ja; Sie haben das auch schon in der Tasche und haben es verteilt –, die Europäische Kommission habe doch am 20. Dezember festgestellt, dass in der Portigon, also in der Service- und PortfoliomanagementBank, am 1. Juli 2012 1 Milliarde € sein muss.