Sie wollen schon vor Monaten gewusst haben, worauf wir uns gestern Abend immer noch unter dem Vorbehalt einer Gesamteinigung weitestgehend verständigt haben. Sie sagen – ich weiß das ja; Sie haben das auch schon in der Tasche und haben es verteilt –, die Europäische Kommission habe doch am 20. Dezember festgestellt, dass in der Portigon, also in der Service- und PortfoliomanagementBank, am 1. Juli 2012 1 Milliarde € sein muss.
Das habe ich nie bestritten. Dazu gibt es eine Reihe von Interviews. Sie können das in Landtagsprotokollen nachlesen. Wir haben es sogar auf die Internetseite des Finanzministeriums gestellt. Ja, wir haben in der Eckpunktevereinbarung verabredet, dass sich am 01.07. in der Portigon 1 Milliarde € Kapital befinden muss.
So lautete doch Ihr Vorwurf. Ich sage Ihnen dazu ganz klar: Das gehört dann in den Haushalt, wenn man weiß, dass diese Milliarde im Jahr 2012 haushaltswirksam wird.
Ich sage Ihnen, damit Sie das noch einmal nachvollziehen können, Folgendes: Es gibt zwei Möglichkeiten. Dem Bund danke ich an dieser Stelle ausdrücklich noch einmal dafür, wie er bei der Eckpunktevereinbarung mitgewirkt hat, und dafür, wie jetzt die Umsetzung im Detail zusammen mit dem Bund erfolgt, wenn wir denn morgen Abend zu dieser gemeinsamen, schon vorbesprochenen Einigung kommen. Es geht darum, dass der Bund bisher 3 Milliarden € als stille Einlage in der WestLB hatte. Nach den Eckpunkten ist klar, dass er 1 Milliarde € herausnimmt. 2 Milliarden bleiben wirklich als Kapital vorhanden, um die Belastungen, die die restliche Bank hat, auf Dauer bewältigen zu können.
Die Frage lautete jetzt, wenn das Land 1 Milliarde € einzahlt und der Bund 1 Milliarde € herausbekommt, dann gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder macht man es so, dass der Bund 1 Milliarde € herausnimmt und das Land 1 Milliarde € einzahlt, oder aber man geht auf einen Vorschlag ein, der im Übrigen von der Bundesseite gekommen ist, weil das Herausnehmen der Milliarde nämlich Kosten verursacht, wonach man es lieber hätte, bei der WestLB alles unverändert zu lassen und das Land dem Bund 1 Milliarde € gibt. Dazu gab es Verhandlungen darüber, ob man sich dann, wenn der Bund aus einem solchen Vorgehen Vorteile hat, die Vorteile nicht teilen kann und dadurch eine Win-winSituation entsteht, bei der man sagen kann, Portigon bekommt die 1 Milliarde €, das Land nimmt sie dem Bund ab und die bleibt auch drin – alles wie am 20.12. von der EU-Kommission gefordert –, aber es kostet jedenfalls nicht im ersten Schritt 1 Milliarde €. Dazu wäre dann ein kleinerer Betrag im Haushalt 2012 enthalten.
Das ist immer so beschrieben worden. Ich habe auch immer gesagt, das hängt davon ab, ob es darüber eine Einigung gibt. Wenn es eine solche Einigung nicht gibt, dann gilt die Eckpunktevereinbarung. In der Eckpunktevereinbarung steht, der eine nimmt 1 Milliarde € heraus, der andere zahlt sie ein. Dann haben wir die 1 Milliarde im Haushalt.
Das ist der Punkt, an dem wir jetzt sind. Ich hoffe, dass wir uns morgen einigen. Ich sage Ihnen auch jetzt schon, damit kein Missverständnis entsteht, die Einigung, wie sie jetzt vorliegt, übrigens durchaus mit einem Entgegenkommen des Bundes, wie ich schon gesagt habe, bedeutete, dass nach dem im Augenblick zur Debatte stehenden Schlussergebnis das Land 1 Milliarde € einzahlt und der Bund 1 Milliarde € herausnimmt, verbunden aber mit noch einigen anderen Folgewirkungen.
Damit da nicht die Aussage entsteht, es ist ja schon vorher bekannt gewesen. Es ist zu diesem Zeitpunkt immer noch nicht eindeutig. Ich würde die Frage auch heute wieder so beantworten: Es ist nicht etatreif. Ich hoffe aber, morgen sagen zu können, es ist etatreif.
Sie müssten doch gelernt haben, dass Diffamierungen mit diesen vollmundigen Vorwürfen wie „Lügen“ nicht zum Erfolg führen. Die Erfahrungen, die Sie damit gemacht haben, sind doch noch frisch. Warum reiten Sie immer noch auf dieser Welle? Ich kann ja verstehen, dass man das im Wahlkampf tut. Aber man hat doch gemerkt, dass es nicht funktioniert. Die Leute haben doch ein Gespür dafür, ob
das Klamauk ist, ob hinter einem Vorwurf irgendetwas steckt oder ob das nur irgendwelche gestanzten Vokabeln sind, mit denen man versuchen will, für Unruhe zu sorgen, und anschließend seine Quittung bekommt.
Das gilt auch – ich bin dankbar dafür, dass das weitgehend verstummt ist; und wer sich die Verhandlungen der letzten Tage angehört hätte, hätte spätestens dann erlebt, dass auf man auf dem falschen Dampfer ist – für den lange Zeit erhobenen Vorwurf, wir seien von den Sparkassen über den Tisch gezogen worden. Das war ein Vorwurf, der vonseiten derer kam, die in Ihrer Regierungszeit die Garantie von 5 Milliarden € für ausgelagerte Schrottpapiere nicht zur Hälfte auf Sparkassen und Land verteilt haben, sondern zu 3,8 Milliarden € auf das Land und den kleineren Rest auf die Sparkassen. Das geschah damals übrigens auch mit Zustimmung unserer Seite. Wir bleiben nämlich bei einer Grundaussage, die uns auch in den jetzigen Verhandlungen immer geleitet hat. Eine Lösung, die aus dem WestLB-Problem ein Sparkassenproblem machen würde, ist keine Lösung.
Jetzt müssen wir Folgendes voneinander trennen: Das eine ist der Rahmen, den die Eckpunktevereinbarung vom Juni 2011 gesetzt hat und für den wir, wenn wir ihn dann mit Inhalt füllen, rechtliche Voraussetzungen – Ermächtigungen – brauchen, das auch zu tun. Deswegen brauchen wir eine gesetzliche Grundlage. Die ist zunächst noch unabhängig vom Detail, wie denn innerhalb der Eckpunkte ausgefüllt wird. Insofern ist es eine schöne Parallelität der Ereignisse, dass wir heute zum ersten Mal über den Gesetzentwurf beraten und gleichzeitig dabei sind, in Berlin auch die Detailregelungen festzulegen. Viel Zeit bleibt auch nicht.
Es ist allerdings verständlich, dass man in diesem Punkt wirklich bis auf fünf vor zwölf zugeht, weil jeder Akzent, der in diesen Verhandlungen zugunsten des einen oder zugunsten des anderen verschoben wird, immer dazu führen kann, dass am Ende dreistellige Millionenbeträge nicht auf der einen, sondern auf der anderen Seite landen.
Der Gesetzentwurf ist also unabhängig von der konkreten Fassung dessen, was wir heute und morgen noch in Berlin beraten. Aber er gibt uns einen Rahmen. Ich sage auch noch mal für die neuen Mitglieder dieses Landtags: Es gibt den von der EUKommission auferlegten Umbau, der die Aufteilung der WestLB in eine Verbundbank und eine Service- und Portfoliomanagement-Gesellschaft vorsieht. Alle Portfolien, die nicht in die Verbundbank gehen, die nicht mit dem Sparkassengeschäft zu tun haben, müssen entsprechend der Auflage der EUKommission verkauft oder abgewickelt werden.
Dann bleibt eine Restbank, die künftig Portigon genannt wird, in der quasi der Körper der alten WestLB bestehen bleibt. Das heißt, man hat dort das Personal, die IT, Immobilien und auch Knowhow für Serviceleistungen. Mit diesem Geschäftsmodell, das von der EU-Kommission geprüft und für wert befunden worden ist, erhalten zu werden, soll die Bank bzw. das Unternehmen weiter betrieben werden.
Es gibt – das zeigen die Planzahlen auch über das letzte Jahr – durchaus Hoffnung, dass damit nicht nur ein Geschäftsergebnis zu erzielen ist, das gerade mal die Kosten, die damit verbunden sind, abdeckt, sondern dass es wirklich ein Geschäftsmodell ist, das sich trägt – allerdings mit einer weiteren Auflage der EU-Kommission, nämlich dass Ende 2016 auch dieses Unternehmen aus dem Landeseigentum ausscheiden und verkauft werden muss.
Das Ziel dabei ist die faire Lastenverteilung unter Berücksichtigung der Erhaltung eines leistungsfähigen öffentlich-rechtlichen Sparkassensektors. Ich sage es noch einmal: Dieses Ziel hätten wir mit dem Gesetzentwurf und der Ausfüllung erreicht.
Zur Eckpunktevereinbarung gehört allerdings auch die Verpflichtung beider Eigentümergruppen, auf jeder Seite 1 Milliarde an Eigenkapital einzubringen. Der Gesetzentwurf, der jetzt beraten werden soll, muss uns unter anderem die Ermächtigung geben, dass wir diese Milliarde einzahlen dürfen. Wenn es durch Verhandlungsergebnis 900 Millionen € geworden wären, dann hätte der Entwurf dieses Gesetzes nicht geschadet. Deswegen war von vornherein klar: Wir werden in diesem Entwurf den Betrag, der in den Eckpunkten steht, einsetzen.
Der zweite Punkt ist die Zustimmung des Landtags zur Nachbefüllung der Ersten Abwicklungsanstalt, wenn wir das, was aus dem Bereich der WestLB nicht verkauft wird, was nicht in die Verbundbank geht, auf die Erste Abwicklungsanstalt übertragen. Ich kann die groben Zahlen dazu nennen: Es werden rund 100 Milliarden € Bilanzsumme sein, die auf eine Institution übertragen werden müssen, die ursprünglich mit 77 Milliarden € startete und mittlerweile auch wegen guter Verkäufe auf 50 Milliarden € abgeschmolzen ist. Wir sind jetzt also bei 50 Milliarden € und würden diesen Gesamtbetrag am Ende verdreifachen – nicht mit Risikopapieren, weil die schon vorher übertragen worden sind, sondern mit den Papieren, die nicht zu den Geschäftsmodellen gehören, die verkauft oder auf die Sparkassengruppe übertragen werden können.
Aber damit ist immer auch ein Risiko verbunden. Deswegen muss die Übernahme eines solchen Paketes auf die EAA auch vom Landtag gebilligt werden. Die Haftungsregeln, die damit verbunden sind, werden – jedenfalls soweit das Land betroffen ist – dadurch nicht verschärft. Aber wenn Sie ein größeres Volumen haben, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Haftung in Anspruch genommen
Zudem wollen wir die Landschaftsverbände mit Blick auf deren Leistungsfähigkeit von der unbeschränkten Verlustausgleichspflicht gegenüber der Ersten Abwicklungsanstalt befreien, soweit diese Pflicht über die ersten Haftungsstufen hinausgeht. Die Landschaftsverbände sind mit etwas mehr als 0,8 % verhältnismäßig gering beteiligt an all den Risiken, aber eben auch Möglichkeiten, die darin stecken. Wenn sie sich mit etwa 26 Millionen € beteiligen, dann – das kann jeder ausrechnen – ist das bei 0,8 % insgesamt doch ein hohes Haftungsvolumen, an dem sie noch beteiligt sind. Allerdings würden wir sie in einem nicht anzunehmenden darüber hinausgehenden Fall freistellen.
Wir würden die beiden nordrhein-westfälischen Sparkassenverbände sowie die Landschaftsverbände auch von der Gewährträgerhaftung im Zusammenhang mit den Pensionsverbindlichkeiten des WestLB-Konzerns freistellen. Auch diese Freistellung ist Bestandteil der Eckpunktevereinbarung. Das gehörte schon zu dem groben Lösungsmodell.
Die Eckpunktevereinbarung gesteht den Sparkassen auch zu, zunächst für den Teil, den sie für die Erste Abwicklungsanstalt als Haftung mitbringen müssen, gut 1 Milliarde € anzusparen, zurückzulegen, um im gegebenen Fall eintreten zu können. Dieser Betrag war ursprünglich höher. Wir haben uns gemeinsam bereit erklärt – auch das schon in den Eckpunkten –, diesen Betrag zurückzufahren, einfach deshalb, weil er nach allen Expertisen, nach allen Wirtschaftsprüferbestätigungen nicht zum Tragen kommt und damit eine Sicherung gegeben ist.
Das entbindet die Sparkassen im Übrigen nicht, darüber hinausgehende Fälle mit abzudecken. Sie müssen dazu aber nicht schon jetzt Risikorückstellungen bilden. Das ist der einzige Unterschied.
Bereits im September 2011 habe ich einen Vorstoß unternommen, diese gesetzlichen Voraussetzungen, die ich gerade beschrieben habe, in den Landtag einzubringen. Damals ist mir von der CDU, von der FDP und von der Linken signalisiert worden, dass es in jener Zeit nicht die Zustimmung finden würde, diese Regelungen zu treffen. Ich gestehe gerne zu: Damals war auch ein Zusatzelement darin. Da ging es um eine Liquiditätsgarantie für die WestLB, die nicht gestattet werden sollte, von der unsicher war, ob sie gebraucht werden würde.
Ich bin heute froh, dass wir den Antrag nicht brauchten. Er war eine reine Versicherung. Der Versicherungsfall ist nicht eingetreten. Im Übrigen ist auch das Grund, noch einmal allen Beteiligten, die bislang auf den unterschiedlichsten Wegstrecken dabei waren, dafür zu danken, dass die Stabilität dieser Bank bei einer solchen Turbulenz, die im Inneren stattfindet und die damit insgesamt verbunden
Damals habe ich diesen Antrag zurückgezogen, weil erkennbar war, dass er keine Mehrheit finden würde. Nur: Heute zu sagen, für uns alle komme völlig überstürzt und unbekannt etwas auf uns zu, worüber man viel länger hätte diskutieren müssen, mag man anhand der Vorlage vom September 2011, die wir heute in Gesetzesform erneuern, gerne ermessen und noch einmal überprüfen. Dann wird sich vieles von dem, was an Vorwürfen im Raum steht, auflösen.
Es ist jetzt allerdings auch der spätestmögliche Zeitpunkt, die Voraussetzungen für die Realisierung dessen zu schaffen, was eine Mehrheit des Landtags Ende Juni 2011 gemeinsam als Eckpunkte gebilligt hat. Ich kann nur wiederholen: Es geht um schmerzliche Einschnitte für die WestLB und ihre Beschäftigten. Wir tun alles dafür, um im Zusammenhang mit der Bildung der Verbundbank die Planzahlen zu überschreiten. Auch dabei sieht es gut aus. Auch sieht es in Bezug auf die Möglichkeit gut aus, Teilbereiche zu veräußern. Endgültige Ergebnisse kann ich auch dazu heute noch nicht nennen. Aber sie stellen sich im Verlauf deutlich besser dar, als man zwischenzeitlich im Verlauf des vergangenen Jahres annehmen musste.
Ich finde es deswegen völlig richtig, dass wir im Zusammenhang mit dem vorliegenden Gesetzentwurf im Angesicht eines unglaublich engen Terminplans bis Ende Juni 2012 kritisch diskutieren, erkennen, worauf man bei der Umsetzung der Schritte danach noch achten muss, aber auch die Leistungen würdigen, die darin bestehen, um was für einen Kraftakt es sich für alle Beteiligten handelt, auf Geheiß der Europäischen Union eine Großbank vom Markt zu nehmen, ohne dass es unter Anlegern und im Bankensektor insgesamt zu nervösen Reaktionen kommt.
Ich kann mir auch die Anmerkung nicht ganz verkneifen, dass ich jetzt gerne wüsste, wie Kommissar Almunia mit der Bankia-Gruppe in Spanien umgeht, die mit 19 Milliarden € gestützt worden ist. Ich wüsste gerne einmal, wie es dort mit Beihilfen und der Frage nach weiteren Forderungen, die auf den Tisch kommen, weitergeht.
Abschließend möchte ich sagen: Ganz gewiss ist, dass Draufhauen und sich mit plakativen Formeln über Dinge hinwegsetzen, die jede Erklärung und Diskussion auflösen kann – ich denke an das Thema „Milliarde“ –, nicht nur nicht hilfreich sind, sondern auch in der gegenwärtigen Situation schaden. Bislang hat sich die Opposition wenigstens halbwegs daran gehalten – ein paar Schlenker gab es –, dass wir das verantwortungsbewusst im Gespräch miteinander geregelt haben.
Schon im Wahlkampf hat sich angedeutet, dass wieder mit dem Versuch, eine Lüge zu unterstellen, davon abgewichen wird. Ich kann dazu nur sagen: Ich möchte das fortsetzen, was wir in der vergangenen Legislaturperiode in solchen Fällen als „Einladung“ bezeichnet haben, und zwar auch unter veränderten Mehrheitsbedingungen. Wenn die eine Seite nämlich in der jetzigen heiklen Situation sagt, ihre Zustimmung sei nicht nötig, weil die anderen entscheiden können, während sie auf den Marktplatz geht und Dinge rausschreit, wie Sie das in den letzten Tagen gemacht haben, ist das nicht verantwortungsbewusst für dieses Parlament und dieses Land.
In diesem Fall sind wir – wie schon im vergangenen Jahr – wieder an einem Punkt, an dem das auch gegenüber dem deutschen und europäischen Finanzmarkt und möglicherweise darüber hinaus verantwortungslos ist.
Deswegen meine herzliche Bitte: Lassen Sie uns das kritisch, aber sachlich diskutieren! Hören Sie auf mit der Frage, die sich für den Wahlkampf geeignet hat, ob diese Milliarde in den Haushalt gehört oder nicht. Wir werden im Herbst einen Haushalt vorlegen. Wir müssen jetzt klare Aussagen haben – egal ob morgen oder Mitte Juni. Das wird im Haushalt 2012 abgebildet. Insofern hat sich die Frage erledigt.
Klar aber ist: Es war vorher – wie das so schön heißt – kein „Fake“, sondern es waren klare Zahlen. – Herzlichen Dank.
Herr Minister, Sie sind nicht neu im Parlament. Ich möchte Sie daher darauf aufmerksam machen, dass Sie Ihre Redezeit um 10 Minuten und 47 Sekunden überzogen haben. Das heißt: Das entsprechende Redezeitenkontingent steht zusätzlich den Fraktionen zu. Wenn die Fraktionen diese Zeiten ausschöpfen möchten, wird sich die Plenardebatte um mehr als 50 Minuten verlängern, ohne dass die Landesregierung ein zweites Mal am Redepult war. Das Präsidium wird künftig sehr viel früher einen kleinen Hinweis geben, wenn Sie dabei sind, die Redezeit zu überziehen.