Protokoll der Sitzung vom 23.01.2013

Eine Frau hatte sich hilfesuchend an den Petitionsausschuss gewandt, da die GEZ ihren Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren ohne Abwägung ihrer besonderen Situation abgelehnt hat. Sie hatte die Gebührenbefreiung beantragt, da sie nur ein geringes Einkommen erhielt. Ihr Sohn leistete ihr Unterhalt in Höhe der Grundsicherung. Staatliche Unterstützung bekam sie nicht. Hätte sie dieses Einkommen nicht von ihrem Sohn, sondern unmittelbar vom Staat erhalten, wäre sie sofort von den Rundfunkgebühren befreit worden. Die GEZ hatte den Antrag jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass sie eben keine Grundsicherung, sondern Unterhalt in gleicher Höhe erhalte.

Im Petitionsverfahren wurde dieses überprüft, und der WDR hat das Vorliegen eines Härtefalls anerkannt und endlich die beantragte Befreiung erteilt.

Seit dem 1. Januar 2013 gibt es nun eine neue Rechtslage. Derzeit gehen bei uns täglich Beschwerden zum neuen Rundfunkstaatsvertrag ein. Wir werden alle diese Fälle sorgfältig prüfen. Auch hier wird sich der Petitionsausschuss als Stimmungsmesser erweisen und erkennen können, ob

die neue Regelung strukturelle Ungerechtigkeiten ausweist.

Nun noch ein skurriler Fall: Ein Petent benötigte für sein berufliches Fortkommen eine Bescheinigung über seine frühere Verwendung im öffentlichen Dienst. Seit Jahren versuchte er vergeblich, bei seiner letzten Dienststelle Einblick in seine Personalakte zu bekommen. Auf seine Anfrage bei der Dienststelle erhielt er als Antwort, dass dies nicht möglich sei, da sich seine Akte mit Hunderten anderer Personalakten in Umzugskartons ungeordnet auf einem Dachboden der ehemaligen Dienststelle befände.

Unglaublich! Nachdem er den Petitionsausschuss in dieser Angelegenheit um Hilfe bat, hat die Dienststelle Maßnahmen ergriffen, durch die dem Petenten dann doch die erbetene Bescheinigung ausgehändigt werden konnte.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, an der Anzahl und der Vielfalt der geschilderten Fälle sehen Sie, wie umfangreich, aber auch erfüllend die Arbeit des Ausschusses ist.

Die Aufklärung über die Petitionsarbeit liegt uns am Herzen. Daher führen wir konsequent unsere Öffentlichkeitsarbeit fort. Mit zwei externen Bürgersprechstunden im Kreis Paderborn und im Kreis Bergisch Gladbach waren wir als Petitionsausschuss im vergangenen Jahr auch in den Regionen unseres Landes präsent. Dort treffen wir jedes Mal ca. 50 Menschen, die – durch die Presse informiert – lange Wege aus der Region auf sich nehmen, um sich beraten zu lassen.

Darunter war auch – das lässt mich ein wenig schmunzeln, war aber sehr ernst – ein KfzMechaniker, der sich selbstständig gemacht hatte und nun 60 km weit gefahren war, um uns einen Wäschekorb mit Behördenpapieren mitzubringen, bei denen er nicht mehr durchblickte. Der Ausschuss hat sich seiner Angelegenheit angenommen.

Beim letzten NRW-Tag in Detmold konnten wir an unserem Informationsstand wieder viele Menschen mit aufklärenden Gesprächen und Informationsmaterial versorgen.

Auch hat der Ausschuss zu Beginn dieses Jahres wieder die in regelmäßigen Abständen geplanten Bürgersprechstunden in der Villa Horion aufgenommen.

Über weitere Aktionen werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Intensität, mit der die Bürgerinnen und Bürger uns ihre Anliegen vortragen, ruft uns immer wieder in Erinnerung, wie wichtig diese Arbeit ist.

Es ist für unser Parlament von unschätzbarem Wert, dass wir mit dem Petitionsausschuss eine neutrale Stelle haben, bei der Bürgerinnen und Bür

ger unabhängig von ihrem Alter, ihrer Nationalität, ihrer Ausbildung und ihrem Einkommen mit eigenen Worten, so wie sie es vermögen, ihre Anliegen vortragen können.

Sie können kostenfrei ihre Eingaben an den Petitionsausschuss richten, haben das Recht, gehört zu werden, und müssen in der Folge keinerlei Benachteiligungen befürchten.

Dass viele Menschen das bereits tun – aber eben noch nicht alle –, zeigt uns, dass es jenseits aller Politikverdrossenheit und Parteienschelte irgendwo ein Grundvertrauen der Mitbürger in die Arbeit des Parlaments gibt.

Verehrte Damen und Herren, 25 Abgeordnete im Petitionsausschuss und 20 Mitarbeiter im Referat sind in dieser Legislaturperiode sehr schnell zusammengewachsen, haben Freude an ihrer Arbeit, die sie auch zeigen, und bilden fraktionsübergreifend ohne politisches Kalkül ein gutes Team.

(Allgemeiner Beifall)

Für diesen Applaus bedanke ich mich, weil das wirklich eine Besonderheit ist.

Die Ausschussmitglieder tragen gemeinsam die Erfolge der Petitionsbearbeitung, aber auch die nicht zu vermeidenden abschlägigen Entscheidungen. Trotz der hohen Zahl der Eingaben sind sich alle stets bewusst, wie wichtig jede einzelne Begegnung zwischen Parlament und Bürgern ist. Sie werden verstehen, dass ich als Vorsitzende des Ausschusses darauf sehr stolz bin.

Für diese gute Zusammenarbeit möchte ich mich ganz herzlich bei allen im Ausschuss bedanken. Aber auch Ihnen, meine Damen und Herren, unseren Parlamentskolleginnen und -kollegen, möchte ich Dank sagen. Ich möchte Dank sagen für das bisher erbrachte Vertrauen und für Ihre in vielen Fällen tatkräftige Unterstützung.

Wir werden unsere Arbeit im Namen des ganzen Parlaments gerne weiter fortsetzen und Ihnen darüber zu gegebener Zeit wieder berichten. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Allgemeiner Beifall)

Vielen Dank für diesen überaus interessanten Einblick in die Arbeit des Petitionsausschusses, Frau Kollegin Klöpper. Sie haben sehr eindrucksvoll die umfangreiche und vielfältige Arbeit, die dort geleistet wird, dargestellt.

Der Dank des Präsidiums gilt aber nicht nur Ihnen, sondern auch den Mitgliedern des Petitionsausschusses sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des zuständigen Landtagsreferates. Wir alle wissen – Sie haben die Fälle geschildert –, dass Sie sehr hilfreich für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes arbeiten.

Ich darf mich ausnahmsweise einmal an die Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne wenden. Erzählen Sie das bitte weiter. Tragen Sie die Botschaft ins Land, dass der Petitionsausschuss für Sie da ist – für Ihre Anliegen, für Ihre Anregungen. Er ist immer für Sie da, wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen.

Für diejenigen, denen wir helfen konnten, haben wir, so glaube ich, ein ganzes Stück Gutes geleistet und das Zutrauen und das Vertrauen in die Politik ein Stück weit zurückerobert. Dafür geht unser Dank an den Petitionsausschuss.

(Allgemeiner Beifall)

Wir haben damit den Bericht zur Kenntnis genommen.

Als nächsten Tagesordnungspunkt rufe ich auf:

7 Jedes Krankenhaus muss Vergewaltigungs

opfer medizinisch versorgen. Religiöse

Grundsätze dürfen dabei keine Rolle mehr spielen!

Eilantrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/1953

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/1966 – Neudruck

Entschließungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/1967

Die Fraktion der Piraten hat diesen Eilantrag mit Schreiben vom 21. Januar 2013 fristgerecht eingebracht.

Der Entschließungsantrag der CDU ist wahrscheinlich noch nicht bei Ihnen angekommen, wird aber im Laufe der Debatte verteilt werden. Wir haben ihn gerade im Sekretariat erhalten.

(Zurufe von den PIRATEN: Wie sollen wir denn darauf eingehen?)

Falls er nicht verteilt werden kann, greifen die entsprechenden Regelungen in der Geschäftsordnung. Dann werde ich ihn vorlesen, damit er hier auch behandelt und entsprechend beschieden werden kann.

Nach diesen Vorbemerkungen eröffne ich die Beratungen und erteile für die antragstellende Fraktion Herrn Kollegen Lamla das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Zuschauer! Eine vergewaltigte Frau sucht in ihrer Not und Verzweiflung einen ärztlichen Not

dienst auf. Solche Einrichtungen dienen für gewöhnlich der Behandlung von leichten Erkrankungen außerhalb der Öffnungszeiten von Arztpraxen. Die dort Dienst leistende Ärztin erkennt die Lage sofort und handelt richtig. Die Ärztin will keine Zeit verlieren; denn sie weiß: Eine gynäkologische Untersuchung, eine Spurensicherung und eine seelische Betreuung ihrer Patientin sind jetzt dringend geboten – Maßnahmen, die sie selbst nicht erbringen kann.

Sie ruft das nächstgelegene Krankenhaus an, um die Patientin zügig dorthin zu überweisen. Doch sie wird abgewiesen. Die Ärztin ruft ein weiteres Krankenhaus an und bittet um die Übernahme ihrer Patientin. Doch sie wird wieder abgewiesen.

Ich dachte bisher, dass die Krankenhäuser ein Ort der Hilfe sind, ein Ort, an dem immer geholfen wird, wenn es jemandem nicht gut geht.

Diese beiden Krankenhäuser haben etwas gemeinsam. Es sind katholische Krankenhäuser. Bei katholischen Krankenhäusern muss sich eine Betroffene von sexualisierter Gewalt unter Umständen von so einer einfachen Erwartung verabschieden. Gleich zwei katholische Krankenhäuser in Köln sollen laut den Medienberichten einem mutmaßlichen Vergewaltigungsopfer eine voll umfängliche Versorgung verwehrt haben.

Dieser Fall scheint nur die Spitze des Eisbergs zu sein. In den Medien tauchen in den letzten Tagen und Wochen immer mehr Berichte über Fälle auf, in denen betroffene Frauen oder Angehörige von ähnlichen Erlebnissen erzählen. Ich frage mich, in wie vielen Krankenhäusern Vergewaltigungsopfern außerdem noch Hilfe verwehrt wurde.

Ein katholisches Krankenhaus, welches Steuergelder aus dem Landeshaushalt bekommt, hat eine Behandlungspflicht allen hilfsbedürftigen Menschen gegenüber – unabhängig von der Herkunft, von der Hautfarbe oder von dem Glauben.

Meine Damen und Herren, das, was hier passiert ist, nennt man schlicht und ergreifend unterlassene Hilfeleistung.

(Beifall von den PIRATEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)