Protokoll der Sitzung vom 23.01.2013

(Beifall von den GRÜNEN)

Diese Stellungnahme stellt Fürsorge und Autonomie als zentrale Aspekte in den Mittelpunkt ihres Handlungsleitfadens. Dazu gehört auch, dass Frauen durch Beratung in die Lage versetzt werden müssen, selbst zu entscheiden, ob sie die „Pille danach“ wollen.

Der Träger ist nun aufgefordert, dem eigenen Anspruch, der mit dem Anspruch an Autonomie formuliert wird, tatsächlich gerecht zu werden. Entscheidet sich eine Frau dafür, muss sie zumindest kompetent und unbürokratisch weitervermittelt werden, wenn es immer noch gegen die moraltheologischen Grundsätze verstößt, einer Frau in einer solchen Notlage auch in einem katholischen Krankenhaus die „Pille danach“ zu verschreiben.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Doch im konkreten Fall ging es nicht einmal mehr um die Frage der Notfallkontrazeption. Die Notfallärztin hatte nämlich der jungen Frau bereits die „Pille danach“ verschrieben. Das Krankenhaus sollte lediglich eine Untersuchung zur Beweissicherung durchführen. Warum dies nicht geschehen ist und die Frau abgewiesen wurde, gilt es selbstverständlich zu klären. Das Gesundheitsministerium hat unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorfalls mit der Klärung des Sachverhalts begonnen. Das eingeleitete Prüfverfahren kann zu diesem Zeitpunkt aber aufgrund der Notwendigkeit, den Sachverhalt umfassend zu prüfen und zu beleuchten, noch nicht abgeschlossen sein.

Meine Damen und Herren, wir sollten nicht vergessen: Im Mittelpunkt dieser Geschichte steht eine Frau, die sich in einer absoluten Krisensituation befunden hat. Oberste Priorität müssen in solchen Fällen der Opferschutz und die umfängliche medizinische sowie psychologische Betreuung der Frauen haben.

(Beifall von den GRÜNEN)

Keinesfalls dürfen religiöse Erwägungen über das Wohl des Opfers oder über die Möglichkeit der Strafverfolgung gestellt werden. Daran sollten wir uns auch in dieser Debatte erinnern.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Zentral ist in diesem Zusammenhang auch die flächendeckende Ermöglichung der gerichtsverwertbaren Beweissicherung, auch auf dem Wege der anonymen Spurensicherung. Denn oftmals ist das Erlebte für die Frauen so traumatisierend, dass sie die Entscheidung darüber, ob sie Anzeige erstatten wollen, eben erst später treffen können. Für Frauen muss es verlässliche Verfahrenswege geben, auf denen sie Hilfe und Unterstützung finden. Es ist Frauen, die Opfer einer Vergewaltigung geworden

sind, schlicht nicht zuzumuten, zum Spielball unterschiedlicher Moralvorstellungen zu werden. Eine umfassende Versorgung sowie vollständige Beratung inklusive der Aufklärung über die „Pille danach“ müssen unabhängig von moraltheologischen Erwägungen überall in NRW gewährleistet sein.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Herr Lamla, noch einen kurzen Satz zu Ihrer letzten Einlassung, wir hätten das alles nur aus Parteitaktiererei gemacht, weil wir sonst Ihrem Antrag hätten zustimmen können: Großen Teilen Ihres Antrags kann ich auch zustimmen und bin Ihnen dankbar für Ihre Initiative. Nichtsdestotrotz müssen wir doch feststellen, dass wir uns zwar in der Sache sind, aber Ihr Vorwurf, wir handelten aus parteitaktischer Erwägung heraus, dem Thema und den Frauen an der Stelle nicht gerecht wird.

(Beifall von der SPD)

Wenn Sie nämlich unseren Antrag lesen und unseren Beschlusspunkten folgen, werden Sie erkennen, dass wir für einen umfassenden Opferschutz und umfassenden Schutz der Frauen an dieser Stelle eintreten. Ich finde, dass das an der Stelle keine Parteitaktiererei, sondern eine sachgerechte Herangehensweise an diese Thematik ist. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Paul. – Für die FDP-Fraktion spricht Frau Kollegin Schneider.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sicher gehört eine Vergewaltigung zum Schlimmsten, was einer Frau widerfahren kann. Der heute schon mehrfach geschilderte Fall der jungen Frau aus Köln macht mich zutiefst betroffen und traurig. Es darf nicht sein, dass Opfern von Straftaten aus welchen Gründen auch immer in unserem Land eine Behandlung verweigert wird. Gleichwohl muss es erlaubt sein, zu differenzieren.

Ich akzeptiere den Standpunkt katholischer Krankenhäuser, die „Pille danach“ aufgrund einer ethischen Position nicht zu verschreiben. Es ist auch nicht Aufgabe von Politik, zu entscheiden und vorzugeben, welche Kontrazeptiva einzelne Krankenhausträger vorzuhalten und/oder zu verordnen haben. In keinem Fall akzeptabel ist allerdings die Abweisung einer mutmaßlich vergewaltigten Frau, die in einem Krankenhaus Rat und Hilfe sucht, der es schlecht geht, die medizinisch und vor allen Dingen psychisch betreut werden muss, in einer Klinik, deren Aufgabe neben der medizinischen Versorgung auch die Gewährleistung einer raschen Spurensicherung ist. Denn nur damit kann sichergestellt werden, dass Beweise in einem Gerichtsverfahren auch entsprechend verwertet werden können.

Dies alles ist hier nicht geschehen. Die Kliniken berichten von einem bedauerlichen Kommunikationsfehler.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die beiden betroffenen Kliniken haben die Patientin um Entschuldigung gebeten. Auch Kardinal Meisner entschuldigte sich gestern öffentlich. Das ist ein erster, wichtiger Schritt.

Die FDP-Fraktion hier im Landtag spricht sich aber klar dagegen aus, die katholische Kirche unter den Verdacht zu stellen, Opfern von Vergewaltigungen generell die Behandlung zu verweigern.

(Beifall von der FDP)

Auch die Staatsanwaltschaft hat bereits entschieden, nicht gegen die betroffenen Kliniken zu ermitteln, da kein Fall unterlassener Hilfeleistung und auch nicht von Strafvereitelung durch Unterlassung vorliege.

Frau Ministerin Steffens ist nun gefordert, das Gespräch mit den betreffenden Kliniken zu suchen und für umfassende Aufklärung zu sorgen. Es gibt in diesem Fall durchaus noch offene Fragen. So muss beispielsweise auch die Frage erlaubt sein, warum sich die Notärztin nach der telefonischen Abweisung durch eine katholische Klinik nicht an eines der vielen Kölner Krankenhäuser wandte, sondern wieder bei einer katholischen Klinik anfragte, die ebenfalls von der Cellitinnen-Stiftung getragen wird.

(Christian Lindner [FDP]: Richtig!)

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Gesundheitsministerium ist nun in der Pflicht, die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen anzuweisen, ihre Verhaltensleitlinien sowie die Organisations- und Kommunikationsstrukturen zu überprüfen. Das größte Krankenhaus in meinem Heimatkreis – ebenfalls in katholischer Trägerschaft – hat eine solche Überprüfung bereits angekündigt. Vor allem aber muss dafür gesorgt werden, dass sich ein solcher Fall nicht wiederholen kann. Das Schlimmste, was passieren könnte, wäre, dass sich vergewaltigte Frauen nicht mehr trauten, Angst hätten, ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Menschen in Nordrhein-Westfalen müssen die Gewissheit haben, dass sie in allen Krankenhäusern – egal in welcher Trägerschaft – sofort und ausreichend betreut werden.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Piratenfraktion ist der FDP-Landtagsfraktion in Teilen zu vage formuliert. In anderen Teilen greift er zu weit.

Wir haben uns daher nach reiflicher Überlegung entschlossen, uns bei der beantragten Abstimmung zu enthalten. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der FDP und Josef Hovenjürgen [CDU])

Vielen Dank, Frau Kollegin Schneider. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Steffens.

Barbara Steffens, Ministerin für Gesundheit,

Emanzipation, Pflege und Alter: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Fall, der Anlass für die heutige Diskussion gibt, ist skandalös. Ich glaube, das ist unumstritten.

Bisher ist nur einiges über den Fall bekannt. Unumstritten ist auch, dass dieser Fall lückenlos aufgeklärt werden muss. Bekannt ist bisher, dass eine junge Frau am 15. Dezember mit K.-o.-Tropfen betäubt und vergewaltigt worden ist. Erst am Folgetag war sie in der Lage, ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Die erste Anlaufstelle war eine ärztliche Notfallpraxis. Die Polizei ist informiert worden. Sie hat den Vorfall protokolliert. Die Notärztin hat sich bei zwei katholischen Krankenhäusern desselben Trägers um eine gynäkologische Untersuchung zur Spurensicherung bemüht. Die telefonische Ablehnung ist mit der Begründung geschehen, die „Pille danach“ müsse auch Bestandteil der Behandlung sein.

Dies war bei dem Fall eigentlich gar nicht mehr notwendig, denn die Frau hatte das Rezept für die „Pille danach“ schon. Sie war bereits von der Notärztin verordnet worden. Im Grunde genommen ging es um die Spurensicherung und die Erstversorgung dieser jungen Frau.

Es ist inakzeptabel und vor dem Hintergrund des Versorgungsauftrags der Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen nicht hinnehmbar, dass diese Versorgung einer Patientin in Nordrhein-Westfalen verwehrt worden ist – unabhängig davon, wer Träger eines Krankenhauses ist. Das ist klar; das muss man nicht neu regeln. Das ist Bestandteil der gesetzlichen Grundlage.

Für diesen Vorfall hat sich Kardinal Meisner öffentlich entschuldigt. Aber es reicht nicht, sich im Einzelfall nach hinten zu entschuldigen. Klar ist: Wir müssen sicherstellen, dass sich ein solcher Fall in Nordrhein-Westfalen nicht wiederholen wird. Wir müssen klarstellen, wo es weitere Risiken dafür gibt.

Bisher ist dem Krankenhausträger nach allem, was uns vorliegt, kein Organisationsverschulden nachzuweisen. Klar ist, dass jetzt aber von allen Krankenhäusern – auch denjenigen in konfessioneller Trägerschaft – noch einmal deutlich klargestellt werden soll, dass keiner Frau diese Versorgung verwehrt werden wird. Wir führen Gespräche in diese Richtung auch mit den Verantwortlichen. Ich glaube, dass es richtig ist, sich auch nach vorn zu orientieren.

Aber wenn wir von dem aufzuklärenden Fall, aus dem Konsequenzen zu ziehen sind, einen Schritt weiter gehen, wissen wir: Es kann eine Situation

geben, in der der jetzige Fall nicht so einfach lösbar wäre, nämlich der Fall, dass eine Frau nicht ambulant versorgt werden müsste, sondern als vergewaltigtes schwer verletztes Notfallopfer stationär aufgenommen würde.

Dann haben wir mit dem Vorgehen, das von der FDP-Fraktion vorhin als akzeptabel beschrieben worden ist, ein Problem. Wenn nämlich das katholische Krankenhaus der vergewaltigten schwer verletzten Frau, die stationär aufgenommen ist, die „Pille danach“ versagt. Hierfür brauchen wir eine gemeinsame Lösung mit den Krankenhausträgern. Hierbei muss klar sein, dass es entweder Kooperationen mit konfessionslosen Ärztinnen und Ärzten oder die Möglichkeit gibt, dass die Frau selbstbestimmt in dieser Krisen- und Notsituation entscheiden kann, wie sie damit umgeht.

(Christian Lindner [FDP]: Zustimmung!)

Daher werden wir uns damit intensiv und auch auf Bundesebene beschäftigen müssen, inwieweit und über welchen Weg das rechtlich und organisatorisch mit den Ärzten und Ärztinnen sicherzustellen ist. Klar ist, dass das eine Leben nicht gegen das andere Leben ausgespielt werden darf und dass es wichtig ist, dass eine Frau, die vergewaltigt worden ist, jede Hilfe zur Stabilisierung in dieser Lebenslage bekommt. Wenn es für sie zu ihrer persönlichen Stabilisierung wichtig ist zu wissen, dass sie vom Täter nicht schwanger werden kann, muss der Frau diese Hilfe gewährt werden.

(Beifall von den GRÜNEN, Ilka von Boesela- ger [CDU] und Christian Lindner [FDP] – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Dies ist aus meiner Sicht kein typisches Problem von Nordrhein-Westfalen, sondern ein grundsätzliches Problem, das wir überall haben, wo es konfessionelle Krankenhausträger gibt, die sich einer Lösung verweigern würden.

(Unruhe)

Also halte ich es für notwendig, dass die Diskussion nicht nur in Nordrhein-Westfalen geführt wird, sondern dass wir sie gemeinsam auch mit dem Bundesgesundheitsminister, der Bundesärztekammer und den entsprechenden Krankenhausgesellschaften führen und dass wir im Interesse aller Frauen, die in Zukunft in solche Lebenslagen und Situationen kommen, eine umfassende Lösung haben.

Es gilt, den konkreten Fall aufzuklären und zu prüfen, ob Konsequenzen daraus gezogen werden müssen. Nach vorn müssen wir die Lösung für alle Frauen sicherstellen. Diesen Weg sollten wir gemeinsam gehen.

(Fortgesetzt Unruhe)

Letzter Punkt: Wir haben im letzten Jahr von Nordrhein-Westfalen aus eine Initiative ergriffen, um auf Bundesebene in der Frauen- und Gesundheitsmi