Susanne Schneider

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Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Unser Gesundheitssystem ist eines der besten, wenn nicht sogar das beste der Welt. Ich habe noch nie erlebt, dass ich eine Postkarte aus dem Urlaub bekam, auf der zu lesen war: Liege in Spanien im Krankenhaus. Bein gebrochen. Alles total klasse hier. Bitte auf keinen Fall nach Hause holen! Nein, das Gegenteil ist der Fall: Jeder und jede möchte zurück nach Deutschland in unsere Krankenhäuser.
Wenn sich aber Wahlen nähern, kommt von Roten, Dunkelroten und Grünen immer wieder die gleiche alte Klamotte, die sogenannte Bürgerversicherung. So hat letzten Freitag die Berliner Linksregierung im Bundesrat einen entsprechenden Antrag eingebracht. Auch auf vielen Podiumsdiskussionen zur Gesundheitspolitik höre ich von dieser Bürgerversicherung.
Doch wenn konkrete Nachfragen kommen, wie denn eine solche Umstellung funktionieren soll, dann ist die Standardantwort: Ein genaues Konzept gibt es noch nicht, aber mit den zusätzlichen Einnahmen wollen wir wieder Brillen bezuschussen. – Selbst in Ihrem sechsseitigen Entschließungsantrag von heute, werte Kollegen und Kolleginnen von RotGrün, finden sich keine weiteren Hinweise. – Sieht so seriöse Politik aus?
Auch der angesprochene Antrag im Bundesrat bleibt vage und nennt nur drei Punkte: Beamte sollen sich in der GKV versichern können, Selbstständige sollen
bei den Mindestbeiträgen in der GKV entlastet werden – was übrigens gerade von der schwarz-roten Bundesregierung abgelehnt wurde – und die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung. Sie wollen also Arbeit mehr belasten und riskieren so Beschäftigung.
Sie verkennen dabei, dass Arbeitnehmer mit ihrer Arbeitsleistung den gesamten Bruttolohn einschließlich Lohnnebenkosten erwirtschaften müssen. – Das soll ein erster Schritt zur Bürgerversicherung sein? Die darauf folgenden Schritte werden lieber verschwiegen.
Dabei gibt es gute Gründe für den Erhalt des dualen Systems der Krankenversicherung in Deutschland mit gesetzlichen Krankenkassen und privaten Versicherungsunternehmen.
Die Bürgerinnen und Bürger können auf eine qualitativ hochwertige Versorgung mit Gesundheitsleistungen vertrauen. Die Private Krankenversicherung ist dabei ein Motor für Innovationen. Sie nimmt eine Vorreiterrolle bei der Kostenübernahme ein – als Beispiel sei die Positronen-Emissions-Tomografie genannt, kurz PET/CT. – Nur aufgrund des Wettbewerbs im System muss sich auch die gesetzliche Krankenkasse frühzeitig mit der Aufnahme von Innovationen in die Regelversorgung beschäftigen.
Schauen wir hingegen in andere europäische Staaten, nach Großbritannien oder in die nordischen Länder: Dort sind staatliche Gesundheitssysteme mit langen Wartezeiten für fast alle Patienten und mit teilweise hohen Zuzahlungen, Rationierungen sowie Einschränkungen der freien Arztwahl verbunden. Dadurch wird aber eine Zweiklassenmedizin befördert; denn nur einige wenige Menschen können sich diese exklusive Behandlung außerhalb dieses Einheitssystems leisten. Hingegen würden zum Beispiel viele Beamte statt günstiger Tarife in der PKV für höhere GKV-Beiträge weniger Leistung erhalten.
Die Fans der Bürgerversicherung vergessen außerdem die Beschäftigten in der Versicherungswirtschaft und auch in Arztpraxen. Bei Opel und Tengelmann wurde um jeden Arbeitsplatz gekämpft, aber um die herausgehobene Bedeutung der Privaten Krankenversicherung für den Standort NRW kümmern Sie sich nicht.
Sie spielen mit Tausenden von Arbeitsplätzen in Dortmund, Köln, Münster und Wuppertal.
Auch über die Landesgrenze hinweg aus Koblenz betrachtet man Ihre Forderungen mit großer Sorge. Die Betriebsräte zahlreicher PKV-Unternehmen haben deshalb aufgrund berechtigter Sorge die Betriebsratsinitiative „Bürgerversicherung? Nein
danke!“ ins Leben gerufen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren, vor allem von Rot-Grün! Ich lade Sie alle einmal ein, den folgenden Gedanken zu meditieren, wenn Sie mögen: Treten Sie mit der FDP-Landtagsfraktion für Arbeitsplätze, für medizinische Innovationen und eine gute Versorgung der Menschen ein und gegen eine Bürgerversicherung! – Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin Steffens, Sie haben eben von den vielen Briefen erzählt, die Sie erhalten. Ich bekomme auch Briefe, und zwar von den Menschen aus diesen Unternehmen, die sich Sorgen um ihre Jobs machen. Sie haben anscheinend noch nicht verstanden, dass Beschäftigte bei der PKV und bei der GKV überhaupt nicht vergleichbar sind. Die in der GKV könnten mit den PKV-Leuten überhaupt nichts anfangen. – Das aber nur am Rande.
Dann haben Sie von den massiven Beitragserhöhungen in diesem Jahr bei der PKV gesprochen. Woran liegt es denn, dass die PKV ihre Beiträge nicht so erhöhen kann, wie es notwendig wäre, sondern – das wissen Sie; zur Not Brille aufsetzen nachlesen – dass die verschiedenen Faktoren zum Tragen kommen müssen?
Dass die GKV die Beiträge jedes Jahr viel mehr erhöht, das lassen Sie hier außen vor. Jedes Jahr steigt die Beitragsbemessungsgrenze. Jedes Jahr wird den Arbeitnehmern mehr von ihrem Einkommen für die GKV abgenommen, was sie sich nicht aussuchen können. Vielleicht sind Sie einmal bereit, nachzugucken, wer mehr erhöht.
Würde man der PKV ein bisschen mehr Freiheiten lassen, könnte sie ganz andere Beiträge für die Menschen gestalten, die ihre Jobs verlieren, oder für die Selbstständigen, die keinen Betrieb mehr haben.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Impfen schützt! Das gilt auch für die Impfung gegen humane Papillomaviren, kurz HPV-Impfung. Eine Infektion mit HPV ist zwar oftmals nur lästig. Aber wir kennen eben heute den Zusammenhang zwischen HPV und der Entwicklung von Karzinomen. Und wenn wir einen Schutz vor einer lebensbedrohlichen Krebserkrankung durch die HPV-Impfung erreichen können, dann sollten wir uns alle dafür einsetzen, dass sich möglichst viele junge Menschen impfen lassen.
Circa 40 der über 150 bekannten HPV-Typen befallen den Genitalbereich. Sie werden beim sexuellen Kontakt übertragen und führen häufig zu Genitalwarzen, auch bei den Männern. Vielleicht stellen sich die männlichen Kollegen das jetzt einmal vor und überlegen dann, wie sie sich nachher zu dem Antrag verhalten. Allerdings kann es auch zu Gewebeveränderungen kommen, aus denen sich eine Krebserkrankung der betroffenen Organe entwickelt.
Dabei ist die häufigste durch HPV ausgelöste Krebserkrankung der Gebärmutterhalskrebs. Über 70 % der Fälle sind mit den Hochrisikotypen 16 und 18 verbunden.
Diese beiden HPV-Typen 16 und 18 liegen auch im Fokus aller Impfstoffe. Die Entwicklung hat inzwischen zudem Mehrfachimpfstoffe hervorgebracht, die vor weiteren krebserregenden HPV-Typen sowie vor Genitalwarzen schützen. Studien haben bereits gezeigt, dass die Impfung Krebsvorstufen am Gebärmutterhals, sogenannte CINs, deutlich reduziert. Damit ist eine Senkung der Krebsrate sehr wahrscheinlich.
Nun gibt es Kritik an den Kosten der Impfung und Horrorberichte über mögliche Impfschäden. Richtig ist aber, dass bei weltweit fast 50 Millionen verabreichten Impfdosen ein erhöhtes Auftreten von schweren Impfkomplikationen oder bleibenden Impfschäden nicht dokumentiert werden konnte.
Schwere Erkrankungen liegen vielmehr im Bereich der Häufigkeiten des spontanen Auftretens.
Zu den Kosten: Der Impfstoff ist tatsächlich teuer. Aber wir sollten eben auch die andere Seite sehen. So werden nicht nur Todesfälle vermieden, sondern auch viele kostenintensive Behandlungen. Operative Eingriffe werden vielfach schon bei Krebsvorstufen vorgenommen und sind mit einer Komplikationsrate von 2 % bis 7 % verbunden.
Die Verhütung von Genitalwarzen erspart ebenfalls viele langwierige Therapien. So empfiehlt die STIKO, die Ständige Impfkommission, auch aus guten Gründen die HPV-Impfung für Mädchen möglichst vor dem ersten Geschlechtsverkehr.
Doch was ist mit den Jungen und mit den jungen Männern? Sie sind sowohl potenzielle Virusüberträger als auch selbst von Erkrankungen betroffen. So tritt zum Beispiel das Analkarzinom vor allem bei Männern auf, die Sex mit anderen Männern haben. Diese Gruppe braucht auch unsere Aufmerksamkeit in der Gesundheitspolitik, auch über das Thema „Aidshilfe“ hinaus. Gerade im Hinblick auf die Herdenimmunität wäre hier ein umfassender Schutz durch die Impfung angezeigt. Wir müssen die vielfachen Lebenswelten sexuell aktiver Menschen in unserem Land berücksichtigen.
Die Wirksamkeit der HPV-Impfung gegen Genitalwarzen und Vorstufen des Analkarzinoms konnte in Studien eben auch bei Jungen und jungen Männern gezeigt werden. So ist zu erwarten, dass eine Impfung von Jungen nicht nur diese selbst schützt, sondern auch die Infektionskette unterbrechen würde und so ebenfalls zur Verhinderung von HPVInfektionen bei Mädchen beitragen könnte.
Es ist daher kein Zufall, dass die HPV-Impfung von Jungen von vielen Seiten empfohlen wird. Wir haben es von Experten in der Anhörung zu unserem Antrag zur Männergesundheit gehört. Deshalb verzichtet die FDP-Fraktion hier auch auf eine weitere Anhörung, was wir zeitlich ohnehin nicht schaffen würden. Die Deutsche Gesellschaft für Urologie spricht sich dafür
aus. Empfehlungen gibt es auch in anderen Staaten wie Österreich, den USA und Australien.
Diesen Empfehlungen sollten wir unbedingt folgen.
Es geht dabei auch nicht nur um Bundespolitik und um eine Aufnahme in die STIKO-Empfehlungen. So gibt es in Sachsen als bisher einzigem Bundesland seit 2013 eine Empfehlung für die HPV-Impfung für Jungen und junge Männer.
NRW könnte diese Empfehlung genauso in seinen Runderlass „Öffentliche Empfehlungen für Schutzimpfungen“ aufnehmen. Damit wäre unter anderem gewährleistet, dass bei Impfschäden eine Leistungspflicht der Versorgungsämter besteht.
Diese Argumente sollten uns zum Handeln aufrufen. Leider ist von unserer Gesundheitsministerin kein gesteigertes Engagement für die HPV-Impfung zu erwarten. Dabei brauchen wir mehr Aufklärung, um die Eigenverantwortung der Menschen zu fördern, Misstrauen gegenüber der Impfung zu reduzieren und so die Motivation zum Impfen zu steigern.
Wir sollten dabei die Ärzteschaft einbeziehen, aber auch die Krankenkassen, die an Impftermine erinnern könnten. Ebenso geht es um koordinierte Impfaktionen an Schulen im Zusammenwirken mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst.
Lassen Sie uns dafür eintreten, dass sowohl Mädchen als auch Jungen einen besseren Schutz erhalten! Denn es macht ja auch keinen Sinn, dass wir 50 % der Bevölkerung impfen und die anderen 50 % dieses Virus munter weitertragen.
Ich habe auch schon eine Fantasie, was jetzt gleich passieren wird. Wahrscheinlich wird der Antrag abgelehnt – mit der Begründung, dass noch keine STIKO-Empfehlung vorliegt. Dann würde ich mir wünschen, dass dieses bedingungslose Akzeptieren von STIKO-Empfehlungen auch einmal bei der Masernimpfung berücksichtigt würde, damit wir nicht weiter Todesfälle durch Masernerkrankungen in unserem Land hinnehmen müssen. – Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Ministerin Löhrmann. Die Erlangung entsprechender Informationen über Lehrkräfte geschieht auf verschiedenen Wegen. Das Land kann eigene Kenntnisse durch Beobachtungen von Schulaufsichtsbeamten sowie über Hinweise von Schulleitern und Schülern oder auch aus Betrieben als dualen Ausbildungspartnern erlangen. Auf jeweils welchem Weg sind dem Land in dieser Legislaturperiode Meldungen über die politische Radikalisierung von bestimmten Lehrkräften bekannt geworden?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer in meinen Lebenslauf schaut, stellt fest, dass ich mehrere Berufsabschlüsse im Gesundheitswesen erlangt und in diesen Berufen auch jahrelang gearbeitet habe, auch in der Pflege. Schon als kleines Mädchen wollte ich Krankenschwester werden und wurde es schließlich auch.
Damals war Krankenpflege ein absoluter Traum- und Trendberuf. Um einen Ausbildungsplatz musste man sich zwei bis vier Jahre im Voraus bewerben, heute undenkbar. Und als Schwester Susanne, so hieß das dann nach dem Staatsexamen, hätte ich es furchtbar gefunden, wenn eine Landesregierung, ohne mich zu fragen, beschlossen hätte, mich zu verkammern: mit Zwangsmitgliedschaft, mit Zwangsbeiträgen usw. Das wäre für mich ein weiterer Grund gewesen, in die FDP, in diese freiheitliche Partei einzutreten,
die den einzelnen Menschen in den Mittelpunkt stellt und auch diesen für sich selbst entscheiden lässt.
Die Frage der Einrichtung einer Pflegekammer bewegt Menschen, die in der Pflege arbeiten. Das erfahre ich immer wieder bei Gesprächen mit Vertretern der Pflegeberufe und bei meinen zahlreichen Besuchen in Krankenhäusern. Dabei finden sich sowohl engagierte Befürworter wie auch Gegner einer Pflegekammer.
Ich bin, wie meine Fraktion, hier weiterhin skeptisch, ob die verbindliche Einrichtung einer Pflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträgen der richtige Weg zur Stärkung der Pflegeberufe ist. Wichtige Fragen wie eine faire Vergütung werden auch künftig in den Aufgabenbereich der Tarifpartner fallen.
Wie auch in der Anhörung von vielen Vertretern hervorgehoben, wäre es fatal, Illusionen über die Kompetenzen und Möglichkeiten einer Pflegekammer zu wecken. Eine Kammer kann eben keine eierlegende Wollmilchsau sein, die die Situation der Pflegekräfte schlagartig verbessert. Und: Eine Pflegekammer wird Geld kosten. Sie wird die Beschäftigten in der Pflege aber nicht nur mit entsprechenden Kammerbeiträgen belasten, sondern ihnen auch zusätzliche Pflichten wie zum Beispiel Fortbildungen auferlegen. Fortbildungen sind natürlich wichtig.
Sehr gerne, Frau Präsidentin.
Lieber Herr Kollege Yüksel, zum einen sind diese von Ihnen gerade aufgezählten Berufe freie Berufe, was Sie mit der Pflege gar nicht vergleichen können. Das müssten Sie wissen, Sie haben das ja auch einmal gelernt.
Zum anderen werden Sie feststellen, dass wir nichts gegen die Pflege-Kammer haben, gegen den Zusammenschluss an sich. Ich habe nur ein Problem mit dem Zwang, mit der Zwangsmitgliedschaft und mit den Zwangsbeiträgen. Vielleicht hören Sie uns noch einmal zu. Ich erkläre Ihnen das gerne weiter.
Fortbildung ist wichtig. Die Kosten wären dann aber von den Beschäftigten zu tragen; denn diese und nicht die Arbeitgeber sind hier verantwortlich. Die Freiheit der Pflegekräfte würde durch all diese Zwänge noch mehr beschnitten. Da stellt sich mir schon die Frage, ob potenzielle Bewerberinnen und Bewerber so vom Pflegeberuf abgeschreckt werden und sich in der Folge der Fachkräftemangel in der Pflege sogar noch verstärkt.
Deshalb müssen die Pflegenden in einer Urabstimmung befragt werden. Für die FDP-Fraktion ist auch das Modell einer Vereinigung der bayerischen Pflege als Körperschaft mit freiwilliger Mitgliedschaft eine interessante Alternative. Wichtige Ziele wie eine Mitwirkung an der Gesetzgebung und eine verbesserte Qualitätssicherung können so auch ohne die mit Zwangsmitgliedschaft und Zwangsbeiträgen verbundenen Probleme erreicht werden. Ich würde mir wünschen, dass wir uns die ersten Erfahrungen mit diesem seit Jahresanfang im Aufbau befindlichen Modell genau anschauen.
Zu den vorliegenden Anträgen: Beim CDU-Antrag wundere ich mich, dass die Union hier in NordrheinWestfalen auf die Einführung einer Pflegekammer drängt, während es zum Beispiel im Nachbarland Niedersachsen ganz anders aussieht. Dort hat in der Landtagsdebatte am 12. Dezember 2016 – also erst vor Kurzem – die Abgeordnete Joumaah ausgeführt – ich zitiere –: Die CDU-Fraktion lehnt eine Pflegekammer ab. Wir brauchen sie nicht. Sie ist unnötig. – Zitatende.
Liebe CDU, zwei Meinungen, zwei Fraktionen. Eigentlich fehlt nur noch Heiner Geißler als Streitschlichter.
Der Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen geht zwar in vielen Punkten in die richtige Richtung. Ich hätte mir aber schon ein paar deutlichere Aussagen wie zum Beispiel zum bayerischen Modell gewünscht. So lassen Sie letztlich alle Optionen offen und schieben die Verantwortung in den neu zu wählenden Landtag. Lassen Sie uns dann zusammen in diesem dafür sorgen, dass Pflege wieder ein Traum- und Trendberuf wird. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nordrhein Westfalen braucht auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Gesundheitsversorgung für alle Menschen, gerade auch im ländlichen Raum. Angesichts der Herausforderungen des demografischen Wandels und des medizinisch-technischen Fortschritts ist da insbesondere auch die Landesregierung gefordert.
Wir haben schon gehört: Hauptproblem ist die Krankenhausfinanzierung in Nordrhein-Westfalen. Es fehlt an allen Ecken und Enden. Die Zahlen kreisen um 1,5 Milliarden €. Da sind andere Bundesländer etwas weiter und haben größere Anstrengungen unternommen. So will zum Beispiel Niedersachsen über ein Sondervermögen ein zusätzliches Investitionsvolumen von rund 600 Millionen € schaffen. Sicher ist dieses Instrument als eine Art Schattenhaushalt nicht unproblematisch. Es geht aber auch mit einer deutlichen Erhöhung der Haushaltsmittel wie in
Baden-Württemberg um rund 100 Millionen € in den letzten Jahren.
Während die Fördermittel in Baden-Württemberg oder Hessen aktuell bei rund 40 € je Einwohner liegen, sind es in NRW nur rund 30 € je Einwohner, und bei den Fördermitteln je Krankenhaus liegen diese Länder mit rund 8.000 bzw. 7.000 € noch deutlich vor Nordrhein-Westfalen mit rund 4.400 €. Dieser Ländervergleich zeigt: Für eine spürbare Verbesserung für die Kliniken in unserem Land muss sich diese Landesregierung mehr einfallen lassen, und zwar auch mehr als nur die alte Forderung nach einer Teilmonistik.
Wenn Sie als Gesundheitsministerin vom Finanzminister keine ausreichenden Investitionsmittel bekommen, wollen Sie die Verantwortung auf die Krankenkassen schieben, aber dennoch die gleichen Entscheidungskompetenzen in der Krankenhausplanung behalten.
Damit werden Sie aber nur die Beitragszahler und vor allem die Arbeitnehmer zukünftig belasten, wenn diese auch noch die Mittel für die Investitionen aufbringen müssen.
Noch ein paar Worte zum Antrag der Piraten: Sicher verfolgen Sie ein wichtiges Ziel mit der Forderung nach einem Investitionsprogramm für die digitale Infrastruktur. Wir haben im Ausschuss ausführlich über die Hackerangriffe auf Kliniken in Nordrhein-Westfalen und den zusätzlichen Investitionsbedarf bei der IT-Infrastruktur diskutiert. Das ist aus unserer Sicht ein weiterer Aspekt des bestehenden Investitionsstaus und der erforderlichen Anstrengungen zur Steigerung der Landesförderung.
Ihr Antrag bleibt aber unseriös, wenn Sie hier keinen konkreten Haushaltsantrag und keine Gegenfinanzierung vorlegen. Deshalb können wir diesen Antrag auch nur ablehnen.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ein besonderes Anliegen ist mir die Männer- und Jungengesundheit. Ich freue mich, dass Sie jetzt nach einigen Initiativen der FDP-Landtagsfraktion auch ein Programm für Jungengesundheit planen. Wir brauchen aber ein Konzept für eine gezielte Ansprache von Männern, um diese zu mehr Gesundheitsvorsorge zu motivieren.
Weiterhin halten wir die Finanzierung der Stiftung Wohlfahrtspflege für bedenklich. Sie wollen sowohl die Abführung aus der Spielbankabgabe als auch den Zuschuss aus allgemeinen Haushaltsmitteln erhöhen. Anstatt auf eine nachhaltige Sanierung der Spielbanken setzen Sie auf anwachsende Landes
zuschüsse. Sie gehen hier ein erhebliches fiskalisches Risiko ein, wenn die Einnahmen der Spielbanken weiter sinken.
Zum Schluss komme ich zu einem Thema, das ich bei jeder Haushaltsberatung ansprechen muss, nämlich dem Patientenbeauftragten des Landes mit einem Haushaltsansatz von 400.000 €
Frau Steffens, das ist nicht lustig – für eine Einrichtung mit rund 1.300 Kontakten im letzten Jahr. Das bedeutet Kosten von rund 300 € für ein Telefonat, 300 € für einen Brief, 300 € für eine E-Mail.
Hinzu kommt eine bedenkliche Vertragskonstruktion. Während Ihr Kollege, Minister Schmeltzer, Initiativen zur Einschränkung von Werkverträgen fördert, setzen Sie hier bewusst auf einen derartigen Vertrag, ohne dass klar wird, was überhaupt das konkret abzuliefernde Werk bedeuten soll. Sie schreiben in Ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage unter anderem, seine Aufgabe sei die Unterrichtung des Landes über aktuelle Erkenntnisse und Entwicklungen. – Eigentlich müsste ein Ministerium so etwas selber leisten.
Dann wird oft noch die Vernetzung mit dem Besuch zahlreicher Veranstaltungen erwähnt. Das heißt: Da die Patienten in Nordrhein-Westfalen anscheinend den Patientenbeauftragten nicht brauchen, wird dieser also zum Eventhopper in der Gesundheitslandschaft.
Letztlich drängt sich mir der Verdacht auf, dass die Konstruktion eines Werkvertrages vor allem gewählt wurde, um das überdurchschnittlich hohe Honorar des Patientenbeauftragten darin einbinden zu können. Wir können jedenfalls auf diese Einrichtung verzichten – und die Bürger in diesem Land offensichtlich auch.
Die rot-grüne Haushaltspolitik setzt auch in der Gesundheitspolitik falsche Schwerpunkte. Wir können daher diesem Haushalt nicht zustimmen. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Gerade eben wurde schon das Thema „Flüchtlinge“ kurz angesprochen. Natürlich ist der Schutz und die Hilfe traumatisierter Flüchtlinge eine wichtige Aufgabe, die uns noch länger beschäftigen wird. Aber ich möchte darauf hinweisen, dass nicht nur Frauen traumatisiert sind, sondern auch geflüchtete Männer und geflüchtete Kinder. Das Ganze betrifft Frauen und Mädchen genauso wie Männer und Jungen.
Es muss im Vordergrund stehen, dass die Geflüchteten ein Dach über dem Kopf haben und in Sicherheit leben können. Die psychologische Betreuung ist dann der zweite Schritt, denn Sie rufen ja auch nicht erst den Maler an und dann den Maurer, wenn Sie ein Haus bauen. Bei der psychologischen Betreuung gibt es auch in NRW immer noch eine akute Unterversorgung. Die Forderung ist also schön, aber wir müssen sie dann auch umsetzen können.
Den besonderen Schutz von Frauen und Mädchen haben wir Freien Demokraten mit unserem Antrag zu den Kinderehen in den Vordergrund gestellt. Jedes Mädchen hat ein Recht auf Kindheit, auf Bildung und auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit.
Deswegen ist es Aufgabe der Politik, wachsam zu sein und zu verhindern, dass sie nicht als Kinderbräute ihrer Chancen beraubt werden. Leider hat Justizminister Heiko Maas mit seinem ewigen Hin und Her in Bezug auf dieses Thema weder unserem Land noch den Betroffenen einen Gefallen getan. Erst will er sich für ein Verbot von Kinderehen einsetzen, dann macht er einen Rückzieher, jetzt fordert er wieder eine Gesetzesverschärfung. Auch hier würde ich mir von unserer Landesregierung etwas mehr Druck in Richtung Bund wünschen.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, der Fachbereich Gleichstellung beinhaltet nicht nur die Gleichstellung von Frauen und Mädchen, sondern auch die der Jungen und Männer. Das ist zumindest die Haltung der FDP-Fraktion. Deshalb setzen wir uns auch ganz konkret für dieses von Ihnen vernachlässigte Geschlecht ein. Ich war ja schon ganz erfreut, dass bei einigen Vorrednerrinnen heute die Wörter „Jungen“ und „Männer“ über die Lippen kamen, ohne diesen angewiderten Ausdruck im Gesicht zu haben.
Immerhin besteht die Hälfte der Einwohner unseres Landes aus Jungen und Männern. Ich freue mich, dass unsere langjährige Forderung nach einer angemessen Jungen- und Männerförderung nun endlich erste Früchte trägt, wobei das Wort „Früchte“ wahrscheinlich übertrieben ist. Ich erfreue mich zumindest mal an diesen winzigen Knospen.
Es ist gut, dass Sie im kommenden Jahr eine Förderung der Jungenhilfe in Höhe von 80.000 € auf den Weg bringen wollen. Leider bleibt es bei dieser Symbolmaßnahme. Ein Gesamtkonzept zur Jungen- und Männerförderung wird es weiterhin nicht geben. Sie
übersehen leider immer wieder, dass wir eine Überwindung tradierte Rollenbilder nicht erreichen, wenn wir nur Frauen und Mädchen ansprechen. Sie dürfen Jungen und Männer nicht zurücklassen, Sie müssen sie mitnehmen.
Frau Ministerin Steffens, Sie haben sich für dieses letzte Regierungsjahr viele Themen aufgespart. Sie wollten beispielweise das Landesgleichstellungsgesetz novellieren. Aber statt aus den unzähligen Klagen der Beamten wegen des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes zu lernen, sollen diese Ungerechtigkeiten jetzt bei den Angestellten wiederholt werden. Ich prophezeie Ihnen, Frau Ministerin: Unter dem Weihnachtsbaum haben Sie in diesem Jahr die nächste Klagewelle liegen.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, die flächendeckende Einführung einer anonymen Spurensicherung in Nordrhein-Westfalen ist eines meiner Herzensanliegen. Ich bin enttäuscht, dass eine flächendeckende Einführung von Rot-Grün als Fernziel deklariert worden ist. Nach wie vor sind keine landesweiten Standards für eine flächendeckende Einführung vorhanden.
Im Bereich „Gewalt gegen Frauen und Mädchen“ handeln und kämpfen wir hier im Landtag fraktionsübergreifend. Das ist wichtig und muss auch künftig in dieser Form fortgesetzt werden. Trotzdem ist der Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen erst mit einjähriger Verspätung veröffentlich worden.
Auch wenn Sie, Frau Ministerin Steffens, es noch so schön als einen Aktionsplan mit dynamischem Prozess verkaufen wollen, so handelt es sich nach wie vor nicht um einen zukunftsweisenden Handlungsplan, sondern lediglich um einen Sachstandsbericht. Wie ich bereits im Ausschuss erwähnt habe, ist das doch ziemlich unbefriedigend.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, auch wenn hier zarte Knospen einer vernünftigen Gleichstellungspolitik erkennbar sind, überwiegt in diesem Haushaltsstrauch doch das ideologische Unkraut. Daher kann die FDP-Fraktion diesem Haushalt nicht zustimmen. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu dieser Stunde finden derzeit in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens die traditionellen Martinsumzüge mit vielen leuchtenden Laternen statt. Auch die Augen der Kinder beginnen zu leuchten, spätestens dann, wenn sie abschließend einen Stutenkerl oder einen Weckmann bekommen. Oder sollte ich besser in Gendersprechform Weckfrau, Stutenfräulein oder noch besser von Wecks oder Stutens sprechen?
Das versteht kein Mensch, ob groß oder klein. Genau hiermit befasst sich unser Antrag.
Vorweg möchte ich für meine Fraktion erklären, dass wir Liberale jegliche Art von Diskriminierung, sei es
aufgrund der ethnischen, der sozialen Herkunft, des Geschlechts, der Weltanschauung, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder aufgrund der sexuellen Orientierung aufs Schärfste verurteilen.
Deshalb sagen wir Ja zu sprachlichen Äußerungen, die Respekt gegenüber den Kommunikationsteilnehmern zeigen. Geschlechtergerechte Sprache kann ein Baustein für die Gleichstellung aller Geschlechter sein. Wir sagen aber entschieden Nein zu sprachlichen Äußerungen, die zur Gleichmacherei von Lebewesen und Gegenständen führen.
Was haben wir davon, wenn der Papierkorb zur Papierkörbin wird oder, wie bereits in NRW geschehen, Studentenwerke zu Studierendenwerken werden?
Unsere Sprache wird dadurch umständlich, also anwendungsunfreundlich. Außerdem sind mit solchen Umbenennungen immer unnötige immense Kosten und bürokratische Akte verbunden.
Das wollen wir Liberale nicht, zumal es auch nicht unsere Gesellschaftsstruktur widerspiegelt, geschweige denn unserer sprachlichen Realität entspricht.
Wir befürworten und befördern eine liberale, freiheitlich orientierte und tolerante Gesellschaft, in der jeder sein Leben nach seiner Vorstellung und seiner Fasson gestalten und leben darf.
Herr Präsident, wehrte Kollegen, immer wieder werden wir mit teilweise absurden Sprachverbesserungen im Bereich der geschlechtergerechten Sprache konfrontiert, die das Anliegen ad absurdum führen. Wenig überraschend begegnen Journalisten, aber auch zahlreiche Kabarettisten den Vorschlägen mit einer Mischung aus Verwunderung und Sarkasmus, und das auch nicht unbegründet. Hier ein paar Beispiele:
1994 beschließt die Oldenburgische Stadt Buchholz, viele Bezeichnungen zu verweiblichen, also Bürgerinnensteige, Nichtraucherinnenabteile, der Stadträtin mit seinem Bürgermeisterin Joachim. 2013 wurde die Grundordnung der Leipziger Universität verweiblicht. Seitdem heißt es nicht mehr Herr Professor, sondern Herr Professorin.
Die Berliner Humboldt-Universität wollte wohl keinem Geschlechtertyp auf die Füße treten. Deshalb sind dort seit zwei Jahren alle Lehrenden Profx und die Studenten Studentx. 2014 dann die Ampelzeichendebatte für Fußgänger: Ampelmännchen oder Ampelfrauchen.
Vor einem Jahr, im November 2015, brachten die Grünen die geschlechtsneutrale Sprache mit dem Gender-Star heraus
und erklärten dies in ihrer Partei zur Pflicht. Künftig ist also bei Bündnis 90/Die Grünen von ISTerrorist*innen und Tagelöhner*innen die Rede.
Nun hat die linke Ratsfraktion der Stadt Flensburg mit ihrem sogenannten Antrag bisherigen Sprachunsinn noch getoppt. So sollten alle Arbeitsgeräte …
Es ist sehr laut hier, auch wenn es Ihre sind, Herr Präsident, die laut sind.
… aus allen Arbeitsbereichen der Stadt Flensburg geschlechtsneutral bezeichnet werden.
Künftig sollte es in Flensburg …
Künftig soll es in Flensburg nicht mehr Staubsauger, sondern Staubsaugerinnen, nicht mehr Computer, sondern Computerinnen heißen. Der Antrag war dann selbst den Linken nach einiger Zeit zu blöd und zu peinlich, sodass sie versuchten, ihn später krampfhaft als Satire zu verkaufen.
Es muss nicht um jeden Preis der angebliche Sexismus in unserer Sprache ausgerottet werden. Von daher ist es nicht in Ordnung, wenn auf einmal die Bezeichnung von Gegenständen von männlicher Form in weibliche Form geändert werden muss, ganz gleich, ob dies mit einem Binnen-I oder einem Sternchen erfolgt. Fakt ist, dass es nicht unserem täglichen Sprachgebrauch entspricht und lächerlich künstlich wirkt.
Mir unserem Antrag wollen wir den Blickwinkel auf die tatsächlichen Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern schärfen. Debatten über sprachliches Zwangsgendern lenken nämlich von den tatsächlichen Problemen in unserer Gesellschaft ab. Die Feminisierung der Grundschullehrerschaft, Apotheker- oder Ärzteschaft wird hierdurch nicht beendet werden. Unternehmen werden dadurch nicht familienfreundlicher, sehr wohl aber bürokratischer werden. Und NRW wird durch ein Mehr an Gender in der Sprache nicht zum wirtschaftlichen Spitzenreiter im Länderranking werden.
Wir müssen beim Thema „geschlechtsneutrale Sprache“ die Balance zur Realität halten. 13 staatliche oktroyierte Professuren für Gender-Studies mit einem Förderbudget von 3 Millionen € sind purer Luxus auf Kosten unserer Steuerzahler.
Diese 13 Professuren bekommen Gelder, die der Forschung in Zukunftstechnologien und den Naturwissenschaften mit Bereichen wie Physik, Chemie und Elektronik fehlen. Aber gerade dort sind doch Mädchen und Frauen unterrepräsentiert.
Mehr Gleichstellung der Geschlechter bedeutet Chancengleichheit und nicht Gleichmacherei.
Das erreichen wir mit mehr Kreativität und Forschungsgeist einerseits, verbunden mit einer eindeutigen verständlichen Sprache und weniger Bürokratie andererseits. Deshalb gilt auch für die Zukunft: Die einzige Rasenmäherin in meinem Garten bin ich, wenn ich den Rasenmäher schiebe. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Digitalisierung wird die Arbeitswelt ähnlich grundlegend verändern wie viele andere Lebensbereiche. Wir sind auf dem Weg
zu Industrie 4.0, zu neuen Formen der Produktion. Wir erleben neuartige Dienstleistungen und die Verlagerung von Wertschöpfung in die digitale Welt. Die digitale Arbeitswelt oder Arbeit 4.0 ist daher sicher ein Megathema sowohl für die betroffenen Beschäftigten wie auch für die Gesellschaft insgesamt.
Wir sehen dabei aber vor allem die Chancen dieser Entwicklung – ganz im Gegensatz zu SPD, Grünen und Piraten, die vorrangig die Risiken betonen. Wir wollen nicht nur relativ einfache Tätigkeiten im Click- und Crowdworking betrachten. Sicher gibt es eine Aufteilung von simplen Prozessen in kleinteilige Arbeitsschritte, die mit wenigen Klicks zu bearbeiten sind und keine besondere Qualifikation erfordern. Wir dürfen aber nicht vernachlässigen, dass dies auch Einstiegschancen für Menschen bietet, die bisher nur schwer einen Zugang zum ersten Arbeitsmarkt gefunden haben. Darüber hinaus können sich so zum Beispiel Studenten auch ohne großen Aufwand etwas hinzuverdienen. Herr Fuß von der IG Metall hat in der Anhörung gerade auf diese Chancen hingewiesen.
Crowdworking besteht aber ebenso aus Aufträgen, die für die Bearbeitung komplexer Problemlösungen spezielles Fachwissen erfordern und entsprechend honoriert werden. In der digitalen Arbeitswelt entstehen viele hochqualifizierte und spezialisierte Tätigkeitsfelder, wie zum Beispiel bei der Entwicklung von Apps oder auch bei der Erstellung von anspruchsvollen und ansprechenden Inhalten.
Aus liberaler Sicht bietet die digitale Arbeitswelt Menschen mehr Chancen, selbstbestimmt zu arbeiten, sich die Arbeitszeit und Organisation selber einzuteilen. Dies kann auch zu besserer Vereinbarkeit von Arbeit, Familie, Weiterbildung und Freizeit beitragen. In der Anhörung hat Frau Falkenberg das schön am eigenen Beispiel beschrieben. Ich zitiere:
„Ich profitiere sehr davon, ortunabhängig und zeitunabhängig arbeiten zu können. Ich genieße es, dass ich, wenn eine meiner Töchter krank ist, vielleicht abends oder am Wochenende nacharbeiten kann.“
Wir dürfen natürlich die Gefahren nicht übersehen, wenn Einnahmen aus Click- und Corwdworking nicht ausreichen, um neben dem Lebensunterhalt auch eine Absicherung für den Krankheitsfall oder das Alter zu finanzieren. Doch Ihre Antwort hierauf ist zu einfach.
Der vorliegende Entschließungsantrag stellt zwar zunächst wissenschaftliche Untersuchungen in den Vordergrund, fordert aber letztendlich neue bundesgesetzliche Regulierungen. In der Konsequenz zielen sie darauf ab, selbstständige Tätigkeiten zu regulieren und einzuschränken und möglichst in abhängige Beschäftigungsverhältnisse zu überführen. Wollen das aber die betroffenen Menschen überhaupt?
Wollen sich all diese Click- und Crowdworker überhaupt in eine abhängige Beschäftigung zwängen lassen? Oder wollen sie nicht viel lieber selbstständig tätig bleiben?
In der Anhörung wurde auf einen weiteren Aspekt hingewiesen. Wenn Tätigkeiten für entsprechende Plattformen mit einer Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verbunden werden, dann wird dies bei einer globalen Auftragsvergabe zum Nachteil deutscher Auftragnehmer führen. So werden Click- und Crowdworker in unserem Land entweder gar keine Aufträge mehr erhalten oder ihnen wird deutlich weniger vom Honorar übrigbleiben.
Diese zunehmende Regulierung und Einschränkung von selbstständigen und neuen Arbeitsformen ist aber nicht nur in diesem Antrag zu finden. Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze stellt unter anderem unter dem Schlagwort „Bekämpfung vermeintlichen Miss
brauchs von Werkverträgen“ Soloselbstständige unter Generalverdacht, wenn Einzelunternehmer und gerade auch Freelancer im IT-Bereich zu Scheinselbstständigen erklärt werden sollen.
Wir werden uns diesen Tendenzen auch weiterhin entgegenstellen. Wir wollen nicht, dass unter dem Schlagwort des digitalen Arbeitswandels immer mehr reguliert wird, dass versucht wird, selbstständige Tätigkeiten zurückzudrängen. Wir treten hingegen für eine Stärkung der Gründungskultur und eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Selbstständige ein. Wir wollen so die Chancen der neuen digitalen Arbeitswelt für mehr Freiheit und mehr Menschen nutzen. – Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Kutschaty, in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes besteht in den nächsten Jahren ein Bewerbermangel, der teilweise dazu führt, dass Anforderungen an Neueinstellungen bereits gesenkt werden. Wie wirkt sich die deutlich verschärfte Frauenquote auf die Attraktivität des öffentlichen Dienstes für aufstiegsorientierte männliche Bewerber aus?
Herr Minister Kutschaty, immer mehr benachteiligte Beamte klagen gegen die Frauenquote oder beantragen einstweiligen Rechtsschutz. Welche landesweite Anzahl von gerichtlichen Verfahren gegen die Frauenquote ist Ihnen bis zum heutigen Tag bekannt?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der großen Flüchtlingswelle nach Deutschland und damit auch nach Nordrhein-Westfalen ist ein altes fast vergessenes Thema in unsere moderne pluralistische Gesellschaft geschwappt:
die Heirat zwischen oder mit Minderjährigen. Immer wieder haben wir uns mit dem Thema Zwangsheirat
auseinandersetzen müssen. Damit wissen wir mittlerweile mehr oder weniger umzugehen. Nun aber müssen wir uns der Problematik stellen, wie wir mit geflüchteten Ehepaaren umgehen, bei denen ein Ehepartner oder sogar beide nach deutschem Recht nicht volljährig sind. Meistens sind hier Mädchen betroffen.
Vor diesem Hintergrund habe ich kürzlich eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg nicht einmal im Ansatz nachvollziehen können. Das Gericht nahm die Wirksamkeit einer Ehe zwischen einer minderjährigen Syrerin und einem volljährigen Syrer an. Das ist mit meinem persönlichen Rechtsverständnis gänzlich unvereinbar.
Ich habe bisher fest daran geglaubt, dass das Wohl aller Kinder und Jugendlichen sowie deren Sexualität unter einem besonderen Schutz stehen.
Als Mutter von drei Kindern – meine Mädels sind neun und 15 – ließ mir dieses verheerende Signal an alle Zuwanderer und Flüchtlinge keine Ruhe. Deshalb habe ich im Juni die Kleine Anfrage „Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Situation von verheirateten minderjährigen Mädchen in Nordrhein-Westfalen?“ gestellt. Während der schönen Sommerpause erreichte mich die Antwort des Justizministers, und diese Antwort schockierte mich. Knapp 200, genau genommen 188 minderjährige verheiratete Mädchen wurden 2015 allein in den nordrhein-westfälischen Flüchtlingsheimen versorgt, und drei von ihnen waren gerade einmal 14 Jahre alt.
Bundesweit zählt das Ausländerzentralregister
knapp 1.500 minderjährige Migranten mit dem Familienstand verheiratet, fast durchweg Mädchen. Hauptsächlich stammen diese aus Syrien, Afghanistan und dem Irak. Die Dunkelziffer wird sicher um ein Vielfaches höher liegen. Denn die Angaben zum Familienstand erfolgten freiwillig.
Dabei sind diese Frühehen mit gewaltigen Problemen behaftet. Gerade den betroffenen Frauen und Mädchen droht durch den Ehebund ein schweres Schicksal. Viele wissen bei der Eheschließung überhaupt nicht, was dies bedeutet, was auf sie zukommt und können sich dagegen nicht wehren. Hinzu kommt, dass mit der Heirat die notwendige Persönlichkeitsausbildung und Entwicklung abrupt endet. Sie werden ihrer Kindheit von jetzt auf gleich entrissen.
Die individuelle Lebenssackgasse wird sodann immer enger. Vielen droht die soziale Abschottung, damit verbunden natürlich das Ende der Schulausbildung. Es besteht kaum eine Chance auf eine finanzielle Unabhängigkeit. Sie sind oft an den Haushalt gekettet, erleben früh Schwangerschaften, die für manche lebensgefährlich enden. Nicht selten sind
sie zudem Opfer häuslicher Gewalt oder gar sexuellem Missbrauch ausgesetzt. Es ist daher schon fast nicht mehr verwunderlich, dass die häufigste Todesursache von Kinderbräuten weltweit die Geburt ihres Kindes, gefolgt vom Suizid ist.
Wir Liberale akzeptieren solche potenziellen individuellen Leidenswege hier in Nordrhein-Westfalen nicht.
Wir wollen auch keine weiteren Parallelgesellschaften entstehen lassen. Das ist Gift für die Betroffenen, für uns Bürger, für die Wirtschaft und kommt letztendlich auch die öffentliche Hand teuer zu stehen.
Natürlich bedarf es einer rechtlich adäquaten Lösung, was nicht immer einfach ist. Vorschläge, wie diese Lösungen aussehen könnten, haben wir im Antrag unterbreitet.
Internationalen Empfehlungen folgend sollte künftig die Volljährigkeit das für die Eheschließung maßgebende Alter sein. Ausnahmen sind aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur in absoluten Einzelfällen zuzulassen, in denen erkennbar und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt eine Gefährdung des Kindswohls durch die Ehe in Betracht kommt.
Eheschließungen im Inland sollten ausschließlich nach deutschem Recht möglich sein, natürlich vorbehaltlich völkerrechtlicher Verpflichtungen.
In diesem Zusammenhang ist absolut nicht hinnehmbar, dass nach den Aussagen des Bundesjustizministers die Bund-Länder-AG noch bis zum Jahresende Vorschläge sammeln und erst danach in das Gesetzgebungsverfahren einsteigen möchte. Diese Zeit haben wir nicht. Diese Zeit haben auch die betroffenen Mädchen nicht.
„Kein Kind zurücklassen“ darf nicht vor den Türen der Flüchtlingsunterkünfte oder irgendwelcher multikultureller Stadtteile enden. Aber offenbar hat Rot-Grün bisher keine Lösung anzubieten.
Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss und danke Ihnen fürs Zuhören.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Um es gleich eingangs zu sagen: Es gibt in Nordrhein-Westfalen, es gibt in Deutschland Heilpraktiker, die tagtäglich eine gute Arbeit leisten, die tagtäglich Patienten helfen und die auch evidenzbasierte Therapien anbieten, sich regelmäßig fortbilden und einen guten Job machen.
Aber seit einigen Wochen, seit den tragischen Todesfällen in einem alternativen Krebszentrum in Brüggen, diskutieren wir über die Ausbildung von Heilpraktikern. Erst durch diesen dramatischen Auslöser wurde überhaupt der Öffentlichkeit bewusst, dass wir hier in Deutschland einen unhaltbaren Zustand und eine massive Rechtslücke haben. Denn nichts anderes ist es, wenn Heilpraktiker ohne geregelte Ausbildung und ohne Überprüfung von Qualitätsstandards eigenverantwortlich Patienten behandeln dürfen.
Die Erlaubnis für die Ausbildung dieser Heilkunde wird aufgrund eines 77 Jahre alten Gesetzes erteilt, und zwar eines Gesetzes, das nur der Gefahrenabwehr dienen soll. Von Qualifikationen ist da explizit nicht die Rede. Ein Mindestalter von 25 Jahren, ein vorliegender Hauptschulabschluss und fehlende Vorstrafen sowie das Bestehen einer einmaligen Prüfung medizinischer Grundkenntnisse reichen aus, um praktizieren zu dürfen.
Ein Arzt benötigt vergleichsweise ein Top-Abi, ein sechsjähriges Medizinstudium sowie eine Facharztweiterbildung, die in der Regel auch noch um die fünf Jahre dauert, bevor er sich in einer eigenen kassenärztlichen Praxis niederlassen darf.
Es gibt auch keine verbindlichen Qualitätskontrollen oder Weiterbildungspflichten für die über 40.000 Heilpraktiker. Wie sie ihr medizinisches Wissen vertiefen und welche Behandlungsmethoden sie einsetzen, das bleibt ihnen selbst überlassen. Letztlich dürfen sie alles, was ihre Patienten nicht nachweislich schädigt und was nicht durch Einzelgesetze wie zum Beispiel das Arzneimittelgesetz, das Infektionsschutzgesetz oder das Embryonenschutzgesetz unter Arztvorbehalt steht.
Somit können Heilpraktiker Injektionen setzen, offene Wunden behandeln, Aderlass- oder Eigenbluttherapien durchführen. Neben Globuli, also neben der Homöopathie, wenden sie Therapieformen an wie die Magnetfeldtherapie oder Pyramidenenergiebestrahlung. Diese Therapien sind wissenschaftlich weder fundiert noch anerkannt.
So behandeln Therapeuten auch mit zweifelhaften Qualifikationen schwerwiegende Erkrankungen wie beispielsweise Krebsleiden. Dabei verzichten Patienten im Vertrauen auf den Heilpraktiker und eine mögliche Wunderheilung oft auf die eigentliche angezeigte schulmedizinische Therapie.
Dann schreibt unsere Gesundheitsministerin in der Antwort auf meine Kleine Anfrage von der Komplementärmedizin als sinnvolle Ergänzung zur Schulmedizin und begründet dies mit der Aufnahme in das Leistungsangebot einiger Krankenkassen. Das ist
hanebüchen. Wir wissen doch alle, dass diese privaten Kassen die Kosten nur zur Kundenbindung übernehmen.
Wenn es sich wirklich um evidenzbasierte Therapien handeln würde, dann hätte doch schon längst der gemeinsame Bundesausschuss eine Aufnahme in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen angeregt.
Nun hat sich Ministerin Steffens auch für eine Neufassung des Heilpraktiker-Gesetzes ausgesprochen.
Doch das, was Sie wollen, ist eigentlich etwas anderes. Sie wollen die Heilpraktiker über berufsgesetzlich geregelte Ausbildungs- oder Studiengänge zu einem neuen Heilberuf aufwerten. Ich möchte dazu einmal – das kommt sicher nicht häufig vor – einen Sozialdemokraten zitieren, mit dem ich sonst nicht einer Meinung bin, nämlich Herrn Prof. Karl Lauterbach, den SPD-Gesundheitsexperten, der sagte:
„Warum sollte man ein Fach mit einem universitären Abschluss belohnen, das sich nicht an die Regeln der Wissenschaft hält? Ich bin ja auch gegen einen Master in Astrologie oder Alchemie.“
Das bringt es auf den Punkt. Wissenschaftlich nicht überprüfbare Methoden und Therapieformen können keine Grundlage für eine akademische oder schulische Ausbildung von Heilpraktikern sein. Wir müssen vielmehr in die entgegengesetzte Richtung steuern.
Mit unserem Antrag wollen wir, dass die Anforderungen an die Erlaubniserteilung erhöht werden und ihnen unter anderem invasive Eingriffe untersagt werden. Daneben brauchen wir einen Nachweis über fundierte medizinische Kenntnisse wie über den Abschluss eines Studiums oder einer Ausbildung in einem Gesundheitsberuf.
Angesichts der Vorfälle in Brüggen war ich aber auch von der Reaktion der Gesundheitsministerin sehr enttäuscht. Es scheint in dieser Landesregierung üblich zu sein: Immer, wenn es eng wird, hört man nichts:
erst in der Silvesternacht, dann bei den Todesfällen in Brüggen. Es gab einen Todesfall, zwei Todesfälle, drei Todesfälle. Auf einmal waren 70 Todesfälle in den Medien diskutiert. Was macht unsere Gesundheitsministerin? Sie schreibt statt einer öffentlichen Stellungnahme, wo man sagt: Liebe Angehörige, wir kümmern uns, oder – was Sie so gern sagen – wir
prüfen das. Schicken Sie eine Verwaltungsinformation an die Gesundheitsämter.
So haben Sie die betroffenen Angehörigen alleine gelassen. Wahrscheinlich werden wir gleich wieder hören, die FDP hätte das mit ihren beiden Bundesgesundheitsministern längst ändern können: Wenn Sie uns immer wieder zutrauen, dass wir in diesen 77 Jahren innerhalb von vier Jahren alles hätten richten können, dann kann unsere Politik nicht so schlecht sein. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, auch die FDPFraktion in diesem Hause möchte die – möglichst gewählten – Gleichstellungsbeauftragten stärken; denn wenn wir diese haben, müssen wir ihre Empfehlungen auch berücksichtigen.
Das war es dann aber auch schon mit unserer Zustimmung zu diesem Gesetz.
Gestern konnte man eine sehr deutliche Bewertung zu Ihrem Dienstrechtsmodernisierungsgesetz vonseiten der Polizisten in der „WAZ“ lesen. Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Arnold Plickert, spricht von einem erheblichen Unmut bei den 45.000 Beschäftigten, weil die neue Quotenregel Beurteilungsranglisten durcheinanderwirbelt und jahrelang gehegte Aufstiegschancen infrage stellt. Rund 2.500 Beförderungen stehen demnach auf der Kippe.
Heute handeln Sie mit Ihrem Gesetzentwurf immerhin folgerichtig. Denn dort, wo Sie den Beamtinnen und vor allem den Beamten das Leben schwermachen, müssen Sie jetzt auch bei den Angestellten nachlegen. Das stört nicht nur mich, sondern auch die anderen, die sich im Vorfeld zu Ihrem Gesetzentwurf geäußert haben.
Es ist kein Wunder, dass Sie die Einbringung so dicht wie möglich an den Beginn der Sommerpause gepappt haben. Wären Sie selbst von Ihrem Gesetz überzeugt, hätten wir doch sicherlich zur Primetime hier darüber diskutieren können.
Jetzt versuchen Sie, dieses vermurkste Gesetz unauffällig an der Öffentlichkeit vorbeizuschummeln.
Während der Papa …
Wer spricht jetzt?
Während der Papa zu Hause die Koffer für den Sommerurlaub packt, sägen Sie hier scheinbar unauffällig an seinen beruflichen Aufstiegschancen.
Was Sie uns als moderne Gleichstellung verkaufen, ist nicht nur von gestern, sondern von vorvorgestern. Dabei reden Sie wieder von Ihrem Tiger. Ich glaube, dass es sich dabei um den längst ausgestorbenen Säbelzahntiger handelt, der heute nur noch mit seinen dritten Zähnen beißt.
Um bei dem Bild zu bleiben: Mit diesem Gesetzentwurf geht es mit Vollgas in die Gleichstellungssteinzeit. Eine 50-%-Quote per Gesetz festzuschreiben, entspricht nicht dem Leistungsprinzip, sondern der politischen Gleichmacherei
und wird gravierende Auswirkungen auf die Qualität der Verwaltungsarbeit haben – und vor allem auf die
Motivation der Mitarbeiter und besonders der Mitarbeiterinnen, denen Sie damit ja klarmachen: Frauen, ihr schafft das nicht alleine.
Der Gesetzentwurf trägt wie das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz zu einer Feminisierung der öffentlichen Verwaltung bei und vergrößert damit die Nachwuchssorgen im öffentlichen Dienst gerade bei den Kommunen vor Ort.
Im Gesetzentwurf werden zahlreiche neue Dokumentations- und Begründungspflichten eingefordert, zum Beispiel bei einer nicht vollzogenen paritätischen Gremienbesetzung. Dadurch entsteht ein unnötiger neuer bürokratischer Aufwand –
und das in Zeiten, in denen Bürokratieabbau eigentlich das Gebot der Stunde sein sollte.
Wenn sich die öffentliche Hand in einer solchen Art ständig mit sich selbst beschäftigen muss, wie es der Gesetzentwurf vorsieht, dann kostet das nicht nur Zeit, sondern auch unnötig Steuergelder.
Das ist inakzeptabel, unzeitgemäß und entspricht auch nicht einem wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit Haushaltsmitteln.
Wie schon vor 17 Jahren, soll das Amt der Gleichstellungsbeauftragten wieder nur von Frauen besetzt werden dürfen.
Dieses einseitige Privileg ist nicht zeitgemäß; denn der Vierte Bericht über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes hat klar gezeigt, dass mehr als die Hälfte der Beschäftigten im Landesdienst mittlerweile Frauen sind.
Die FDP-Fraktion in diesem Landtag ist gegen jede Diskriminierung. Daher treten wir natürlich auch einer Diskriminierung von Männern entschieden entgegen.
Des Weiteren sind wir enttäuscht darüber, dass die Gleichstellungsbeauftragte nach wie vor nur vom Dienstherrn benannt wird. Geben Sie den Beschäftigten doch wenigstens die Chance, ihre Gleichstellungsbeauftragten zu wählen. Aber für eine demokratische Legitimation der Gleichstellungsbeauftragten fehlt in diesem Gesetz anscheinend der Mut.
Das Fazit meiner Fraktion lautet: Ihr Gesetzentwurf ist ein nicht zeitgemäßes, Kosten produzierendes Bürokratiemonster.
Wir empfehlen der Landesregierung dringend, den Gesetzentwurf aus der Gleichstellungssteinzeit in das 21. Jahrhundert zu holen. Regelungen, die den Geist des 80er-Jahre-Feminismus der Grünen atmen, gehören abgeschafft.
Gestrichen werden muss auch die bürokratische Vorgabe im Landesgleichstellungsgesetz, wonach eine Stelle grundsätzlich noch einmal ausgeschrieben werden muss, wenn sich keine Frau beworben hat. Sie stellen Frauen wieder einmal als weniger fähig als Männer dar und verzögern auch dringend benötigte Stellenbesetzungen.
Stattdessen brauchen wir eine frühzeitige Ansprache, Mentoring und Jobsharing. Das sind die Schlüsselworte für eine moderne Frauenförderung.
Wir brauchen ein für die Mitarbeiter des Landes und der Kommunen sinnvolles und modernes Landesgleichstellungsgesetz, das gleichzeitig für uns Bürger und die Wirtschaft eine hohe Qualität der Verwaltungsarbeit bieten kann.
Vonseiten der FDP-Landtagsfraktion kann ich nur sagen: Wahre Gleichstellungspolitik sehr gerne! Was Sie hier vorlegen, ist aber ideologiegetriebene reine Frauenpolitik. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Immer wieder berichten die Medien von Todesfällen aufgrund fehlender Impfungen. Das darf in einem hochentwickelten Industrieland wie unserem nicht passieren.
Denn objektiv betrachtet ist die Schutzimpfung eine der wirksamsten vorbeugenden Gesundheitsmaßnahmen. Wer aus ideologischen Gründen Impfungen ablehnt, ist ein Impfschmarotzer, denn er spekuliert auf den Impfschutz seiner Mitmenschen.
Eine Verbesserung des Impfschutzes sowie eine Erhöhung der Impfraten sollten daher auch ein vorrangiges Ziel der Gesundheitspolitik darstellen. Das haben auch viele Akteure erkannt. So sind auf Bundesebene durch das Präventionsgesetz zum Beispiel Nachweise über eine Impfberatung bei Aufnahme in die Kita, der Ausschluss ungeimpfter Kinder beim Auftreten von Masernausbrüchen oder Bonusleistungen der Krankenkassen eingeführt worden.
Auf Ebene der Länder hat die Sozialministerin von Mecklenburg-Vorpommern die „Nationale Lenkungsgruppe Impfen“ gegründet.
Da wird gehandelt. Aber was hört man von unserer Gesundheitsministerin? – Praktisch nichts.
Dabei ist der Handlungsbedarf immer noch groß. Dies zeigt unter anderem der internationale Vergleich hinsichtlich der Eliminierung von Masern und Röteln. So hat die RVC – das ist die Verifizierungskommission der Europäischen Region für die Eliminierung der Masern und Röteln in der WHO – festgestellt, dass es zwar in 32 Ländern gelungen sei, die Übertragung von Masern und Röteln zu unterbrechen. Das ist mehr als die Hälfte der Länder der europäischen Region der Weltgesundheitsorganisation. In Deutschland allerdings kommen beide Infektionskrankheiten weiter endemisch vor.
Dies zeigt unter anderem der massive Masernausbruch vor einem Jahr in Berlin mit einem Todesfall oder bei uns in NRW der Ausbruch 2013 im RheinErft-Kreis. Im letzten Jahr gab es mit 2.580 festgestellten Masernfällen den höchsten Stand seit über zehn Jahren. Gerade vor einer Woche erschienen wieder Meldungen über einen neuen Ausbruch in den letzten Wochen.
Die Ursache für diese Entwicklung liegt darin, dass immer noch viel zu wenige Menschen geimpft sind.
Für eine Eliminierung von Masern wird eine Durchimpfungsquote von über 95 % vorausgesetzt, um diese Übertragungswege unterbrechen zu können.
Nach der Analyse aller kassenärztlichen Vereinigungen wurden 2014 in Nordrhein-Westfalen zu diesem Zeitpunkt bei der ersten Dosis nur eine Impfquote von 89 % und bei der zweiten Dosis sogar nur eine Impfquote von 77 % erreicht. Selbst bei der Einschulung werden die geforderten 95 % noch knapp verfehlt.
Es werden also nicht nur zu wenige Kinder geimpft, sondern es wird häufig auch viel zu spät geimpft.
Noch schlechter als bei den Kindern sieht es bei Jugendlichen und Erwachsenen aus. Sie werden von Impfaktionen nicht mehr erreicht. Es bestehen große Impflücken aufgrund fehlender Auffrischungen des Impfstatus. So sind zum Beispiel fast 30 % aller Erwachsenen ohne aktuellen Impfschutz gegen Tetanus und über 40 % ohne aktuellen Schutz gegen Diphterie. Nach einer aktuellen Insa-Umfrage überprüfen nur 43 % der Deutschen regelmäßig ihren Impfstatus.