Noch deutlicher wird das Fehlverhalten, wenn man bedenkt, dass die Betroffenen Opfer von K.-o.Tropfen gewesen sind. Kommt es hier zu einer Verschleppung der Blutuntersuchung, können diese K.o.-Tropfen nicht mehr nachgewiesen werden. Eine Strafverfolgung wird so aktiv erschwert.
Meine Damen, meine Herren, in den letzten Tagen ist bei uns in NRW ziemlich viel kaputtgegangen. Ich spreche hier vom Vertrauen der Bürger in die Krankenhäuser und in unser Gesundheitssystem. Die eigentlich gute Notfallversorgung in NRW hat einen massiven Imageschaden erlitten.
Das Vertrauen in alle Krankenhäuser muss wieder hergestellt werden. In einem solchen Fall sind wir alle fraktionsübergreifend gefragt, daran mitzuwirken. Ich wende mich ganz besonders an Sie, Frau Ministerin: Bitte tragen Sie zur Aufklärung aller Fälle bei! Bitte sorgen Sie dafür, dass zukünftig keinem Opfer von Vergewaltigung Hilfe ganz oder teilweise verwehrt wird.
Dabei darf es keine Rolle spielen, ob es ein katholisches Krankenhaus ist oder nicht. Eine medizinische Versorgung für Betroffene von sexualisierter Gewalt muss in allen Krankenhäusern in NRW einheitlich gewährleistet sein. Religiöse Glaubenssätze dürfen eine Aufnahme und Behandlung nicht verhindern.
Erlauben Sie mir an dieser Stelle noch eine kleine Anmerkung: Bereits gestern hieß es in der Presse aus den Reihen der SPD und der Grünen, man wolle einen eigenen Entschließungsantrag zum gleichen Thema stellen. Der Antrag der Piratenfraktion sei – so Zitat – zu technisch formuliert und ginge nicht weit genug.
Nun haben Sie in den letzten Stunden zwei oder drei Entschließungsanträge ausgeschwitzt. Schon beim ersten Blick auf die ersten Forderungen offenbart sich: Sie gehen überhaupt nicht weit genug. Denn Sie reduzieren Ihre Forderung auf diese zwei Vorfälle aus Köln, wo hingegen der Piraten-Antrag erst einmal die Landesregierung auffordert, alle Fälle zu erfassen und sie dann aufzuklären.
Mit diesem Verhalten zeigen Sie, dass es Ihnen nicht um den Inhalt geht. Es geht hier nicht um eine Aufklärung der Geschehnisse und die Wiederherstellung von Vertrauen, es geht hier um ein parteitaktisches Gehabe nach dem Motto: Alles, was nicht von uns ist, lehnen wir ab.
Das Schlimme daran ist: Dies geschieht leider auf dem Rücken der Betroffenen. Ich bitte Sie: Bitte lösen Sie sich von einem solchen Verhalten! Hören Sie auf damit! Die Piratenfraktion wird Ihrem Antrag, dem Antrag der Grünen und der SPD, zustimmen, um mit einem guten Beispiel voranzugehen, denn für Parteigeplänkel ist dieses Thema viel zu wichtig. – Vielen Dank.
te Zuhörerinnen! Achte nicht bloß auf das, was andere tun, sondern auf das, was sie unterlassen! – Diese altdeutsche Weisheit gilt auch für das empörende Verhalten der katholischen Krankenhäuser in Köln im Fall der mutmaßlich vergewaltigten jungen Frau.
Unterlassene Hilfeleistung im streng juristischen Sinn mag das zwar nicht sein; es entspricht jedoch in keinem Fall einem christlichen Ethikverständnis. Das hat auch Kardinal Meisner gestern eingeräumt.
Zum Fall: Da erwacht eine junge Frau im Park auf einer Bank. Sie ist verwirrt, erinnert sich nicht mehr an das Ende der vergangenen Nacht. In ihrer Not tut sie das einzig Richtige und wendet sich an eine Ärztin, die sie notärztlich untersucht und sie an ein Krankenhaus überweisen will, um die entsprechenden gynäkologischen Untersuchungen zu veranlassen.
Beide danach kontaktierten Krankenhäuser verweigern die Aufnahme mit dem Hinweis darauf, dass mit einer solchen Untersuchung auch eine mögliche Beratung zur „Pille danach“ verbunden sei. Diese jedoch zu verschreiben und abzugeben, ist katholischen Krankenhäusern untersagt.
Meine Damen und Herren, in dieser Situation wird die junge Frau zum zweiten Mal zum Opfer. Wir sind uns hier in diesem Haus vermutlich alle einig, dass einem Menschen, der hilflos zum Opfer eines Verbrechens geworden ist, jede Hilfe zuteilwerden muss, die er oder sie benötigt.
Bei aller Empörung über die bekannt gewordenen Einzelfälle ist zum einen sicher zu überlegen, ob die Zulassung oder Vergabe einer gynäkologischen Notfallbetreuung für katholische Krankenhäuser akzeptabel ist. Zum anderen müssen wir uns als Politikerinnen und Politiker die Frage stellen, warum es bislang keine einheitlichen gesetzlichen Vorgaben gibt, wie in einem solchen Fall eine Spurensicherung vorzunehmen ist.
Unabhängig vom Geschlecht werden immer wieder Fälle bekannt, in denen Menschen Opfer von sogenannten K.-o.-Tropfen oder anderen Betäubungsmitteln werden. Herr Kollege Lamla hat schon darauf hingewiesen: In diesen Fällen ist eine schnelle Spurensicherung vonnöten, denn manche Substanzen sind teilweise nur sechs bis zwölf Stunden nachweisbar. Eine Verzögerung, wie im Kölner Fall geschehen, führt im schlimmstenfalls sogar dazu, dass der Täter oder die Täterin unbehelligt davonkommen.
Wir gehen daher mit unserem Entschließungsantrag sogar noch einen Schritt weiter und fordern, dass es auch die Möglichkeit einer anonymen Spurensicherung geben muss.
Das Opfer einer Vergiftung mit K.-o.-Tropfen und der oftmals damit einhergehenden sexuellen Gewalt muss die Möglichkeit haben, Spuren sichern zu las
sen – unabhängig von einer Anzeige bei der Polizei. Denn bislang besteht die Regelung, dass nur im Falle einer Anzeige die Kosten für eine Spurensicherung übernommen werden. Dem oftmals traumatisierten Opfer muss aber eine Karenzzeit gegeben werden, in der es sich entscheiden kann, ob es eine Anzeige vornimmt oder nicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Antrag der Piratenpartei geht uns daher in der Sache nicht weit genug. Es geht nämlich nicht nur darum, eine umfassende medizinische Versorgung für Betroffene von sexueller Gewalt zu sichern und die Fälle aufzuklären. Diese Versorgung erfolgt in aller Regel auch in katholischen Krankenhäusern, um das klar zu sagen.
Wir bitten Sie daher um Zustimmung zu unserem Antrag, der die Landesregierung dazu auffordert, sich auf Bundesebene für die Klärung der Frage einzusetzen, ob die „Pille danach“ zur Erstversorgung von Vergewaltigungsopfern gehört.
Die Vorfälle in Köln müssen zudem rückhaltlos aufgeklärt werden. Das sind wir den Opfern von Betäubungsmitteln und sexueller Gewalt, unabhängig vom Geschlecht, schuldig. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute ein bedrückendes Thema. Die Frage steht im Raum, ob vergewaltigten Frauen in unserem Land alle Hilfe gegeben wird, die sie in ihrer verzweifelten Situation benötigen. In diesem Haus kann es dazu nur Klartext geben: Vergewaltigung ist ein schweres Verbrechen. Vergewaltigungsopfer müssen sicher sein können, dass ihnen sofort alle medizinische, psychologische und, wenn gewollt, seelsorgerische Hilfe zur Verfügung steht.
Die Fürsorge garantierende und die Entscheidungsfreiheit respektierende Begleitung des Opfers sind aus unserer Sicht wichtige Faktoren nach einem solchen traumatischen Vorfall. Die Krankenhäuser in unserem Land leisten diese Hilfe. Auch in den Häusern in Trägerschaft der Cellitinnen in Köln sind solche Grundsätze von dem klinischen Ethikkomitee als Handreichung an die behandelnden Ärzte formuliert. Leider ist das Papier, Anfang November 2012 formuliert, im Falle des Opfers im Dezember 2012 anscheinend nicht angewendet worden. Beide Kliniken, der Träger und Erzbischof Kardinal Meisner haben sich öffentlich für den Vorfall entschuldigt.
In beiden Häusern ist die Aufnahme und Versorgung von Vergewaltigungsopfern eigentlich gewährleistet; ebenso wird dort die anonyme Spurensicherung nach Sexualstraftaten, ASS, vorgenommen. Auch wenn es den Vorgang nicht ungeschehen macht, so ist es doch gut, dass uns heute die Entschuldigungen vorliegen und wir somit nun sowohl die Aufklärung des Fehlers als auch Maßnahmen erwarten können, die sicherstellen, dass so etwas nie wieder passiert.
Meine Damen und Herren, ich habe seit 1990 schon häufig hier gestanden, wenn wir in der Politik Gesetze gemacht haben, bei denen die Gewissensentscheidung schwer zu treffen war. Immer wenn Leben gegen Leben steht, ob es um Sterbehilfe oder auch um den Schutz des ungeborenen Lebens geht, gibt es nicht die eine klare Wahrheit. Ärzte und Betroffene erwarten deshalb zu Recht von der Politik, dass wir dann eindeutig formulieren und sie nicht am Ende der Kette den Schwarzen Peter der schweren Entscheidung haben. Daher haben wir vor Jahren den § 218 parteiübergreifend so geregelt, dass die Verantwortung und das Selbstbestimmungsrecht der Frau in den Mittelpunkt gestellt werden und der Staat Beratung und Hilfe garantiert. Wir wussten und wissen, dass damit christliche und kirchliche Grundsätze im Widerspruch stehen können.
Kirche muss immer der Anwalt der Schwachen sein, derer, die sich nicht selber wehren können. Kirche muss der Anwalt der Kranken, der Sterbenden und der Ungeborenen sein. Daher wird die sogenannte Pille danach in katholischen Häusern nicht ausgegeben, sehr wohl aber beratend auf diese Möglichkeit hingewiesen.
Kirche ist gleichzeitig Träger vieler Einrichtungen, die in liebevoller Fürsorge Menschen in Notlagen aufnehmen, ihnen helfen, sie begleiten und unterstützen. In Beratungseinrichtungen, beim Sozialdienst katholischer Frauen, in Häusern für von Gewalt betroffenen Frauen oder alleinerziehende Mütter, in Krankenhäusern, Pflegeheimen wird Stunde um Stunde, Jahr für Jahr Nächstenliebe und Zuwendung zu Menschen praktiziert. Diese Arbeit wollen viele von denen, die jetzt ziemlich laut unterwegs sind, erst gar nicht leisten.
Meine Damen und Herren, daher sage ich heute sehr klar: Wir müssen unmissverständlich auf der Seite der Opfer stehen, dürfen aber wegen eines Fehlers nicht so diskutieren, wie es an einigen Stellen passiert. Kirche unter Generalverdacht zu stellen, heißt, die Menschen, die tagtäglich aufopfernd auf der Seite der Schwachen arbeiten, mit Vorwürfen zu überziehen, die zwar Vorurteile bedienen, aber nicht der Realität entsprechen.
Sollte Denunziantentum – dafür gibt es klare Hinweise in der öffentlichen Berichterstattung – ein Grund für die fehlerhafte Entscheidung der Ärztinnen sein, dann muss auch dies klar untersucht, benannt und alles getan werden, damit es in Zukunft nicht mehr zu solchen Fehlern kommen kann.
Wir im politischen Bereich – da appelliere ich an alle Handelnden in der Regierung und an all diejenigen, die Aufsicht führen – sollten den Fall vernünftig und abgewogen angehen, die Dinge mit dem Ziel bearbeiten, den Opfern zu helfen und ihnen nicht noch mehr Schaden zuzufügen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin van Dinther. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Kollegin Paul das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine junge Frau geht am Wochenende aus, sie möchte sich amüsieren, sie möchte Spaß haben. Leider findet sich diese junge Frau am nächsten Tag auf einer Parkbank wieder – ohne jede Erinnerung daran, was geschehen sein könnte. Allein die Tatsache, sich an einem Ort wiederzufinden, von dem man nicht weiß, wie man dorthin gelangt ist, ist schrecklich. Noch viel schrecklicher aber muss die Erkenntnis sein, dass man auch keine Erinnerung daran hat, was passiert sein könnte, und der Verdacht aufkeimt, man könnte vielleicht Opfer einer Vergewaltigung geworden sein. Leider ist das kein Einzelfall. Immer wieder werden Frauen mit sogenannten K.-o.-Tropfen betäubt und im Anschluss Opfer von Vergewaltigungen.
In den letzten Tagen wurde bekannt, dass zwei katholische Krankenhäuser in Köln eine junge Frau abgewiesen haben, die Opfer einer Vergewaltigung geworden ist. Begründet wurde die Ablehnung einer vollumfänglichen Behandlung damit, dass im Rahmen eines Beratungsgesprächs auch auf die „Pille danach“ hingewiesen werden müsse und dies im Widerspruch zu den moralischen Leitlinien des Krankenhausträgers stünde.
Mittlerweile – das ist gut und richtig so – haben sich die Kliniken und Klinikträger öffentlich bei der jungen Frau entschuldigt und erklärt, dass keine vergewaltigte Frau in Krankenhäusern abgewiesen werde. Der Träger räumte aber auch ein – das gilt es natürlich noch weiter aufzuklären –, dass die im November 2012 erstellte „Ethische Stellungnahme zur Notfallkontrazeption bei Patientinnen, die vermutlich Opfer eines Sexualdelikts geworden sind“, die den Ärztinnen und Ärzten Sicherheit bei ethischen Fragestellungen geben soll, wohl noch nicht alle Bereiche durchdrungen hätte. Aus meiner Sicht wäre es richtig gewesen, darauf zu achten, dass die