Zu den Aufgaben des AAV gehören die Sanierung von Boden und Grundwasser bei Altstandorten und Altdeponien sowie die Beratung der Mitglieder in Fragen der Altlastensanierung und des Flächenrecyclings. Außerdem ist der AAV der Träger der Clearingstelle, die den Dialog mit Wirtschaft und Umwelt herstellt sowie neue Sanierungstechnologien und innovative Sanierungsverfahren entwickelt und erprobt.
Im Oktober 2012 wurde dann eine neue Kooperationsvereinbarung ohne Finanzierungsgrundlage getroffen.
Mit der Änderung des Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverbandsgesetzes wird nun eine Finanzierung dieses AAV gesetzlich festgeschrieben, und das begrüßen wir.
Wir begrüßen auch, dass als neue Aufgabe der Boden- und Wasserschutz in das Gesetz aufgenommen wird und die Amtszeiten der Delegierten und Vorstandsmitglieder von drei auf fünf Jahre erhöht worden sind bzw. erhöht werden sollen, was der Kontinuität dient. Auch das begrüßen wir.
Diese drei vorgeschlagenen Änderungen halten wir für sinnvoll und auch für geeignet, die notwendigen Ziele zu erreichen. Wir werden den weiteren Prozess in den Ausschüssen kritisch-wohlwollend und als konstruktive Opposition begleiten. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich musste mich noch einmal zu Wort melden, weil ich den Eindruck hatte, dass Sie, Herr Höne und Herr Wirtz, in Ihren beiden Wortbeiträgen die Prinzipien, die bisher allgemein Konsens waren, vonseiten der Opposition ein Stück aufkündigen oder auf den Kopf stellen.
Wir haben darüber nicht geredet, aber man muss offensichtlich immer wieder darüber reden: Wenn es um Umweltschäden geht, dann gilt in erster Linie das Verursacherprinzip,
das heißt: Diejenigen, die den Umweltschaden verursacht haben, müssen auch für seine Beseitigung aufkommen.
Nun haben wir bei den Altlasten das Problem, dass die Verursacher oft nicht mehr zu finden sind bzw. sich ihrer Verursachereigenschaft entzogen haben, indem sie entweder den Firmensitz verändert haben, pleitegegangen sind oder durch irgendwelche Firmenkonstellationen – Inhouse-Konstruktionen – nicht mehr in Haftung zu nehmen sind.
Sie müssen die Frage beantworten, wie Sie die Haftung herstellen wollen, ohne dass die Gesamtgesellschaft, der Gesamtstaat und damit alle dafür haftbar gemacht werden. Ich finde, deshalb gibt es hier eine kollektive Mitverantwortung der Wirtschaft für Schäden, die Industrie und Wirtschaft hinterlassen. Das war ursprünglich im Lizenzentgelt geregelt und ist dann auf freiwillige Basis gestellt worden.
Und Sie müssen schon beantworten, warum die Wirtschaft ursprünglich mal 10 Millionen € pro Jahr gezahlt hat, dann nur noch 5 Millionen €, und zum Schluss waren es nur noch 2 Millionen €, die noch nicht einmal gezahlt worden sind.
Immer wieder haben alle Vorgänger – Frau Höhn, Herr Uhlenberg – die Wirtschaft auf Knien gebeten, sich doch bitte an dieser wichtigen Aufgabe zu beteiligen. Aber wenn die Zusagen nicht kommen, muss man am Ende des Tages schon feststellen, welche Konsequenzen das dann hat. Ich bin zu jedem Zeitpunkt für gleiche Augenhöhe, aber dann bitte auch die finanziellen Beiträge liefern.
Jetzt haben wir es etwas umgestellt. Ich sage es ganz offen: Wir gehen mit öffentlichen Geldern, mit Geldern, die wir über das Wasserentnahmeentgelt einnehmen, in Vorleistung. Wir führen im Übrigen das fort, was mit den Geldern aus der Abwasserabgabe eingeführt worden ist. Ich bitte, sich auch da richtig zu orientieren: Gelder aus der Abwasserabgabe müssen gruppennützig verwandt werden.
Wir gehen also ein Stück voran und laden die Wirtschaft ein, hier ihre Beiträge zukünftig zu zahlen. Dann werden auch die Stimmenanteile entsprechend angehoben werden können. So einfach ist das Prinzip.
Herr Minister, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie sprachen eben davon, dass man die Wirtschaft in die Verantwortung nehmen muss, was diese Frage betrifft. Sie erwähnten auch, dass es heute eine ganze Reihe von Firmen, die das Ganze verursacht haben, nicht mehr gibt. Sie sprachen dann von einer kollektiven Mitverantwortung der gesamten Wirtschaft.
Ich würde mir wünschen, wir hätten im Bundesrecht eine solche kollektive Mitverantwortung verankert. Das müsste jedoch im Abfallrecht geschehen. Bisher gibt es das nicht.
Die chemische Industrie ist da im Übrigen vorbildhaft. Wir haben mit der chemischen Industrie kein Problem, weil die diese kollektive Verantwortung sehen. Seit über hundert Jahren sind sie am Standort, und sie wissen auch, dass sie in der Vergangenheit Böden verunreinigt haben, und übernehmen diese Verantwortung.
Andere übernehmen die Verantwortung aber nicht. Deshalb müssen wir darüber diskutieren, dass das Verursacherprinzip auch kollektiv gilt. Deswegen wünsche ich mir auch Ihre Unterstützung, wenn es darum geht, an die Wirtschaft, an die Industrie zu appellieren, ihre Beiträge in den AAV zu zahlen. Dann bekommen wir das mit den Stimmrechten ganz schnell hin. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Remmel. – Ich darf Sie dann darüber in Kenntnis setzen, dass die Landesregierung insgesamt die Redezeit um 3:58 Minuten überzogen hat, die natürlich auch Ihnen als Fraktionen zur Verfügung stehen.
Herr Kollege Höne hat sich bereits zu Wort gemeldet und möchte reagieren. – Herr Höne, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Remmel, ein bisschen Zeit bleibt mir noch. Darum will ich direkt reagieren.
Zunächst ist mir eines aufgestoßen: Sie möchten, dass das Verursacherprinzip kollektiv gilt. So haben Sie das gerade gesagt. Ich sehe da einen Widerspruch in sich.
Entweder wir wenden das Verursacherprinzip an oder alle müssen es kollektiv machen. Aber das Verursacherprinzip kollektiv aufzubauen, das passt so nicht zusammen.
Wir wissen durchaus, um welche Flächen es geht. Natürlich geht es um die Flächen, bei denen kein Verursacher mehr festzustellen ist. Das ist richtig.
Sie haben da gerade ein Stück weit einen Dissens aufgebaut, den es gar nicht gibt. Darum will ich das an dieser Stelle noch einmal deutlich machen: Natürlich sind wir der Meinung, dass bei den Altlasten etwas passieren muss. Ich habe im Übrigen, Herr Minister, sehr ausdrücklich gesagt, dass wir uns auf mehr Freiwilligkeit freuen und es auch hier und da wünschenswert gewesen wäre, wenn es in der Vergangenheit schon mehr Freiwilligkeit gegeben hätte. Beides habe ich eben gesagt. Sie taten gerade so, als hätten wir all das abgestritten.
Mit Speck fängt man Mäuse. Sie können nicht auf der einen Seite sagen: „Hier passiert nichts, wir wollen mehr Freiwilligkeit“ und gleichzeitig auf der anderen Seite verkünden: „Aber weil das bislang nicht der Fall war, hauen wir jetzt drauf, drücken die Leute aus den Gremien heraus und holen aus der einen Tasche mit dem Wasserentnahmeentgelt noch etwas mehr raus. Entweder es bleibt bei der Augenhöhe und man versucht, im Dialog auf mehr Freiwilligkeit zu setzen und dafür zu werben, oder Sie schwingen die Gesetzeskeule. Beides zusammen wird nicht funktionieren.
Denn welcher Unternehmer wird freiwillig sagen: Ich freue mich, dass du mir in die linke Tasche gepackt hast. Aber ich habe in der rechten noch ein bisschen was gefunden, was ich dir hinterherschmeiße. – Genau da ist der Dissens. Darüber wollen wir diskutieren. Echte Augenhöhe zwischen den Akteu
ren habe ich in Ihrem Wortbeitrag gerade nicht heraushören können. Ich habe Ihnen zwei Beispiele genannt, wie wir uns das vorstellen. Das Weitere werden wir im Ausschuss diskutieren. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Höne. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind am Schluss der Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrats. Dieser empfiehlt, den Gesetzentwurf Drucksache 16/1821 an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – federführend –, den Ausschuss für Kommunalpolitik, den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, den Rechtsausschuss sowie den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Wer möchte dieser Überweisungsempfehlung Folge leisten? – Enthält sich jemand? – Ist jemand dagegen? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenom