In der Landeskompetenz der Rechtspolitik liegen nicht nur die Sonnenseiten der Gesellschaft, sondern auch andere. Ich möchte zwei nicht ganz einfache Instrumente ansprechen: die Sicherungsverwahrung und den Jugendarrestvollzug.
Neu in diesem Haushaltsentwurf sind 88 Stellen in einem ersten Schritt zur verfassungsgemäßen Aufstellung der Sicherungsverwahrung: für eine therapiegerichtete Sicherungsverwahrung, die fallorientiertes Übergangsmanagement im
Wohngruppenvollzug gewährleistet. Durch die Baumaßnahmen am Standort Werl wird auch das verfassungsrechtlich geforderte Abstandsverbot eingehalten.
Zum Zweiten zum Jugendarrestvollzug. Wir beraten eigentlich gerade gemeinsam, hoffentlich recht konstruktiv, das Gesetz zum Jugendarrestvollzug, das konsequent pädagogisch ausgerichtet sein muss. Ich dachte, wir wären uns hier soweit einig gewesen.
Damit mit diesem bundesgesetzlich verankerten problematischen Instrument dann auch Impulse und Anstöße für Jugendliche und Heranwachsende gegeben werden können, damit Hilfeangebote und Beratungsangebote während dieser Auszeit gegeben werden können, damit junge Menschen ein anderes Verhalten als Straffälligkeit erlernen können, deshalb sind in diesem Haushaltsansatz für diesen Bereich 20 neue Stellen vorgesehen.
Umso verwunderter, liebe CDU, bin ich über Ihre Änderungsanträge. Herr Kollege Wolf hat gesagt, er sei erschüttert. Ich muss sagen, ich bin entsetzt. Sie haben schon zwei Änderungsanträge beschrieben; ich möchte die anderen vier auch noch nennen. Das ist schon sehr verwunderlich. Das können Sie doch nicht ernst meinen, liebe CDU.
Aber, Herr Kamieth, dass Sie Ihrem Fraktionsvorstand das haben durchgehen lassen, kann ich nicht nachvollziehen.
Um beim Jugendarrestvollzug zu bleiben: Sie fordern, Zuwendungen an freie Träger für Maßnahmen des Übergangsmanagements im Jugendarrestvollzug um 117.000 € zu kürzen. – Das ist unverantwortlich vor dem Hintergrund der eben beschriebenen Aufgabe.
349.000 €, absolut zu streichen. Besonders abstrus ist Ihre Begründung: Sie stellen die Täterarbeit komplett infrage. Deswegen sage ich es Ihnen hier gerne noch einmal: Eine qualifizierte Täterarbeit ist der beste Opferschutz für die Zukunft.
Zu Ihrem dritten Antrag. Sie fordern eine Kürzung um 500.000 € für die Zuwendung an freie Träger der Straffälligenhilfe zur Förderung der ehrenamtlichen Arbeit. – Ja, fahren Sie doch einmal nach Aachen. Schauen Sie sich doch einmal an, was der
Arbeitskreis Straffälligenhilfe dort mit hundert Ehrenamtlichen jeden Tag leistet. Das ist eine so wichtige Arbeit, bei der mit kleinen Summen so viel erreicht werden kann.
Herr Uhlenberg, ich darf Sie als Kollegen persönlich ansprechen. Ist Frau Landrätin Irrgang noch im Haus? Sie wissen doch, dass wir im Kreis Soest gerade freie Träger der Straffälligenhilfe brauchen, die in die Fläche gehen. Wir benötigen gerade dort und nicht nur in den Großstädten zusätzliche freie Träger.
Viertens. Sie fordern eine massive Kürzung um 100.000 € für das Modellprojekt zur Förderung der gemeinnützigen Arbeit. Da kann ich Ihnen gerne viele Beispiele aus der Praxis bringen, dass gemeinnützige Arbeit nicht von selber funktioniert. Es reicht nämlich nicht, Menschen eine Adresse in die Hand zu drücken, bei der sie ihre gemeinnützige Arbeit ableisten, sondern sie brauchen dafür Rahmenbedingungen, Leute, die sie an die Hand nehmen. Das funktioniert nicht von selbst. Sie können die Erfolge in allen Bereichen der freien Straffälligenhilfe in den Controllingberichten nachlesen.
Ihre Vorschläge sind insgesamt realitätsfern, konzeptlos und vor allen Dingen unverantwortlich – unverantwortlich!
Sie haben sie nicht mit den freien Trägern der Bewährungshilfe, nicht mit den Beschäftigten und sicherlich auch nicht mit den Opferverbänden besprochen. Ich kann Ihnen versprechen: Wir werden das tun. Wir werden denen Ihre Vorschläge vorstellen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer hier im Saal, zuhause und sonstwo am Stream! Wir beraten – nicht „verhandeln“; der war gut, Herr Wedel, oder? – über einen Haushalt, der die wesentlichen Grundsätze unserer demokratischen Grundordnung maßgeblich mit prägt, nämlich den der Justiz.
Wir haben hier schon Einzelaspekte gehört, müssen aber auch einmal das Gesamte in den Blick nehmen. Ich möchte kein Loblied auf den Haushalt anklingen lassen, aber durchaus auf die Bemühungen des Justizministeriums, die Sache doch in den Griff zu bekommen, eingehen. Indessen: Es gibt sicher
Da wäre die Sache mit dem Jugendarrestvollzug. In der Tat befinden wir uns, wie Frau Kollegin Hanses zu Recht sagte, in den gemeinsamen und fraktionsübergreifenden Beratungen hinsichtlich der Ausgestaltung. Aber auch dort sind wir, da wir noch an keinem Endpunkt angelangt sind, in der Fragestellung offen, wie viel Personal da tatsächlich noch benötigt wird. Das haben wir noch nicht so ganz klargestellt.
Wir wissen allerdings, dass wir für den Jugendarrestvollzug, speziell im Bereich der Pädagogik und der Betreuung der Jugendlichen sowohl während des Arrestvollzugs als auch in der Übergangszeit und in der Zeit danach, einen erhöhten Aufwand betreiben müssen und auch sollten.
Diesen Posten haben wir, ohne bisher einen entsprechenden Antrag gestellt zu haben, zumindest bezogen auf die fünf Justizvollzugsanstalten mit Arrestbetreuung, mit jeweils mindestens einem Pädagogen angesetzt. Allein daraus ergibt sich eine Gesamtsumme von round about 300.000 € pro Jahr, gemessen an 13 Monatsgehältern und Pädagogen mit einer Besoldungsstufe nach A16.
Dann kommen wir zur Erhöhung der Aufwandsentschädigung und Vergütung auf dem Feld der Vormundschaft, Pflege und Betreuung. Da weist dieser Haushaltsentwurf des Einzelplans 04 eine Steigerung von 12,9 Millionen € gegenüber dem Vorjahr aus. Da muss man natürlich sagen, dass sich das wahrscheinlich eher an die bundesgesetzliche Regelung ankoppelt. Dem Land Nordrhein-Westfalen bleibt eventuell nicht viel über, als mitzuziehen.
Ich sehe hier allerdings durchaus eine Möglichkeit, auf politischer Ebene hinsichtlich der Auswahl qualifizierter Vormünder, Pfleger und Betreuer etwas zu bewerkstelligen. Es kann meines Erachtens nicht sein, dass wir über den Anstieg von Vergütungen beraten, während hinsichtlich der Qualifikationen alles schweigt. Viele der Sozialverbände und karitativen Einrichtungen beklagen seit vielen Jahren, dass die Auswahl genau in dem Bereich nicht ordnungsgemäß erfolgt, weil der Gesetzgeber bisher hinter der Sache zurückgeblieben ist. Sicherlich: Einschlägig ist ein Bundesgesetz, aber ich denke an Initiativen, die zumindest einen kleinen Ausgleich dafür schaffen, dass die Vergütungen steigen sollen.
Kommen wir zum Wegfall von Einnahmen aus Geldstrafen. Wir reden immer sehr viel über Ausgaben, aber auf der anderen Seite natürlich auch über Einnahmen. Das ist das, was sich die die Landesregierung tragende Koalition gerne auf die Fahne schreibt: Wir müssen etwas auf der Einnahmeseite tun.
strafen, Geldbußen und Gerichtskosten im Haushalt 2013 um 20,8 Millionen € im Vergleich zum Vorjahr sinken.
Dieses wird zum Teil damit begründet, dass es keinen weiteren Ankauf von Steuer-CDs gab. – Das finde ich, ehrlich gesagt, erstaunlich, denn Fakt ist: Im letzten Jahr wurden Steuer-CDs angekauft. Theoretisch müsste aus entsprechenden Verfahren eine Einnahme generiert werden können. Diese Prognose vermag man in Nordrhein-Westfalen zurzeit nicht anzustellen. Es kann natürlich sein, dass die CD doch nicht so ergiebig war, wie ursprünglich angenommen.
Aber das ist die Begründung. Herr Minister, das ist die im Erläuterungsband aufgeführte Begründung. Darüber würden wir gerne auch zur dritten Lesung noch einmal reden.
Bleibt noch die Prozesskostenhilfe. Das ist nun ganz erstaunlich. Wir haben von der Bundesinitiative gehört, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe einzuschränken. Da sieht der Haushaltsansatz eine Lücke vor. Es heißt dazu, aufgrund der bundesgesetzlichen Reformbestrebungen könne man die Entwicklung der Kosten im Bereich Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe nicht vorhersagen. Gleichzeitig aber wird gleichwohl ein Haushaltsansatz für die Kosten in Rechtssachen ausgebracht. Diese wiederum beinhalten im Wesentlichen die Vergütungen von Rechtsanwälten im Bereich der Prozesskostenhilfe und Prozessberatung.
Danke schön. – Auf der einen Seite sind 518,9 Millionen € angesetzt, auf der anderen Seite fehlen die Beträge. Da passt noch was nicht ganz zusammen.
Aufgrund dieses Umstandes, aufgrund der Tatsache, dass ich aus dem Ausschuss weiß, dass man durchaus auch zu Gesprächen bereit ist, empfehle ich meiner Fraktion die Enthaltung zum Einzelplan 04. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir vielleicht zunächst, auf das eine oder andere einzugehen, was von meinen Vorrednern gesagt worden ist.
Sehr geehrter Herr Wedel, es ist schon interessant, welcher Dorn im Auge Ihrer Bundesjustizministerin wohl die NRW-Bundesratsinitiativen sind.
Ich kann Ihnen ganz deutlich erklären, warum wir uns über den Bundesrat bundespolitisch einmischen müssen, nämlich weil Ihre Bundesjustizministerin in vielen rechtspolitischen Fragen ein Totalausfall ist, sehr geehrter Herr Wedel.
Nicht nur, dass das Bundesjustizministerium unvollständige Regelungen für die Neuordnung der Sicherungsverwahrung vorlegt; fünfmal kündigte die Bundesjustizministerin in den letzten Jahren an, einen Gesetzentwurf zur Eindämmung von Abmahnabzocke vorzulegen. Bis heute ist nichts geschehen. Nachdem wir das jetzt für die Bundesratssitzung übermorgen angemeldet haben, ist meinem Haus letzte Woche ein Referentenentwurf zugegangen.
Bis heute hat das Bundesjustizministerium, hat die Bundesjustizministerin es nicht für nötig gehalten, in ihrer jetzt vierjährigen Amtszeit einen Gesetzentwurf zur Regelung der Abgeordnetenbestechung vorzulegen, damit Deutschland nach zehn Jahren endlich einmal eine UN-Konvention ratifizieren kann.