Ich stelle also zunächst zur Abstimmung den Teilbereich „Gesundheit, Pflege und Alter“ und darf Sie bitten, mit Ihrem Handzeichen zu dokumentieren, wenn Sie diesem Teilbereich zustimmen wollen. Wer möchte diesem Teilbereich des Einzelplans 15 zustimmen? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Dann stelle ich fest, dass der Teilbereich „Gesundheit, Pflege und Alter“ des Einzelplans 15 in zweiter Lesung mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von CDU, FDP und Piratenfraktion angenommen worden ist.
Wir kommen zur Abstimmung des Teilbereichs „Emanzipation“ des Einzelplans 15. Wer diesem Teilbereich zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Dann stelle ich fest, dass auch dieser Teilbereich des Einzelplans 15 in zweiter Lesung mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Piratenfraktion gegen die Stimmen von CDU und FDP angenommen worden ist.
Wir kommen damit zur Gesamtabstimmung über den Einzelplan 15 mit den beiden genannten Teilbereichen. Wer möchte dem Einzelplan 15 gemäß der Beschlussempfehlung in seiner Gesamtheit seine Zustimmung verleihen? Den darf ich um das Handzeichen bitten. – Wer stimmt gegen den Einzelplan? – Wer enthält sich? – Dann stelle ich fest, dass der Einzelplan 15 in zweiter Lesung mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von CDU, FDP und Piratenfraktion angenommen worden ist.
Ich verweise auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 16/2113. Eine Debatte ist zu diesem Einzelplan nicht vorgesehen, sodass wir unmittelbar zur Abstimmung über den Einzelplan 13 kommen können.
Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 16/2113 den Einzelplan unverändert anzunehmen. Ich darf fragen, wer dieser Beschlussempfehlung folgen möchte. – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Einzelplan 13 mit den Stimmen aller im Landtag vertretenen Fraktionen in zweiter Lesung einstimmig verabschiedet.
Ich verweise auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 16/2101. Auch hier ist eine Debatte nach interfraktioneller Vereinbarung nicht vorgesehen.
Wir können also direkt zur Abstimmung über den Einzelplan 01 kommen. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 16/2101, den Einzelplan in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Ich darf fragen, wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte. – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Letzteres ist wiederum nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Einzelplan 01 in zweiter Lesung mit den Stimmen aller im Landtag vertretenen Fraktionen einstimmig verabschiedet.
Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wir am Ende unserer heutigen Haushaltsberatungen angelangt, die wir an dieser Stelle unterbrechen und morgen mit den Beratungen zum Einzelplan 02 fortführen.
Wenn wir mit den Haushaltsberatungen für heute durch sind, dann heißt das bekanntlich nicht, dass wir heute nichts mehr zu tun hätten – ganz im Gegenteil.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 16/2141
Bevor ich die Beratung eröffne und für die SPDFraktion Herrn Kollegen Scheffler das Wort erteile, darf ich doch sehr herzlich bitten, dass diejenigen, die jetzt das Plenum verlassen, das möglichst geräuscharm tun, damit wir diese Debatte auch intensiv verfolgen können. – Herr Kollege Scheffler, Sie haben das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits im Jahr 2003 wurde von der damaligen rot-grünen Bundes
regierung die Grundsicherung im Alter eingeführt, um Altersarmut zu bekämpfen. Seither sind die Kosten gestiegen, weil immer mehr Menschen auf den Bezug von Grundsicherung angewiesen sind. Die Personenzahl hat sich in den letzten Jahren um fast 70 % gesteigert. Im Jahr 2003 waren 257.734 Empfänger über 65 Jahre betroffen. Im Jahr 2011 waren es schon 436.210 Empfänger über 65 Jahre.
Im Jahr 2011 konnten die SPD-geführten Länder im Vermittlungsausschuss ein gutes Ergebnis erzielen. Im Zusammenhang mit den Verhandlungen um den Fiskalpakt erreichten sie eine Kostenbeteiligung des Bundes an der Grundsicherung. Der Bund stimmte zu und stellt sich nun endlich, wenn auch nur teilweise, seiner gesetzgeberischen Verantwortung. Schrittweise wird der Bund nun die Kosten für die Grundsicherung übernehmen, 45 % im Jahr 2012, 75 % im Jahr 2013, und ab 2014 werden 100 % der Kosten an die Kommunen erstattet. Das bedeutet für die Kommunen eine Entlastung von mehr als 4 Milliarden € ab 2014 mit jährlich steigender Tendenz. Damit wurde eine Forderung der SPD und der kommunalen Spitzenverbände umgesetzt.
Die Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter kann nun zudem nicht mehr dazu genutzt werden, von den Kommunen eine Zustimmung zu Eingriffen in die Gewerbesteuer oder zu einem Zuschlagsrecht bei der Einkommensteuer zu erzwingen.
Meine Damen und Herren, diese Kostenübernahme ist für uns ein erster wichtiger Schritt. Nun muss unbedingt auch die Übernahme der Kosten für die Eingliederungshilfe erfolgen. Die Kommunen können gegen die ständige Zunahme der Belastungen in diesem Bereich nicht ansparen und müssen auch hier deutlich entlastet werden. Ich erinnere auch an den Landtagsbeschluss, der im Jahr 2010 gefasst worden ist.
Ich sage eines, meine Damen und Herren: Die Landesregierung und der Landtag haben keine klebrigen Finger. Die Kämmerer werden 100 % der Gelder, die der Bund zur Verfügung stellt, bekommen.
Eile war geboten. Deswegen bitte ich Sie um Ihre Zustimmung und bedanke mich auch bei den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen für die einvernehmliche und zügige Beratung. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich müssten wir ja jetzt Begeisterungsrufe hören. Nachdem 2003 die Grundsicherung eingeführt wurde, aber ohne Geld, werden nun die Kommunen endlich entlastet. Eigentlich müssten hier Kommunalverbände stehen und jubeln, weil die nächste Tranche auf 75 % für die Grundsicherung erhöht wird.
Ja, es ist richtig. Das Anwendungsgesetz oder – besser – Landesausführungsgesetz muss geändert werden. Dazu sind wir natürlich bereit, weil durch die von 50 auf 75 % erhöhte Übernahme der Grundsicherungskosten eine Bundesauftragsverwaltung entsteht.
Lassen Sie mich aber eine Wirkung des Gesetzes noch nennen. Der Bund hat zugesagt, die Aufwendungen für die Grundsicherung nach SGB XII zu übernehmen. Das ist richtig. Wir kommen jetzt auf eine Übernahme von etwa 800 Millionen € für das Land NRW. Wir werden im nächsten Jahr auf 1,1 Milliarden € auskommen. In Zukunft wird der Bund auch noch die Eingliederungshilfe für NRW zum Teil übernehmen. Das ist etwas mehr als 1 Milliarde €. So wird der Bund also von dem großen Defizit der NRW-Kommunen dann mehr als 2 Milliarden € übernehmen. Das sind etwa 20 % vom gesamten Umlagebetrag des GFG. Das Land schließt sich mit 350 Millionen € für den Stärkungspakt an. Die Kommunen werden also mit Hilfe des Bundes stark entlastet. Das ist überfällig; darüber waren wir uns einig.
Wir hätten uns auch gewünscht, dass im Jahr 1998 der Umlagebetrag nicht von 28 % auf 23 % gesenkt worden wäre; dann hätten wir für die Kommunen 2 Milliarden € mehr zur Verfügung, und es wäre überhaupt kein defizitärer Haushalt mehr nötig. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Frau Kollegin GrochowiakSchmieding.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte jetzt einmal die Historie bemühen, wenngleich das Ganze durchaus noch aktuell ist: Die schwarz-gelbe Bundesregierung tut sich nach wie vor sichtlich schwer mit einer ehrlichen Analyse der Einkommens-und Vermögensverteilung in unserem Land.
Sowohl die Konzeption als auch die Analyse des 4. Armuts- und Reichtumsberichts werden offenbar zurechtgestutzt, um ein möglichst positives Bild der Lage sowie des Regierungshandelns zu zeichnen. Dementsprechend mager werden wahrscheinlich auch die Handlungsempfehlungen ausfallen.
Dabei müssen Sie eigentlich nur einmal beim Statistischen Bundesamt nachfragen – immerhin ein Bundesamt –: Es gibt Zahlen aus dem November 2012, die einen enormen Anstieg bei der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung aufzeigen. Die Zahl der Empfänger stieg seit 2006 um 24,7 % auf über 952.000 Personen.
9. Februar 2010 die Berechnung der Regelsätze für grundgesetzwidrig erklärte, wurde ein Handlungsbedarf ausgelöst. Ich denke, das sollte man im Gesamtzusammenhang dieser Gesetzgebung nicht vergessen. Im Kern änderte sich bislang allerdings nichts an der Berechnungsgrundlage des Regelsatzes, sodass ihm auch weiterhin große verfassungsrechtliche Risiken anhaften.
Wie weit man mit 382 €, dem Höchstsatz für Haushaltsvorstände und Alleinstehende, kommt, kann sich jede und jeder von Ihnen einmal selbst vor Augen führen.
Dass wir heute die Änderung des Landesausführungsgesetzes zum SGB XII in der zweiten Lesung behandeln, liegt in der von einer großen Mehrheit des Bundestages getragenen Änderung des
Mit dieser Gesetzesänderung – das ist bereits gesagt worden – übernimmt der Bund die Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, in diesem Jahr zunächst für 75 %, ab dem nächsten Jahr dann zu 100 %.
Städte und Gemeinden – auch das ist schon gesagt worden – werden hierdurch ganz massiv entlastet. Das ist gut so; denn die Kommunen sind nicht verantwortlich für Altersarmut und prekäre Beschäftigungssituationen. Vielmehr steht hier der Bund in der Verantwortung. Damit hat er auch die gesamtgesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen.
Die Haushalte der Kommunen kollabieren unter der zunehmenden Last der Sozialleistungen, die allein bei der Grundsicherung mittlerweile über 4 Milliarden € ausmachen.
Vermittlungsausschuss, Bundesrat, Druck der Städte und Gemeinden und Verhandlungen der rot-grün regierten Bundesländer mit Frau Merkel und ihrer schwarz-gelben Koalition haben letztlich Bewegung in die Sache gebracht und das Gesetzgebungsverfahren in Gang gesetzt.
Zuletzt konnten in zähen Verhandlungen die Festlegung der Regionalsätze und die Spitzabrechnung erreicht werden. Leider kommt es nur zu einer drei
monatlichen Auszahlung an die Länder statt einer monatlichen, was bedeutet, dass die Kommunen in Vorkasse treten müssen.
Im Dezember letzten Jahres wurde das Bundesgesetz endlich beschlossen. Es gilt seit dem 1. Januar dieses Jahres. Der Landeshaushalt erfährt durch die höhere Bundesbeteiligung keine finanzielle Entlastung – das ist bereits erwähnt worden –; die Mittel gehen zu 100 % vollständig an die Kommunen und werden entsprechend weitergeleitet.