Protokoll der Sitzung vom 28.02.2013

Deutschlands. Das macht die Landesplanung zu einer herausragenden Aufgabe für die zukunftsorientierte Entwicklung unseres Bundeslandes.

Landesplanung ist aber auch ein Politikfeld, in dem sehr unterschiedliche Interessen, verschiedene Bereiche sowie bundesrechtliche und andere Vorgaben beachtet werden müssen, eine typische Querschnittsaufgabe und daher richtig und gut in der Staatskanzlei angesiedelt.

Zentrales Projekt ist der neue Landesentwicklungsplan. Auch da stimmt nicht, Herr Dr. Bergmann, was Sie sagen. Der Kabinettsbeschluss – das wurde im Wirtschaftsausschuss auch so angekündigt – wird in diesem Frühjahr erwartet. Dann beginnt das Beteiligungsverfahren, und der Entwurf des neuen LEP steht dann auch den Landtagsabgeordneten zur Diskussion zur Verfügung.

Es geht im neuen LEP um nachhaltige Raumentwicklung, die gesellschaftliche Veränderungen einbezieht, zum Beispiel die Gestaltung des demografischen Wandels. Planerische Anpassungen auf den Bevölkerungsrückgang herbeizuführen, ist eine gewaltige Herausforderung, wenn man bedenkt, dass Politik auf allen Ebenen seit Jahrzehnten auf Zuwachs ausgerichtet ist.

Wir müssen aber die Frage beantworten, welche Infrastruktur und welche Folgekosten für die Zukunftsentwicklung einer Region angemessen sind. Wir müssen die Herausforderungen des Klimawandels einbeziehen. Dabei ist der Ausbau der Windenergie ein wichtiges Thema. Die Landes- und Regionalplanung soll Vorranggebiete für die Windenergienutzung festlegen, die insgesamt 2 % der Landesfläche ausmachen, eine gewaltige Herausforderung, wenn man bedenkt, dass die gesamte Industrie in Nordrhein-Westfalen derzeit 2,5 % an Landesfläche beansprucht.

Die Förderung der Kraft-Wärme-Koppelung ist ebenfalls ein besonderes Anliegen, weil sich hier wesentliche Potenziale zur Erreichung der Klimaschutzziele befinden.

Der sparsame Umgang mit Flächen – Sie haben es gesagt –, das Fünf-Hektar-Ziel, wird auch von der Landesregierung durch sparsame Inanspruchnah

me von Flächen im Freiraum unterstützt. Wir brauchen jedoch eine Stärkung unserer Zentren, die Aktivierung von Brachflächen, die Nutzbarmachung alter Industrie- und Gewerbeflächen und behutsame Nachverdichtung da, wo es sinnvoll ist.

Wir wollen ganz ausdrücklich auch neue wirtschaftliche Entwicklung und Innovation ermöglichen und fördern. Es geht dabei um eine bedarfsgerechte Entwicklung, die die kommunale Planungshoheit berücksichtigt, aber auch regionale Erfordernisse einbezieht.

Gerade die Fragen der Anrechnung von betrieblichen Erweiterungsflächen, die Entwicklung regionaler Arbeitsmärkte oder wirtschaftliche Innovationen müssen genau betrachtet werden. Neue Wertschöpfungsketten entstehen zum Beispiel im Bereich „Logistik“. Dafür wird Raum benötigt. Eine Lösung könnten regionalplanerische Zuschläge für besondere Bedarfe sein, die im regionalen Interesse liegen. Darüber wird zu reden sein.

Wir wollen die Innenstädte stärken. Die „Stadt der kurzen Wege“ hat das Ziel, die Lebensschwerpunkte Wohnen, öffentliche und private Dienstleistungen sowie Einkaufsmöglichkeiten in den Zentren unserer Städte zusammenzuführen. Der Einzelplan für den großflächigen Einzelhandel stand nach dem Kabinettsbeschluss im letzten Jahr bereits in der öffentlichen Beratung.

Die Rechtsverordnung dazu ist nach gründlicher Auswertung der zahlreichen Anregungen und Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren für den April dieses Jahres vorgesehen. Dies sind nur einige Themen der Landesplanung. Braunkohlenplanung, Kraftwerkserneuerung sowie die Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn in Holland und Belgien kommen hinzu.

An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich noch einmal schönen Dank an Hannelore Kraft und Michael Groschek sagen, dass sie in diesen Gesprächen mit unseren Nachbarn das Thema „Eiserner Rhein“ in Bewegung gesetzt haben.

(Robert Stein [PIRATEN]: Und die A46!)

Die Planungen von Trassen für die Energieversorgung und Pipelines stehen ebenfalls an. Länderübergreifende Raumordnung und die Beteiligung von NRW an der Fortschreibung eines bundesweiten Leitbildes zur Raumentwicklung in Deutschland sind ebenfalls wichtige Themen.

Das alles ist in den guten Händen der Staatskanzlei, dessen Einzelplan 02 mit dem Teilbereich „Landesplanung“ zur Abstimmung steht. Wir empfehlen Zustimmung.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Sie haben es selbst erwähnt.

Das war Ihre erste Rede im Landtag NordrheinWestfalen. Dazu darf ich Ihnen im Namen des gesamten Hohen Hauses sehr herzlich gratulieren.

(Allgemeiner Beifall)

Weil es Ihre Jungfernrede war, haben wir Ihnen auch eine gute Minute draufgelegt.

(Rainer Christian Thiel [SPD]: Ich danke Ihnen!)

Das ist hier allerdings nicht die Regel, Herr Kollege. Das als Hinweis für Ihren nächsten Auftritt.

Jetzt erteile ich für die FDP-Fraktion Herrn Kollegen Ellerbrock das Wort. Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erwünschte Entwicklungen fördern, unerwünschte verhindern – das ist das Leitmotto der Landesplanung, der Landesplanung als zentrales Steuerinstrument in der Staatskanzlei, okay. Wer diesen Leitsatz „Erwünschte Entwicklungen fördern, unerwünschte verhindern“ praktizieren will, der muss abwägen können. Das Abwägungsgebot ist systemimmanent. Wenn das verletzt wird, wird es rechtlich ausgesprochen schwierig.

Herr Thiel, ich habe Ihren Worten eben etwas entnommen, was die Staatskanzlei bislang noch nicht so veröffentlicht hatte, nämlich dass im Landesentwicklungsplan, Frau Ministerin – ich finde es richtig –, Pipelinetrassen in besonderem Maße gesichert werden und Berücksichtigung finden. Ich hatte das immer angemahnt und gesagt, darüber sollte man nachdenken. Dass das von den Kollegen von der SPD jetzt schon als Tatsachenbeschreibung dargestellt worden ist, lässt eine gewisse Hoffnung bei mir reifen, dass das mit den Kollegen aus der Landesplanung rückgekoppelt ist. Das ist richtig. Das ist ein guter Weg.

Nächster Punkt: Kollege Bergmann, ich habe Schwierigkeiten mit Ihrer Argumentation. Wir müssen zugestehen: In unserer Regierungszeit haben wir uns mit der Landesplanung und mit der Aufstellung des LEP schwer getan.

(Beifall von Herbert Franz Goldmann [GRÜNE])

Das muss man zugestehen.

Der nächste Punkt ist: Sie fordern auch in Ihrem Antrag, auf den Sie Bezug genommen haben, dass wir jetzt eine Grundsatzdiskussion über Ziele der Raumordnung und Landesplanung führen sollen. Wenn wir das verwirklichen wollten, würden wir letztendlich eine Gesetzesänderung anstreben, dann müssten wir das Landesplanungsgesetz ändern, und zwar aus folgendem Grunde: Die rechtliche Lage ist derzeit so, dass die Verwaltung einen Entwurf vorlegt, der durch einen Kabinettsbeschluss geadelt wird, der dann ins Beteiligungsverfahren

geht und zu dem am Ende des Prozesses der Landtag seine Zustimmung gibt.

Ich finde den Gedankengang von Ihnen gut, zu sagen: Lasst uns früher beteiligen. – Deswegen würde ich mich freuen, Frau Ministerpräsidentin, wenn wir diese ganze Diskussion dergestalt entspannen würden: Ich interpretiere jetzt die Aussagen des Chefs der Staatskanzlei im Wirtschaftsausschuss etwas frei, wo gesagt worden ist: Wir erwarten den Kabinettsbeschluss zum Landesentwicklungsplan um Ostern herum. Ostern heißt immer plus/minus einen Monat.

Wenn wir diesen Beschluss haben, dann wird der Landtag sofort darüber informiert und kann dann anhand einer Vorlage diskutieren und sagen, es wäre gut, im Beteiligungsverfahren dieses oder jenes zu berücksichtigen.

Frau Ministerpräsidentin, wenn Sie zusagen würden: „Jawohl, nach dem Kabinettsbeschluss wird der Landtag informiert“, wäre das in Ordnung.

(Beifall von der FDP)

Wenn wir über die Landesplanung diskutieren, heißt das: Ich will wissen, wohin. Aufgrund eines gewissen Spannungsverhältnisses innerhalb dieser Koalition ist sehr undeutlich, was man eigentlich will. Die Landesplanung ist nur so wirkungsvoll, wie sie sich durchsetzen kann. Deswegen kommt es auf die Zielvorstellungen an. Frau Ministerpräsidentin, wollen wir als Land Nordrhein-Westfalen Ja zu modernen neuen Kohlekraftwerken in Datteln sagen: ja oder nein?

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Es ist nicht richtig, sich dezent zurückzulehnen und zu sagen: Naja, da hat es eine Rechtsfortentwicklung gegeben. Deswegen gab es rechtliche Probleme. Jetzt müssen wir abwarten, bis die Gerichte irgendwie entscheiden. – Nein, auch der Verwaltungsrichter muss wissen, was die Zielrichtung der Landespolitik ist, was das Land will.

(Beifall von der FDP)

Deswegen müssen wir sagen: „Ja, wir wollen Datteln haben“, oder aber: „Nein, wir brauchen das nicht.“ Das ist auch eine Entscheidung. Darüber können wir uns streiten. Wir als FDP sagen Ja zu modernen Kohlekraftwerken.

(Beifall von der FDP)

Der nächste Punkt, NewPark, ist inhaltlich mit dem Kraftwerk Datteln verknüpft, weil dort Abwärme sinnvoll genutzt werden kann. Auch hier hätten wir von der Landesregierung eine klare Meinungsäußerung erwartet: Ja, wir stehen zu NewPark. – Wir hätten das auch durch eine letztendlich risikofreie Bürgschaft für die NewPark GmbH darstellen – immerhin 23 Gemeinden, zwei Kreise, eine Industrie- und Handelskammer – und für die Entwicklung von NewPark eine Bürgschaft über 17,5 Millionen geben

können, risikolos, weil dahinter landwirtschaftliche Flächen stehen, die man belasten kann.

(Beifall von Lothar Hegemann [CDU])

Wer NewPark will, hätte Ja dazu sagen können. Man kann das nachvollziehen, wenn wir die Bürgschaft gegeben haben, meine Damen und Herren.

(Beifall von der FDP)

Meine Damen und Herren, hier muss man wissen, was man will. Im Klimaschutzgesetz wird es ganz wild. Da kommt der Begriff eierlegende Wollmilchsau zum Tragen. Nach deutlicher Kritik an dem Klimaschutzgesetz mangels Abwägung – ich eben vom Abwägungsgebot zum Bereich der Landesplanung gesprochen – liest man in dem Entschließungsantrag einen in sich innewohnenden Widerspruch.

Einerseits fordert man, dass die Teile des Klimaschutzplans als Ziele und Grundsätze der Raumordnung festzulegen sind. Ziele unterliegen keiner Abwägung mehr. Jetzt kommt der nächste Satz, der das wieder zurückrollt: Die im Raumordnungsgesetz vorgesehene umfassende Abwägung aller Belange bei der Aufstellung der Raumordnungspläne bleibt erhalten. – Ich nenne das einen Formelkompromiss zur Verschleierung, da ich nicht weiß, was ich will. Will ich Ziel oder will ich nicht Ziel? Will ich eine Landesplanung haben oder nicht? Was mache ich? Das eine soll Ziel sein. Ziele müssen abgewogen werden. Diese Aussage, Ihre öffentliche Verschleierung ist ein Systemfehler. Das wabert im Unklaren. Eine Landesplanung kann nur so gut sein wie die Zielvorstellung. Erklären Sie sich! Ja zu Datteln! Ja zu NewPark! Ja zur Abwägung! – Danke schön.

(Beifall von der FDP)

Danke, Herr Ellerbrock. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich nun Herrn Kollegen Goldmann das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich finde es ausgesprochen schade, dass es gestern nicht zu der ursprünglich angesetzten Debatte zum Antrag der CDU „Unser Land braucht Entwicklung – Anforderungen an die Novelle der Landesplanung“ gekommen ist.