Protokoll der Sitzung vom 20.03.2013

Das entspricht im Wesentlichen der Rechtslage von zwölf anderen Bundesländern. Hamburg fordert neuerdings nur fünf Stunden, Baden-Württemberg und Bremen gar nur vier Stunden. Der Arbeitstag eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers beträgt immerhin regelmäßig acht Stunden.

Meine Damen und Herren, immer wieder kritisieren Justizminister, dass der Staat durch Ersatzfreiheitsstrafen doppelt verliere, einerseits weil er die Geldstrafe nicht einnehme, andererseits weil jeder Tag Haft den Staat 111 € koste. Stattdessen sollten die Verurteilten lieber Straßen fegen oder Parks pflegen, da die Gemeinschaft davon etwas habe und dies kostenneutral sei bzw. der Staat spare.

Das klingt auf den ersten Blick einleuchtend. Aber dabei darf man folgende Aspekte nicht aus dem Auge verlieren: Staatsanwaltschaft oder Gericht haben das Verfahren gerade nicht nach § 153a Abs. 1 Nr. 3 StGB gegen Auflage der Erbringung gemeinnütziger Arbeit eingestellt. Wir müssen kriminalpolitische und strafrechtsdogmatische Gesichtspunkte beachten, etwa dass es Straftatbestände wie die Beförderungserschleichung gibt, die auch dazu existieren, Recht und Gesetz gegenüber Personen durchzusetzen, bei denen Schadenersatzansprüche usw. uneinbringbar sind.

Oft wurde zuvor versucht, durch Ratenzahlung eine Vollstreckung abzuwenden, etwa über eine Kontaktaufnahme zu Angehörigen, Arbeitgebern und Freunden, Geld für eine Verkürzung von Ersatzfreiheitsstrafen aufzubringen.

Meine Damen und Herren, so sinnvoll die Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen ist, darf dies aber nicht zum gefühlten Nulltarif erfolgen. Die Alternative gemeinnützige Arbeit muss vom Verurteilten noch als Sanktion wahrgenommen werden. Er ist immerhin wegen einer Straftat zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Wir haben genau zu hinterfragen: Warum brechen so viele die gemeinnützige Arbeit ab? – Hamburg spricht von einer Abbruchquote von 40 %, die durch die Absenkung des Stundenumfangs deutlich reduziert werden soll. Dazu hätte ich gerne einmal Vergleichszahlen aus anderen Ländern. Wie ist das in Nordrhein-Westfalen?

Wie wesentlich ist die Anzahl der abzuleistenden Stunden im Vergleich zur konkreten Ausgestaltung der Tätigkeit? Kurz: Erhält auch heute schon ein Verurteilter, der mit dem Besen herumsteht, für seine Anwesenheit die Bescheinigung? Oder muss er wirklich die vollen sechs Stunden arbeiten?

Gibt es nicht andere Ansatzpunkte, Ersatzfreiheitsstrafen häufiger zu vermeiden? Minister Kutschaty hat zuletzt am 15.02.2013 betont, die Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen sei reichlich kompliziert, da es einer genauen Abstimmung der Tätigkeit von Vollstreckungsbehörde und ambulantem sozialen Dienst bedürfe.

Was können wir sparen? – Nach unseren Informationen sind in nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten kontinuierlich knapp 1.000 Haftplätze wegen Ersatzfreiheitsstrafen belegt, was zu jährlichen Kosten von 40 Millionen € führen dürfte.

Meine Damen und Herren, „Schwitzen statt Sitzen“ ist ein richtiges Konzept. Primäre Ziele müssen nach Ansicht der FDP der Ausbau der bestehenden Arbeitsmöglichkeiten sowie die Senkung der Abbrecherquote durch andere Mittel als die Senkung des zu leistenden Stundenumfangs der Arbeit sein.

Wir als FDP halten tendenziell ein Anreizsystem, wie es die hessische Regelung bietet, für zielführender. Danach kann die Vollstreckungsbehörde die Anzahl der Stunden auf drei Stunden herabsetzen, wenn die verurteilte Person die erste Hälfte unverzüglich und ohne jede Beanstandung durch gemeinnützige Arbeit getilgt hat. In Ausnahmefällen kann die Herabsetzung des Anrechnungsmaßstabs auf bis zu drei Stunden mit Rücksicht auf Art und Umfang der Tätigkeit oder auf besondere persönliche Verhältnisse der verurteilten Person auch von Beginn an erfolgen.

Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Wedel. – Für die Fraktion der Piraten spricht der Kollege Schulz.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein paar Zuschauer sind auch noch im Raum. Schönen guten Abend! Ich freue mich ebenfalls auf die Beratungen im Ausschuss. Auch hier haben wir es wieder – allerdings nur teilweise – mit einem juristischen Problem zu tun. Außerdem ist es ein sozialpolitisch relevantes Problem – und natürlich auch ein kriminalpolitisch relevantes Problem.

Insofern stellt sich die Frage, ob dieser Antrag und die mit ihm beabsichtigten Folgen tatsächlich zur Spezialprävention geeignet sind, um dafür zu sorgen, dass die Verurteilten, die die Ersatzfreiheitsstrafe nicht verbüßen sollen, tatsächlich auch ihre aktive Leistung erbringen.

Der Unterschied, ob man das nun durch die Anordnung von sechs Stunden oder durch die Anordnung von fünf Stunden hinbekommt, erhellt sich mir, ehrlich gesagt, noch nicht. Wenn wir dem Beispiel Baden-Württembergs folgen, sollten wir doch auch so konsequent sein und vielleicht drei oder vier Stunden daraus machen; denn dann ist die Wahrscheinlichkeit relativ hoch, dass man möglicherweise sogar zwei Tage an einem Tag hinbekommt.

(Lachen von Dirk Wedel [FDP])

Sie lachen, Herr Kollege Wedel. Aber das ist doch die Konsequenz. Das muss man ganz klar sagen. Wenn wir eine Verkürzung wollen und sie für das probate Mittel halten, um die Verurteilten an gemeinnützige Arbeit heranzuführen – insbesondere diejenigen Verurteilten, die gar nicht dazu in der Lage sind, die Geldstrafe zu bezahlen –, sollte man das tatsächlich überlegen. Wenn Baden-Württemberg sagt, vier Stunden reichen, dann reichen vier Stunden.

Vielleicht sollten wir das im Rahmen der Ausschussberatung tatsächlich durch Anhörung – ich kündige jetzt schon einmal einen entsprechenden Antrag an, falls er nicht von einer anderen Seite gestellt wird – von Beteiligten aus anderen Bundesländern, die bereits solche Regelungen haben, klären. Übrigens gehört Berlin dazu. Auch Brandenburg setzt das schon in der Praxis um.

Schauen wir also einmal, was es da so gibt! Auch ich freue mich. – Danke. Tschüss!

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Schulz. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Kutschaty.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jeden Tag sitzen in unseren 37 Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen knapp 1.000 Menschen nicht deshalb, weil sie so gefährlich sind, sondern deshalb, weil sie eine Geldstrafe nicht bezahlt haben.

Es ist schön, dass wir hier bei dem Kern des Problems ganz offensichtlich eine große Übereinstimmung und viele Gemeinsamkeiten haben.

Zu Recht ist schon darauf hingewiesen worden, dass der Staat doppelt verliert – erstens dadurch, dass er die Geldstrafe nicht bekommt, und zweitens dadurch, dass er für die Unterbringung eines zumindest seitens des Gerichts als nicht gefährlich betrachteten Gefangenen auch noch die Unterkunftskosten tragen muss.

Deswegen muss unser primäres Ziel sein, die verhängten Geldstrafen auch tatsächlich einzutreiben. Das ist zunächst eine Aufgabe der Staatsanwaltschaften, die für die Vollstreckung der Geldstrafen zuständig sind. Das wird dort auch mit großem Nachdruck getan.

Sehr geehrter Herr Kamieth, das ist ein ganz wichtiges Anliegen. Ihr Antrag hängt der Realität in Nordrhein-Westfalen aber in ganz vielen Punkten weit hinterher.

Bereits am 17. Dezember 2010, wenige Monate nach dem Regierungswechsel in Nordrhein

Westfalen, habe ich § 7 der Verordnung über die Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen geändert. Danach kann die Regelzeit von sechs Stunden auf bis zu drei Stunden reduziert werden. Das deckt sich im Wesentlichen mit den Vorstellungen der FDPFraktion, im Rahmen von einzelfallbezogenen Maßnahmen zu schauen, was auf die einzelne Person passt und wie sie sich zu Beginn bemüht. Dann kann man entsprechende Regelungen praktizieren. Das haben wir also schon getan. Wenn Sie jetzt wieder auf fünf Stunden hoch wollen, betrachte ich das als deutlichen Rückschritt.

Zweitens erstaunt mich sehr, Herr Kamieth, dass Sie in den heutigen Haushaltsberatungen, aber auch schon in den vorherigen Beratungen Ihr tatsächliches Handeln ganz offensichtlich nicht an dem orientiert haben, was Sie hier vollmundig fordern.

(Beifall von der SPD)

Die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen treten dafür ein, einen Ausbau der Stellen vorzunehmen, an denen gemeinnützige Arbeit tatsächlich auch erbracht werden kann. Bislang fördert Nordrhein-Westfalen fünf entsprechende freie Träger. Mit diesem Haushalt haben wir heute beschlossen, die Zahl auf zehn freie Träger zu verdoppeln, die gefördert werden können. Ihr Antrag war, den Entwurf der Landesregierung um 100.000 € reduzieren, sodass wir in diesem Bereich weniger machen könnten.

(Zuruf von der SPD: Das passt gar nicht zu ihrem Antrag!)

Ich möchte Ihnen gerne noch einen dritten Punkt nennen – auch da haben Sie die Realität offensichtlich nicht ganz erkannt; Herr Kollege Wedel hat es angesprochen –: Ich habe vor einigen Monaten die

ambulanten sozialen Dienste der Justiz mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben betraut. Für mich ist es nämlich nicht ausreichend, an einzelnen Standorten freie Träger zu haben. Wir müssen diese Angebote auch flächendeckend im Land haben. Deswegen sehen wir insbesondere in den Bezirken, in denen noch keine freien Träger tätig sind, vor, dass die ambulanten sozialen Dienste sich gezielt um solche Probanden zu kümmern haben und die entsprechenden Arbeitsstellen zu vermitteln haben, damit das von uns allen gemeinsam verfolgte Ziel erreicht werden kann.

Sie sehen also: Wir arbeiten schon mit einem mehrstufigen Modell – Beteiligung der Staatsanwaltschaften, bessere Förderung und Ausstattung der freien Träger sowie Einbindung der ambulanten sozialen Dienste –, um dieses gemeinsam erkannte Problem auch sinnvoll zu lösen. Wir sind da schon längst am Ball. Ihr Antrag kommt deutlich zu spät.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir sind damit am Schluss der Beratung und kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/2273 an den Rechtsausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisung einstimmig erfolgt.

Wir kommen jetzt noch zu einigen Tagesordnungspunkten, zu denen wir keine Debatte führen und lediglich abstimmen werden.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt

15 Drittes Gesetz zur Änderung der gesetzlichen

Befristung in § 29 des Verfassungsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/2041

Beschlussempfehlung des Hauptausschusses Drucksache 16/2260

zweite Lesung

Eine Debatte ist nicht vorgesehen.

Wir kommen deshalb unmittelbar zur Abstimmung. Der Hauptausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 16/2260, den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/2041

unverändert anzunehmen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf bei Enthaltung der Fraktion der Piraten mit Zustimmung der Fraktionen von SPD, CDU, Grünen und FDP verabschiedet.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt

16 Jahresbericht 2012 des Kontrollgremiums