Protokoll der Sitzung vom 22.03.2013

Meine Damen und Herren, der Antrag greift das Thema leider nicht differenziert und unter Abwägung sämtlicher betroffenen Rechtspositionen auf. Auf halbem Wege stehenzubleiben löst unserer Auffassung nach die bestehenden Probleme nicht. Inhaltlich lehnen wir Ihren Antrag daher heute ab. Der Überweisung stimmen wir natürlich zu. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Danke schön, Herr Kollege Wedel. – Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Schäfer das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kollegen, liebe Kollegen! Eine in der Tat komplizierte Materie! Ich möchte aber ausdrücklich sagen, dass die Landesregierung das Ziel der Fraktion der Piraten teilt, private und gewerbliche WLAN-Anbieter, wenn sie für die Öffentlichkeit einen WLAN-Zugang anbieten, vom Haftungsrisiko bei einem Missbrauch anderer Nutzer freizustellen.

Die Bundesratsinitiative vom letzten Jahr, an der die Landesregierung sich beteiligt hat, ist hier schon erwähnt worden. Ich möchte noch mal die drei Punkte benennen, die im Mittelpunkt dieser Bundesratsinitiative standen.

Der Bundesrat hatte die Bundesregierung gebeten, zu prüfen, ob und wie durch die Änderung der bisherigen Gesetzeslage erstens das Potenzial vorhandener WLAN-Netze stärker nutzbar gemacht werden kann, zweitens das Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber beschränkt werden kann, zum Beispiel indem Haftungsbeschränkungen gemäß § 8 Telemediengesetz überprüft werden, und drittens Schutzmaßnahmen notwendig sind, die die Betreiber von WLAN-Netzen zur Vermeidung ihrer Verantwortlichkeit für unbefugte Nutzung durch Dritte zu ergreifen haben, um die Rechtssicherheit zu verbessern. Dies dient vor allem den privaten Betreibern von WLAN-Netzen, um Haftungs- und Abmahnrisiken auszuschließen.

Ausdrücklich unterstützt wurde in diesem Zusammenhang auch der Beschluss der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und -minister vom 13. und 14. Juni 2012 mit der an das Bundesjustizministerium gerichteten Bitte, sich dieser Problematik an

zunehmen und die sogenannte Störerhaftung für Inhaber von WLAN-Internetanschlüssen und mobilen Internetzugängen einer Überprüfung zu unterziehen.

Meine Damen und Herren, es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme vom 26. Februar 2013 zum Entschließungsantrag des Bundesrates ein gesetzgeberisches Tätigwerden nicht für notwendig erachtet. Angesichts des nahenden Endes der Legislaturperiode des Bundestages bietet es sich jedoch auch nicht an, die Thematik zum jetzigen Zeitpunkt erneut anzugehen. Vielmehr wird sich diese Landesregierung zu gegebener Zeit dafür einsetzen, dass die Thematik weiterverfolgt und einer adäquaten Lösung zugeführt wird. Dafür bietet sich ein Zeitraum nach September 2013 an. Das möchte ich an dieser Stelle noch mal unterstreichen.

Also: Inhaltlich ist dem Antrag der Piraten also zuzustimmen. Zurzeit sehen wir allerdings aus den von mir genannten Gründen keinen Handlungsbedarf. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Frau Ministerin, vielen Dank. – Würden Sie noch eine Zwischenfrage zulassen, die just in diesem Moment vom Kollegen Schwerd eingegangen ist?

Ich weiß nicht, ob ich die fachkundig beantworten kann. Versuchen wir es mal, Herr Schwerd. Eventuell würde ich die Frage dann an das Ministerium weiterleiten, und Sie bekämen dann eine schriftliche Antwort.

Das ist sehr lieb von Ihnen, vielen Dank. – Es ist ein bisschen schade, dass Herr Minister Duin nicht da ist, weil es insbesondere um die Störerhaftung geht, die Gewerbetreibende wie Cafés und Restaurants betrifft.

Wie bewertet die Landesregierung folgenden Umstand: Wir konnten gestern und heute der Presse entnehmen, dass sich die Landesregierung NRW im Bundesrat in Bezug auf das Leistungsschutzrecht enthalten hat und diesbezüglich auch nicht den Vermittlungsausschuss anrufen will. Wir wissen – das wurde in den entsprechenden Ausschüssen bestätigt –, dass das Leistungsschutzrecht unbestimmte Rechtsbegriffe enthält. Diese Unsicherheit führt gerade für kleine und mittelständische Unternehmen zu weiterer Abmahngefahr, insbesondere für kleine Internetunternehmer, die da besonders innovativ sind.

Wie bewertet die Regierung die Entscheidung, dieses Gesetz nicht aufzuhalten? Stimmen Sie mit mir überein, dass das Abmahnrisiko durch das Leis

tungsschutzrecht für kleine und mittlere Unternehmen eine Katastrophe und ein Innovationshemmnis ist?

Herr Kollege

Schwerd, ich bitte Sie, das auf eine Frage zu reduzieren.

Ich darf vielleicht einfach mal dazwischengehen.

Herr Schwerd, ich bin in der Tat nicht in der Lage, hierzu jetzt eine Auskunft zu erteilen, weil ich das nicht mit dem Kollegen Duin absprechen konnte. Insofern bitte ich Sie, ihn anzuschreiben. Sie bekommen dann die Antwort unmittelbar von ihm persönlich. – Danke schön.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin Schäfer. Wir sind damit am Schluss der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt.

Wir kommen zur Abstimmung. Entgegen dem Ausdruck in der heutigen Tagesordnung haben sich die Fraktionen darauf verständigt, den Antrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/2284 nicht nur an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk – federführend –, an den Ausschuss für Kultur und Medien, an den Innenausschuss sowie an den Hauptausschuss, sondern auch an den Rechtsausschuss zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ist jemand gegen diese Überweisungsempfehlung? – Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag wie gerade besprochen überwiesen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt

7 Gegen die gläserne Decke kämpfen: Bundes

regierung muss Verantwortung für Realisierung einer Europäischen Frauenquote übernehmen

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/2277

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion der SPD Frau Kollegin Kopp-Herr das Wort. – Ist die Kollegin nicht da? – Dann ziehen wir Frau Kollegin Paul von der Fraktion der Grünen vor. – Sie haben das Wort, Frau Kollegin.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Unverhofft kommt oft. Jetzt kann ich auch mal zuerst sprechen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der März ist ein wichtiger Monat im Frauenkalender. Am 8. März haben wir den Internationalen Frauentag gefeiert. Gerade gestern haben wir mit dem Equal-Pay-Day einmal mehr darauf aufmerksam gemacht, dass Frauen in diesem Land immer noch nicht so viel verdienen wie Männer.

(Zuruf von der FDP: Wahnsinn!)

Wir durften in diesem Monat aber auch einmal mehr feststellen, dass die Frauen in diesem Land eines ganz bestimmt nicht verdient haben: Und das sind diese Bundesregierung und diese Frauenministerin.

(Beifall von den GRÜNEN)

Denn diese Bundesregierung hat den Internationalen Frauentag in diesem Jahr offensichtlich unter ein ganz besonderes Motto gestellt, das lautet: „Stoppt die Frauenquote!“. So durften wir in den vergangenen Tagen lesen, dass die Bundesregierung die Ständige Vertretung in Brüssel angewiesen hat, eine Sperrminorität gegen die Quote zu organisieren. Das hat aus ihrer Sicht sicherlich einen gewissen Sinn; denn eine gesellschaftliche Mehrheit hat diese Bundesregierung für ihre politische Irrfahrt in Sachen Gleichstellung und Emanzipation schon lange nicht mehr.

(Beifall von den GRÜNEN)

Dieses neuerliche Husarenstück reiht sich ein in eine bizarre Abfolge aus einem Altherrensexismus à la Brüderle, der absurden Homophobie der CSU und dem scheinbar immer frischen Frauenbild „Kinder, Küche, Kirche“. Das letzte Ringen um einen eigenen konservativ-liberalen Markenkern dieser Bundesregierung drückt sich in einer Politik gegen Gleichstellung und gegen Frauen aus. Herzlichen Glückwunsch zum Internationalen Frauentag!

Was Frauen von dieser Bundesregierung noch zu erwarten haben, zeigt sich in einigen Äußerungen schwarz-gelber Kabinettsmitglieder nur allzu deutlich. Passen Sie auf! Die FDP als Stopp-Fraktion der Gleichberechtigung und Geschlechtergerechtigkeit hat in Person von Guido Westerwelle das gleichstellungspolitische Programm seiner Partei in einem Satz zusammengefasst:

„Es ist nicht Aufgabe von Brüssel, den Mitgliedstaaten vorzuschreiben, wie private Unternehmen ihre Führungsgremien zu besetzen haben.“

(Beifall von der FDP)

Das heißt im Klartext: Privat vor Geschlechtergerechtigkeit.

Auch Frauenministerin Kristina Schröder hat einmal mehr eindrucksvoll bewiesen, warum sie eigentlich eine Anti-Frauenministerin ist, wenn sie sagt:

„Ich bin zuversichtlich, dass es uns gelingt, die Zuständigkeit für gesetzliche Maßnahmen zugunsten von mehr Frauen in Führungspositionen weiterhin bei den Mitgliedstaaten zu behalten.“

Ich will Ihnen das kurz übersetzen. Das heißt eigentlich nichts anderes als: Frau Schröder ist zuversichtlich, weiterhin nichts für Geschlechtergerechtigkeit zu tun und sich dabei auch von niemandem reinreden zu lassen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Was denkt sich diese Frauenministerin wohl, wenn sie in der Frauen-Union einmal herumfragt, wie sie es mit der Frauenquote halten? Da hat sie mit ihrer Haltung auch schon lange keine Mehrheit mehr. Und wenn Sie in den Bunderatsmehrheit hineinschaut, in dem es nämlich eine Mehrheit für die Quote gibt, unter anderem auch auf der Basis CDUgeführter Länder? Ich schätze, wahrscheinlich wird sie sich denken: Ach Gott, alles Geisterfahrerinnen auf meinem eigenen Abstellgleis Richtung FlexiQuote.

Um dem totalen politischen Chaos noch die Krone aufzusetzen, lässt sich die ehemalige Frauenministerin und heutige Arbeitsministerin, Ursula von der Leyen, öffentlich wie folgt zitieren:

„Ich bin der festen Überzeugung, dass wir Frauenquoten brauchen. An meiner Haltung hat sich nichts geändert.“

Ich, meine Damen und Herren, bin der festen Überzeugung, dass die Frauen in diesem Land eine andere Politik und eine andere Bundesregierung brauchen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich sehe in den Reihen der FDP doch immer noch eine gewisse Skepsis. Und in den Reihen der CDU sehe ich – ehrlich gesagt – mehrheitlich gar keine Abgeordnete.

Aber ich will Ihnen, weil ich da noch Skepsis sehe, noch ein paar Zahlen mit auf den Weg geben, die vielleicht unterstreichen, warum die Zeit von freiwilligen Selbstverpflichtungen und Flexi-Quoten endgültig abgelaufen ist.