Protokoll der Sitzung vom 22.03.2013

Viele Menschen in NRW, Kunden und Einzelhändler, üben die mit diesem Ladenöffnungsgesetz gewonnene Freiheit tagtäglich aus, und sie wollen nicht mehr darauf verzichten.

Durch diese Regelung wurde eine Wachstumsdynamik für den Einzelhandel freigesetzt, seit dem Jahr 2007 über 20.000 zusätzliche Arbeitsplätze in Nordrhein-Westfalen.

(Beifall von der FDP)

Das sind nicht nur geringfügige Beschäftigungen. Und sie sind alle gewünscht, Frau Schneckenburger.

Aber wichtig ist auch: Verkaufsoffene Sonntage darf es nur an höchstens vier Kalendersonntagen pro Verkaufsstelle geben. Ein begründeter Anlass, an der ausreichenden Gewährleistung der Sonn- und Feiertagsruhe zu zweifeln, besteht also gar nicht. Nur in wenigen großen Städten Nordrhein-Westfalens werden an zehn bis 30 Kalendersonntagen in verschiedenen Stadtteilen verkaufsoffene Sonntage angeboten, aber pro Verkaufsstelle und pro Stadtteil bleibt es bei höchstens vier Sonntagsöffnungen.

(Zuruf von Dietmar Bell [SPD])

Herr Eiskirch, Frau Schneckenburger, insofern gibt es auch keinen Anlass zu glauben, dass hier ein Ansatz für ein Bundesverfassungsgerichtsurteil gewesen wäre; sonst hätte das Gesetz ja beklagt werden können.

(Beifall von der FDP)

Durch die Verteilung auf die verschiedenen Kalendersonntage können die Menschen ihren eigenen Stadtteilen ein eigenes Profil geben. Die äußere Ruhe des Tages wird im Stadtbild gewahrt.

Durch die begleitende Sonntagsöffnung wurde eine Vielzahl von Veranstaltungen wie Straßenfeste, Weihnachtsmärkte in den Stadtteilen unterstützt oder überhaupt erst etabliert. Das stärkt die kulturelle Vielfalt und stärkt vor allen Dingen die Stadtteile gegenüber den häufig mächtigen Zentren. Eine gesetzliche Beschränkung entzieht diesen neuen Initiativen aber den Boden.

Meine Damen und Herren, in der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf wurde von Einzelhändlern, von der Industrie- und Handelskammer, aber eben auch von den Kommunen unmissverständlich erklärt, dass keine äußeren Anlässe für gesetzliche Beschränkungen vorhanden sind, dass sich die alte Regelung aus 2006 bewährt hat.

Profitieren – das muss an dieser Stelle auch ganz klar gesagt werden – werden von zusätzlichen Beschränkungen doch vor allen Dingen die Handelsplattformen im Internet

(Beifall von der FDP)

und die Innenstädte sowie die Städte im benachbarten Ausland, die nämlich dann die Kaufkraft anziehen. Die Kunden werden dorthin abwandern. Sie werden dem nordrhein-westfälischen Einzelhandel einen Bärendienst erweisen, meine Damen und Herren.

Vor allen Dingen wurde die schon angesprochene Beschränkung auf nur eine Sonntagsöffnung im Advent kritisiert. Daraufhin hat der Wirtschaftsminister – das ist bereits angeklungen, und wir konnten es alle in der Presse verfolgen – unter dem Beifall der Wirtschaft angekündigt, dass er dort noch Änderungen anstreben würde. Die rot-grüne Koalition hat ihn daraufhin erst einmal auflaufen lassen. Um es ganz klar zu sagen: Wir als FDP haben diese Ver

besserung in der Adventszeit nur als marginale Verbesserung, bei Weitem als nicht ausreichend angesehen, aber selbst bei diesem kleinen wirtschaftsfreundlichen Tropfen auf den heißen grünen Stein, selbst bei dieser kleinen versuchten Verbesserung folgt Ihnen, Herr Minister, die Koalition nicht. Das ist wirklich besorgniserregend für die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen.

(Beifall von der FDP)

Erst unmittelbar vor der abschließenden Plenardebatte wurde der bekannte, mühsame Kompromiss erreicht. Jetzt soll die Öffnung an zwei Adventssonntagen pro Stadt erlaubt sein, einmal für die Innenstadt, einmal für die Stadtteile. Im Gegenzug wird die erlaubte Gesamtzahl der Sonntagsöffnungen noch stärker reduziert, wird der Handel, werden die Kommunen in ein noch starreres Korsett gepresst. Statt 13 sollen nur noch elf sein. Die kommunale Selbstverwaltung wird weiter ausgehöhlt.

Meine Damen und Herren von der SPD, der Versuch, Ihren Wirtschaftsminister vor einer Totalblamage zu bewahren, ist gründlich danebengegangen. Sie haben einen faulen Kompromiss erreicht, und die Reaktionen des Handels sprechen hier eine eindeutige Sprache.

(Beifall von der FDP)

Herr Minister, ich bedaure es aufrichtig, aber durch Ihre voreilige Ankündigung haben Sie im Ergebnis Verbrauchern und Einzelhandel letztlich mehr geschadet als genützt. Für uns ist und bleibt richtig: Es gibt eine klare Möglichkeit, eine bewährte und akzeptierte Regelung zu erhalten, die einen angemessenen Sonntagsschutz und beste Voraussetzungen für Verbraucher, Handel und Kommunen verbindet. Das ist das bestehende Ladenöffnungsgesetz von 2006, ein Ladenöffnungsgesetz, das diesen Namen auch wirklich verdient – im Gegensatz zu Ihrem Entwurf.

Ich werbe für die Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Piratenfraktion spricht nun Herr Kollege Schwerd.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Wir sprechen heute über einen Gesetzentwurf der Landesregierung, mit dem das bestehende Ladenöffnungsgesetz geändert werden soll. Hierzu haben sowohl SPD und Grüne als auch wir Piraten jeweils einen Änderungsantrag und die FDP einen Entschließungsantrag vorgelegt.

Bislang kann jede Kommune bzw. Stadt selbst entscheiden, an welchen Sonn- und Feiertagen Geschäfte grundsätzlich geöffnet haben dürfen. Sie darf auch regeln, dass der eine Stadtteil an diesem und der andere Stadtteil an jenem Sonn- oder Feiertag geöffnet haben soll. Jedes Geschäft darf sich von diesen freigegebenen Sonn- und Feiertagen vier Tage aussuchen, an denen es dann geöffnet hat.

Im vorliegenden Gesetzentwurf wird die Zahl der möglichen verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage auf maximal zwölf Tage sowie zusätzlich einen Adventssonntag begrenzt. Diese Änderung bedeutet eine Einschränkung für die Kommunen. Die Zahl von zwölf verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen plus einen Adventssonntag ist dabei völlig willkürlich gewählt. Wir Piraten lehnen solche willkürlichen staatlichen Einschränkungen grundsätzlich ab.

(Beifall von den PIRATEN)

Daher stimmen wir der FDP-Forderung im Grunde zu, keine neuen Einschränkungen bei den Sonntagsöffnungen vorzunehmen.

(Beifall von den PIRATEN und der FDP)

In diesem Fall könnten wir aber damit leben, da sich für die meisten Kunden und Beschäftigten im Einzelhandel nichts ändern würde. Auch nach dem neuen Gesetz darf jedes Geschäft weiterhin an maximal vier Sonn- bzw. Feiertagen öffnen. Das eigentliche Problem lag woanders, nämlich bei der Festlegung der verkaufsoffenen Sonntage im Advent. Der Advent gehört zu den umsatzstärksten Zeiten des Jahres. Beinahe jedes Geschäft möchte zumindest an einem Adventssonntag öffnen.

Der Gesetzentwurf, wie er ursprünglich vorlag, würde dazu führen, dass die Innenstädte einerseits sowie die entfernteren Stadtteile andererseits nur am selben Adventssonntag geöffnet hätten. Hierdurch würden die Geschäfte in den Stadtteilen unter Druck geraten, da sie in einer solchen Konkurrenzsituation aufgrund der großen Attraktivität der Innenstädte wohl das Nachsehen haben dürften.

Dies wurde auch in der Sachverständigenanhörung einhellig kritisiert. Wir Piraten haben uns dieser Auffassung angeschlossen.

Auch die anwesenden Fachpolitiker von SPD und Grünen sahen ein, dass eine Entzerrung sinnvoll wäre. Der Wirtschaftsminister verkündete daraufhin, dass der Gesetzentwurf so überarbeitet werden soll, dass zwei Adventssonntage pro Kommune möglich sind.

Die Regierungsfraktionen machten ihm aber einen Strich durch die Rechnung. Der Vorschlag wurde abgelehnt. Die mit den Stimmen von SPD und Grünen beschlossene Ausschussempfehlung lautet, keine Änderung am Gesetzentwurf vorzunehmen.

Der Wirtschaftsminister steht mit heruntergelassenen Hosen da, die Opposition reibt sich die Hände. Offensichtlich hat man das in den Regierungsfraktionen erst mitbekommen, als das Kind schon in den Brunnen gefallen war. Ein Notkompromiss musste her. Den haben wir jetzt vorliegen.

(Vorsitz: Vizepräsident Oliver Keymis)

Der vorliegende Änderungsantrag von Rot-Grün hat das Ziel, die eigene Empfehlung, keine Änderung vorzunehmen, doch wieder zu ändern, dass eine Änderung möglich ist. Dies ist aus unserer Sicht nur ein fauler Kompromiss: Der Änderungsantrag von Rot-Grün sieht jetzt insgesamt nur noch elf verkaufsoffene Sonntage pro Kommune vor, und zwar inklusive der Adventssonntage. Diese Reduzierung geht über den ursprünglichen Gesetzentwurf sogar hinaus. Für uns Piraten geht das deutlich zu weit.

(Beifall von den PIRATEN)

Größere Städte mit vielen Stadtteilen werden massive Probleme haben, die Sonntagsöffnungen in einem sinnvollen Maße zu entzerren. Wir Piraten haben uns daher entschieden, einen eigenen Änderungsantrag vorzulegen, der den unserer Überzeugung nach besseren Kompromiss darstellt, das 12+2-Modell. Jede Kommune soll zwölf normale Sonn- und Feiertage für den Verkauf freigeben dürfen sowie zusätzlich zwei Adventssonntage. Jedes einzelne Geschäft soll auch weiterhin nur an einem der beiden Adventssonntage öffnen dürfen, um Verschlechterungen für die Beschäftigten zu vermeiden.

Welche Stadtteile an welchem der beiden Adventssonntage öffnen, bleibt der Kommune überlassen. Das wäre gut für die Kommunen, die die Frage der Sonntagsöffnungen besser an ihre jeweiligen Erfordernisse anpassen können, das wäre gut für die Geschäfte, die bessere Umsätze machen können, und auch gut für die Kunden, die mehr Zeit zum Einkaufen haben.

Den Änderungsantrag von SPD und Grünen lehnen wir hingegen ebenso ab wie den ursprünglichen Gesetzentwurf. Dem FDP-Entschließungsantrag

werden wir als Maximalforderung zustimmen. Unseren Antrag lege ich Ihnen als Kompromiss ans Herz. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schwerd. – Nun hat für die Landesregierung Herr Minister Duin das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Debatte, die wir heute führen und die wir in den letzten Monaten wohl fünf oder sechs Mal auch im Plenum zu verschiedenen Tagesordnungspunkten und

Anträgen geführt haben, ist ein Spiegelbild der Debatte innerhalb unserer Gesellschaft. Deswegen muss sich niemand, der sich an dieser Debatte mit entsprechenden Vorschlägen beteiligt hat, der danach gesucht hat, einen Kompromiss zu finden zwischen den Interessen, die zum Beispiel die Kirche aus ihrer Sicht völlig zu Recht vorgetragen hat, und den Interessen, die die kommunalen Spitzenverbände, die der Einzelhandel, die die Gewerkschaften und die Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer und viele andere vorgetragen haben, schämen, sich auf einen Weg gemacht zu haben, eine grundsätzliche Frage unserer Gesellschaft noch einmal neu – angesichts der ursprünglichen Rechtslage – zu beantworten.

Wir haben es in vielen gesellschaftlichen Bereichen mit einer völligen Entgrenzung zu tun. Es gibt überhaupt keine Orte und Zeiten mehr, in denen Menschen das, was in Art. 25 unserer Verfassung steht, nämlich die Sonntagsruhe, überhaupt noch einmal erleben können. Wir nehmen unsere Verfassung ernst und setzen das, was in entsprechenden Urteilen gesagt worden ist, in einem solchen Gesetz jetzt um. Das ist der Auftrag, den wir hier erfüllen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Natürlich gehen die Debatten kreuz und quer. Ich habe gestern nach der Entscheidung der beiden Fraktionen SPD und Grüne noch einmal mit dem HDE gesprochen und mich mit ihnen darüber ausgetauscht. Ich nehme heute Reaktionen wahr, wie Sie sie hier zitiert haben, aber auch andere, die Sie nicht zitiert haben. Wenn Sie sich ansehen, wie der Einzelhandel im gesamten südwestfälischen Bereich – das ist heute sehr ausführlich in einer Zeitung dokumentiert – darauf reagiert, dann kann man das mit einer sehr entspannten Haltung, glaube ich, gut beschreiben, weil an ganz vielen Orten dieses Landes die Frage, ob man an elf, 13 oder 35 Sonntagen öffnet, überhaupt nicht relevant ist, da das vor Ort immer schon sehr vernünftig entschieden worden ist.

Mir war es wichtig, dass wir in dieses neue Gesetz den Anlassbezug für die Sonntagsöffnung hineinnehmen, weil es der Vergangenheit angehören muss, dass man ohne irgendeine inhaltliche Begründung und ohne irgendeinen Anlass am Sonntag einfach geöffnet hat. Dieser Anlassbezug ist ein ganz wesentlicher Punkt, der jetzt in den Gesetzentwurf geschrieben worden ist.