kräftiger Verurteilung und Eingang der Urteilsformel in der Arrestanstalt mehr als drei Wochen vergehen, also eine Negativberichtspflicht, für notwendig, um eine beschleunigende Wirkung zu entfalten.
Zudem fordern wir eine verbindlichere Festschreibung im Gesetz, wonach Arrestanten in ihren Arresträumen allein untergebracht werden müssen. Auch hier bleibt die rot-grüne Fassung selbst hinter dem derzeit geltenden Recht zurück.
Auch vermisst die FDP eine Festschreibung im Gesetz, wonach Vollzugsbedienstete im Umgang mit jungen Menschen besonders geeignet sein, über pädagogische Kenntnisse verfügen sowie an gezielten Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen sollen. Das fordert das Jugendstrafvollzugsgesetz, und auch die derzeitige Rechtslage ist enger als die vorgesehene Regelung. – Das sind nur einige Beispiele.
Meine Damen und Herren, Sie beschließen heute ein Regelwerk, das dem Anspruch an ein modernes und den rechtsstaatlichen Ansprüchen entsprechendes Jugendarrestvollzugsgesetz nicht genügt. Ihr Gesetzentwurf führt sogar in zentralen Bereichen zu einer Verschlechterung im Vergleich zum geltenden Recht. Deshalb wird die FDP-Fraktion Ihren Gesetzentwurf ablehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren Kollegen! Liebe Zuschauer im Saal und am Stream! Leider kann ich diejenigen nicht begrüßen, um die es eigentlich geht. Es geht um junge Menschen.
Es geht um junge Menschen, die möglicherweise am Beginn einer schiefen Laufbahn stehen. Um die geht es, und die müssen wir auffangen. Deswegen ist es begrüßenswert, dass alle Fraktionen – auch sofern sie nicht mit auf dem führenden Antrag stehen – in einer wirklich erfreulich konstruktiven Weise zusammengewirkt haben. Das ist ein wahres Beispiel für ideologiefreie Kollaboration – etwas, was wir Piraten ganz besonders schätzen. Das muss man an dieser Stelle einmal ausdrücklich betonen. Dafür herzlichen Dank.
Beim Jugendarrestvollzugsgesetz gibt es trotz allem noch ein paar umstrittene Punkte, die schon angesprochen worden sind. Die halten wir durch den vorliegenden Gesetzentwurf aber für überwunden, also an dieser Stelle für nicht besonders bemerkenswert.
Natürlich ist grundsätzlich noch die Frage zu klären, ob Kurzarrest überhaupt nötig, sinnvoll und in der Praxis überhaupt umsetzbar ist. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund dessen zu prüfen, was dieses Gesetz erfreulicherweise beinhaltet, nämlich die besondere Betonung erzieherischer oder pädagogischer Ansätze. Diese besondere Betonung war uns Piraten ein wesentliches Anliegen. Wir freuen uns, dass dies gelungen ist. Durch diese gesetzliche Grundlage besteht eine pädagogische Eingriffsmöglichkeit in die Laufbahn solcher jungen Menschen, und das auch unter Einbeziehung der Personensorgeberechtigten. Das ist sehr begrüßenswert.
Alle bereiten sich schon auf das Fußballspiel vor, schmieden Pläne und wir stehen hier mit einer solch trockenen Materie wie diesem doch sehr wichtigen Jugendarrestvollzugsgesetz.
Der Jugendarrest – auch das ist erfreulich – wird klar vom Erwachsenenvollzug getrennt. Es liegt ein Entwurf auf dem Tisch, der positiv zu bewerten ist.
Wesentliche Sachverhalte muss ich nicht weiter ausführen, sondern kann mich auf das berufen, was eingangs Kollege Wolf und Kollegin Hanses schon gesagt haben. Ich muss nicht alles wiederholen.
Bei den Piraten bleibt nur ein kleiner Wermutstropfen. Wir hätten gerne noch eine Änderung bei der körperlichen Durchsuchung erreicht. Dennoch sagen wir, im Gesetz ist eine ausreichend moderate Regelung enthalten.
Ein Seitenhieb in Richtung FDP und CDU muss leider sein: die Strafe, die auf dem Fuße folgen möge. Wir wissen aus der Praxis – das ist auch in der Anhörung aufgegriffen worden –: Das liegt definitiv nicht am Gesetz, sondern an seiner praktischen Umsetzung. Möglicherweise gibt es auch Hindernisse in der Justiz und bei den pädagogischen Grundvoraussetzungen. Die Einsichtsfähigkeit junger Menschen gilt es vielleicht noch mal an anderer Stelle aufzugreifen, aber nicht beim Jugendarrestvollzug, sondern etwa bei der Bildung.
Ich freue mich sagen zu können: Die Empfehlung an meine Fraktion lautet, diesem Antrag zuzustimmen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im September letzten Jahres hatte ich Ihnen den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Regelung des Jugendarrestvollzugs in Nordrhein-Westfalen vorgestellt.
Dieser Gesetzentwurf greift den schon mit der Neufassung der Jugendarrestvollzugsordnung im Jahr 1976 begonnenen Wandel von einer rein repressiven Ausrichtung hin zu einer pädagogischen Ausgestaltung des Jugendarrestvollzugs auf. Der vorliegende Gesetzentwurf entwickelt diesen Gedanken zeitgemäß und konsequent fort. Die Jugendlichen und Heranwachsenden sollen während der Zeit des Arrestes befähigt werden, zukünftig eigenverantwortlich und ohne weitere Straftaten zu leben.
Trotz aller nachvollziehbarer Begeisterung für diesen Gesetzentwurf im Plenum, aber auch in den Sachverständigengesprächen lassen Sie mich eines deutlich sagen: Der Jugendarrest ist keineswegs ein ideales Erziehungsmittel.
Es kann nur darum gehen, während des Vollzugs das Beste aus der Arrestsituation zu machen. In diesem Sinne wendet sich der Entwurf kategorisch vom reinen Sanktionscharakter des Arrests ab und zielt konzeptionell auf die Erziehung und Förderung von Jugendlichen und Heranwachsenden. Nordrhein-Westfalen schafft somit eine moderne, verfassungskonforme, rechtlich fundierte Grundlage für den Vollzug des Jugendarrests.
Lassen Sie mich aufgrund der fortgeschrittenen Zeit die wesentlichen Elemente dieser Konzeption kurz beispielhaft nennen: eine individuell ausgerichtete Bildungs- und Fördermaßnahme sowie die Unterstützung beim Erlernen alternativer Handlungsformen; die Orientierung aller Angebote und Bemühungen auf eigenverantwortlich handelnde, die Rechte anderer respektierende und Straffälligkeit vermeidende junge Menschen; die Verbesserung und Ausgestaltung der Freizeitgestaltung durch individuelle und altersgemäß zugeschnittene Angebote, etwa durch Mannschaftssport zur Förderung der Gemeinschaftsfähigkeit; die Benennung ständiger Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner für Jugendliche und Heranwachsende sowie – das ist sehr wichtig – ein professionell organisiertes Übergangsmanagement, damit die Jugendlichen am letzten Tag ihrer Arrestzeit nicht so hilflos dastehen wie am ersten Tag ihrer Arrestzeit.
Die von CDU und FDP erhobene Kritik an der Ausgestaltung des Freizeit- und Kurzarrestes teile ich hingegen ausdrücklich nicht. Eine nachhaltig erzieherische Wirkung des Arrestes während einer Arrestdauer von nur ein bis zwei Tagen – auch da waren sich alle Experten im Kern einig – ist praktisch ausgeschlossen. Soweit kurzpädagogische Förderansätze sinnvoll und möglich sind, eröffnet der Entwurf auch hier entsprechende Spielräume, ohne dass es einer Änderung der Regelungen bedarf.
Ich darf mich auch bei diesem Gesetzgebungsverfahren, meine Damen und Herren, bei allen Beteiligten ausdrücklich für die konstruktive, sachliche Zusammenarbeit bedanken.
Ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf in Form der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zuzustimmen. – Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 16/2646, den Gesetzentwurf in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer stimmt der Beschlussempfehlung und damit dem Gesetzentwurf Drucksache 16/746 zu? – SPD, Grüne, Piratenfraktion. Wer stimmt dagegen? – CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung mit breiter Mehrheit verabschiedet.
Insofern hoffe ich, dass auch am Ende dieses Tagesordnungspunktes SPD und Grüne noch mitklatschen und entsprechend die Hand heben.
Derzeit ist es in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens noch selbstverständlich, dass der Rettungsdienst und der Zivil- und Katastrophenschutz flächendeckend eine hohe Einsatzqualität gewährleisten. Dabei stützen sich die Träger von Rettungswachen in vielen Fällen auf ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der privaten und öffentlichen Katastrophenschutzorganisationen.
6. August 2010 stellt keine Empfehlung und keinen Aufruf an die Kommunen dar, den Rettungsdienst durch eigene Kräfte auszuüben. Insofern ist die Klarstellung der Landesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage hilfreich, dass ein Zwang zur
Da aber für die Organisation des Katastrophenschutzes jedes Bundesland selbst verantwortlich ist, erwarten wir als CDU-Landtagsfraktion, dass die Landesregierung bis zur Klärung europarechtlicher Fragestellungen in Bezug auf die Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen alles unterlässt, was zu einem weiteren Zerschlagen ehrenamtlicher Strukturen im Katastrophenschutz führt.
Die CDU erwartet darüber hinaus, dass die Landesregierung endlich ihren Entwurf für eine Novelle des Rettungsdienstgesetzes vorlegt. Denn da könnten Sie direkt eine Bereichsausnahme verankern.
Da zahlreiche Aufgabenträger, die bisher ihren Rettungsdienst im Zusammenspiel von Haupt- und Ehrenamt organisiert haben, verunsichert sind, haben wir Ihnen heute diesen Antrag vorgelegt, um eine frühzeitige Klarstellung für eine Bereichsausnahme des Rettungsdienstes aus dem Vergaberecht zu erreichen.