Meine Damen und Herren, nehmen wir doch einfach mal das Beispiel Düsseldorf. Da wird die Scheinheiligkeit doch klar. Nicht jeder kann es sich leisten, in Kaiserswerth zu wohnen. In Garath liegt die Miete bei rund 6,50 € pro Quadratmeter. In Düsseldorf-Kaiserswerth liegt sie bei 12, 13 € pro Quadratmeter. Nehmen wir einmal einen mittleren Stadtteil, zum Beispiel Oberbilk. Dort liegt die durchschnittliche Miete bei rund 9 € pro Quadratmeter. Ich bleibe bei der hohen Erhöhungsmöglichkeit von 20 % in vier Jahren. Das bedeutet für den Vermieter eine Mietpreiserhöhung von 37,5 Cent pro Quadratmeter und Jahr. Das ist ja wohl eine ganz schlimme Sache! Herr Minister, Sie haben erlaubt, die Bezugsmiete im Bereich sozialer Wohnungsbau um 1 € pro Quadratmeter zu erhöhen. Da muss ich doch fragen: Was ich letztendlich im Bereich sozia
ler Wohnungsbau bezogen auf Kommunen und Wohnungsbaugesellschaften mit 1 € erlaube, das will ich einem privaten Vermieter nicht erlauben? Das kann so nicht richtig sein.
(Jochen Ott [SPD]: Darum geht es nicht! Sie vergleichen Äpfel mit Birnen! Dass Sie sich nicht schämen! Das ist doch wohl ein Scherz!)
Herr Kollege, keep cool. Wenn Sie etwas zu sagen hätten – Konjunktiv –, dann könnten Sie ja gleich eine Kurzintervention anmelden. Nutzen Sie das doch mal.
Der nächste Punkt ist, dass der Antrag falsch, in jedem Falle handwerklich nicht gelungen ist. Zumindest ist er missverständlich. Denn Sie wollen ja eine landesweite Kappungsgrenze einbauen. Im dritten Absatz Ihres Antrags schreiben Sie nämlich:
„Die … Möglichkeit zur Herabsetzung der Kappungsgrenzen von Mieterhöhungen auf 15 Prozent in Gebieten, in denen eine angemessene Mietraumversorgung der Bevölkerung gefährdet ist, reicht nicht, um Mieterhöhungen landesweit wirksam zu begrenzen.“
Wir haben doch eben deutlich gemacht, dass es in den größten Teilen des Landes die Probleme nicht gibt, dass es aber Teilbereiche gibt, wo wir tatsächlich handeln müssen.
Meine Damen und Herren, zusammenfassend lassen Sie mich sagen: Erstens. Das ist Wahlkampf. Deswegen sind Sie gar nicht daran interessiert, über den Antrag im Ausschuss zu beraten.
Zweitens. Er ist nicht präzise. Kollege Ott, ich kann es ja verstehen. Wir beide sind ja Rheinländer. Für den Rheinländer ist ja präzise ungefähr genau. Aber das ist er ja noch nicht einmal. Der ist handwerklich schlecht.
Herr Minister, wenn solche Missverständnisse da sind, kommen die Jungs nicht mal bei Ihnen vorbei und sagen: „Guck doch einmal nach, ob das handwerklich in Ordnung ist“? Die Landesregierung hat doch eine Beratungsfunktion gegenüber dem Parlament. Da müssen Sie doch einmal Ihrer Pflicht nachkommen. Das verstehe ich nicht.
(Beifall von der FDP – Jochen Ott [SPD]: Der berät Sie gleich gerne, damit Sie verstehen, um was es geht!)
chen. Wir brauchen privates Kapital für öffentliche Aufgaben. Ich bedaure, dass das hier eine Wahlkampfveranstaltung ist. Schade.
(Beifall von der FDP – Jochen Ott [SPD]: Ich bedaure, dass Sie immer noch nichts begrif- fen haben! Unglaublich!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Menschen im Stream und auf der Tribüne! Der uns vorliegende Antrag der Fraktionen der SPD und der Grünen ist im Prinzip Formsache. In diesem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, das zu tun, wozu der Bundesgesetzgeber sie kürzlich ermächtigt hat. Und das ist auch richtig so. Das ist sozusagen Pflicht.
Die Senkung der Kappungsgrenze von 20 auf 15 % wird zwar nicht die brennenden Probleme auf den Wohnungsmärkten lösen – das sind doch vor allem die Probleme der Menschen in diesem Land –, aber sie ist auch kein Schritt in die falsche Richtung.
Die Senkung der Kappungsgrenze von 20 auf 15 % wird die Preisspirale, die wir derzeit beobachten können, nicht stoppen. Sie wird auch nicht verhindern, dass Mieterinnen und Mieter verdrängt werden. Dafür hätten auf Bundesebene schon wirksamere Maßnahmen beschlossen werden müssen, zum Beispiel die diskutierte Begrenzung bei den Neuvermietungen. Aber die Senkung der Kappungsgrenze kann zumindest in einigen Fällen die Dynamik auf den Wohnungsmärkten abschwächen. Insofern ist dem vorliegenden Antrag zuzustimmen. Und hätten Sie ihn heute nicht eingebracht, dann hätten wir es getan.
Ärgerlich ist nur, dass von der ausgestreckten Hand der Regierungsfraktionen wieder einmal nichts zu sehen war.
Es muss Ihnen ja wirklich unheimlich schwer fallen, den Telefonhörer in die Hand zu nehmen, um mal nach der Meinung anderer Fraktionen zu fragen. Auch dieser Antrag hätte schon in der Entstehung einen breiteren Konsens finden können.
Und da möchte ich noch auf einige Aspekte eingehen, die wir in einem heute vorliegenden Änderungsantrag aufgeführt haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, erinnern Sie sich noch an den Erlass der Kündigungssperrfristverordnung Anfang 2012? Das war zwar vor unserer Zeit hier im Landtag, aber es ist auch uns nicht entgangen, dass sich die rotgrüne Landesregierung mit dieser Verordnung nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat.
Warum erwähne ich das? Die Kündigungssperrfristverordnung ist aufgrund einer Ermächtigung der Landesregierung möglich, die im BGB verankert ist. Der Wortlaut der Ermächtigung im BGB bezüglich der Kündigungssperrfrist gleicht dem der Kappungsgrenze bis ins Detail. Das heißt, auch für die Kündigungssperrfrist war eine Gebietsbestim
Was daraus geworden ist, zählt jedoch nicht zu den Sternstunden der Landespolitik. Die Kolleginnen und Kollegen der SPD und der Grünen dürften das so ähnlich sehen. Das ist zumindest ihren damaligen Äußerungen so zu entnehmen. Herr Kollege Ott gab zum Beispiel vor einem Jahr zu Protokoll, man nehme die Kritik an der Gebietsbestimmung sehr ernst und werde sich kritisch mit der Verordnung auseinandersetzen.
(Zuruf von Jochen Ott [SPD] – Gut, dieses Mal haben wir die Chance. Die Lan- desregierung hat die Chance, von Beginn an eine wirklich qualitative geeignete Untersuchung auf den Weg zu bringen und damit auch die Qualität der Verordnung insgesamt zu garantieren. Dazu müsste die Landesregierung aber ihre Eitelkeiten ablegen, das Fachwissen der vielen Experten aus den Ver- bänden frühzeitig einbeziehen und auch den Frakti- onen frühzeitig Gelegenheit zur Mitwirkung geben. Bei der Kündigungssperrfristverordnung wurden weder die Betroffenen – also die Mieterinnen und Mieter – gefragt noch deren Verbände adäquat ein- bezogen. Das darf dieses Mal nicht so laufen. Des- halb bitte ich Sie darum: Schließen Sie sich unse- rem Antrag an, sorgen Sie mit dafür, dass es kein Kappungsgrenzenfiasko gibt. Sorgen Sie für Trans- parenz bei der Erstellung der Verordnung und für demokratische Mitbestimmung der Bevölkerung. – Vielen Dank. (Beifall von den PIRATEN)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich will den Reigen jetzt nicht schließen, wie er
heute Morgen – mit doch zu wahlkampflastigen Tönen – begonnen wurde. Das Thema ist, wie ich finde, ein ernstes. Deshalb sollten wir zumindest versuchen, es auch ohne übertriebene Polemik ernsthaft zu behandeln. Uns hört sowieso – außer uns selbst – niemand zu. Von daher brauchen wir jetzt hier keine Wahlkampfrunden und Scharmützel mit uns selbst zu betreiben. Die Abgeordneten sollten nicht Sparringspartner sein. Dafür sind die Diäten zu angemessen; dementsprechend sollten wir andere Tätigkeiten ausüben. Die Debattenredner sollten daher auch in fachlicher Hinsicht – und nicht, was Boxringqualitäten anbelangt – kompetent sein
Von daher meinerseits nur ein paar Anmerkungen: Ich glaube, dass die Absenkung der Kappungsgrenzen besser als nichts ist, aber nicht gut genug. Nordrhein-Westfalen wollte mehr. Wir sind leider im Bundesrat gescheitert, eine stärkere Absenkung der Kappungsgrenzen durchzusetzen. Möglicherweise bekommen wir auf dem Wege zur Umsetzung eine andere Bundesregierung, die das Umsetzungsverfahren dann überflüssig macht.
Der Antrag ist richtig. Das haben die beiden Regierungsfraktionen und die Fraktion der Piraten erklärt, weil es natürlich auch ein politisches Signal ist, deutlich zu machen, dass die Mieterinnen und Mieter möglichst vor Ausbeutung zu schützen sind. Der Sozialstaat und die soziale Stadt müssen auch an der Mietrechnung ablesbar bleiben; das ist längst nicht der Fall. Wenn viele Menschen mehr als 40 % ihres Einkommens für Miete aufwenden müssen, ist das ein Indiz für Ausbeutung und nicht für Sozialstaatlichkeit.
Die Grundlagen für die Gebietskulissen müssen gutachterlich abgestimmt und gerichtsfest sein. Deshalb werden wir im Vergabeverfahren sieben Institute zur Abgabe eines Gutachtens auffordern, und wir werden in diesem Verfahren aus den Defiziten der anderen Verordnungswege lernen. Wir werden die Verbände – auch die kommunalen Verbände und die Mieterverbände – frühzeitig einbeziehen. Ich garantiere Ihnen nicht, dass wir eine förmliche Landtagsbeteiligung durchführen werden. Das würde nämlich eher verhindern, dass wir mit dem Verfahren 2013 fertig werden und Anfang 2014 die Umsetzung hinbekommen. Ich werde aber selbstverständlich vor dem Inkraftsetzen den Fachausschuss einbeziehen, mir dort Rat holen und informieren. Ich glaube dann bekommen wir gemeinsam das Bestmögliche in der Hoffnung hin, dass diese Verordnung schnellstmöglich überwunden wird, weil eine neue Bundesregierung ein besseres Mietrecht in Kraft setzen wird. Unsere Unterstützung hätte sie dabei.
Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Das bleibt auch so. Damit schließe ich die Beratung zu Tagesordnungspunkt 17.
Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Die führen wir jetzt durch, und zwar erstens über den Änderungsantrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/2715. Wer dem zustimmen möchte, bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Piraten. Wer stimmt dagegen? – Das sind SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP.
Entschuldigung! Es gab eine Enthaltung bei den Piraten. Damit ist der Änderungsantrag mit dem jetzt korrekt festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.
Ich komme zweitens zur Abstimmung über den Inhalt des Antrages Drucksache 16/2617 der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Piraten. Wer stimmt dagegen? – Die FDP und die anwesenden Mitglieder der CDU. – Wer möchte sich enthalten? – Eine Enthaltung. Damit ist der Antrag mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen.
Ich berufe das Plenum wieder ein für morgen, Freitag, den 26. April 2013, 10 Uhr, und wünsche einen angenehmen Abend.