Protokoll der Sitzung vom 25.04.2013

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Wolf. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Jäger.

Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr

verehrten Damen und Herren! Ich denke, zu diesem Thema ist durch meine Vorredner fast alles gesagt. Es geht bei diesen Smart Borders um die Frage, wie die EU- und Schengen-Außengrenzen der Europäischen Union kontrolliert werden sollen, wie die sogenannten Overstayer, also diejenigen, die sich aufenthaltsrechtlich zu lange in Europa aufhalten, und wie Nichteinreiseberechtigte identifiziert werden können.

In den weiteren Beratungen und Entscheidungen sollten wir sehr kritisch auf die Kosten-NutzenAnalyse schauen und auf die Frage von Bürgerrechten und Datenschutz achten. Diese kritische Herangehensweise ist im Verfahren durch eine ganze Reihe von Bundesländern bereits implantiert. Unter diesen Vorzeichen werden wir mit diesem Thema auch in der Zukunft umgehen. – Herzlichen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegen nicht vor, sodass ich die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt schließe.

Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der Piraten hat direkte Abstimmung beantragt, die wir jetzt auch durchführen, und zwar über den Inhalt des Antrages Drucksache 16/2584. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Piratenfraktion und ein Kollege von der SPD. Wer stimmt dagegen? Das sind die anwesenden Kolleginnen und Kollegen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer enthält sich? – Das sind die anwesenden Kolleginnen und Kollegen von der FDP. Damit ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Antrag der Piratenfraktion abgelehnt.

Ich rufe nun auf:

10 Der Kinderwunsch darf nicht am Geld schei

tern – Paare mit unerfülltem Kinderwunsch auch in NRW unterstützen!

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 16/2624

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellenden Fraktionen Frau Kollegin Milz das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie schätzt, dass der Kinderwunsch bei 1,5 Millionen Paaren in Deutschland unerfüllt bleibt. Das ist für die Paare ein Drama und auch für uns als Gesellschaft sehr schade.

Wenn sich diese Paare dann dem Thema künstliche Befruchtung nähern, stoßen viele von Ihnen schnell an ihre finanziellen Grenzen. Denn seit der rotgrünen Gesundheitsreform aus dem Jahre 2004 werden die Kosten für eine Kinderwunschbehandlung nur noch zur Hälfte für die ersten drei Versuche von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Die andere Hälfte zahlen die Paare selber. Bei drei Behandlungen betragen diese Kosten dann schon leicht mal 6.000 €. Kommt ein vierter Versuch hinzu, muss dieser komplett selber getragen werden, sodass man als Paar für vier Versuche 10.000 € finanzielle Belastung selber schultern muss.

Die Folgen sind klar: Zu den vielfach tabuisierten Sorgen um das Thema Unfruchtbarkeit kommt die bange Frage: Können wir uns das leisten? So bleibt es oft bei jahrelangen Versuchen, die Schwangerschaft auf natürlichem Wege zu erreichen, bis nachher doch Maßnahmen der assistierten Reproduktion ergriffen werden.

Statistiken zeigen, dass seit der Reform 2004 und der damaligen Senkung der Kostenübernahme durch die Kassen die Zahl der Geburten nach einer Kinderwunschbehandlung von etwa 17.000 auf 8.000 im Jahr zurückgegangen ist. Experten schätzen, dass deshalb für 10.000 Paare der Kinderwunsch nicht realisierbar ist.

Die CDU will diese Situation nicht hinnehmen und begrüßt daher das Förderprogramm der Bundesregierung für Paare mit Kinderwunsch.

(Beifall von der CDU)

Das gibt es seit April 2012. Die Förderrichtlinie sieht vor, dass Bund und Länder gemeinsam 50 % der Kosten übernehmen, die die Paare heute für die ersten drei Versuche selber übernehmen müssen. Das sind also 25 % der Gesamtkosten. Beim vierten Versuch würden Bund und Länder dann die Hälfte übernehmen.

Die Teilnahme am Bundesprogramm jedoch ist an die Beteiligung der Länder gekoppelt. Während Sachsen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und

Mecklenburg-Vorpommern schon mitmachen, hat Nordrhein-Westfalen bislang keine Entscheidung getroffen, das Bundesprogramm zu unterstützen. Damit bleibt den betroffenen Paaren in NordrheinWestfalen der Zugang zum Bundesprogramm versperrt.

Ein Blick nach Sachsen, wo es seit 2009, sogar schon vor dem Bundesprogramm, eine landesseitige Unterstützung gibt, zeigt, wie erfolgversprechend ein solches Instrument sein kann. Nach Angaben des sächsischen Familienministeriums sind die Behandlungszahlen seit der Förderung um 30 % gestiegen. 2010 wurden dafür knapp 600.000 € in zusätzliche Behandlungen investiert, was dazu geführt hat, dass der familiäre Herzenswunsch von 162 Paaren in Erfüllung gehen konnte.

(Beifall von der CDU)

Frau Ministerin Schäfer, wir würden Sie bitten, auch Paaren in Nordrhein-Westfalen den Weg zum Bundesprogramm freizumachen und dementsprechend eine Landesbeteiligung am Förderprogramm auf den Weg zu bringen.

(Beifall von Walter Kern [CDU])

Bitte helfen Sie denen, die Kinder bekommen wollen, und denken Sie bitte nicht nur darüber nach, wie Sie die kostenlose Pille für Hartz-IV

Empfängerinnen finanzieren können. – Danke.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Milz. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Hafke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein unerfüllter Kinderwunsch ist eine schlimme Situation für die betroffenen Paare. In Deutschland gibt es Schätzungen, dass davon 1,5 Millionen Paare betroffen sind. Für diese ist es ein Herzenswunsch, ein Kind zu bekommen. Ich glaube, da sollte Politik all das, was möglich ist, tatsächlich auch realisieren.

Früher war man dem Schicksal in der Regel ausgeliefert. Heute gibt es medizinische Möglichkeiten, diesen Paaren zu helfen. Daher scheitert es nicht am Zugang zur Hilfe, sondern meistens an den finanziellen Belastungen. Über die muss man politisch reden. Ich bin der Meinung: Kinderwunsch darf nicht am Geld scheitern.

(Beifall von der FDP und der CDU – Zuruf von Karl Schultheis [SPD])

Meine Damen und Herren, seit 2004 wird eine Kinderwunschbehandlung nicht mehr von der gesetzlichen Krankenkasse in vollem Umfang bezahlt. Die damalige Reform von Rot-Grün hat dazu geführt, dass nur noch 50 % von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, und die anderen 50 % die Eltern alleine tragen müssen. Im Prinzip kann man darüber diskutieren, ob es richtig ist, das an die Gesetzliche Krankenkasse anzudocken. Wenn man das macht, wäre es richtig gewesen, eine Kompensation über Steuermittel zu organisieren. Das hat man vernachlässigt.

Die Konsequenz aus der damaligen Reform ist die Tatsache, dass die Zahl der Kinderwunschbehandlungen stark gesunken ist. 17.000 Geburten waren es vor 2004, jetzt aktuell sind es nur noch 8.000. Ich glaube, das kann nicht das Ziel einer solchen Politik sein.

Der Bund hat deswegen völlig zu Recht ein Bundesprogramm aufgelegt, mit dem der Eigenanteil der Eltern abgesenkt werden soll, sodass sich nicht nur Reiche eine solche Behandlung leisten können. Der

Bund hat wiederum die Länder aufgefordert, sich daran zu beteiligen. Die Länder sollen sich mit einem gleichen Anteil wie der Bund entsprechend beteiligen, sodass auf die Eltern ein Eigenanteil von einem Viertel der gesamten Kosten entfällt. Ich meine, das ist ein fairer Anteil, das ist ein guter Weg.

Heute geht es darum, zu diskutieren, wie das Land Nordrhein-Westfalen sich entsprechend einbringen kann. Bislang hat das Land Nordrhein-Westfalen das noch nicht gemacht. Ich würde mir wünschen, dass sich insbesondere die regierungstragenden Fraktionen heute im Rahmen dieser Debatte einen Ruck geben und sagen: Uns ist das Thema so wichtig, dass wir all denjenigen, die einen Kinderwunsch haben, den entsprechenden Schritt auch ermöglichen und hier den Weg freimachen wollen, damit diese Eltern diesen Weg auch gehen können.

Ich würde mir wünschen, dass wir im Ausschuss positiv darüber diskutieren, einen gemeinsamen Weg finden und heute schon den Eltern ein gutes Signal geben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Hafke. – Für die SPD-Fraktion spricht Frau Kollegin Kopp-Herr.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle an den Anfang meiner Rede das, was gerade Kollege Hafke auch schon gesagt hat, dass unerfüllter Kinderwunsch für die betroffenen Paare oftmals eine der schwersten Krisen in ihrem Leben ist und dann auch der Wunsch, ein Kind über medizinische Maßnahmen zu bekommen, verständlich ist.

Bezüglich der Zahlen, die Sie, Herr Hafke, und Sie, Frau Milz, gerade vorgetragen haben, möchte ich Sie bitten, einfach noch einmal genauer hinzugucken. Denn die Zahlen haben sich nach 2003 nach dem Einbruch in den Jahren 2004 und 2005 ab dem Jahr 2007 stetig nach oben entwickelt, sodass sie im Jahre 2010 – ausweislich des letzten vorliegenden Berichts des Registers – fast wieder den Stand von 2003 erreicht hatten.

Vielleicht sollte man da auch die Zahl der Praxen zugrunde legen, die eine künstliche Befruchtung nach In-Vitro-Fertilisation oder intracytoplasmatischer Spermieninjektion vornehmen und fördern. Ihre Zahl ist in den letzten Jahren von 100 auf mittlerweile 128 angestiegen. Ich denke, kein Arzt würde sich mit der Absicht, künstliche Befruchtung zu praktizieren, niederlassen, wenn er nicht auch wirtschaftlich davon leben könnte.

Im Übrigen merke ich an, dass die Gewinne der Pharmakonzerne sehr hoch sind und dass die Ärzte

in diesem Segment wirklich zu den gutverdienenden gehören.

Ich gehe zurück an den Anfang meiner Rede. Seitens der CDU-Fraktion haben sie die Maßnahmen der assistierten Reproduktion seit 2010 immer wieder thematisiert. Ich habe mich schon gefragt, warum das in den Jahren von 2005 bis 2010 unter Herrn Dr. Rüttgers kein Diskussionspunkt war. Ich kann mir darüber nur Gedanken machen und müsste spekulieren. Deswegen unterlasse ich das. Sie haben in der Märzsitzung einen Bericht angefordert. Dieser Bericht – so interpretiere ich das – ist die Vorbereitung für den heutigen Antrag gewesen.

Diesen Antrag werden wir überweisen, federführend an den Ausschuss Familie, Kinder und Jugend, mitberatend an den AGS. Wir finden, dass er originär in den AGS gehört, weil die Kostenregelungen – das haben Herr Hafke und Sie, Frau Milz, herausgestellt – über die gesetzlichen Krankenkassen in § 27a SGB V getroffen sind.

Dennoch finde ich, dass wir – oder Sie als CDU und FDP – mit der plenaren Beratung dieses Tagesordnungspunktes eine echte Chance vertan haben, das Thema in den Ausschüssen zu belassen und damit das gesamte Spektrum der künstlichen Befruchtung mit allen Facetten, Bedingungen und Auswirkungen ergebnisoffen zu halten, nach einer Expertenanhörung – ich nehme an, die werden Sie beantragen – zu diskutieren und vielleicht sogar einen parteiübergreifenden Konsens zu erreichen.

(Angela Freimuth [FDP]: Finden Sie, dass das Thema nicht ins Plenum gehört?)

Doch, Frau Freimuth, das Thema gehört schon ins Plenum; aber es wäre sicherlich im Interesse der Betroffenen gewesen, es zunächst im Ausschuss zu behalten und erst anschließend ins Plenum zu bringen. Jetzt befinden wir uns in einem parteipolitischen Hin und Her.

(Ralf Witzel [FDP]: Sie entscheiden, ob Sie das Thema dazu machen!)