Andrea Milz
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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man Herrn Zimkeit zuhört, meint man ja, NRW wäre ein Märchenland für Kitas.
Dann frage ich mich: Warum haben wir in den letzten fünf Jahren so lange, so oft und so viel über dieses Thema reden müssen? Es ist ja nicht das erste Mal, dass wir über Finanzierung der Kindergärten hier sprechen. Ich erinnere an den Antrag – mit Parallelen zu dem der Piraten –, den wir hatten: Kitakollaps, mit der FDP zusammen; da waren ein paar Sachen ähnlich und zeigten in die gleiche Richtung.
Bei dem Expertengespräch im Februar, was Herr Kollege Tenhumberg schon erwähnt hat, hat man uns ja zwei Dinge mit auf den Weg gegeben, die über Ihren Antrag hinausgehen. Das ist zum einen die Aussage, dass wir in der Tat eine neue Finanzierungsstruktur in der Kindertagesbetreuung brauchen, aber nicht unbedingt ein komplett neues Gesetz. Zum Zweiten haben die kommunalen Spitzenverbände, die LAG Freie Wohlfahrtsverbände und auch die Kirchen deutlich gemacht, dass es zurzeit ihrer Meinung nach keinen finanziellen Spielraum gibt für eine landesseitig finanzierte Elternbeitragsfreiheit. Auch das sind Märchenschlösser, die hier aufgebaut werden.
Die prekäre Situation in den Kita-Finanzierungen ist uns spätestens durch die Aufstellungen und durch die Bilanzanalysen der einzelnen Träger bekannt geworden. Wenn hier die kommunale Gemeinschaft nicht durch freiwillige Leistungen ständig unter die Arme greifen würde, dann hätte manche Kita heute schon viel ernstere Probleme. An dieser Stelle danke ich persönlich ganz herzlich unseren kommunalen Familien für dieses Einstehen und Bereitstehen für unsere Kitas.
Wir sind also in einer dramatischen Situation, bei der es nicht fünf Minuten vor zwölf ist, sondern der Gong schon ohrenbetäubend geschlagen hat. Dass die Regierungsfraktionen davon noch nicht wach geworden sind, zeugt entweder von einem enormen Gehörschaden oder – viel schlimmer – von einer Kalt
blütigkeit gegenüber den Bedürfnissen unserer Eltern, unserer Kinder und unserer Einrichtungen und dem Personal,
die dann hoffentlich in 39 Tagen vom Wähler qualifiziert abgestraft wird. – Danke.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Präsident! Nicht zum ersten Mal beschäftigt sich der Landtag und auch wir im Fachausschuss mit dem Thema „Mädchenbeschneidung“. Umso erschreckender ist es, dass trotz unserer Bemühungen, die wir in den vergangenen Jahren oft gemeinsam durch Anstrengungen untermauert haben, die Zahlen, die wir kennen oder nur vermuten können, immer noch hoch sind. Schlimmer noch ist, dass wir durch die zunehmende Migration davon ausgehen müssen, dass die Zahl der Opfer hier in Deutschland und auch in Nordrhein-Westfalen eher noch zunehmen wird.
Die genitale Beschneidung – das haben alle Vorredner übereinstimmend gesagt – ist ein schwerer körperlicher Eingriff und eine gravierende Menschenrechtsverletzung. Über diese Frage kann man angesichts des Leids der betroffenen Frauen gar nicht streiten. Daher begrüßen wir als CDU-Fraktion auch den vorliegenden Antrag.
Es ist gut, die Öffentlichkeitsarbeit zu stärken, das Thema aus dem Verborgenen herauszuholen und die Menschen zu sensibilisieren. Denn alles, was dem Schutz der Betroffenen bzw. der Gefährdeten dient, ist gut und richtig.
Wir, die wir hier geboren und aufgewachsen sind, stellen uns immer wieder die Frage: Welches kulturelle Verständnis steckt eigentlich hinter dieser Praxis? Wie kann es sein, dass Mütter, die selbst ihr Leben lang unter den Folgen leiden, ihre Töchter – und das schon seit Jahrhunderten – dem gleichen Ritual aussetzen?
Ich kenne die Antwort nicht und hoffe daher inständig, dass es uns gemeinsam gelingen wird, durch geeignete Bundesgesetze hier im Land NRW sowie durch Hilfen in den Heimatländern den Frauen und Mädchen zu helfen, damit künftige Generationen von diesem Schicksal bewahrt bleiben. Mögen unsere Beratungen dazu beitragen. – Danke.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie kann ich helfen? Das ist eine Frage, die seit Monaten Menschen stellen, die sich in der Flüchtlingsfrage engagieren wollen. Sie wollen sich um Aufnahme, Betreuung und Unterbringung kümmern. Ohne sie hätten wir auch die Herausforderungen niemals bewältigen können, die sich uns in den letzten Monaten gestellt haben.
Eine konkrete Frage, die ebenfalls von vielen gestellt wird, möchte ich aber hier heute herausgreifen: Darf eine Flüchtlingsfamilie privat bei mir wohnen? Mit einem einfachen Ja oder Nein kann diese Frage sicher nicht zufriedenstellend beantwortet werden.
Nach einem Ja stellen sich in der Praxis viele weitere konkrete Fragen, zum Beispiel: Welche Versicherung brauche ich? Wer übernimmt die Kosten? Gibt es eine Rahmenvereinbarung mit Versicherungen? Welche räumlichen Bedingungen muss ich erfüllen? Oder: Was muss die betreffende Kommune veranlassen? Was aber wiederum muss auch ein Flüchtling beachten, der in einen privaten Haushalt einzieht? Braucht er zum Beispiel eine Haftpflichtversicherung?
Das sind alles ganz normale Fragen, die leider auf der zentralen Homepage der Landesregierung ich
helfe.nrw nicht beantwortet werden. Das Informationsangebot, das es gibt, ist halt etwas umständlich und wenig nutzerfreundlich.
Wer privat privaten Wohnraum zur Verfügung stellen will, der muss sich zunächst eine Initiative heraussuchen und braucht mehrere Schritte, bis er am Ziel ist. Das ist manchmal ein Problem, und auf diesem Weg verlieren wir halt Hilfswillige.
Das Rad braucht gar nicht neu erfunden zu werden; es gibt bereits Angebote im Netz, wo sehr gute Lösungen dargestellt werden. Zum Beispiel kann man auf der Seite fluechtlinge-willkommen.de direkt selber Angebote einstellen und Menschen finden, die zu dem eigenen Angebot passen. Wesentliche Fragen wie die eben von mir gestellten werden hier auch direkt beantwortet.
Wir bitten die Landesregierung daher, ihr Angebot so zu überarbeiten, dass man zum Beispiel Wohnraum oder auch Mitwohnraum selber einstellen kann, und dafür zu sorgen, dass dadurch auch die Attraktivität für kleinere Kommunen gesteigert wird und dass das Ganze zudem dann etwas nutzerfreundlicher gestaltet wird. Wir können da mit bestehenden Plattformen sicherlich auch zusammenarbeiten und für die Umsetzung große soziale Träger gewinnen, die nachher dann die Betreuung der Beteiligten sicherstellen.
Das Leverkusener Modell, welches seine Grenzen zurzeit lediglich in der Zahl der Flüchtlinge findet, kann hier Beispiel sein. Denn dort nimmt die Stadt mittels eines Onlineformulars Angebote von Privatpersonen für Wohnraum an und vermittelt dann Flüchtlinge. Die anschließende Betreuung erfolgt durch die Caritas.
Jetzt kann man natürlich fragen: Warum sollte sich das Land überhaupt in privates Engagement einmischen? Oder man kann auch Bedenken formulieren – ich kenne die –: Was ist, wenn das mit der Gastfreundschaft schiefgeht? Was passiert hinter verschlossenen Wohnungstüren? Und: Muss nicht trotzdem der soziale Wohnungsbau auch verstärkt werden? Und: Müssen nicht trotzdem die Kommunen auch weiter Unterkünfte bereitstellen? Ja, all das vergessen wir nicht.
Diesen Bedenken gegenüber stehen jedoch auch klare Vorteile: dezentrale Unterbringung, bessere Akzeptanz in der Bevölkerung durch enge Einbindung in soziale Strukturen vor Ort, Sicherung des sozialen Friedens, Entlastung der staatlichen Unterkünfte. Man lernt im kleinen Kreis schneller die deutsche Sprache, erhält Einblicke in die deutsche Kultur und die Lebensweise. Man kann zudem seine Privatsphäre dort auch besser wahren als in großen Hallen. Und: Nicht genutzter Wohnraum wird aktiviert. Zudem finden alleinstehende Menschen vielleicht auch wieder Gesellschaft, und beide Seiten profitieren.
Ich glaube, dass all diese und sicher viele weitere Menschen für uns Motivation sein müssen, uns im Fachausschuss mit diesem Thema zu beschäftigen und dann da zu helfen, wo wir helfen können. – Danke.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Monaten leisten ehrenamtlich engagierte Menschen ebenso wie hauptamtliche Beschäftigte aus Kirchen, Hilfsorganisationen, privaten Unternehmen und den Verwaltungen auf allen staatlichen Ebenen wirklich Außerordentliches, um der großen Zahl von Flüchtlingen, die nach Nordrhein-Westfalen kommen, die Ankunft in Deutschland zu gestalten. Darauf können wir stolz sein, und es gilt, diese Willkommenskultur auch für die kommenden Jahre zu bewahren.
Damit das gelingt, bedarf es einer vorausschauenden Integrationspolitik auch des Landes NordrheinWestfalen. Um Flüchtlinge in Kindergärten, Schulen oder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, braucht es die Unterstützung des Landes, die mir an dieser Stelle noch viel zu wenig sichtbar wird. Ja, Sie haben in der Ergänzung zum Haushalt notwendige Veränderungen im Integrationshaushalt vorgenommen. Aber wo bleibt das Gesamtkonzept?
Wir als CDU haben im September einen umfangreichen Antrag vorgelegt, der in einer Expertenanhörung bereits im November diskutiert wurde. Darin haben wir ausführlich zum Beispiel über Spracherwerb, frühkindliche und schulische Bildung, Integration in Studium und Beruf, aber auch durch politische Bildung und Wertevermittlung oder durch das Ehrenamt diskutiert.
Ein konkretes Beispiel nenne ich Ihnen jetzt, warum wir den Haushalt ablehnen. Die Bundesregierung hat auf eine Anfrage im Parlament zur Schaffung
von Kindergartenplätzen für Flüchtlinge geantwortet, dass bei 800.000 Asylbewerbern – und das ist eine konservative Schätzung, wie wir heute wissen – in diesem Jahr rund 70.000 Kindergartenplätze und 9.000 Erzieherinnen benötigt würden. Ich denke, diese Zahl ist auch der Landesregierung bekannt. Wie kommt es dann, dass sich in der Ergänzungsvorlage zum Haushalt unter dem Stichwort „Verbesserung der Kinderbetreuung“ lediglich die Bundesmittel von 74 Millionen € finden lassen, und zwar ohne konkrete Zweckbindung nach dem Motto „Schauen wir mal, was wir im Laufe des Jahres damit machen“?
Es helfen auch nicht die Mittel in Höhe von 21,5 Millionen € im Haushalt des Fachministeriums, die nun naturgemäß mit mehr betreuten Kindern und damit mehr Kindpauschalen bzw. mit Mehrbedarfen bei der Elternbeitragsfreiheit begründet werden. Sie machen hier den zweiten Schritt vor dem ersten. Denn bevor eine Kindpauschale oder Elternbeitragsfreiheit überhaupt abgerufen werden können, brauchen die Kinder einen freien Kitaplatz.
Die CDU-Fraktion hatte in ihrem Änderungsantrag einen eigenen klar definierten Titel von 50 Millionen € gefordert, mit dem Investitionen und nicht Betriebskosten in U3- oder Ü3-Plätzen hätten finanziert werden sollen. Diesen haben die Regierungsfraktionen abgelehnt.
Wenn man wie ich aus einem Kreis kommt, in dem die Situation schon heute so ist, dass zig Plätze für unter Dreijährige und zum Teil auch für über Dreijährige fehlen,
also noch bevor die Flüchtlinge überhaupt nach Nordrhein-Westfalen gekommen sind, dann können Sie sich vorstellen, wie ich es finde, wenn nicht einmal jetzt damit angefangen wird, auch Geld in Investitionen zu stecken.
Da helfen Kindpauschalen und Betriebskosten erst einmal nicht weiter.
Wir brauchen neue Bauten, wir brauchen neue Gruppen, wir brauchen neue Räume. Wenn Sie schon sagen, dass es jetzt im Sinne der Flüchtlinge losgeht, dann vergessen Sie bitte diesen Bereich nicht!
Dass das heute überhaupt noch funktioniert, ist nur unseren Einrichtungen und dem engagierten Personal zu verdanken. Wir können unter solchen Be
dingungen dem Haushalt wirklich nicht zustimmen. Vorausschauende Integrationspolitik sieht für uns anders aus. Bitte fangen Sie damit an!
Ja.
Das ist mir sehr wohl bekannt. Deswegen habe ich auch gesagt, dass ich im Ergänzungshaushalt nachgeschaut habe, welcher Zweckbindung die Mittel für die frühkindliche Bildung dort unterliegen; denn auch darüber reden wir. Dort steht eben nichts über Investitionen.
Außerdem haben Sie unseren Antrag heute Morgen im Fachausschuss letztmalig abgelehnt. Das ist Fakt. Insofern bin ich nachher auf die anderen Einzelberatungen gespannt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich selber war schon immer ein Fan von Demokratie in Kindergärten. Wir haben damals die entsprechenden Anträge ins Leben gerufen und die Pilotprojekte kreiert. Deswegen war ich natürlich sehr neugierig, was die Piraten in ihrem Antrag geschrieben haben. Als ich diesen zu Ende gelesen habe, war leider doch die Enttäuschung überwiegend.
Wir haben in der Expertenanhörung gehört, dass auch die Experten mit dem, was Sie sich dazu überlegt haben, eher nicht einverstanden waren. Insofern war unsere Ablehnung im Ausschuss, denke ich, begründet. Wenn die Experten „Nein“ sagen, wenn Eltern, Kinder, Erzieherinnen und auch die Träger nicht mitgenommen werden, dann müssen wir auch „Nein“ sagen. Denn gegen den Willen all derer kann man so etwas nicht machen.
Daher an dieser Stelle „Ja“ zu Demokratie in Kindergärten – aber bitte nicht so.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich 1989 in die Kommunalpolitik eingestiegen bin, hat man mir auf den Weg gegeben, ich müsste auf jeden Fall etwas gegen Bürokratie tun, auch wenn daran schon viele gescheitert wären. Als ich 1999 als sachkundige Bürgerin zur Kreistagsfraktion gestoßen bin, hat man mir wieder gesagt, ich müsste aber nun wirklich helfen, Bürokratie abzubauen, obwohl das gar nicht so leicht sei. Und 2000 im Landtag gab man mir auf, nach vorne zu sehen: Bitte sage denen da oben doch mal, wie schlimm die Bürokratie in Deutschland geworden ist! Das muss unbedingt geändert werden.
Heute, 15 Jahre später, stehe ich hier und denke: Im Prinzip haben wir in all diesen Jahren immer mehr Bürokratie bekommen, weil wir uns immer mehr absichern wollen. Wir sind an immer mehr Daten interessiert, und jede Dokumentation für sich genommen ist ja auch nützlich.
Auch bei den Kindergärten hat es sowohl neue inhaltliche Aufgaben gegeben als auch sehr viel mehr neue Bürokratie. Um den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden, übernehmen die Erzieherinnen und Erzieher nicht nur hochwertige Bildungsaufgaben, sondern sie bewerten und dokumentieren auch den Bildungserfolg und die individuelle Entwicklung der Kinder.
Es ist unverkennbar, dass sie im Vergleich zu dem Kindergartenalltag der vergangenen Jahre ein sehr komplexes Feld zu bewältigen haben: Kinder mit Zuwanderungsgeschichte, Inklusionsarbeit, Betreu
ung der unter Dreijährigen, Bildungspläne, Kooperation mit Grundschulen, Sprachförderung, soziales Verhalten und eine sehr intensive Elternarbeit sind nur einige der Themen, die den Alltag bestimmen und beeinflussen.
Ich treffe mich schon seit Jahren zweimal im Jahr mit meinen Erzieherinnen vor Ort aus den Einrichtungen und frage: „Was gibt es denn Neues?“ und berichte meinerseits, was es Neues aus NRW gibt. Beim letzten Treffen haben wir noch mal mit Erschrecken festgestellt, wie viel tatsächlich aufgeschrieben werden muss.
Ich möchte heute nur zwei Beispiele nennen, weil wir sicherlich im Fachausschuss noch eine Anhörung zu dem Thema durchführen werden.
Als Erstes nenne ich das Thema „Medikamentenausgabe“. Aufgrund von längeren Betreuungszeiten und der Aufnahme schon kleiner Kinder ist der Umgang mit Medikamenten in den Einrichtungen gestiegen. Aus der Orientierungshilfe für die Medikamentengabe in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege von LWL und LVR geht hervor, mit welchem Zusatzaufwand das Personal in solchen Fällen konfrontiert ist.
Demnach sollen Medikamente grundsätzlich nur auf die entsprechende Verordnung eines Arztes verabreicht werden. Das Personal muss sich vergewissern, dass diese vorliegt. Es soll eine verantwortliche Kraft für die Medikation benannt werden. Dazu muss noch für Vertretung gesorgt werden.
Man soll eine Dokumentation für die Verabreichung von Medikamenten für die betroffenen Kinder mit Angabe von Datum, Zeit und Unterschrift erstellen. Die Dokumentation soll auch noch jederzeit von den Eltern eingesehen werden können. Man muss dazu die wichtigsten Daten des Kindes auflisten: etwa Maßnahmen im Notfall, Telefonnummern sammeln. Wen kann ich anrufen, wenn etwas schiefgegangen ist? Und, und, und.
Das zweite Beispiel sind die Entwicklungsgespräche pro Kind pro Jahr. Wenn man von 20 Kindern in einer Gruppe ausgeht und zwei Fachkräfte sich die Aufgabe teilen, würde das bedeuten: 20 Gespräche pro Person. Für die Vorbereitung, Durchführung und Protokollierung eines Gesprächs kommt man ungefähr auf 2,5 Stunden. Für eine qualifizierte Aussage müsste man sich auch noch unter den Kollegen austauschen. Wenn man dafür noch eine halbe Stunde einrechnet, kommt man für 20 Kinder insgesamt auf 60 Stunden Entwicklungsgespräche im Jahr. Dafür würde eine Vollzeitkraft 1,5 Wochen und eine Teilzeitkraft drei Wochen im Jahr brauchen.
So kann man, wenn man das Protokoll erstellt, nachher feststellen: Es ist nicht nur viel Zeit erforderlich, sondern auch sehr viel Papier, das ausge
füllt werden muss; denn eine Dokumentation liegt schnell bei 100 Seiten.
Nicht dass wir uns falsch verstehen: Diese Gespräche sind richtig. Wir alle haben sie auch gewollt. Aber wo bleibt noch Zeit für die Arbeit mit den Kindern in der Gruppe? Sie haben ja noch viel mehr Dokumentationspflichten.
Diese Beispiele sollen Ihnen nur kurz diesen administrativen Aufwand zeigen, der heute von Erzieherinnen und Erziehern geleistet werden muss. Wenn wir nach Lösungen suchen, wie wir für Abhilfe sorgen können, würde ich Ihnen heute schon gern ein Pilotprojekt im Sinne einer verwaltungsminimierenden Kindertagesbetreuung ans Herz legen. Das tue ich auch im Namen meiner Erzieherinnen aus dem letzten Gespräch, die wieder sehr gern mehr Zeit für die Kinder haben würden. – Danke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Hack hat den Knackpunkt schon angesprochen. Es geht um die Anerkennung der im Ausland erworbenen Hochschulqualifikationen. Wir sehen sehr wohl eine Möglichkeit, die hier bestanden hätte, auch in diesem Gesetz für die Absolventen etwas zu tun.
Uns ist nicht nur in persönlichen Gesprächen – wie ich weiß, sind diese Gespräche in allen Fraktionen geführt worden –, sondern auch in der Anhörung dargelegt worden, dass gerade Absolventen der ausländischen Hochschulen zunehmend von
Schwierigkeiten berichten, wenn sie bei uns wegen der Anerkennung ihrer Abschlüsse vorstellig werden. Das heißt, ihnen fehlt irgendwo der Berufszugang hier in Nordrhein-Westfalen.
So werden zum Beispiel Absolventen der Sozialpädagogik von niederländischen Hochschulen durch die Bezirksregierungen Düsseldorf und Münster besondere Auflagen zur staatlichen Anerkennung ihres Bachelordiploms gemacht, die nicht im Sinne der bestehenden bilateralen Vereinbarungen aus dem Jahre 1983 zwischen den Niederlanden und Deutschland im Hochschul- und Bildungswesen sind. Dort wird zum Beispiel eindeutig beschrieben, dass einschlägige Studien auf Antrag angerechnet und die Prüfungen einschließlich der Zwischenprüfungen anerkannt werden.
Die derzeitige Praxis jedoch ist eine andere. Obwohl Studenten in einem akkreditierten Studiengang in den Niederlanden auch Rechtskenntnisse im deutschen Recht erworben haben, sollen sie nachträglich dem gesamten Rechtsmodul der FH Köln folgen und dürfen erst dann erwarten, ohne Prüfung dieser Rechtskenntnisse, die staatliche Anerkennung in NRW zu erhalten.
Diese staatliche gegenseitige Anerkennung ist nach 1983 auch noch einmal 1993 mit Veröffentlichung von 1996 in einer gemeinsamen Erklärung vom damaligen Minister für Wissenschaft und Forschung NRW bzw. Unterricht und Wissenschaft der Niederlande bekräftigt worden. Dennoch erfahren die Absolventen der niederländischen Hochschulen im Bereich soziale Arbeit keine eindeutige Handhabung ihrer Anträge im Verfahren zur Anerkennung. Sie
haben vielmehr sogar, wie sie uns auch geschildert haben, den Eindruck, dass sie sich einem gewissen Maß an Willkür ausgesetzt sehen.
Dies alles kann mit Blick auf die europäische Perspektive nicht sein. So bleibt mir nur die Hoffnung, dass die konstruktiven Gespräche der niederländischen Hochschulen mit dem NRW-Ministerium und den Bezirksregierungen doch noch zu zufriedenstellenden Lösungen führen. Denn dem Fachkräftemangel in Deutschland kann abgeholfen werden. Man muss nur bereit sein, im Ausland erworbene Kompetenzen und Qualifikationen zu akzeptieren und anzuerkennen.
Weil dies nicht passiert, werden wir heute den Gesetzentwurf und den Änderungsantrag der Regierungsfraktionen ablehnen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich stehe hier voller Freude, dass wir es nach einem Jahr geschafft haben, zu einem gemeinsamen Antrag zu kommen.
Ich glaube, das lag am Thema. Dem Sport kommt gerade bei der Inklusion eine Bedeutung zu. Dieser
Idee kann sich niemand hier verschließen, und wir hoffen mit unserem Antrag, dass sich dem auch draußen niemand verschließen kann.
Die CDU-Fraktion hat sich schon in der gesamten Legislaturperiode dafür eingesetzt, durchgehend durch alle Themenbereiche die Inklusion voranzubringen. Deswegen haben wir gerne mitgemacht und sagen: Vielleicht war das auch mal eine gute Idee für andere Bereiche. Inklusion sollte kein Gegensatz sein.
Wir haben schon vor einem Jahr mit der FDP zusammen unseren Antrag diskutiert, in dem es darum ging, flächendeckend die Übungsleiter künftig auch auf Inklusion vorzubereiten, auch die Sportstudierenden schon in ihrer Ausbildung auf das Thema vorzubereiten. So richten wir heute unsere Forderungen an die Landesregierung – so schließt sich der Kreis immer wieder –, aus dem Wissen heraus, dass gerade Sport aus Menschen Freunde macht, die Gemeinschaft fördert, Freude bereitet und persönliche Erfolge ermöglicht. Bisher gibt es zu wenige Menschen mit Behinderungen in Sportvereinen, und das ist sehr schade. Bis gemeinsamer Sport überall verbreitet ist, bedarf es besonderer Anstrengungen, um inklusive Angebote entstehen zu lassen.
Sie finden dazu, liebe Kolleginnen und Kollegen, in unserem Antrag viele Ideen, die wohl auch niemanden überfordern, aber jeden ermutigen können, der sich mit dem Thema befassen möchte.
So müssen als Beispiel Sportstätten Zug um Zug barrierefrei werden. Es müssen noch mehr Partner wie der DOSB und der Landessportbund für Projekte gefunden werden. Gute Beispiele müssen wir in die Öffentlichkeit bringen. Vor allen Dingen aber müssen wir inklusive Angebote mit den international bekannten Signets für die verschiedenen Behinderungsarten kennzeichnen, um Menschen bei der Suche nach einem Sportangebot zu helfen.
Diese Beispiele sind nur ein Auszug aus unserem Antrag und sollen die Vielfalt der Ideen zeigen. So hoffe ich, dass sich viele Vereine auf die Reise zur Inklusion begeben. Glückliche Menschen werden der Lohn dafür sein. – Danke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten auch schon einmal 2008 hier im Plenum über Kinderrechte debattiert. Ich weiß nicht, wer damals dabei war und sich noch
erinnert. Damals ging es noch um die Änderung des Grundgesetzes. Heute sprechen wir darüber, wie die Informationsvermittlung über die Rechte von Kindern verbessert werden kann.
Hierfür sollen in Kinderrechten geschulte Fachkräfte in jeder Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe, Schulen und Familienzentren vorgehalten werden. So weit, so gut.
Aber, liebe Piraten, sollte eine Erzieherin oder ein Lehrer nicht schon jetzt, allein aufgrund der Ausbildung in der Lage sein oder ja sogar in der Pflicht sein, die Rechte der Kinder zu kennen, zu wahren, zu vermitteln und für Kinder erfahrbar zu machen?
Auch ein Blick in unser Grundgesetz bestätigt den Auftrag an die gesamte Gesellschaft, wie er in Art. 6 Abs. 2 beschrieben ist – ich zitiere –:
„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“
Starke Worte, oder? Klar, präzise und unmissverständlich. Oder brauchen wir doch weitere Aufträge, zum Beispiel speziell zur UN-Kinderrechtskonvention?
Im vorliegenden Antrag wird unter „Ziffer II. Der Landtag stellt fest“ ausgeführt, dass die Mehrzahl der Eltern und Fachkräfte zwar um die Existenz der UN-Kinderrechtskonvention wisse, einzelne Inhalte sowie geeignete Wege der Umsetzung jedoch kaum bekannt seien. Auch in diesem Zusammenhang frage ich: Liebe antragstellende Fraktion der Piraten, auf welcher Grundlage haben Sie denn diese Behauptung, dass sie es nicht wüssten, aufgestellt?
Ich sehe die Schwierigkeiten zum Thema „Kinderrechte“ eher an einer anderen Stelle. Es ist sicher richtig und wichtig, die Beteiligten, insbesondere Kinder und Jugendliche, über ihr Recht zu informieren und entsprechend aufzuklären. Damit allein ist es aber nicht getan. Man muss Kindern insbesondere zeigen, wie sie sich helfen können, wenn ihre Rechte verletzt werden. Im Klartext heißt das: Sie müssen wissen, an welche konkreten Organisationen – zum Beispiel an die „Nummer gegen Kummer“ und ähnliche Einrichtungen – sie sich in der Kita, der Schule oder an ihrem Ort wenden können.
Betrachten wir allein den Kitabereich, der immer stärker von Kleinkindern besucht wird, erkennen wir, dass dort die Information und Aufklärung eher weniger wichtig sind, als die Kinder insgesamt zu stärken, damit sie sich nachher überhaupt trauen, ihren Schwierigkeiten Ausdruck zu verleihen. Dafür braucht es eine vertrauensvolle Atmosphäre sowie Zeit und Raum, um miteinander zu sprechen.
Etwas merkwürdig finde ich zudem die im letzten Spiegelstrich des Antrags formulierte Forderung.
Hiernach soll gesetzlich geregelt werden, dass eine zu Kinderrechten geschulte Fachkraft in ihrem Arbeitsumfeld für die Einhaltung der Kinderrechte Sorge zu tragen hat. Ich frage mich an dieser Stelle: Wie soll das in der Praxis aussehen? Können wir dann Lehrer oder Erzieher sanktionieren, wenn es im Gruppengefüge oder im Klassenraum zum Beispiel zu Mobbing-Situationen kommt?
Meine Damen und Herren, insgesamt denke ich, dass wir es uns zu leicht machen, wenn wir zu sehr bzw. allein auf die Informationsvermittlung setzen. Wenn es schon um eine solche geht, wäre mir eine andere Idee durchaus sympathischer. Ein schönes Beispiel hierfür, und zwar ganz ohne gesetzlichen Regelungszwang, ist eine Forderung aus der ersten nationalen Konferenz für die Rechte der Kinder, die lautet:
„Jeder Bürgermeister sollte am Weltkindertag die Kinderrechte öffentlich vorlesen.“
Meine Damen und Herren, ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss.
Herr Minister, können Sie ausschließen, dass Frau Milutin in Ihrem Hause auf ihre Nebentätigkeit vorbereitet worden ist?
Herr Minister, sind weitere Interviews mit Ihnen speziell von Frau Milutin geplant?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gleich drei Redner haben uns gefragt, warum wir zwei Anträge stellen, nämlich Herr Dr. Stamp, Frau Brand und Herr von Grünberg. Das haben wir deshalb gemacht, weil wir hier tatsächlich über zwei Seiten einer Medaille sprechen.
Diese beiden Punkte gehören zusammen. Dennoch sind sie in einigen Facetten ganz unterschiedlich zu diskutieren. Wir haben nun einmal auch zwei Fachausschüsse. Mit diesen beiden Anträgen haben wir immerhin erreicht, dass bei jedem dieser beiden Themenfelder ein Fachausschuss federführend ist. Ich glaube, dass es uns als Integrationspolitikern gut ansteht, durchaus differenzierter oder auch über andere Teilaspekte dieses Themas zu diskutieren, als es die Innenpolitiker tun.
Bei den Ausführungen von Herrn Minister Schneider hat sich mir die Frage gestellt: Dürfen wir, wenn wir hier über Missbrauch reden, immer nur über Missbrauch durch bestimmte Personengruppen, zum Beispiel Wohnungseigentümer, Vermieter oder Unternehmer, sprechen, aber nicht über Missbrauch durch die andere Seite? Den Eindruck konnte man bei der Rede des Ministers gewinnen.
Herr von Grünberg, selbstverständlich weiß ich, dass wir demnächst eine öffentliche Anhörung von Experten durchführen. Das ist ein komplexes Thema. Ich freue mich, dass wir Wissenschaftler und andere Fachleute hören werden, die uns ganz bestimmt auch wieder neue Denkanstöße geben werden. Mit unseren Anträgen wollen wir einfach noch mehr Futter dazutun. Ich halte das für statthaft. Das heißt auch nicht, dass wir den Experten deswegen weniger neugierig zuhören werden.
An dieser Stelle befassen wir uns also tatsächlich mit den Menschen, die zu großen Teilen aus Bulgarien oder Rumänien nach Nordrhein-Westfalen kommen. Wir wissen, dass die öffentliche Debatte dazu nicht immer objektiv geführt wird. Es gerät schnell in Vergessenheit, dass die Menschen hier von ihrem verbrieften Recht Gebrauch machen. Das ist das Recht der Freizügigkeit, Herr Stamp, das auch niemand in der CDU irgendwo angreift oder infrage stellt.
Wenn man sich die Situation in NordrheinWestfalen anschaut, stellt man natürlich fest, dass es in größeren Städten Verwerfungen gibt. Ich nehme meine Kollegin aus Duisburg, die uns häufiger eingeladen hat, da auch als Zeugin. Wir konnten uns dort selber davon überzeugen, wovon wir hier reden; denn dort, wo sich konzentriert Menschen aus extremer Armut ansiedeln, ergeben sich nun einmal komplexe Problemlagen, die auch zu Recht als unzumutbar empfunden werden.
Wenn wir in Deutschland das europäische Recht auf Freizügigkeit mit Leben füllen wollen, darf uns natürlich nicht nur die dringend nötige bulgarische oder rumänische Fachkraft willkommen sein. Vielmehr müssen wir uns dann auch um die Menschen kümmern, die aus menschenunwürdigen Verhältnissen zu uns kommen und im schlimmsten Fall in ihren Heimatländern Gewalt oder Diskriminierungen erfahren haben.
Aus genau diesen Gründen haben wir bewusst zwei Anträge vorgelegt, um diese wichtigen Ziele auch gebündelt und konzentriert diskutieren zu können.
Lassen Sie mich kurz noch einmal die vier Ziele nennen, die für uns im Zusammenhang mit unserem zweiten Antrag am wichtigsten sind. Die Erstbetreuung der Zuwanderer aus extremer Armut muss verbessert werden. Wir müssen dauerhaft Integrationschancen eröffnen. Natürlich müssen wir den Missbrauch von Freizügigkeit verhindern. Schließlich müssen wir auch die Kommunen unterstützen.
In diesem zweiten Antrag geht es um den integrationspolitischen Ansatz, den wir langfristig ausformulieren müssen. Wir brauchen da tatsächlich Bedingungen, die existenziell sind.
In der interministeriellen Arbeitsgruppe zur Zuwanderung aus Südosteuropa haben wir einen schriftlichen Bericht bekommen. Darin ist ein grundsätzlich begrüßenswerter Maßnahmenkatalog enthalten.
Ja.
Herr Stamp, Ihr Antrag ist uns natürlich bekannt. Ich habe eben schon auf die Expertenrunde hingewiesen, die wir nicht umsonst durchführen werden, sondern um neue Aspekte und vielleicht auch neue Antworten zu bekommen. Ich werde heute ganz bestimmt nicht Dinge vorwegnehmen, die wir dann erst nachher in den Fachausschüssen konkretisieren werden.
Wir haben einige Punkte aufgegriffen, die uns aus integrationspolitischer Sicht wirklich wichtig sind. Ich beginne einmal mit dem Erwerb der deutschen Sprache – besonders für die Kinder, die in Deutschland Schulen besuchen wollen. Wir stellen fest, dass viele zugewanderte Kinder, aber manchmal auch die Erwachsenen nur in geringem Maße alphabetisiert sind. Wer seine Muttersprache nicht oder nur unzureichend beherrscht, wird sich schwertun, Deutsch zu lernen. Diese Zuwanderer müssen bei den künftig anstehenden Maßnahmen der nachqualifizierenden Alphabetisierungs- und Grundbildungsangebote als Zielgruppe in den Blick genommen werden.
Bezüglich der Beschulung appelliere ich an die Landesregierung, dass sie das gern zitierte Motto „Kein Kind zurücklassen!“ beim Thema „Zuwanderung“ wirklich wörtlich nimmt und die notwendigen Rahmenbedingungen schafft. Beispielsweise müssen die Lehrkräfte für diese Aufgaben weitergebildet werden. Außerdem muss man unnötige Schulwechsel für diese Schülerinnen und Schüler so weit wie möglich verhindern.
Des Weiteren möchte ich das Thema „Gesundheit“ ansprechen. Unklarheiten über den – wenn überhaupt vorhandenen – Krankenversicherungsschutz dürfen kein Hemmnis bei der Umsetzung von gesundheitsfördernden Maßnahmen sein. Wir brauchen niederschwellige Beratungen zum Beispiel zu Hygiene oder Impfungen – gegebenenfalls auch in der Muttersprache. Kinder müssen vor der Einschulung auch medizinisch untersucht werden.
Das Thema „Pflege“ ist im Kontext der Zuwanderung ebenfalls relevant. Dort muss man ebenfalls die Situation analysieren und Lösungsvorschläge erarbeiten.
Auch wenn keine gesicherten Zahlen existieren, wissen wir, dass eine Vielzahl der südosteuropäischen Zuwanderer den Roma und Sinti zugehörig ist. Gerade hat Amnesty International anlässlich des Internationalen Roma-Tages eine aktuelle Studie vorgestellt – das ist von der Kollegin bereits angesprochen worden –, in der die schwierige Situation der Roma dargestellt wird.
Wir haben daher in unserem Antrag von besonderen biografischen Hintergründen und kulturellen Prägungen gesprochen. Das hat Frau Schäffer kritisiert. Ich finde nicht, dass diese Begriffe negativ belegt sind. Wir alle – selbst hier im Landtag – haben unterschiedliche Prägungen.
Meines Erachtens ist das nicht generell etwas, was man nur negativ belegt diskutieren muss. Daher kann ich nur wiederholen: Diesen Unterschieden muss Rechnung getragen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Der aktuelle Zwischenbericht des Staatssekretärsausschusses zu Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EUMitgliedstaaten enthält eine umfassende Sammlung relevanter Daten und Zahlen.
Ich denke, wir sind uns alle einig: Das ist ein aktuelles Thema. Wir packen es an. Es ist für die Kommunen brisant. Wir wollen helfen, gute Lösungen zu finden. Daher hoffe ich auch auf gute Beratungen in den beiden Ausschüssen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe heute Morgen wirklich überlegt, ob es eine gute Idee ist, dass wir heute hier erneut die immer gleichen Argumente austauschen.
Sie, die Mitglieder der Regierungsfraktionen und der Regierung selbst, sagen: Es ist gut. – Wir, die Mitglieder der Oppositionsfraktionen sagen: Es ist nicht alles gut. – Jeder identifiziert dann seinen Schuldigen und man geht zur Tagesordnung über.
Wem haben wir damit aber geholfen? – Ganz sicher nicht den betroffenen Kindern, den Eltern, den Erzieherinnen, den Trägern oder den Jugendämtern. Diejenigen, die sich für unsere Debatten wirklich interessieren, können seit Monaten in unseren Protokollen – egal ob Ausschuss-, Anhörungs- oder Plenarprotokollen – nachlesen, dass Sie sagen, dass der Rechtsanspruch sowohl für U3 als auch für Ü3 erfüllt ist, und wir dann wieder sagen: Ja, mag sein, aber nur unter Qualitätseinbußen mit vollen Gruppen.
Man kann nachlesen, dass Sie sagen, dass ein Ü3Kind natürlich auf einen geförderten U3-Platz kann, wenn kein weiterer Bedarf für U3-Kinder im jeweiligen Jugendamtsbezirk ist, und wir sagen: Ja, das mag sein. Das klappt dann, wenn es sich nicht um ein Zuzugsgebiet oder eine Flächengemeinde handelt.
Man kann auch noch nachlesen, dass Sie sagen, die Eltern würden nicht gedrängt, ihr Kind früher als gewollt in einer Einrichtung anzumelden, damit es einen Platz hat, wenn es drei Jahre alt wird, und wir sagen: Ja, das mag sein. Offiziell tut das auch niemand – inoffiziell aber schon.
Und man kann schließlich nachlesen, dass Sie sagen, die Situation gehe nicht zulasten der Tagespflege, und wir sagen: Ja, das mag sein. Aber die Tagespflege muss immer mehr Ü3-Kinder behalten, die keinen Platz in einer Einrichtung finden, obwohl das nicht die Intention der Tagespflege ist.
Noch einmal die Frage: Wir haben beide recht mit unseren Argumenten. Aber wem hilft das? – Nicht den betroffenen Kindern, den Eltern, den Erzieherinnen, den Trägern oder den Jugendämtern.
Wir haben in unserem Antrag nur zwei Bitten formuliert: Die Landesregierung möge zusammen mit Bund und Kommunen für eine bedarfsgerechte Umsetzung beider Rechtsansprüche sorgen und auf praktikable wie flexible Lösungen im Sinne einer gelingenden Vereinbarkeit von Familie und Beruf hinwirken.
Ich habe mir im März noch einmal einen Monat Zeit genommen, eine ganze Anzahl von Einrichtungen zu besuchen. Sie wissen, dass ich einmal Aus
schussvorsitzende war. Ich kenne jede Menge. Da kann ich tatsächlich einfach so hingehen. Da ist dann auch keine Presse dabei, sodass niemand seine Worte auf die Goldwaage legen muss. Und wir alle wissen auch voneinander, dass wir schweigen, dass die Vertraulichkeit also wirklich gewahrt wird, und dass wir einander zuhören.
Da wird einem dann zum Beispiel von verzweifelten Eltern berichtet, die gerne ein Geschwisterkind in der gleichen Einrichtung angemeldete hätten, was dann aber leider nicht ging – mit all den Koordinierungsproblemen, die das für Eltern mit sich bringt. Da wird vom Burn-out des Personals berichtet, welches durch die Überbelegung und auch dauerkranke Kolleginnen am Rande der Belastbarkeit ist. Wenn Stellen ausgeschrieben werden, kommt entweder niemand oder jemand, der eigentlich nicht will, der nicht kann oder der nicht zum Team passt.
Man erfährt von den Bitten der Jugendämter und auch dem Druck der örtlichen Politik – gerade während der heißen Phase des diesjährigen Kommunalwahlkampfes –, noch mehr Wunder zu vollbringen, was die Unterbringung von Einzelfällen angeht, nämlich die Überbelastung zu akzeptieren.
Man hört auch die Klagen der Träger, die ihre Aufgabe gerne machen, aber immer öfter mit dem Gedanken spielen, sich der Bürde zu entledigen und Einrichtungen an städtische oder andere Träger abzugeben, damit man sich nicht mehr mit Zweckbindungen, Personalkalkulationen, Richtlinien von
Bund und Land oder Bürokratie an sich quälen muss.
Und man spricht mit Eltern, die ihrem Unmut gerne auch einmal Luft machen würden, da sie sich trotz Dementis unter Druck gesetzt fühlen, ihr Kind frühzeitig, nur mit Zeitvertrag oder mit mehr Stunden als gewünscht anzumelden, aber Sorge haben, dann als Querulanten verschrien zu sein und damit letztlich ihrem Kind zu schaden oder nirgendwo einen Platz zu bekommen.
Da nicht helfen zu können, tut wirklich weh. Wenn viele öffentlich schweigen, kann man natürlich hoffen, dass alles gut ist. Man kann aber auch zu der Erkenntnis kommen, dass jede und jeder einen ganz persönlichen guten Grund für ihr oder sein Schweigen hat und daher doch nicht alles gut ist.
In diesem Sinne bitte ich Sie, unserem Antrag doch zuzustimmen. – Danke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich finde den Girls’Day klasse. Ich habe dabei schon viele Mädchen in das Thema „Politik“ eingeführt. Das hat auch schon zu dem einen oder anderen Interesse an der Jungen Union geführt.
Beim Lesen der Überschrift des vorliegenden Antrages denkt man erst mal: Prima! – Liest man weiter, kommt aber in vielen Worten leider nicht viel und schon gar nichts Neues. Ich hatte ein bisschen den Verdacht, dass hiermit – genau wie gestern mit dem Antrag zum Equal Pay Day – ein Jahresereignis abgehakt werden soll. Nachher hat sich bei mir die Vermutung noch verstärkt, dass das so ist, weil es nämlich eine direkte Abstimmung gibt, das heißt eine vertiefte Diskussion in den Ausschüssen wohl gar nicht erwünscht ist. Wenn wir nämlich dort diskutieren würden, dann könnten wir auch Frauen einladen, die gute Ideen haben, wo man ansetzen könnte, Frauen, die selbst ihren Weg gemacht haben und heute erfolgreich weiblich mitten im Leben stehen.
Wir haben das gestern mit drei Arbeitsgruppen unserer Fraktion getan. Wir haben Unternehmerinnen eingeladen. Die waren unglaublich spannend und haben uns auch sehr viel Spannendes aus ihrer Vita erzählt und auch von den Sachen, die sie für zukunftswürdig halten würden.
Wir haben auch über die Gründe gesprochen, woher das auch von den Antragstellern zu Recht beklagte Wahlverhalten eigentlich kommt und was man vielleicht anders machen kann, wo man anders ansetzen kann, als das die Antragsteller hier leider tun. Ich nenne Ihnen mal Beispiele dafür, alle aus den gestrigen Gesprächen, die mich wirklich sehr begeistert haben.
Junge Mädchen entscheiden über ihren Berufswunsch auch danach, welches Image eine Tätigkeit hat. Die Vorstellungen davon, welche Tätigkeiten schön sind und welche eben nicht, verändern sich über Generationen. Wenn wir aber nicht so lange warten wollen, bis eine neue Mädchengeneration Blaumänner schick findet, sollten wir darüber nachdenken, wie wir das Image von Blaumännern verbessern können.
In Ordnung, ja.
Die Tagesordnungen konnten wir natürlich beide lesen, da wir des Deutschen mächtig sind. Also: Ja.
Ich meine aber, man sollte noch über ganz andere Sachen diskutieren. Deswegen will ich Ihnen jetzt ein paar Beispiele nennen, die bei uns gerade gestern erst aufgekommen sind. Meine Bitte wäre es gewesen, sich mal nicht nur auf das zu konzentrieren, was wir in NRW schon haben – mit einem Effekt, der vielleicht zu gering ist, was wir alle ja immer wieder beklagen –, sondern tatsächlich auch mal neue Ideengeber einzuladen, auf die wir vielleicht nicht sofort kommen.
Ich führe das einfach mal weiter aus und komme zu der Frage: Was ist heute Image? Sie alle wissen das selber: Manche Sachen werden einfach nur deshalb abgelehnt, weil sie ein schlechtes Image haben. Was kann man also tun?
Wenn ich zum Beispiel Unternehmen anspreche, die Mädchen oder junge Frauen beschäftigen, die erfolgreich „andere“ Berufe ergriffen haben und zum Beispiel als Mechatronikerinnen, Schreinerinnen oder Ingenieurinnen arbeiten, und diese bitte, persönlich in Schulen zu gehen, dann wirken diese Besuche ganz anders, als wenn ich mir das von einem Professor theoretisch bescheinigen lasse. Das ist nur eine Idee, um Vorurteile abzubauen und Vorbilder dahin zu schicken, wo junge Frauen wirklich noch offen sind für neue Ideen. In späteren Jahren sind sie dies ja oftmals nicht mehr.
Ein weiteres Beispiel wurde gestern auch diskutiert: Junge Mütter erkennen nicht selten, dass sie Familie und Beruf viel flexibler unter einen Hut bekommen können, wenn sie sich selbstständig machen. Obwohl man vermuten könnte, dass gerade junge Mütter sehr stark auf Sicherheit setzen, gibt es
überall Beispiele dafür, dass der Sprung in die Eigenständigkeit bei entsprechender Unterstützung erfolgreich geschafft werden kann und die Lebenszufriedenheit dadurch steigt. Haben wir hier wirklich schon alles getan, um Existenzgründerinnen – und hier speziell jungen Müttern – zu helfen?
Erlauben Sie mir, noch ein Beispiel zu nennen: Wer hilft, Frauen anzusprechen und ihnen Mut zu machen, wenn es zum Beispiel um eine Unternehmensnachfolge geht? Wir stehen bei Firmenübergaben vor großen Generationswechseln, die unglaubliche Chancen für Frauen bieten, Verantwortung zu übernehmen und dabei tatsächlich glücklich zu werden. Nicht jede Frau kommt auf die Idee, dass das etwas für sie sein könnte. Helfen wir ihnen doch dabei, sie auf diese Idee zu bringen.
Damit das gelingt, brauchen die vielen Handwerksbetriebe weiblichen Nachwuchs. Er muss nicht immer aus Haupt-, Gesamt- oder Realschulen kommen. Viele Studierende erkennen nach einiger Zeit, dass sie nicht auf dem richtigen Weg sind. Gerade Studienabbrecherinnen könnte man aktiv Chancen in einem Ausbildungsberuf bieten, um vielleicht einen ganz anderen Weg als den ursprünglich geplanten zu beschreiten – möglicherweise nicht in einem Büro, aber zufriedenstellend und durchaus zur vielfältigen Weiblichkeit passend.
In diesem Sinne hätte ich mir jetzt mehr Raum für wirklich neue Ideen und Diskussionen gewünscht. Da Sie das als Regierungsfraktionen aber nicht wollen, werden wir Ihrem Antrag der vielen Worte und der inhaltlichen Leere nicht zustimmen können.
Herr Präsident, vielen Dank! – Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben über die generelle Bedeutung der Inklusion im Sport im vergangenen Jahr bereits plenar diskutiert.
Inzwischen beschäftigt sich sogar der Karneval in Köln damit. So werden acht Spieler vom 1. FC Köln mit einem eigenen Festwagen beim Rosenmontagszug mitfahren und acht behinderte Nachwuchskicker mitnehmen. Man kann also schon fast von einer „jecken Inklusion“ sprechen. Ich muss sagen, mir gefällt das; denn solche prominenten Beispiele machen auf das Thema viel besser aufmerksam, als das jede Plenarrede hier könnte.
Unser heutiger Antrag befasst sich bewusst mit dem Teilaspekt der Ausbildung von Sportstudierenden und Übungsleitern, da wir eine Chance sehen, hierdurch den Gedanken der Inklusion im Sport schneller Wirklichkeit werden zu lassen. Zurzeit befassen sich weniger als 2 % der universitären Ausbildung im Sportbereich mit Inklusion. Zum Beispiel ist Prof. Hölter von der Fakultät für Rehabilitationswissenschaften an der TU Dortmund auf diesem Gebiet tätig.
Es ist also eine Herausforderung, das Thema in den Curricula der Ausbildungsstätten – der Sporthochschulen, Universitäten und Fachhochschulen – mit ihren pädagogischen und sportbezogenen Fachbereichen fest zu verankern und diese weiter zu entwickeln.
Erste Ansätze gibt es in der Sporthochschule Köln. Dort widmet sich ein Seminar der Teilhabe am Sport für Menschen mit Behinderung.
Bei der Ausbildung von Trainern und Übungsleitern muss die Inklusion ebenfalls Thema werden. Auch wenn die Ausbildung nicht überfrachtet werden darf, sollten Inklusionselemente sowohl in die Aus- als auch in die Fortbildung integriert und fester Bestandteil werden. Sicher ist es zudem auch möglich, mit Landesportbund und Behindertensportverband ein Kompetenzteam aufzubauen, welches den Übungsleitern bei konkreten Fragen zum Beispiel in Einzelfällen zur Beratung zur Verfügung steht.
Wenn man sich umschaut, sieht man, dass es bereits gute Beispiele gibt, wie das Thema angegangen werden kann. So bietet etwa die Uni Münster in diesem Jahr einen Zertifizierungslehrgang zum Thema „Individuelle Förderung durch Bewegung,
Spiel und Sport im Kindesalter“ an, in dem die Inklusion im Pflichtmodul verankert ist.
Der Landessportbund Berlin hat im vergangenen Jahr eine Fachtagung „Schulsport“, die sich an Lehrer und Lehrerinnen richtete, unter das Thema „Inklusion und Vielfalt im Sportunterricht“ gestellt.
Ganze 210 Seiten umfasst ein Forschungskonzept aus Belgien. Die Abkürzung heißt „APA“: „Adapted Physical Activity“. Man kann das so ungefähr mit „Bewegung, Spiel und Sport in Prävention, Rehabilitation und bei Behinderungen“ übersetzen. Hier wurde untersucht, wie Sport – auch Schulsport – inklusiv gestaltet werden kann.
Dieses Konzept scheint in anderen Ländern Europas und auch in Kanada bereits bekannt zu sein. Lehrstühle gibt es zum Beispiel schon in Österreich und Belgien.
Im Rot-Grün regierten Baden-Württemberg hat das Landesinstitut für Schulsport, Schulkunst und Schulmusik 2012 ein Fortbildungskonzept für die zentrale Lehrerfortbildung entwickelt. Diese Konzeption berücksichtigt sowohl aktuelle inklusionspädagogische als auch moderne sportpädagogische Konzepte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ließen sich jetzt sicher noch eine Menge weiterer Beispiele finden. Um aber zu erkennen, dass wir hier auch handeln müssen, reichen diese Beispiel, glaube ich. Im Ausschuss werden wir uns dann in geeigneterer Weise darum bemühen, die Frage zu klären, wie Inklusion in die Sportausbildung implementiert werden kann, wie Aus- und Fortbildung zukunftsfähig gemacht werden können, wie qualitative Standards aussehen müssen und wie man Kompetenzteams in den Sportverbänden aufbauen kann. – Ich bitte daher, der Überweisung zuzustimmen. Danke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Paul, Herr Weske, Sie haben uns Trittbrettfahrerei vorgeworfen, Sie haben uns Abschreiben vorgeworfen. Nach meiner Wahrnehmung, wie das all die Monate seit dem 10. Juli – unserer ersten Debatte darüber – verlaufen ist, ist das ein bisschen anders gewesen.
Herr Düngel ist sehr fleißig gewesen. Er ist herumgelaufen und hat Ihre Worte und auch unsere Angebote ernst genommen, die da nämlich lauteten: Lasst es uns doch versuchen; so weit sind wir nicht voneinander entfernt; wir alle glauben, dass wir etwas Gutes tun, wenn wir das gemeinsam hinbekommen. – Herr Düngel ist also herumgelaufen, er hat dafür geworben. Wir haben das ernst genommen. Er hat natürlich auch angefangen, Formulierungen zu suchen. Auch dazu haben wir gesagt: Prima, dann kann man sich dem doch nähern!
Nur: Nachdem viel Arbeit getan worden ist, haben Sie uns die Freundschaft aufgekündigt. Denn Sie haben plötzlich entschieden: Ach nein, machen wir doch nicht; wir machen doch was alleine. – Da fragt man sich wirklich: Waren es vielleicht die Falschen, die da irgendetwas vorgeschlagen haben? Dieser Eindruck drängt sich einem hier wirklich auf!
Liebe Kollegen, es ist – wie auch jetzt – immer schön, über das Thema „Bund“ zu reden. Bei Ihnen, den Regierungsfraktionen, heißt es nach wie vor: Da ist Geld. – Haben Sie mal den Koalitionsvertrag zu dem Thema aufgeschlagen? Darin ist ja was formuliert worden; das kann man nachlesen. Nur: In
Sachen Geld steht da nichts drin. Das heißt, wenn Sie das, was Sie geschrieben haben, aufrechterhalten, dann geht Ihr Antrag – das wissen Sie doch – ins Leere. Da kommt nichts! Anstatt das zu nutzen, was wir für NRW hier selber machen können, zeigen Sie auf die in Berlin und stellen fest: Na ja, leider nicht drin; aber ist egal, wir sagen es heute trotzdem.
Das sind Sachen, die ich nicht gut finde.
Wir hätten uns gewünscht, dass einige der Punkte, die wir hier vorgeschlagen und die Sie gesehen haben, vielleicht doch positiv bewertet worden wären. Ich sehe aber schon: Wir werden da trotz Weihnachten keine Bewegung hineinbekommen. Wir werden auch keine Mehrheiten kriegen. Wir tragen das mit Fassung. Dennoch wünsche ich ein frohes Fest und einen guten Rutsch! – Danke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den Beratungen des zusätzlichen Fachausschusses wurde bereits deutlich, dass wir im Bereich der Emanzipation keinerlei innovativen Ideen und auch keine Strukturveränderungen erwarten können. Getreu nach dem Motto „Still ruht der See“ ist erneut eine Überrollung des Haushaltskapitels „Emanzipation“ vorgesehen.
Die SPD hat sich sehr darum bemüht, zu verdeutlichen, dass diese erneute Überrollung gut ist; denn da fallen Worte wie „richtige Richtung“ und „richtige Signale“. Ich dagegen bin der Auffassung, dass diese Ansätze mutlos sind.
Die rot-grüne Landesregierung hält an festgefahrenen und teilweise veralteten Strukturen fest. So hat man die schon vor Jahren abgeschafften Regionalstellen „Frau und Beruf“ wiederauferstehen lassen. Aus meiner Sicht waren wir hier damals deutlich weiter; aber das haben wir Ihnen auch schon 2011, 2012 und 2013 erzählt. Wenn ich meinen Redebeitrag jetzt weiter vertiefen würde, könnte ich deshalb nur Wiederholungen bringen. Das lasse ich lieber. Ich habe mich deshalb hier dazu entschlossen, es relativ kurz zu machen.
Wir glauben, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass Ihre Politik rückwärtsgewandt ist. Sie haben bis heute im zuständigen Fachausschuss nicht darlegen können, welche konkreten Veränderungen oder auch Verbesserungen die Wiedereinführung der vierten Frauenhausstelle zum Beispiel für die Situation der Beratungen gebracht hat. Gab es eine höhere Belegungsquote in den Häusern? Oder gab es mehr Plätze für die Opfer? Wie steht es um die Entwicklung der durchschnittlichen Auslastung der Frauenhäuser?
Aus dem Bericht der Bundesregierung zur Situation der Frauenhäuser, Fachberatungsstellen und anderer Unterstützungsangebote für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder aus dem Jahr 2012 geht hervor, dass die Vergleichbarkeit und Transparenz unterschiedlicher Angebote in den verschiedenen Bundesländern grundsätzlich nicht einfach ist. So ist beispielsweise allein schon der Anteil der Frauenhäuser, die überhaupt an der Befragung der Bundesregierung teilgenommen haben, sehr unter
schiedlich. Aus NRW antwortete gerade einmal die Hälfte der Frauenhäuser. Das ist sehr bedauerlich und sicherlich nicht im Sinne eines gelingenden Wirksamkeitsdialogs. Ich hätte mir an dieser Stelle eine stärkere Beteiligung gewünscht, auch um hier und heute besser und transparenter über einzelne Förderpositionen im Haushalt beraten zu können.
Ich möchte abschließend noch einmal bekräftigen, was auch die Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Ausschüssen schon gesagt haben: Die rotgrüne Landesregierung verweigert sich seit drei Jahren beharrlich strukturellen Reformen. Solide Finanzpolitik findet nicht statt. Deswegen lehnen wir auch diesen Etat ab. – Danke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Piraten, ich finde Ihren Antrag nicht unsinnig. Mit uns können Sie durchaus darüber reden.
Wir hatten nämlich auch ein Werkstattgespräch zu dem Thema „Gewalt im Fußball“. Da sind uns ähnliche Sachen mit auf den Weg gegeben worden. Ich glaube, Fußball begeistert die Deutschen mehr als jeder andere Sport. Das ist quasi schon ein modernes Kulturgut. Deswegen lohnt es sich auch, darüber hier im Landtag zu reden.
Die unvergleichliche Atmosphäre in den Stadien, all das ist etwas, was die meisten von uns alle selbst schon einmal erlebt haben oder auch regelmäßig, zumindest am Fernsehen, verfolgen.
Dabei ist der weitaus größte Teil der Anhängerschaft auch friedlich. Die Fans haben sich selber schon einmal als das Salz der Suppe des Fußballs bezeichnet. Ich glaube, das stimmt. Ohne Fans, ohne die Millionen in den Stadien wäre der Fußball auch gar nicht das, was er heute ist.
Und diese Fans sind klar zu unterscheiden von einer Minderheit von Chaoten, die durch Gewalt und Randale leider immer wieder auch die mediale Öffentlichkeit auf sich ziehen und auch die Schlagzeilen füllen. Es ist unakzeptabel, wenn friedliche Fußballfans, darunter zahlreiche Kinder und Jugendliche, die mit ihren Vätern auf den Platz gehen, permanent dem Risiko von Übergriffen ausgesetzt sind. Gefährliche Ausschreitungen am Rande von Fußballspielen oder sogar während des Spiels können nicht als naturgegeben hingenommen werden.
Gewalt beim Fußball ist aber auch immer im gesamtgesellschaftlichen Kontext zu sehen. Insofern zieht natürlich der Fußball als Massenveranstaltung gewaltbereite Täter an, die zum Teil dem Fußball noch nicht einmal besonders nahe stehen und die gerade deshalb auch nicht als Fans bezeichnet werden können.
Ein Patentrezept gegen diese Gewalt kann es aber im Fußball genauso wenig geben wie in allen ande
ren Lebensbereichen. Vielmehr muss es den Verantwortlichen darum gehen, Handlungsoptionen zu entwickeln, die für alle Beteiligten tragbar sind. Ein nachhaltiger Erfolg kann sich nur einstellen, wenn die Vereine gemeinsam mit ihren Fans an Lösungsstrategien arbeiten.
Wir haben uns in Deutschland auf einen guten Weg gemacht. Es wurde von den Fanprojekten berichtet, die es gibt: alleine 14 in Nordrhein-Westfalen. Grundlage der sozialpädagogisch orientierten Fanarbeit ist dabei das Bewusstsein, dass dem gewalttätigen Verhalten jugendlicher Fußballfans nicht alleine mit Strafe begegnet werden kann. Vielmehr soll der junge Mensch schon früh in seinem Umfeld und in seiner Lebenswelt abgeholt werden. Demgemäß findet die eigentliche Arbeit eben nicht nur im Stadion statt, sondern auch während der Fahrt zu einem Auswärtsspiel oder bei den Fantreffs zu Hause.
Die Projekte fördern kreative Fankultur. Den jungen Fans werden alternative Freizeit- und Bildungsangebote angeboten. Dabei ist natürlich auch die Vernetzung dieser Fanprojekte mit weiteren pädagogischen Einrichtungen und Akteuren außerhalb des Fußballs vor Ort förderlich, aber auch der internationale Austausch.
Auch in den Kommunen leisten die Fanprojekte wertvolle Arbeit, denn die Menschen, die dort unterwegs sind, treffen die Jugendlichen, die sie mit der klassischen Jugendarbeit zum Teil gar nicht erreichen würden. Nur setzen natürlich die verfügbaren Ressourcen den Erwartungen und Möglichkeiten vor Ort auch Grenzen.
Über die Innenministerkonferenz haben wir schon gesprochen. Den Zielen schließen wir uns als CDU an. Wir werden im Ausschuss Gelegenheit haben zu überlegen, was wir gemeinsam machen können. Der SPD-Antrag, in dem wieder nur auf den Bund verwiesen wird, ist typisch. Das kann ich gut verstehen. Die Wahl ist ja bald. Danach können wir sicherlich sachlich darüber reden.
Ich freue mich jedenfalls darauf. Wir sind für Gespräche offen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie schätzt, dass der Kinderwunsch bei 1,5 Millionen Paaren in Deutschland unerfüllt bleibt. Das ist für die Paare ein Drama und auch für uns als Gesellschaft sehr schade.
Wenn sich diese Paare dann dem Thema künstliche Befruchtung nähern, stoßen viele von Ihnen schnell an ihre finanziellen Grenzen. Denn seit der rotgrünen Gesundheitsreform aus dem Jahre 2004 werden die Kosten für eine Kinderwunschbehandlung nur noch zur Hälfte für die ersten drei Versuche von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Die andere Hälfte zahlen die Paare selber. Bei drei Behandlungen betragen diese Kosten dann schon leicht mal 6.000 €. Kommt ein vierter Versuch hinzu, muss dieser komplett selber getragen werden, sodass man als Paar für vier Versuche 10.000 € finanzielle Belastung selber schultern muss.
Die Folgen sind klar: Zu den vielfach tabuisierten Sorgen um das Thema Unfruchtbarkeit kommt die bange Frage: Können wir uns das leisten? So bleibt es oft bei jahrelangen Versuchen, die Schwangerschaft auf natürlichem Wege zu erreichen, bis nachher doch Maßnahmen der assistierten Reproduktion ergriffen werden.
Statistiken zeigen, dass seit der Reform 2004 und der damaligen Senkung der Kostenübernahme durch die Kassen die Zahl der Geburten nach einer Kinderwunschbehandlung von etwa 17.000 auf 8.000 im Jahr zurückgegangen ist. Experten schätzen, dass deshalb für 10.000 Paare der Kinderwunsch nicht realisierbar ist.
Die CDU will diese Situation nicht hinnehmen und begrüßt daher das Förderprogramm der Bundesregierung für Paare mit Kinderwunsch.
Das gibt es seit April 2012. Die Förderrichtlinie sieht vor, dass Bund und Länder gemeinsam 50 % der Kosten übernehmen, die die Paare heute für die ersten drei Versuche selber übernehmen müssen. Das sind also 25 % der Gesamtkosten. Beim vierten Versuch würden Bund und Länder dann die Hälfte übernehmen.
Die Teilnahme am Bundesprogramm jedoch ist an die Beteiligung der Länder gekoppelt. Während Sachsen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und
Mecklenburg-Vorpommern schon mitmachen, hat Nordrhein-Westfalen bislang keine Entscheidung getroffen, das Bundesprogramm zu unterstützen. Damit bleibt den betroffenen Paaren in NordrheinWestfalen der Zugang zum Bundesprogramm versperrt.
Ein Blick nach Sachsen, wo es seit 2009, sogar schon vor dem Bundesprogramm, eine landesseitige Unterstützung gibt, zeigt, wie erfolgversprechend ein solches Instrument sein kann. Nach Angaben des sächsischen Familienministeriums sind die Behandlungszahlen seit der Förderung um 30 % gestiegen. 2010 wurden dafür knapp 600.000 € in zusätzliche Behandlungen investiert, was dazu geführt hat, dass der familiäre Herzenswunsch von 162 Paaren in Erfüllung gehen konnte.
Frau Ministerin Schäfer, wir würden Sie bitten, auch Paaren in Nordrhein-Westfalen den Weg zum Bundesprogramm freizumachen und dementsprechend eine Landesbeteiligung am Förderprogramm auf den Weg zu bringen.
Bitte helfen Sie denen, die Kinder bekommen wollen, und denken Sie bitte nicht nur darüber nach, wie Sie die kostenlose Pille für Hartz-IV
Empfängerinnen finanzieren können. – Danke.
Frau Ministerin, bei uns im Rhein-Sieg-Kreis gibt es unter anderem die Stadt Niederkassel. Am 14. März konnte ich lesen, dass Niederkassel angegeben hat, 344 U3-Kind
pauschalen anmelden zu wollen. In Ihrer Liste stehen jedoch 394 Pauschalen. Wie erklären Sie sich den Unterschied?