Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich heiße Sie alle herzlich willkommen zu unserer heutigen, der dritten Sitzung des Landtages von Nordrhein-Westfalen.
Auf der Besuchertribüne begrüße ich mit großer Freude eine Vielzahl von Ehrengästen – ich bitte um Ihr Verständnis dafür, dass ich nur wenige namentlich begrüßen kann –, die vielen Repräsentantinnen und Repräsentanten des öffentlichen Lebens, von Wirtschaft und Wissenschaft, die Vertreterinnen und Vertreter der Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie die Mitglieder des Konsularischen Korps. Sie alle heiße ich ganz herzlich willkommen.
Besonders freue ich mich über die Anwesenheit des Botschafters der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Herrn Tim Guldimann. Exzellenz, es ehrt unser Parlament, dass Sie an dieser besonderen Sitzung als Ehrengast teilnehmen.
Exzellenz, das ist Ausdruck unserer intensiven freundschaftlichen Beziehungen, was die Kolleginnen und Kollegen mit ihrem Applaus eben auch sehr deutlich gemacht haben. Ich heiße Sie herzlich willkommen.
Mein Gruß gilt auch den Kolleginnen und Kollegen, die dem Parlament schon länger nicht mehr angehören, die aber weiterhin engen Kontakt halten. Ich freue mich sehr über die Anwesenheit meiner Vorgänger im Präsidentenamt, Ingeborg Friebe und Ulrich Schmidt. Herzlich willkommen Ihnen beiden!
Ferner begrüße ich die Mitglieder der Landesregierung mit Frau Ministerpräsidentin Hannelore Kraft an der Spitze sowie die ehemaligen Ministerinnen und Minister. Dabei freue ich mich ganz besonders über die Teilnahme des früheren Sozialministers und ehemaligen Vizekanzlers der Bundesrepublik Deutschland. Herzlich willkommen, Franz Müntefering!
Unter den Gästen auf der Tribüne sind auch Familienangehörige der Mitglieder der Landesregierung, insbesondere der Ministerpräsidentin, die diesen Tag miterleben möchten, ebenso persönliche Freundinnen und Freunde und Weggefährten und Weggefährtinnen der Frau Ministerpräsidentin sowie Frau Christina Rau. Schön, dass Sie alle heute zu dieser Sitzung gekommen sind.
Mein Gruß gilt darüber hinaus den Repräsentantinnen und Repräsentanten der dritten Gewalt, stellvertretend dem Präsidenten unseres Verfassungs
gerichtshofes, Herrn Dr. Michael Bertrams. Mein Gruß gilt ebenso der Präsidentin des Landesrechnungshofes, Frau Dr. Brigitte Mandt.
Stets willkommen ist uns auch die kommunale Familie. Stellvertretend für alle begrüße ich die Bürgermeisterin der Landeshauptstadt Düsseldorf, Frau Gudrun Hock.
Abschließend gilt der Willkommensgruß auch den zahlreichen Vertreterinnen und Vertretern der Medien, denen ich für die journalistische Begleitung der Arbeit des Parlamentes danke.
Für die heutige Sitzung – damit sind wir am Ende der Begrüßung – haben sich zwei Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen.
Nach Art. 52 Abs. 1 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen wählt der Landtag aus seiner Mitte in geheimer Wahl ohne Aussprache die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder. – Das bedeutet, dass für eine Wahl im ersten Wahlgang mindestens 119 Stimmen erforderlich sind.
Für die Durchführung der Wahl benötigen wir neben den beiden derzeitigen Schriftführern im Sitzungsvorstand, Frau Klöpper und Herrn Bialas, weitere Schriftführerinnen und Schriftführer, die bereits eingeteilt wurden und in der konstituierenden Sitzung des Landtags am 31. Mai 2012 in dieser Funktion tätig waren.
Wir kommen zur Wahl der Ministerpräsidentin. Werden Wahlvorschläge gemacht? – Herr Abgeordneter Römer hat für die Fraktion der SPD das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Namen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen schlage ich die Abgeordnete Frau Hannelore Kraft zur Wahl als Ministerpräsidentin von Nordrhein-Westfalen vor.
Sie haben, liebe Kolleginnen und Kollegen, den Vorschlag gehört, Frau Abgeordnete Hannelore Kraft zur Ministerpräsidentin des Landes NordrheinWestfalen zu wählen. Gibt es weitere Vorschläge? – Das ist offensichtlich nicht der Fall.
Die Verfassung sieht vor, dass die Wahl der Ministerpräsidentin ohne Aussprache erfolgt. Daher kommen wir unmittelbar zur geheimen Wahl.
Zu diesem Zweck bitte ich die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre Positionen an den Tischen zur Ausgabe der Wahlunterlagen und an den Wahlkabinen sowie an den Wahlurnen einzunehmen. Das Ganze haben wir in der konstituierenden Sitzung schon mehrfach miteinander erlebt.
Ich möchte, während die Schriftführerinnen und Schriftführer ihre Plätze einnehmen, die Gelegenheit nutzen, Ihnen noch einige Hinweise zum Wahlverfahren zu geben:
Die Ausgabe der Wahlunterlagen erfolgt an den hierfür vorgesehenen Tischen. Nach Aufruf Ihres Namens erhalten Sie dort einen Stimmzettel, auf dem Sie mit Ja, Nein oder Enthaltung stimmen können. Für die Stimmabgabe benutzen Sie bitte die hinten links und rechts aufgestellten Wahlkabinen, die so platziert worden sind, dass die Durchführung einer geheimen Wahl sichergestellt ist. Ihren Stimmzettel stecken Sie bitte anschließend in den Briefumschlag. Diesen Briefumschlag werfen Sie danach in die seitlich danebenstehenden gläsernen Wahlurnen. Diese Anordnung ist so gewählt, um den Wahlvorgang korrekt und gleichzeitig zügig abzuwickeln.
Beim Ausfüllen der Stimmzettel bitte ich nur die in den Wahlkabinen ausliegenden Dokumentstifte zu nutzen. Eine anderweitige Kennzeichnung mit Tinte, Kugelschreiber oder Farbstift gewährleistet die Geheimhaltung der Wahl nicht, da in einem solchen Fall die Stimmabgabe dem Wahlberechtigten zugeordnet werden könnte. Derartig gekennzeichnete Stimmzettel müssen deshalb als ungültig gewertet werden.
Ebenfalls als ungültig gewertet werden Stimmzettel, die nicht im Briefumschlag in die Wahlurne geworfen werden, sowie leere, doppelt oder anderweitig gekennzeichnete Stimmzettel.
Damit eröffne ich die Wahlhandlung und bitte Herrn Kollegen Bialas, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
Meine Damen und Herren, der Namensaufruf ist damit abgeschlossen. Ich bitte nun, wenn auch die restlichen Stimmzettel ausgeteilt sind, die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre Stimme abzugeben.
Nachdem auch die Schriftführerinnen und Schriftführer gewählt haben, frage ich, ob alle Abgeordneten ihre Stimme abgegeben haben. – Das scheint der Fall zu sein. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen, die aus organisatorischen Gründen wiederum im Empfangsraum der Präsidentin stattfinden wird.
Ich unterbreche die Sitzung für kurze Zeit bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Da die Auszählung nicht lange dauern wird, bitte ich Sie, während der Unterbrechung im Plenarsaal zu bleiben bzw. sich nicht ganz so weit vom Plenarsaal zu entfernen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn alle wieder den Raum betreten haben, möchte ich gerne die unterbrochene Sitzung wieder eröffnen.
Ich gebe Ihnen das Ergebnis der Wahl der Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen bekannt. Dem Landtag gehören 237 Abgeordnete an. Zwei Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt. An der Wahl haben sich 234 Abgeordnete beteiligt. Gültige Stimmen 234, damit keine ungültigen. Von den gültigen Stimmen entfielen auf Ja 137 Stimmen.
(Langanhaltender lebhafter Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von den PIRATEN – Die Abgeordneten der SPD, der GRÜNEN und der PIRATEN erhe- ben sich von ihren Plätzen. – Ministerpräsi- dentin Hannelore Kraft nimmt Glückwünsche entgegen.)
Damit das Ergebnis auch vollständig bekanntgegeben wird: 137 Ja-Stimmen, 94 Nein-Stimmen, drei Enthaltungen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Frau Abgeordnete Kraft, ich stelle damit fest, dass der Landtag Nordrhein-Westfalen die Abgeordnete Hannelore Kraft mit der nach Art. 52 Abs. 1 der Landesverfassung erforderlichen Mehrheit zur Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen gewählt hat. Herzlichen Glückwunsch!