Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Dann schließe ich die Beratung, und wir kommen zur Abstimmung.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/2883 an den Ausschuss für Kommunalpolitik. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte jemand gegen diese Überweisung stimmen? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Ebenfalls nicht. Dann haben wir so überwiesen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer hier und zu Hause! Wir alle haben die Schlagzeilen der letzten Wochen noch gut im Gedächtnis: Achtung, Vetternwirtschaft im Bayerischen Landtag!
Die Rede ist natürlich von der neuen Amigo-Affäre, wie sie genannt wird. Bis hin zur Kinderarbeit wurde diese zum Thema in den Medien. Andere Landtage wurden durchleuchtet, und auf Nachfrage konnte keine der großen Fraktionen, auch hier im Landtag, die Beschäftigung von Verwandten ausschließen.
Das alles kostet nicht nur viel Geld, liebe Kolleginnen und Kollegen, sondern es kostet vor allem uns als Abgeordnete eins, nämlich das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in uns und in das politische System.
Die Piratenfraktion bringt daher heute einen Gesetzentwurf in den Landtag ein, der helfen soll und helfen wird, dieses Vertrauen wiederzugewinnen und die hier im Land bestehenden Gesetze zur Beschäftigung von Verwandten angemessen auszuweiten.
Unser Gesetzentwurf sieht vor, die bestehenden Regelungen zur Nichtbeschäftigung von Ehegatten, von Partnern und von Kindern zu erweitern, sodass auch Verwandte dritten und vierten Grades von einer Beschäftigung durch einen Abgeordneten ausgeschlossen werden.
Denn bei den Cousins als Verwandte vierten Grades handelt es sich gerade um die berühmten Namensgeber des Wortes „Vetternwirtschaft“.
Wir wollen in Nordrhein-Westfalen ganz deutlich sicherstellen, dass die Auswahlkriterien für eine Beschäftigung ausschließlich Qualifikation und Fachwissen sind und schon der Anschein irgendeines Postenschiebens vermieden wird.
In vielen Bundesländern gibt es hierzu bereits Regelungen und Gesetze. So ist zum Beispiel in Hessen und in Niedersachsen die Beschäftigung Angehöriger bis zum vierten Verwandtschaftsgrad verboten, jedoch nicht gesetzlich.
Wir wollen gern, dass Nordrhein-Westfalen bei diesem wichtigen Thema eine Vorreiterrolle annimmt. NRW wäre das erste Bundesland, das die Vetternwirtschaft im Wortsinn gesetzlich verbieten ließe.
Wir sind nicht sicher, und es ist uns auch völlig egal, ob ein zurzeit bei Abgeordneten Beschäftigter tatsächlich von einer solchen Gesetzesänderung betroffen wäre. Unsere „Achtung!!“ vor dem Datenschutz verbietet uns auch, da nachzufragen.
Aber um gegebenenfalls Betroffenen die Möglichkeit zu geben, sich mit ausreichend Zeit beruflich neu zu orientieren, haben wir als Datum des Inkrafttretens bewusst den 1. Oktober gewählt. Wir halten diesen Zeitraum unter Beachtung von Beratungs- und Änderungsprozesszeiten für angemessen.
Um sicherzugehen, dass dieser Gesetzentwurf nicht an parteipolitischem Klimbim scheitert, bitte ich Sie, einer Überweisung an den Hauptausschuss zuzustimmen, damit wir dort in ausreichender Form Änderungs- und Erweiterungswünsche diskutieren können. – Vielen Dank und „Freiheit statt Angst!“
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sonne für die Piraten muss schon sehr tief stehen,
wenn sie versuchen, eine bayerische Affäre in dieser Form nach Nordrhein-Westfalen zu ziehen. Die bayerischen Verhältnisse sind nicht die nordrheinwestfälischen Verhältnisse.
Der nordrhein-westfälische Landtag hat seit 1995 eine gute Regelung – konkret erster und zweiter verwandtschaftlicher Grad sind betroffen –, nicht als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eines Landtagsabgeordneten eingestellt zu werden. Wir sind da führend, weil nicht nur die Landtagsabgeordneten, die eigentlichen Verwandten betroffen sind, sondern auch über Kreuz diejenigen, die im Landtag als Kolleginnen und Kollegen tätig sind.
Entgegen dem, was Sie gerade zu suggerieren versucht haben, ist hier kein einziger Missbrauchsfall in der Zeit seit 1995 aufgetreten
übrigens obwohl wir keine Überleitungsregelung hatten, die entsprechend gegriffen hätte, wie es gerade das Problem in Bayern ist.
Ich stimme Ihnen zu: Das, was wir gerade in Bayern erleben, hat etwas von einem Selbstbedienungsladen. Es hat etwas von Selbstbedienungsladen, wenn selbst die Justizministerin ihre Schwester beschäftigt, wenn sich selbst der Fraktionsvorsitzende dadurch ein Zubrot verdient, dass seine Frau bei ihm angestellt ist und nicht unerheblich besoldet wird. – Das muss man jetzt einmal aushalten, Herr Hovenjürgen.
In der Tat ist das kein einseitiges Parteiphänomen. Sie haben die Gnade der Nichtangehörigkeit im Landtag in Bayern. Nach dem, was wir hören, wird das auch so bleiben.
westfälischen Landtag vorlegen, ist folgender: Es hat von allen anderen Fraktionen die Zusage und die Bereitschaft gegeben, sich mit diesem Thema „Verwandte dritten und vierten Grades“ zu beschäftigen, und zwar im Zuge dessen, dass wir die Transparenzregeln für die Abgeordneten neu regeln wollen, soweit es um die Nebeneinkünfte geht. Sie haben diese ausgestreckte Hand nicht ergriffen, sondern gesagt: Nein, dieser Antrag muss von uns als Piraten ins Plenum!
Ich muss schon fragen: Sind Sie an einer Regelung interessiert, oder sind Sie nur daran interessiert – gerade haben wir wieder eine wunderbare Bekundung in diese Richtung gehabt –, hier im Plenum Symbolpolitik zu machen? Ich fände an dieser Stelle, an der es um mehr als Ihre Profilierung geht, sondern darum geht, Verantwortung für das gesamte Parteiensystem zu übernehmen, sehr bedauerlich.
Natürlich werden wir der Überweisung zustimmen. Ich würde mich freuen, wenn wir im Zuge der Überweisung die Gemeinsamkeit wiederherstellen und uns sehr sachlich darüber unterhalten könnten, ob es – erstens – eine taugliche Regelung darstellt, den dritten und vierten verwandtschaftlichen Grad