Protokoll der Sitzung vom 15.05.2013

(Beifall von der CDU und der FDP)

Zunächst einmal: Zu der Frage, wer zu verantworten hat, dass Düsseldorf und Köln zusammengelegt wurden, können wir gern noch einmal die Geschichte der Landesverwaltung heranziehen. Es war eine richtige Entscheidung.

(Ralf Witzel [FDP]: Das bestreiten wir nicht!)

Damit ist es völlig egal, ob die Entscheidung von Herrn Dieckmann oder von Herrn Linssen angestoßen worden ist.

Genauso ist es eine richtige Entscheidung, jetzt auch den Schritt hin zu einer einzigen Oberfinanzdirektion für Nordrhein-Westfalen zu tun – was Ihnen im Übrigen sehr viele Menschen bestätigen, die nicht mit aller Macht danach suchen, wie man einen Schritt hin zu einer schlankeren Verwaltungsstruktur wieder schlechtreden möchte.

Das ist doch der Punkt: Wir können vorschlagen, was wir wollen, Sie finden das Gegenteil gut. Das ist auch in Ordnung. Dass jetzt Herr Witzel auch für den starken Staat ist, auch wenn es ein schlanker Staat ist, dann ist das auch eine Aussage, die ganz interessant ist.

(Ralf Witzel [FDP]: Der schlanke Staat ist der starke Staat, da er sich auf seine Kernaufga- ben konzentriert!)

Die Forderung, eine entsprechende Initiative zur Beseitigung möglicher Schlupflöcher über den Bundesrat zu starten – Frau Abgeordnete Andres hat es schon angesprochen –: Alles eingetütet. Es läuft. Wir haben die Punkte angesprochen: von der Androhung des Entzugs der Banklizenz über die Frage eines gleichmäßigen Steuervollzugs in allen Ländern der Bundesrepublik über die Frage einer verlängerten Verjährung bis hin zur Forderung nach einem automatischen Informationsaustausch – all dieses ist in Gang gesetzt worden.

Dann kann man sich jetzt noch über die Motivation streiten. Da kann ich Ihnen nur sagen: Wir verzeichnen gerade durch die Aktivitäten, die Nordrhein-Westfalen im Bereich der Steuerfahndung in den letzten zwei, drei Jahren entfaltet hat, alles andere als ein Desinteresse am Job und an der Tätigkeit eines Steuerfahnders. Das kann man mit Sicherheit sagen.

Deswegen glaube ich, dass wir – unabhängig von der Frage der Anpassung der Besoldung für die nächsten zwei Jahre, die ich gerne anders beantwortet hätte, wenn es die Möglichkeiten erlaubt hätten – über viele andere Maßnahmen Motivation geschaffen haben, diese Tätigkeit interessant gemacht haben, die richtigen Schritte gegangen sind und in

diesem Punkt all das tun, was Sie in einer etwas verwickelten Art aufgezählt haben. Von daher, glaube ich, erübrigt sich der Antrag im Wesentlichen. – Danke.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Finanzminister. – Wir sind am Ende der Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Die Fraktion der Piraten hat Überweisung beantragt. Der Ältestenrat empfiehlt, entsprechend zu verfahren und den Antrag Drucksache 16/2890 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Unterausschuss „Personal“ des Haushalts- und Finanzausschusses zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dann im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dem zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist einstimmig so überwiesen.

Wir kommen zu:

15 Gesetz zur Änderung des Bestattungsgeset

zes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/2723

erste Lesung

Zur Einbringung erteile ich Frau Ministerin Steffens das Wort. – Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass eine weitere Debatte heute nicht geführt wird. Frau Ministerin Steffens, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Debatte findet heute nicht statt, aber die Debatte wird stattfinden, weil ich glaube, dass der Gesetzentwurf für NordrheinWestfalen, für viele Menschen in diesem Land entscheidend ist.

Ich will kurz auf die Historie zurückgehen. 2003 ist nach einer sehr kontroversen Debatte im nordrheinwestfälischen Landtag das jetzt gültige Bestattungsgesetz verabschiedet worden. Dazu hat die schwarz-gelbe Landesregierung eine Evaluierung durchgeführt. Diese Evaluierung ist im November 2009 vorgelegt worden.

Es gab schon damals – das war klar – einiges an Änderungsbedarf und Notwendigkeiten in diesem Bestattungsgesetz. Klar war bei der Evaluierung, dass wir dringend die Einführung einer Nachweispflicht und einer Frist für die Beisetzung von Totenasche brauchen. Diesen Punkt wie auch andere

Punkte, die damals schon auf dem Tisch lagen, haben wir mit diesem Bestattungsgesetz umgesetzt.

Ich will im Wesentlichen auf die drei politischen Schwerpunkte, zu denen zum Teil ein sehr breiter Konsens in diesem Parlament herrscht, eingehen.

Erstens möchte ich auf die Tatsache eingehen, dass wir mit diesem Bestattungsgesetz die Grundlage schaffen, dass sich kirchliche und kommunale Friedhofsträger entscheiden können, ob sie ein Aufstellungsverbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit in ihre Friedhofssatzung aufnehmen wollen und welche Nachweise sie anerkennen.

Das ist die Umsetzung einer Initiative. Damals waren Karl-Josef Laumann und Günter Garbrecht gemeinsam in Indien. Dort haben sie sich die Situation angeguckt und sich vor Ort überzeugt, welche Dimension die Kinderarbeit gerade in Indien hat und welche Dimension sie für die Grabsteinproduktion hat. Wir wissen, dass im Jahre 2009 rund 837.000 t Grabsteine nach Deutschland importiert worden sind, wovon zwei Drittel der auf den deutschen Friedhöfen aufgestellten Grabsteine aus Indien kommen.

Angesichts dieser Dimensionen und der Tatsache, dass Kinder, die dort arbeiten müssen, eine Lebenserwartung von maximal 35 Jahren haben – an den Grabsteinen klebt das Blut der Kinder aus Indien –, schaffen wir hier die Möglichkeit für die Kommunen, die es wollen, für ihre Friedhöfe dieses Aufstellungsverbot zu erlassen. Die Kommunen gewinnen eine Rechtssicherheit, die heute noch nicht gegeben ist. Das ist ein ganz wichtiger Schritt.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Ich weiß, dass es bei allen Fraktionen in diesem Parlament – bis auf die FDP – einen klaren Willen dahin gibt. Darüber bin ich sehr froh.

(Beifall von den GRÜNEN)

Der zweite Punkt, der ganz wichtig ist, ist, dass wir endlich für Muslime, die in Deutschland leben, die Möglichkeit schaffen, Bestattungen in einer anderen Form durchzuführen. Denn die Städte und Gemeinden können entscheiden, ob sie die Errichtung und den Betrieb im Weg der Beleihung auch muslimischen Verbänden übertragen.

In Wuppertal ist man sehr weit. Da gibt es konkrete Pläne für einen islamischen Friedhof. Das wäre bundesweit der einzige in Deutschland. Diese Möglichkeit können wir hier gemeinsam schaffen. Das finde ich wichtig.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Wenn wir über Integration reden, dann heißt das, den Menschen die Möglichkeit zu eröffnen, hier so bestattet zu werden, wie es ihrer Kultur und ihrem Glauben entspricht. Andernfalls können sie nur in ihrem Herkunftsland bestattet werden. Wir müssen

versuchen, das, was es heute an Problemen bei der Rückführung in das Herkunftsland gibt, im Rahmen der Ausschussdiskussion anzugehen.

Ich will aber noch auf einen dritten Punkt eingehen, nämlich auf die Frage der zweiten Leichenschau bei Erdbestattungen. Auch das ist in der Vergangenheit eine wichtige Debatte gewesen. Klar ist, dass – diese Diskussionen haben wir sehr oft und sehr breit geführt – unterschiedliche Zahlen darüber vorliegen, ob es bei Erdbestattungen eigentlich auch eine Reihe von Menschen gibt, die eines nicht natürlichen Todes gestorben sind, bei denen das aber nicht klar ist und auch nicht auffällt, weil bei der Erdbestattung keine zweite Leichenschau stattfindet.

Wir wollen jetzt ermöglichen, dass im Rahmen eines Modells erprobt und untersucht wird, wie die Faktenlage wirklich ist; denn alle Studien und alle Dinge, die bisher auf dem Tisch liegen, kommen nicht zu einer wirklich klaren und eindeutigen Aussage. Wir wollen also das derzeitige Verfahren verbessern und das Ganze mit einem wissenschaftlich begleiteten Modellverfahren erproben. Ich glaube, dass wir nach einer solchen Erprobungsphase auch wissen, ob das heutige Verfahren ausreicht oder ob wir mehr brauchen.

Diese drei Punkte wollte ich hier nur ansprechen. Im Ausschuss werden wir mit Sicherheit noch viele weitere Punkte diskutieren.

Ich freue mich darauf, dass wir für NordrheinWestfalen dann ein wirklich umfassendes und viele Probleme beseitigendes Bestattungsgesetz auf den Weg bringen können. – Danke.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Ministerin. – Wie eben schon angekündigt, wird heute keine weitere Debatte geführt.

Daher stimmen wir nun ab. Es ist empfohlen, den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/2723 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend –, den Ausschuss für Kommunalpolitik, den Integrationsausschuss sowie den Ausschuss für Europa und Eine Welt zu überweisen. Wer stimmt der Überweisung zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist einstimmig so überwiesen.

Tagesordnungspunkt

16 Verordnung zur Änderung der Lebensmittel

Kennzeichnungsverordnung – Endlich mehr Sicherheit für Verbraucher

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/2894

Ich eröffne die Beratung und erteile für die Piratenfraktion Frau Brand das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen und Zuschauer! Schweinehaut im Frischkäse, Kälberlab in salzigen Snacks, Schweineborsten im Brot, Gelatine im Orangensaft: Haben Sie gewusst, was in unseren Lebensmitteln enthalten ist oder bei der Herstellung verwendet wird?

Was für den normalen Verbraucher schon unappetitlich klingt, ist für andere Menschen schlichtweg eine Katastrophe. Ein Veganer, der Fruchtgummis kauft, die sogar als Veggie-Produkt gekennzeichnet sind, muss in diesem Land damit rechnen, tierische Gelatine zu sich zu nehmen; denn der Begriff „vegan“ ist bis heute nicht geschützt.

Oder erklären Sie einmal jemandem mit jüdischem oder muslimischem Glauben, dass zur Herstellung des Brotes Schweineborsten verwendet werden! Darauf muss man überhaupt erst einmal kommen. Als integrationspolitische Sprecherin meiner Fraktion sehe ich in diesem Umstand nicht gerade eine praktizierte Rücksichtnahme.