Mit dieser Übersicht liegen Ihnen Beschlüsse zu Petitionen vor. Wird dazu das Wort gewünscht? – Das kann ich nicht erkennen. Ist jemand mit den Beschlüssen nicht einverstanden? – Auch das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann stelle ich gemäß § 91 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung fest, dass die Beschlüsse in der Übersicht 16/10 bestätigt sind.