Protokoll der Sitzung vom 20.06.2013

In der gebotenen Kürze möchte ich ebenfalls das Stichwort Kennzeichnungspflicht aufgreifen und Ihnen, ähnlich wie der Kollege Dahm für die SPDFraktion, für die CDU-Fraktion verdeutlichen, dass die Polizei im täglichen Einsatz die uneingeschränkte Rückendeckung durch die Politik verdient hat. Das ist in den letzten Jahren, auch fraktionsübergreifend, immer wieder betont worden. Ich möchte das an dieser Stelle noch einmal hervorheben.

(Beifall von der CDU)

Wir lehnen die Forderung nach einer Identifizierbarkeit von Polizeikräften – sprich: Kennzeichnungspflicht – im Einsatz nach wie vor ab – wohl wissend, dass dieses Thema in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt, unterschiedlich diskutiert wird und dass es auch in einigen wenigen Bundesländern eine solche Kennzeichnungspflicht gibt.

Denn die Verpflichtung der Polizeibeamten, sich auch in geschlossenen Einheiten und/oder bei den angesprochenen Großlagen namentlich zu kennzeichnen bzw. zu individualisieren, ist genau das Gegenteil dessen, was angesichts steigender und zunehmender Gewalt gegenüber der Polizei und einer sich radikalisierenden Szene aus unserer Sicht geboten ist. Deswegen lehnen wir die Forderung nach Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ab.

Ganz unverständlich ist mir die Forderung in Ziffer 4 Ihres Antrag, die lautet: „Das Land NordrheinWestfalen errichtet eine unabhängige Ermittlungsbehörde die zukünftig generell bei Straftaten im Amt ermitteln soll …“ – Das ist für mich gänzlich abenteuerlich und nicht nachvollziehbar. Das wissen die Kollegen im Rechtsausschuss allemal besser als ich.

Eine solche Ermittlungsbehörde existiert in Deutschland bereits. Sie wird in Fachkreisen – auch das sollten Sie zur Kenntnis nehmen – Staatsanwaltschaft genannt – nicht mehr und nicht weniger.

Ich komme zum Schluss: Ihr Antrag ist kaum nachvollziehbar, ist gekennzeichnet von wenig Sachkunde, steht aus meiner Sicht auch nicht auf dem Boden unseres Rechtsstaats. Von daher ist er abzulehnen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Kruse. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Schäffer.

Ich möchte die anwesenden Kolleginnen und Kollegen schon einmal darauf aufmerksam machen, dass die antragstellende Fraktion zu Abschnitt III ihres Antrages Einzelabstimmung gefordert hat. – Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann auch für die grüne Fraktion sagen, dass wir die Arbeit der Polizei natürlich unterstützen. Sie ist wichtig, um die innere Sicherheit aufrechtzuerhalten, und sie ist im Kontext von Demonstrationen wichtig, um den Schutz der Versammlungs- und Meinungsfreiheit zu gewährleisten. Ich glaube, da sind wir uns hier alle einig.

Wir Abgeordnete, insbesondere die Mitglieder im Innenausschuss, tragen natürlich auch Verantwortung für die Polizei; diese müssen wir übernehmen. Verantwortung zu übernehmen heißt aber auch, eine Fehlerkultur zuzulassen, weil eine demokratische und rechtsstaatliche Polizei Kritik auch anhören und aushalten muss und kann.

(Beifall von den GRÜNEN und den PIRATEN)

Deshalb haben wir als grüne Fraktion immer wieder, wenn es unverhältnismäßige Polizeieinsätze gegeben hat, diese thematisiert, oder, wenn Kritik an uns herangetragen worden ist, diese zur Sprache gebracht, weil – das ist wichtig, aber da haben wir vielleicht ein unterschiedliches Verständnis von Fehlerkultur und von Verantwortung, die wir gegenüber der Polizei haben – es natürlich auch darum geht, das Verhalten der Polizei weiterzuentwickeln.

Gerade die NRW-Polizei gilt bundesweit als die Polizei, die deeskalierend in Einsätze hineingeht und dafür bundesweit immer wieder bei Einsätzen, zum Beispiel im Rahmen von Stuttgart 21, gelobt wird. Eine Weiterentwicklung und ein reflektiertes Verhalten sind wichtig. Das ist auch deshalb wichtig, weil es das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere rechtsstaatliche Polizei stützt. Insofern finde ich es sehr richtig, Fehlerkultur zu betreiben.

(Beifall von den GRÜNEN)

Frau Kollegin Schäffer, ich muss leider auch Sie unterbrechen. Diesmal möchte Ihnen gerne Herr Kollege Kruse eine Zwischenfrage stellen.

Werte Kollegin Schäffer, Sie haben gerade von unverhältnismäßigen Polizeieinsätzen in der Vergangenheit gesprochen. – Könnten Sie, bezogen auf Nordrhein-Westfalen, vielleicht ein wenig präzisieren, welchen unverhältnismäßigen Polizeieinsatz Sie tatsächlich meinen?

(Zuruf von Reiner Priggen [GRÜNE])

Seitdem ich im Landtag bin, seit 2010, habe ich immer wieder an Demonstrationen teilgenommen, allerdings nicht als Demonstrantin – das habe ich auch schon vorher

gemacht. Vielmehr bin ich mit der Polizei mitgefahren, habe die Polizei begleitet, war immer sehr gut bei der Polizei aufgehoben, habe sehr viel sehen können, sehr viele Fragen wurden beantwortet.

Bei großen Einsätzen aufgrund von Neonazi-Aufmärschen wie zum Beispiel in Dortmund Anfang September ist es so, dass es zu Situationen kommt, die man im Nachhinein thematisieren und kritisieren muss. Bürgerinnen und Bürger, die bei den Demonstrationen waren, machen immer wieder darauf aufmerksam, dass an dem einen oder anderen Punkt aus ihrer Sicht etwas falsch gelaufen sei, und bitten, das anzusprechen. Das haben wir auch getan.

Das finde ich legitim und richtig. Und ich verstehe es auch als unsere Aufgabe als Abgeordnete, dass wir da, wo es Kritik an der Polizei gegeben hat, aufklären und aufarbeiten, gerade um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Polizei zu stärken. Insofern sehe ich da überhaupt keinen Widerspruch – im Gegenteil. Es ist auch unsere Aufgabe.

(Beifall von den GRÜNEN und den PIRATEN)

Ehrlich gesagt machen es sich die Piraten mit diesem Antrag doch zu leicht.

Sie fordern – erstens – eine umfassende Aufklärung des Einsatzes der NRW-Bereitschaftspolizei in Hessen. – Wie gesagt, ich finde Aufarbeitung immer richtig und wichtig. Das Innenministerium hat uns nach der letzten Sitzung des Innenausschusses einen entsprechenden schriftlichen Bericht zugeleitet. Aber die Aufarbeitung muss dort erfolgen, wo der Einsatz stattgefunden hat. Und das war in Frankfurt, in Hessen. Dementsprechend lag die Einsatzleitung in Hessen. Der Hessische Landtag ist meines Erachtens jetzt gefordert. Ich weiß, dass dort dieser Einsatz auch aufgeklärt und aufgearbeitet wird. Auch das dortige Innenministerium ist gefordert. Das liegt, wie gesagt, in der Zuständigkeit der hessischen Kolleginnen und Kollegen und gehört nicht hierhin.

Der zweite Punkt ist das Amtshilfeersuchen. Er ist gerade auch von Herrn Kruse ausführlich behandelt worden. – Ihre Forderung läuft meines Erachtens völlig ins Leere. Es gibt das Bund-LänderAbkommen – das ist gerade schon erläutert worden – über die gegenseitige Hilfe bei den Bereitschaftspolizeien, wenn es entsprechende Lagen in den Ländern gibt. Gerade Nordrhein-Westfalen mit seinen 18 Einheiten ist ständig gefordert, in andere Bundesländer zu fahren. Das macht NRW auch.

Was sich in Ihrem Antrag ein Stück weit ausdrückt – das finde ich ganz interessant –, ist ja der Wunsch nach einem Regierungswechsel in Hessen. Den Wunsch an sich, dass die schwarz-gelbe Regierung bei der nächsten Landtagswahl abgewählt wird, kann ich sehr gut teilen.

Was ich aber nicht teilen kann, ist Ihre Forderung, Amtshilfeersuchen aus Hessen bis zur Landtagswahl zurückzuweisen. Denn die Solidarität unter den Ländern muss unabhängig von den politischen Mehrheiten im Landtag gewährleistet werden. Sonst wären wir tatsächlich bei einer politischen Polizei, was wir hier vor einigen Wochen schon diskutiert haben. Da kann meines Erachtens nicht unser Ziel sein. Darin sind wir uns letztendlich alle einig, Solidarität nicht an den politischen Mehrheiten in den entsprechenden Landtagen auszurichten.

(Beifall von den GRÜNEN)

Der dritte Punkt ist die Kennzeichnungspflicht. – Es ist schon richtig gesagt worden, dass wir uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt haben, eine anonymisierte und individualisierte Kennzeich

nungspflicht einzuführen. Die Kennzeichnung ist heute schon auf der niedrigsten Stufe gewährleistet, aber bisher nicht auf die einzelnen Personen bezogen. Das wollen wir ändern.

(Torsten Sommer [PIRATEN]: Wir auch, klar!)

Wir wollen es anonymisiert tun, um der Verantwortung und dem Schutzgedanken gerecht zu werden. Wir wollen nicht, dass die Polizeibeamtinnen und -beamten befürchten müssen, dass es zu ihrem Nachteil gerät – „Nachteil“ nicht im Sinne von Strafverfolgung; darum geht es nicht – und sie Angst haben müssen, verfolgt und zu Hause aufgesucht zu werden. Da sind wir uns wohl einig, dass wir das nicht wollen; da tragen wir Verantwortung gegenüber der Polizei.

(Beifall von Torsten Sommer [PIRATEN])

Aber natürlich muss es möglich sein, einem Fehlverhalten nachzugehen. Wir befinden uns hierzu in Gesprächen mit den Gewerkschaften. Es ist wichtig, die Polizei mitzunehmen.

Die Kennzeichnungspflicht ist deshalb richtig, weil die Polizei, die als Vertreterin des Staates auftritt, den Bürgerinnen und Bürgern offen begegnet und nicht anonym auftritt.

Aber – da greift Ihr Antrag zu kurz –, es gibt keinen Kausalzusammenhang zwischen Kennzeichnungspflicht und unverhältnismäßigen Einsätzen bzw. Fehlverhalten, sprich: Mir ist die Aussage zu einfach, gäbe es die Kennzeichnungspflicht, gäbe es keine unverhältnismäßigen Einsätze und kein Fehlverhalten mehr. So einfach ist es nicht.

Man muss zum Beispiel auch über Rahmenbedingungen reden. Wie ist die Polizei bei so einem Großeinsatz aufgestellt, wenn sie am Tag vorher von Nordrhein-Westfalen aus nach Hessen geschickt wird? Wie sind zum Beispiel Unterbringung und Verpflegung organisiert?

All das sind Punkte, die man mitbedenken sollte. Wenn man schon einmal die Logistik miterlebt hat, die hinter einem solchen Großeinsatz

steht – ich habe das in Nordrhein-Westfalen, zum Beispiel bei den großen Demonstrationseinsätzen in Dortmund, gesehen –, macht man es sich zu einfach, nur auf die Kennzeichnungspflicht zu setzen.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schäffer. – Aus aktuellem Anlass möchte ich noch mal daran erinnern, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass Gespräche mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bitte nicht in den Abgeordnetenbänken zu führen sind, sondern außerhalb oder an der Rückwand des Raumes. Wenn der Kollege, den ich meine, sich angesprochen fühlt, wäre ich ihm sehr dankbar. Er ist in meiner Fraktion. – Als Nächster spricht für die FDP-Fraktion Herr Kollege Dr. Orth.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Piratenfraktion zeigt, dass Piraten und Polizei sich in allen Jahrhunderten noch nie vertragen haben. Das kommt auch in diesem Antrag wieder zum Ausdruck.

Ihr Antrag dokumentiert ein Rechtsstaatsverständnis, das der Mehrheit des Hauses sehr fremd ist. Der Antrag, zusammengeschrieben aus Absurdem und Skurrilem, will einfach nicht beachten, dass wir eine funktionierende Polizei brauchen. Ich kann dem, was meine Vorredner gesagt haben, in weiten Teilen zustimmen. Ich hätte mir gewünscht, dass eine Partei, die auf der einen Seite so für Datenschutz eintritt, daran denkt, dass die Polizistinnen und Polizisten ebenfalls Menschen sind, deren Daten und Persönlichkeitsrechte schützenswert sind und nicht mit Füßen getreten werden dürfen.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Wir als Liberale sind sehr skeptisch, was eine Kennzeichnungspflicht anbelangt. Wir glauben

auch, sie ist entbehrlich, weil von den Einsätzen genug Aufnahmen, Einsatzprotokolle etc. existieren.

Herr Kollege

Dr. Orth, Entschuldigung. Kollege Olejak von den Piraten möchte Ihnen eine Zwischenfrage stellen.