Protokoll der Sitzung vom 10.07.2013

Herr Kollege, entschuldigen Sie bitte. Würden Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Wittke zulassen?

Nein, vielleicht ein anderes Mal.

(Zurufe von der CDU: Oh!)

Der Gesetzentwurf ist schlecht; er ist mit heißer Nadel gestrickt. Vor allem zeugt die unglaublich oberflächliche Begründung, die diesen Namen nicht ver

dient, von einer Missachtung der ordentlichen Beratungsabläufe des Parlaments.

Wer auf diese Weise einen eklatanten Mangel an demokratischem Grundverständnis zum Ausdruck bringt, muss dafür abgestraft werden. Vom Gegenstand des Gesetzentwurfs ist dabei noch gar nicht die Rede.

Die Gerichte werden darauf ihre Antwort geben. Es gibt gute Gründe, das Scheitern des Entwurfs aufgrund seiner vermutlichen Verfassungswidrigkeit anzunehmen. Wenn es wirklich dazu kommt, hat sich die Landesregierung das ganz allein zuzuschreiben. Wer sich gegen gute demokratische Verfahrensweisen immunisiert, muss sich hinterher nicht wundern, wenn ihm seine handwerklich, inhaltlich und politisch missratenen Entwürfe um die Ohren fliegen.

(Beifall von den PIRATEN)

Die vielbeschworene Politik der ausgestreckten Hand entpuppt sich mit solchem Vorgehen als eine Farce. Wo ist denn das Selbstverständnis von „Verhandeln statt verordnen“ geblieben? Und wo die Bereitschaft, gemeinsam mit den Menschen im Land nach Antworten auf drängende Fragen zu suchen? Wir wollen gern weiterhin an die Ernsthaftigkeit Ihrer ausgestreckten Hand glauben, weil es eben nicht um Parteien und Fraktionen, sondern um die Zukunft unseres Landes geht.

(Beifall von den PIRATEN)

Aber inzwischen verhalten Sie sich, liebe rot-grüne Landesregierung, so, wie Sie es der schwarzgelben Landesregierung vorgeworfen haben: reichlich machtorientiert, ja fast arrogant. Sie drücken Ihre halb oder gar nicht begründeten Sachen einfach durch. Sie verzichten auf jeden Versuch, gemeinsam an den Herausforderungen des Landes zu arbeiten. Sie gehen nur dann auf die Oppositionsfraktionen zu, wenn es Ihnen und Ihrem parteipolitischen Kalkül dient.

Faire und lösungsorientierte Politik sieht anders aus. Ändern Sie das! Kommen Sie zurück zu Ihrer versprochenen neuen politischen Kultur, die nicht auf Konfrontation und Macht, sondern auf Kooperation und echte Demokratie setzt. Solange Sie das nicht tun, haben Sie die Folgen zu tragen – zum Schaden aller.

Deshalb: Wir verlangen eine Besoldungsregelung, die sachgerecht sowie angemessen ist und den Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen eine Perspektive eröffnet. Herr Minister, dieser Gesetzentwurf ist schlecht. Wir Piraten lehnen ihn ab. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Landesregierung erteile ich

dem Finanzminister, Herrn Dr. Walter-Borjans, das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Unser Vorschlag macht sich nicht an einer Ziffer fest“ – das ist ein Satz, den man sich auf der Zunge zergehen lassen muss. Herr Lindner, weil Sie von „Sachbearbeitern“ reden, rate ich Ihnen, dass Sie sich einmal mehr der Sachbearbeitung widmen sollten, anstatt den schlechten Mimen in einer Daily Soap zu spielen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

In Ihren Reden wird von einem zum anderen Mal immer deutlicher, dass Sie eine Kiste mit Stehsätzen haben, die allesamt so inhaltsleer sind wie dieser erste Satz, dass Ihr Vorschlag sich nicht an einer Ziffer festmacht. Jedes Mal wird neu geschüttelt und dann vorgetragen. Insofern ist es kein Wunder, dass Sie nicht nach einem Amt streben, sondern sich auf dem Sonnendeck der Opposition ausruhen wollen. Das ist auch besser so. Denn wer den Unterschied zwischen Einnahmen und Gewinnen nicht kennt, muss hin und wieder ins Lehrbuch gucken, um noch ein bisschen dazuzulernen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Zu- ruf von Christian Lindner [FDP])

Die Landesregierung hat ihren Gesetzentwurf zur Anpassung der Beamtenbesoldung lange und intensiv beraten. Wir haben ihn, bevor wir ihn in die parlamentarische Beratung gegeben haben, eingehend entsprechend dem im Grundgesetz vorgegebenen Rahmen abgewogen, und zwar zwischen einer amtsangemessenen Alimentierung der Beamten und hinsichtlich der Einhaltung der Schuldenbremse. Wer heute sagt, dass erst später begründet worden sei – das ist dieser Stehsatz der nachgereichten Begründung –, hat die Begründungen vorher offenbar nicht zur Kenntnis genommen, sondern sich erst den geschriebenen Text, den wir noch einmal auf Wunsch dem Unterausschuss „Personal“ und dem Haushalts- und Finanzausschuss vorgelegt haben, angeguckt,

(Lachen von Christian Möbius [CDU])

indem diese Gründe in der Tat noch einmal beschrieben worden sind.

Die darin noch einmal ausführlich beschriebene Abwägung und die Entscheidung, den Abschluss für die Tarifbeschäftigten der Ländergesamtheit nur gestaffelt auf die Beamten zu übertragen, haben wir uns alles andere als leicht gemacht.

Und, Herr Laumann, Nordrhein-Westfalen ist Teil der Tarifgemeinschaft der Länder. Es gibt ein Land, das daran nicht teilnimmt, und das ist Hessen.

(Karl-Josef Laumann [CDU]: Die Tarifkom- mission! – Armin Laschet [CDU]: Da sind Sie nicht mehr drin!)

Und wir haben einen Kompromiss erzielt. Es ist nun einmal ein Unterschied, ob ein Kompromiss unter 15 Ländern erzielt wird oder ob die Diskussionen und Entscheidungen über eine Besoldung auf jedes einzelne Land übertragen werden. Genau Letzteres ist mit dem Beschluss der Föderalismuskommission gewollt gewesen.

Am liebsten – das ist überhaupt keine Frage – hätte jeder und jede in dieser Regierung und in den Regierungsfraktionen allen mehr gegeben – nicht nur denen, die mit einem kleinen Prozentsatz von unter eins bedient werden, nämlich denen ab A13, die nicht mit Null abgespeist werden.

Angesichts der Vorgaben des Grundgesetzes zu dieser amtsangemessen Alimentation, aber auch angesichts der Verpflichtung, bis 2020 die Schuldenbremse einzuhalten, muss man sich doch überlegen, wie man es macht, dass man auf Dauer die nordrhein-westfälischen Beamten angemessen bezahlt, und wie man vor allen Dingen zu einem gerechten Verhältnis der Besoldungsgruppen zueinander und zwischen den Besoldungsgruppen für die Beamten und den Entgeltstufen für die Tarifbeschäftigten kommt. Das haben wir mit diesem Gesetzentwurf geschafft.

Die Besoldung ist nicht allein der Haushaltslage geschuldet und aus der Haushaltslage abgeleitet worden. Aber selbstverständlich hat sich der Entwurf für eine angemessene, gerecht gestaffelte und auch auf eine auf Dauer bezahlbare Besoldung an der Haushaltsrealität zu orientieren. Das ist doch wohl klar.

Seit 2006 – ich habe das gesagt – liegt die Entscheidung über die Beamtenbesoldung nicht ohne Grund wieder in der Hoheit der einzelnen Bundesländer. Mit dieser uns übertragenen Zuständigkeit gehen wir verantwortungsbewusst um. Angesichts der von der Verfassung gebotenen Schuldenbremse wäre die vollständige Übertragung nicht finanzierbar. Das muss man zur Kenntnis nehmen. Sie würde außerdem den in den oberen Gehaltsstufen immer größer werdenden Abstand im Nettoeinkommen zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten zementieren. Das ist im gegenwärtigen System eine Gerechtigkeitslücke. Und die wollen wir ein Stück schließen.

Unser Entwurf sichert den unteren Besoldungsgruppen den Zuwachs wie für die Tarifbeschäftigten, und er sorgt auch in den oberen Bereichen für eine weiterhin angemessene Vergütung.

Vor der Anpassung – um das noch einmal deutlich zu machen – liegt das Nettoeinkommen für einen verheirateten Beamten oder eine verheiratete Beamtin mit zwei Kindern in der Besoldungsgruppe A10 um 0,8 % über dem Nettoeinkommen einer Ta

rifangestellten in der entsprechenden Entgeltgruppe. A10, das bedeutet im beschriebenen Fall – Herr Laumann hat schon einmal darauf hingewiesen – netto rund 2.700 € im Monat. Und diese Beamtengruppe wird 2013 und 2014 an der Entwicklung der Tarife teilhaben bei im Übrigen dann auch für alle geltenden 30 Tagen Urlaub. Ich habe von 0,8 % Unterschied zwischen dem Beamten und dem Tarifangestellten gesprochen.

Bei A13, also bei Studienrat/Studienrätin oder Regierungsrat/Regierungsrätin ist der Abstand zur entsprechenden Entgeltgruppe im Tarifbereich 15,5 %. Da wollen wir nach unseren Plänen die Zahlungen für zwei Jahre nicht erhöhen. Bei einem Regierungsdirektor A15 beträgt der Unterschied zwischen dem Beamten und dem Tarifangestellten 22 %.

Das, was wir jetzt machen, wird zur Folge haben, dass künftig im unteren Sektor bei A10 weiterhin ein Abstand von ungefähr 1 % besteht, dass er für A13 aber nicht mehr 15,5 %, sondern 9,7 % und für A15 nicht mehr 22 %, sondern 15,6 % beträgt. Wir schaffen damit in einem zugegebenermaßen engen Finanzrahmen weiterhin ein attraktives und gerechtes Vergütungssystem für den öffentlichen Dienst insgesamt.

Die Präsidentin des Landesrechnungshofs hat vor wenigen Tagen gesagt: Auch wenn es Widerstand hervorruft – ohne Einsparungen beim Personal ist die Schuldenbremse nicht zu schaffen. Dass die Betroffenen diese Entscheidung nicht bejubeln, ist doch wohl verständlich. Dass sie demonstrieren, gehört zu einer demokratischen Gesellschaft.

(Karl-Josef Laumann [CDU]: Redet doch mit ihnen!)

Ich habe mit vielen Demonstranten bei vielen Veranstaltungen

viele gute Gespräche geführt. Aber die politische Entscheidung ist am Ende Sache des Parlaments. Sie ist auch nicht Sache eines Gerichts. Der Verfassungsgerichtshof hätte im Fall der von der Opposition angedrohten Normenkontrollklage zu prüfen, ob der Kern der amtsangemessenen Besoldung verletzt wird. Bei der Prüfung dieser behaupteten Unteralimentierung muss sich die Prüfung auf die sogenannte Evidenzkontrolle beschränken. Der Politik wird bewusst ein weiter Entscheidungsspielraum zugestanden.

Sie von der Opposition mögen mit dem zur Debatte stehenden Abwägungsergebnis nicht einverstanden sein. Das ist Ihr gutes Recht.

Es ist aber auch ein mindestens ebenso gutes Recht der Betroffenen, zu klagen. Das respektieren wir nicht nur, sondern wir haben auch schon Gespräche angeboten, um dort, wo das hilfreich ist, gemeinsam zu überlegen, wie man etwa eine Musterklage unterstützen kann.

(Dr. Wilhelm Droste [CDU]: Ist ja irre! Macht doch einen Prozesskostenzuschuss!)

Das ist völlig in Ordnung. Darüber, was irre ist, können wir gleich noch einmal sprechen.

Das ändert nichts an der Tatsache, dass wir von der Rechtmäßigkeit dieses Anpassungsgesetzes überzeugt sind und es für den richtigen Weg halten, um den Beamtenstatus dauerhaft für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer akzeptabel und für den Arbeitgeber Land finanzierbar zu halten.

Ihnen von der CDU und der FDP geht es doch mit der Klageandrohung nicht wirklich um das Wohl der Beamten. Das wäre nach Ihrer Regierungszeit und Ihren gebetsmühlenhaft vorgetragenen Sparvorschlägen im Personalbereich aber auch wirklich die Neuigkeit des Tages: Lindner für den starken Staat!

(Beifall von den GRÜNEN)

Lindner für höhere Beamtenbesoldung! – Das wäre eine Nachricht, die auf Aufmerksamkeit stoßen würde. Aber das passt auch in das Schauspiel, das Sie auf der Berliner Bühne bringen. Dort geht es immer um Klientelpolitik, der aber ein Etikett angepappt wird. Andere sollen dadurch glauben, dass Sie etwas für sie täten. Dafür gibt es eine Menge Beispiele. Darüber könnte ich stundenlang reden.

(Beifall von den GRÜNEN – Rainer Schmelt- zer [SPD]: Der Widerspruch hält sich in Grenzen!)

Sagen Sie den Beamten mit Kindern dann aber bitte auch, was Sie ihnen direkt über Kindergartenbeiträge und Studiengebühren wieder aus der Tasche ziehen wollen, Herr Lindner.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Zu- rufe von der CDU)