Protokoll der Sitzung vom 11.07.2013

Wir wollen in Deutschland friedliche Spiele haben. Wir haben eine wunderbare Fankultur. Wir haben die besten Arenen und eine hohe Emotionalität in den Stadien. Aber wir müssen eine klare Trennungslinie zu den Straftätern ziehen. Dass da nicht mehr passiert, dafür verdienen die Polizeibeamtinnen und -beamten unseren Respekt, die jedes Wochenende im Einsatz sind und dafür sorgen, dass Sie zu friedlichen Spielen gehen können.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Jetzt kann ich Ihnen noch mitteilen, dass die Landesregierung die Redezeit um ungefähr 1 Minute 20 überzogen hat.

(Zuruf von Minister Ralf Jäger)

Ja, Herr Minister, aber bei den Zwischenfragen halten wir die Zeit immer an. Die haben wir selbstverständlich berücksichtigt. Mir liegen allerdings keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Schluss der Beratungen und stimmen ab.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/3438 an den Innenausschuss – federführend. Zwischenzeitlich haben sich die Fraktionen darauf verständigt, den Antrag ebenfalls an den Sportausschuss zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ich darf fragen, wer dieser Überweisungsempfehlung Folge leisten möchte. – Das sieht nach allen Fraktionen aus. Enthält sich jemand, oder stimmt jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Dann wird der Antrag wie gerade besprochen überwiesen.

Wir kommen zu:

8 Mittelfristige Finanzplanung – Wie ernst

nimmt die Landesregierung ihr Klimaschutzgesetz?

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/3444

Ich eröffne die Beratung. Für die antragstellende Fraktion spricht der Kollege Ortgies.

(Vorsitz: Präsidentin Carina Gödecke)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Menschen am Stream und an den Empfängern zu Hause!

(Beifall von der CDU – Heiterkeit von den PIRATEN)

Ich benutze diese Formulierung heute ausnahmsweise, weil sicherlich das eine oder andere Stadtrats- oder Gemeinderatsmitglied oder das Mitglied eines Aufsichtsrates zuhört. Es geht nämlich um öffentliche Gelder; es geht um Ihr Geld.

(Zuruf von den PIRATEN: Sonst geht es nie um Geld!)

Im Frühjahr dieses Jahres hat die rot-grüne Landesregierung das Klimaschutzgesetz beschlossen. Das Thema „Klimaschutz“ zieht sich inzwischen durch sämtliche Vorhaben der Landesregierung, vom Koalitionsvertrag bis zum kürzlich vorgelegten Landesentwicklungsplan. In fast allen Bereichen versucht vor allen Dingen das Umweltministerium – auch Herr Minister Remmel – seinen Klimastempel aufzudrücken.

Ich werde heute allerdings der Versuchung widerstehen, über Sinn und Unsinn mancher Maßnahmen zu spekulieren sowie darüber, ob allein wir in Nordrhein-Westfalen die Welt retten können. Zweck unseres heutigen Antrags ist es schlichtweg, die Frage zu stellen: Wer soll das bezahlen, und wo will und wird die Landesregierung für jeden nachlesbar und nachvollziehbar dokumentieren, welche Kosten auf die Kommunen und auf die kommunalen Unternehmungen zukommen?

In der kommenden Woche will das Kabinett die Finanzplanung 2014 bis 2017 beschließen. Die Landesregierung schreibt im Vorwort ihres Klimaschutzgesetzes, sie wolle eine „insgesamt klimaneutrale Landesverwaltung“.“ In § 5 wird die Landesregierung ermächtigt, die Kommunen per

Rechtsverordnung zu Klimaschutzkonzepten zu verpflichten. In § 6 wird das auch für juristische Personen, bei denen „ein bestimmter Einfluss öffentlicher Stellen besteht“, verlangt. Da steht auch noch, aus dem Gesetz ergebe sich keine direkte Konnexitätsrelevanz – schönes Wort. Sobald durch Erlass einer Rechtsverordnung Kosten entstünden, finde man einen Belastungsausgleich.

Der dem Klimaschutzgesetz folgende Klimaschutzplan wird demnächst erwartet – ich glaube, im nächsten Jahr – und beeinflusst natürlich auch die mittelfristige Finanzplanung 2014 bis 2017. Wenn das so ist, muss die Landesregierung das auch dokumentieren und im Finanzplan 2014 bis 2017 Geld zur Verfügung stellen, nämlich erstens für die Gemeinden selbst und zweitens für juristische Perso

nen, zum Beispiel für Energieversorger oder Entsorger, an denen die Kommunen beteiligt sind, weil sie sonst einen immensen Wettbewerbsnachteil hätten. Nicht mehr und auch nicht weniger verlangen wir mit dem heutigen Antrag.

Ich gehe davon aus, dass das auch die Regierungsparteien als selbstverständlich ansehen. Deswegen haben wir diesen Antrag zur direkten Abstimmung gestellt und wollen ihn nicht noch lange in den Ausschüssen diskutieren. Ich bin auch davon überzeugt – ich sehe im Gesicht von Herrn Remmel eine klammheimliche Freude –, dass er sozusagen am Kabinettstisch in diesem Sinne argumentieren und uns sicherlich auch zustimmen kann. In diesem Sinne sage ich herzlichen Dank und bitte um Zustimmung.

(Beifall von der CDU und der FDP – Minister Johannes Remmel: Wenn ihr an meiner Seite seid, hab ich kein Problem! Dann kann es mir nur gut gehen!)

Vielen Dank, Herr Kollege Ortgies. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Meesters.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer innerhalb und außerhalb des Landtages!

(Zuruf von den PIRATEN: Das klingt auch gut!)

Ich möchte zu dem Antrag Stellung nehmen, den Herr Ortgies gerade vorgestellt hat. Sie hatten uns einen Antrag vorgelegt, der lautet: „Mittelfristige Finanzplanung – Wie ernst nimmt die Landesregierung ihr Klimaschutzgesetz?“ Er hat deutlich gemacht, dass er damit unterstellt, dass wir vom Klimaschutz nur reden, nicht handeln und vor allen Dingen die Kommunen mit dem, was drohend auf sie zukäme, alleine lassen würden.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Erlauben Sie mir in dem Zusammenhang eine Gegenfrage: Wie ernst nimmt sich die CDU eigentlich als Opposition mit solchen Anträgen? Denn ernsthaft:

Der Prozess zur Vorbereitung des Klimaschutzplanes ist Ihnen doch bekannt. Das ist ein dialogisch angelegter Prozess. In sechs Arbeitsgruppen wird unter Beteiligung der wichtigen gesellschaftlich relevanten Gruppen dieser Prozess entwickelt und der Plan erarbeitet. Das ist in Deutschland ein einmalig angelegter Prozess, der alle Betroffenen – auch die Kommunen und die kommunalen Spitzenverbände – zu Beteiligten macht.

Das Gesetz liegt Ihnen vor. Sie haben es auch gelesen, aber offensichtlich nicht vollständig. Denn Sie ignorieren mit Ihrem Antrag alle diese Fakten. Das

ist sehr schade, denn Klimaschutz ist eigentlich eine gemeinsame Aufgabe. Gut wäre es, wenn wir in Nordrhein-Westfalen mit vereinten Kräften gegen die Folgen des von uns Menschen verursachten Klimawandels arbeiten und die Erreichung unserer Klimaschutzziele gemeinsam angehen würden. Gut wäre es, wenn Sie mit uns an einem Strang in die richtige Richtung ziehen würden. Das Klimaschutzgesetz bietet dafür wirklich eine ausgezeichnete Grundlage.

Wir begreifen Klimaschutz als Wirtschafts- und auch als Entwicklungsmotor für die Kommunen in NRW, von denen Sie gerade gesprochen haben, die in weiten Teilen schon lange unterwegs sind, das Thema „Klimaschutz“ für sich und ihre Bürgerinnen und Bürger gewinnbringend aufzugreifen, und damit gerade auch der mittelständischen Wirtschaft wichtige Impulse geben. Das trägt zur kommunalen Wertschöpfung bei, schafft Arbeitsplätze und hilft am Ende auch dem Klima.

Sie sind weit davon entfernt, diese Chance für Nordrhein-Westfalen zu begreifen. Ein Indikator dafür ist der vorliegende Antrag. Sie kritisieren offensichtlich nicht nur um der Kritik willen, wie ich am Anfang gedacht habe, als ich Ihren schlecht gemachten Antrag gelesen habe. Sie wollen die Öffentlichkeit täuschen und den Eindruck erwecken, wir würden die Vorgaben des Gesetzes nicht ernst nehmen und den Kommunen unerwartete Lasten aufbürden. Das ist ein ziemlich untauglicher Versuch, Unfrieden zu sähen und Ängste in der kommunalen Familie zu wecken, indem Sie unterstellen, versprochene Belastungsausgleiche speziell für die Gemeinden und Gemeindeverbände würden wohl von uns unterschlagen oder gar den Kommunen vorenthalten.

Richtig ist vielmehr, dass es zurzeit keinen Sinn hat, dass der Landtag die Bereitstellung von Mitteln in der mittelfristigen Finanzplanung für einen Belastungsausgleich von der Landesregierung einfordert. Denn schauen wir auf den Prozess der Umsetzung des Klimaschutzgesetzes und der Erstellung des Klimaschutzplanes, wird schnell deutlich, dass das, was Sie fordern, zurzeit überflüssig und ablehnungswürdig ist.

Wie ich schon sagte: Der Klimaschutzplan wird zurzeit überarbeitet; er ist noch nicht fertig. Voraussichtlich wird er im Jahr 2014 – das ist jedenfalls der Plan – von uns abschließend im Parlament beschlossen. Dann erst liegen die Fakten vor. Dann erst steht fest, ob und welche Vorgaben gegebenenfalls für verbindlich erklärt werden sollen. Dies erfolgt durch die von Ihnen angesprochene Rechtsverordnung, die natürlich erst dann erlassen wird. Erst dann können wir selbstverständlich einen etwaigen daraus resultierenden Belastungsausgleich hier im Hause regeln. Es leuchtet doch ein, dass wir erst am Ende des Prozesses sagen können, ob und wie viele Mittel für den im Gesetz vorgesehenen Be

lastungsausgleich konkret vorgehalten werden

In § 6 Abs. 3 des Gesetzes wird zudem geregelt, dass für die von Ihnen in Punkt 2 des Beschlussvorschlages genannten juristischen Personen – also zum Beispiel die Stadtwerke – die Vorgaben des Klimaschutzplanes wettbewerbsneutral gestaltet

werden müssen. Bei der Ausformulierung möglicher Vorgaben muss also darauf geachtet werden, dass keine Wettbewerbsverzerrung erfolgt.

Kurz und gut: Ihr Antrag geht weit an der tatsächlichen Situation und am Sachverhalt vorbei, offenbart erneut Ihren Unwillen, sich sachgerecht mit den Herausforderungen und den Chancen einer guten Klimaschutzpolitik auseinanderzusetzen. Wir werden ihn deshalb aus sachlichen und gut überlegten Gründen ablehnen. – Danke schön.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Kollege Meesters. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Brems.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor lauter wankelmütiger Pirouetten scheint der CDU ganz schwindelig geworden zu sein. Sie wissen gar nicht mehr, wie Sie Ihre Füße sortieren sollen. Denn Sie fordern beim Klimaschutz mal wieder, den zweiten vor dem ersten Schritt zu machen.

Stellen wir uns nämlich einmal vor, die Landesregierung würde genau das machen, was Sie fordern: Sie würde vorfestlegen, welche Ergebnisse bei einem Prozess wie dem Klimaschutzplan herauskommen, welche Projekte es gibt, und wie viel Geld in was investiert wird.

Was dann los wäre, kann ich mir nur zu gut ausmalen. Sie würden uns vorwerfen, dass wir dem Prozess alle Aspekte vorwegnehmen und dass die Beteiligung von Verbänden, Firmen, Bürgerinnen und Bürgern nur eine Farce sei.

Genau so macht es die Landesregierung eben nicht, sondern sie führt mit der Erarbeitung des Klimaschutzplans ein bisher einmaliges Verfahren durch, das seine Zeit braucht.

Werfen wir einen Blick auf den Ablauf, Herr Ortgies: Ein solcher Plan fällt nicht vom Himmel, der wird auch nicht im stillen Kämmerlein gemacht. Sie haben davon gesprochen, dass der Plan nächstes Jahr vorliegen solle. Dieser Plan wird in einem breit angelegten Prozess erarbeitet, und zwar mit allen Beteiligten, auch den Kommunen.

Schon zum jetzigen Zeitpunkt kann man beobachten, welche Vorschläge die einzelnen Gruppen erarbeiten. Wir sollten uns darauf konzentrieren, worauf wir uns in den letzten Wochen geeinigt haben,

nämlich die Erarbeitung des Klimaschutzplans parlamentarisch im Unterausschuss zu begleiten.