Friedhelm Ortgies
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Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Rüße, zu Beginn möchte ich Ihnen meine Anerkennung aussprechen, wie Sie es geschafft haben, fast alle Forderungen der Grünen gegen Ihren Koalitionspartner, gegen die SPD, durchzusetzen.
Ich habe mich schon im Ausschuss bisweilen gewundert, wie Sie so ganz nach Gutdünken Ausschusstermine, Anhörungen verschoben, verkürzt haben. Immer gerade so, wie es Ihnen passte, wurden wir da vorgeführt. Sie haben auch Ihren Koalitionspartner am Nasenring durch den Landtag gezogen.
Das alles hat mit Billigung der Fraktionsspitze, mit Billigung der Ministerpräsidentin, die ja sogar ein Gespräch mit den Jägern abgelehnt hat, stattgefunden. Manchmal, Herr Meesters, taten Sie mir sogar schon fast leid. Man darf eben keine Versprechungen machen, die man nicht halten kann.
Schon zu Anfang der Debatte um das Jagdgesetz habe ich allen Beteiligten vorausgesagt: Passt auf, die Sozialdemokraten haben im Hause Remmel überhaupt keinen Zutritt. – Und so ist es auch gekommen. Herr Rüße, Sie haben Zugeständnisse verkündet wie die Nichtwiedereinführung der Jagdsteuer, die Beibehaltung des Reviersystems. Und der Höhepunkt des Ganzen ist: Die Waldschnepfe kommt wieder auf die Liste der jagdbaren Arten – und gleichzeitig stellen Sie sie natürlich ganzjährig unter Schutz!
Sie haben das alles hineingeschrieben, damit Sie etwas zum Streichen haben. Ich sage Ihnen: Der Berg kreißte, Herr Rüße, und gebar keine Maus, sondern eine Waldschnepfe.
Das ist keine Realsatire mehr, sondern das ist eine Verhöhnung der Jäger und der Menschen im ländlichen Raum. Sie haben monate- und jahrelang so getan…
An einigen Regionalversammlungen habe ich teilgenommen und gehört, was Sie dort alles versprochen haben. Die Menschen im ländlichen Raum werden Ihnen das auch
in den nächsten zwei Jahren nicht vergessen. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Präsident, dass ich noch einmal die Gelegenheit bekomme, zu reden. – Zunächst stelle ich fest, Herr Minister Remmel, Sie bekommen in Ihrem Laden keine Einigkeit zustande. Das ist schade, aber ich hoffe, dass das in Zukunft doch der Fall sein wird, wenn Sie im nächsten Januar praktisch die Flussgebietsgemeinschaft einberufen.
Ich habe mich noch einmal zu dem Thema „Nordseepipeline“ gemeldet. Wir sind uns in vielen Punkten weitgehend einig, wenn dieser Satz mit der völlig illusorischen Nordseepipeline nicht in Ihrem Antrag stände. Inzwischen – mein Kollege Fehring hat das klargelegt – weiß jeder, dass wir keine Chance haben, diese dort jemals zu verwirklichen.
Ich darf an die Anhörung erinnern, die wir vor einigen Wochen hier hatten. Dabei hat die Meeresbiologin Dr. Gerdes sehr eindrucksvoll auf die Gefahren dieser Pipeline für das Weltnaturerbe Wattenmeer hingewiesen. Ich will das nicht wiederholen. Aber dass ausgerechnet ein grüner Umweltminister immer noch auf diese Option pocht, macht mich doch schon sehr nachdenklich. Sie sollten da schon in sich gehen.
Wir haben schon vor sechs Monaten darauf hingewiesen. Jetzt haben die Regierungsfraktionen Gott sei Dank fast die Kurve gekriegt, sich auf einen vernünftigen Weg zu begeben. Gehen Sie in sich! Streichen Sie diesen Passus! Dann würden wir diesem Antrag zustimmen. Ansonsten empfehle ich wirklich, die Ressourcen für Prüfung und für alles, was für die Planung einer solchen Pipeline notwendig ist, dazu zu verwenden, die Kaliabwässer vor
Ort zu entsorgen und nicht weiter an der Illusion einer Pipeline festzuhalten, die nicht kommen wird.
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vorweg: Das war Meesters Märchenstunde.
Ich war selbst auf drei dieser fünf Regionalveranstaltungen. Und was Sie heute erzählt haben, entspricht genau dem Gegenteil dessen, was dort auf Sie zugekommen ist.
Aber zu Beginn, meine Damen und Herren, möchte ich mit Erlaubnis des Präsidenten mit einem Zitat beginnen:
Für unser bedrohtes Naturerbe, und wenn es um die Bewahrung dieses Erbes geht, ist die Jagd von Bedeutung, und wir nehmen die Jäger in die Pflicht. Wir brauchen Jägerinnen und Jäger als Mitspieler und Bundesgenossen. Gemeinsam müssen wir für den Erhalt und die Hege und Pflege unserer Kulturlandschaft arbeiten.
Das war ein Zitat unseres Ministers Remmel am 10. Mai dieses Jahres auf dem Landesjägertag in Köln.
Fünf Monate später kommt das Landesjagdgesetz auf den Tisch, welches die Jägerschaft regelrecht vor den Kopf stößt und genau diese Grundsätze ins Gegenteil verkehrt.
Meine Damen und Herren, Herr Minister Remmel, Sie haben die Jäger regelrecht jahrelang eingelullt. Nun sehen wir, Sie haben sich verhalten wie der sprichwörtliche Wolf im Schafspelz.
Inzwischen haben sich zehn Verbände des ländlichen Raumes mit 500.000 Mitgliedern mit den Jägern solidarisch erklärt. Die Ausübung der Jagd, die Hege und Pflege der Natur, die Bewahrung des Naturerbes, die Beseitigung und Entschädigung von Wildschäden – das gehört alles untrennbar zusammen. Neben diesen Pflichten ist natürlich die Jagd auch ein Hobby. Zu diesen Grundsätzen stehen 80.000 Jägerinnen und Jäger. Und Sie haben das alles mit einem Federstrich vom Tisch gewischt.
Mit der Anerkennung von Kleinstvereinen bei Jagdbeiräten, mit den vielfältigen Erschwernissen bei der Jagd auf Raubwild, mit der Wiedereinführung der Jagdsteuer – darauf kommen wir gleich auch noch zu sprechen – werden die Jäger an die Kandare genommen, mit Vorschriften und Verboten überhäuft, und das alles mit rot-grüner Mehrheit.
Dass die Vertreter der Grünen den Gesetzentwurf befürworten, ist für mich keine Überraschung. Überrascht war ich von der SPD,
jedenfalls auf den Veranstaltungen der fünf Regionalverbände. Herr Meesters, Frau WatermannKrass und einige andere, die dort anwesend waren, haben sich öffentlich hingestellt und in vielen Teilen den Gesetzentwurf abgelehnt:
Wir sind nicht glücklich, kein Gesetz kommt so heraus, wie es eingebracht wird, wir nehmen Ihre Argumente ernst.
Die stärkste Fraktion dieses Hauses kritisiert draußen im Lande einen vom Kabinett und von der Ministerpräsidentin abgesegneten Gesetzentwurf somit in vielen Dingen als falsch und kritikwürdig. Sie haben sich in der Öffentlichkeit weit aus dem Fenster gelehnt und mussten nun bei der Vorlage des zweiten Entwurfs am 18. November 2014 feststellen: Der Berg kreißte und gebar eine Maus.
Das mit den juristischen Personen haben Sie doch vorher hereingeschrieben, damit sie es wieder streichen können.
Meine Damen und Herren, ich habe den Eindruck, Sie haben überhaupt keinen Zutritt im Hause Remmel. Als Beweis: Am 18. November fand abends in Bielefeld die Veranstaltung mit 3.500 Jägern statt. Am selben Tag hat das Kabinett den zweiten Gesetzentwurf abgesegnet. Sechs Stunden später mussten Sie auf Nachfrage des Landesjagdpräsidenten zugeben, Herr Meesters: Sie hatten davon noch gar nichts gehört!
Als Sie nach der Jagdsteuer gefragt wurden, musste der Präsident Sie darauf hinweisen, dass dieser Vorstoß von der SPD-Fraktion kam.
Da haben Sie wörtlich gesagt: Ich kann nichts kommentieren, was ich nicht weiß.
So sieht die Mitsprache der größten Regierungsfraktion aus, wenn es um Belange des ländlichen Raums geht.
Noch einmal zur Jagdsteuer und zu dem, was Sie hier mit der Argumentation durch den Landkreistag aufführen: Sie wollen hier listig wie ein Fuchs sein und uns irgendetwas vorschreiben. Herr Meesters, Sie sind ein Fuchs in Holzschuhen. Das haben wir alles verstanden.
Sie sind ein Fuchs in Holzschuhen. Sie wollen ganz besonders listig sein, sind es aber nicht.
Meine Damen und Herren, Sie – Ihre Kollegen übrigens auch – haben auf den Landesjägerveranstaltungen etwas ganz anderes versprochen. Sie haben versprochen, die Jagdsteuer abzuschaffen. Genau das Gegenteil tun sie.
Besonders mit der Abschaffung der Kappungsgrenze haben Sie eine Verschärfung vorgenommen.
Meine Damen und Herren, ich muss meinem Kollegen Rainer Deppe noch ein bisschen Redezeit lassen. Ich sage Ihnen nur: Schreddern Sie diesen Entwurf, packen Sie ihn in den Papierkorb und nehmen Sie die Einwände und die Kritik der Verbände ernst. Dann können wir darüber reden. Oder lassen Sie alles beim Alten. Wir würden Sie dabei sogar unterstützen. – Danke schön.
Danke schön. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ganz kurz zum Schluss: Der heute abzustimmende Gesetzentwurf umfasst zwei wichtige Punkte, zum Ersten die Schaffung des Berufsbildes Veterinärassistent und zum Zweiten die Kostenträgerschaft bei den sogenannten Falltieren.
Zum ersten Punkt geben wir unsere grundsätzliche Zustimmung, allerdings haben wir Bedenken, dass hier wieder Kosten auf die Kreise und Kommunen umgelegt werden. Daher können wir dem Gesetzentwurf insgesamt nicht zustimmen.
Zum zweiten Punkt: Wir haben den Eindruck, dass sich das bisherige System zur Falltierentsorgung in den letzten Jahren bewährt hat. Die Tierhalter beteiligen sich zurzeit an den Kosten. Diese Kosten sind für die Betriebe kalkulierbar. Der Vorschlag der Landesregierung lässt nicht erkennen, wie hoch die Kosten in Zukunft sein werden, zumal auch die komplette Logistik mit auf die Tierhalter umgelegt werden soll. Wir befürchten, dass die kleinen und mittleren Betriebe letztlich nicht wissen, wie sie die Kosten tragen sollen und vor allen Dingen, wie hoch sie sind.
Also lehnen wir den Teil des Gesetzentwurfs ab. Es ist ein weiterer Schritt auf Ihrem Dauerfeldzug gegen die konventionelle Landwirtschaft, Herr Minister Remmel. – Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Ich möchte die Gelegenheit nutzen, zunächst einmal – auch mit Blick auf die Rede von Herrn Berghahn – darauf hinzuweisen, dass hier vielleicht ein kleines Missverständnis besteht. In unserem Antrag zu dieser Salzpipeline steht ausdrücklich – ich lese vor –:
„Stellt sich allerdings heraus, dass die Aufbereitung vor Ort eine … nicht realisierbare Option ist, muss zielführend die so genannte Nordseepipeline realisiert werden.“
Wir haben hier also ausdrücklich ein zusätzliches Verfahren in die Diskussion gebracht, damit endlich – wie Sie, Herr Abruszat, schon richtig dargestellt haben – dieses Problem „Salz in der Weser“ gelöst wird.
Die Fraktionen sind da also politisch nicht weit auseinander. Ich bitte daher noch mal darum – diese Kurzintervention richtet sich auch an Herrn Berghahn, der mir eben zu schnell weggelaufen ist; ich konnte nicht schnell genug den Knopf für eine Zwischenfrage drücken –, dass wir alle versuchen, gemeinsam das Problem „Salz in der Weser“ zu lösen und die Pipeline auch nicht aus dem Auge zu verlieren. Aber zunächst sollten wir alles versuchen, was nicht dazu führt.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben eine recht überschaubare Anzahl von Abgeordneten im Saal.
Als mir der Gesetzentwurf der Piraten in der letzten Woche in die Hände gefallen ist, habe ich zunächst gedacht: Was soll das denn? Haben wir in diesen Tagen eigentlich nichts Wichtigeres zu bedenken als dieses Thema? Nehmen Sie es mir nicht übel: Ich habe bei dem Wort „Exoten“ erst gedacht, es ginge um Sie selbst – also nicht um Sie persönlich.
Zum anderen wissen wir seit Sonntag, dass gewisse Arten massiv vom Aussterben bedroht sind.
Nun aber ernsthaft zur Sache.
Die Inhalte Ihrer Gesetzentwürfe sind in der Tat – Herr Börner hat darauf hingewiesen – etwas widersprüchlich. Gestern noch hatten Sie in einem Gesetzentwurf gefordert, die Rasseliste der gefährlichen Hunde streichen. Heute wollen Sie von der Sache her eigentlich das Gegenteil.
Bleiben Sie ruhig, Herr Rohwedder. – Trotz Ihrer widersprüchlichen Gesetzentwürfe stimme ich Ihnen in vielen Punkten eigentlich grundsätzlich zu. Ich frage mich tatsächlich auch – entschuldigen Sie den despektierlichen Ausdruck –: Wieso muss sich jemand solche Viecher halten? Ich bin vor Jahren schon einmal in einschlägigen Internetforen massiv für diese Aussage angegriffen worden.
Es gibt allerdings gerade in den letzten Monaten und Wochen Vorfälle, bei denen man schon ins Nachdenken kommt. Sie haben das Beispiel Schnappschildkröte genannt, derentwegen ein ganzer See leergepumpt werden musste. Hat man die jetzt eigentlich gefunden?
Sie treibt also noch ihr Unwesen. – Ich erinnere mich, dass zu schwarz-grüner Regierungszeit eine winzige Giftschlange in einem Mehrfamilienhaus gesucht wurde. Irgendwann hat man sie tot in einer Fußbodenritze gefunden.
Schwarz-Gelb. Habe ich mich versprochen?
Gut, das nehme ich zurück. Ihr wisst ja, worum es geht.
Wir diskutieren diesen Antrag demnächst im Ausschuss. Ich habe Ihnen gesagt, dass ich in einigen Punkten mit meiner Fraktion sicherlich gewisse Übereinstimmungen finde. Man kann auch nicht einsehen, dass letztlich die Allgemeinheit dafür eintreten muss, wenn sich jemand exotische Tiere hält.
Es ist seit Jahren die Tendenz zur Haltung von exotischen und zum Teil auch gefährlichen Tieren durch Privatpersonen festzustellen; darum geht es ja. Es geht nicht um die gewerbliche Tierhaltung; so habe ich Sie auch verstanden. Dort müssen wir sicherlich versuchen, Regelungen zu finden.
Ich habe allerdings Probleme damit, das gleich in einen Gesetzentwurf zu kleiden und es auf eine solch hohe Stufe zu stellen, weil – Sie haben es angeführt – sich die Vorfälle eigentlich in recht engen Grenzen halten. Schon jetzt kann die Ordnungsbehörde einschreiten und Bußgelder bis 1.000 € verhängen. Das scheint mir übrigens zu niedrig zu sein. Man weiß zudem auch, dass diese Tiere oft in Haushalten gehalten werden, bei denen man nachher nicht an das Geld kommt, weil sie nicht in der Lage sind, das Bußgeld zu zahlen. Von daher gibt es dort sicherlich Nachbesserungsbedarf.
Eine bestimmte Regelung durchzusetzen, ist bei Privatpersonen nicht so einfach. Sie können nicht einfach irgendwo an der Tür klingeln und sagen: Ich möchte bei Ihnen nachschauen, ob Sie eine Python oder einen Alligator im Swimmingpool halten. So einfach wird es nicht sein. Deshalb müssten wir versuchen, mit vernünftigen Regelungen diesem Problem beizukommen.
Sie haben das aufgezählt. Es gibt in einigen Bundesländern klare Gesetzesregelungen. Sie haben fast wortgleich die Regelung aus dem Land Berlin abgeschrieben.
Darüber werden wir uns im Ausschuss unterhalten müssen. Ich bin sicher, dass wir über verschärfte Regeln nachdenken müssen. Wir halten allerdings einen Gesetzentwurf für überhöht. Trotzdem freue ich mich auf eine intensive und fröhliche Auseinandersetzung im Ausschuss. – Herzlichen Dank.
Herr Minister Remmel, durch die Versetzung von Herrn Staatssekretär Paschedag in den einstweiligen Ruhestand durch den niedersächsischen Ministerpräsidenten Weil – ich kann auch sagen: Rausschmiss – entstehen dem Steuerzahler nun erhebliche Kosten. Sie haben auf die Frage des Kollegen Dr. Optendrenk gesagt, dass der neue Dienstherr diese Kosten zum Teil mit einer einmalig zu zahlenden Abfindung ersetzt bekommt. Können Sie mir erklären, wie hoch diese Abfindung ist?
Herr Minister, auf meine erste Frage nach dem Abfindungsbetrag an das Land Niedersachsen haben Sie mir gesagt, ich würde einiges durcheinanderbringen. Ich kenne mich beamtenrechtlich nicht so gut aus. Trotzdem hätte ich gerne die Höhe dieser Abfindungsleistung gewusst. Damit zusammenhängend frage ich Sie: Hätte man diese Abfindungsleistung auch zahlen müssen, wäre Herr Paschedag nicht aus dienstlichen, sondern aus persönlichen Gründen nach Niedersachsen gegangen?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Menschen am Stream und an den Empfängern zu Hause!
Ich benutze diese Formulierung heute ausnahmsweise, weil sicherlich das eine oder andere Stadtrats- oder Gemeinderatsmitglied oder das Mitglied eines Aufsichtsrates zuhört. Es geht nämlich um öffentliche Gelder; es geht um Ihr Geld.
Im Frühjahr dieses Jahres hat die rot-grüne Landesregierung das Klimaschutzgesetz beschlossen. Das Thema „Klimaschutz“ zieht sich inzwischen durch sämtliche Vorhaben der Landesregierung, vom Koalitionsvertrag bis zum kürzlich vorgelegten Landesentwicklungsplan. In fast allen Bereichen versucht vor allen Dingen das Umweltministerium – auch Herr Minister Remmel – seinen Klimastempel aufzudrücken.
Ich werde heute allerdings der Versuchung widerstehen, über Sinn und Unsinn mancher Maßnahmen zu spekulieren sowie darüber, ob allein wir in Nordrhein-Westfalen die Welt retten können. Zweck unseres heutigen Antrags ist es schlichtweg, die Frage zu stellen: Wer soll das bezahlen, und wo will und wird die Landesregierung für jeden nachlesbar und nachvollziehbar dokumentieren, welche Kosten auf die Kommunen und auf die kommunalen Unternehmungen zukommen?
In der kommenden Woche will das Kabinett die Finanzplanung 2014 bis 2017 beschließen. Die Landesregierung schreibt im Vorwort ihres Klimaschutzgesetzes, sie wolle eine „insgesamt klimaneutrale Landesverwaltung“.“ In § 5 wird die Landesregierung ermächtigt, die Kommunen per
Rechtsverordnung zu Klimaschutzkonzepten zu verpflichten. In § 6 wird das auch für juristische Personen, bei denen „ein bestimmter Einfluss öffentlicher Stellen besteht“, verlangt. Da steht auch noch, aus dem Gesetz ergebe sich keine direkte Konnexitätsrelevanz – schönes Wort. Sobald durch Erlass einer Rechtsverordnung Kosten entstünden, finde man einen Belastungsausgleich.
Der dem Klimaschutzgesetz folgende Klimaschutzplan wird demnächst erwartet – ich glaube, im nächsten Jahr – und beeinflusst natürlich auch die mittelfristige Finanzplanung 2014 bis 2017. Wenn das so ist, muss die Landesregierung das auch dokumentieren und im Finanzplan 2014 bis 2017 Geld zur Verfügung stellen, nämlich erstens für die Gemeinden selbst und zweitens für juristische Perso
nen, zum Beispiel für Energieversorger oder Entsorger, an denen die Kommunen beteiligt sind, weil sie sonst einen immensen Wettbewerbsnachteil hätten. Nicht mehr und auch nicht weniger verlangen wir mit dem heutigen Antrag.
Ich gehe davon aus, dass das auch die Regierungsparteien als selbstverständlich ansehen. Deswegen haben wir diesen Antrag zur direkten Abstimmung gestellt und wollen ihn nicht noch lange in den Ausschüssen diskutieren. Ich bin auch davon überzeugt – ich sehe im Gesicht von Herrn Remmel eine klammheimliche Freude –, dass er sozusagen am Kabinettstisch in diesem Sinne argumentieren und uns sicherlich auch zustimmen kann. In diesem Sinne sage ich herzlichen Dank und bitte um Zustimmung.
Schönen Dank, Herr Minister, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich habe aus aktuellem Anlass eine Frage an Sie, weil wir gerade bei der Energiepolitik sind und vor Kurzem das Verbandsklagerecht behandelt haben.
Ich lese, dass der NABU, der Naturschutzbund Deutschland, in Hessen Windanlagenbetreiber beklagen will nach dem Motto: Entweder ihr spendet für uns oder wir beklagen eure Anlagen. Was halten Sie davon?
Herr Minister, danke schön für die Zulassung der Frage. Jetzt haben Sie als Minister uns von der Opposition in Ihren zehn Minuten Redezeit fünf Minuten lang Fragen gestellt.
Mein Verständnis von einer Parlamentsrede und Haushaltsrede ist, dass der Minister erklärt, wie er sich seinen Haushalt vorstellt und wie seine Politik ist.
Deswegen meine Frage: Ist es das Konzept des Ministers, dass wir seine Fragen lösen sollen?