Wie weit weg sind Sie eigentlich von der kommunalen Praxis? Jedenfalls wenn ich mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, mit den Kommunalvertretern, egal welcher Fraktion rede, dann steht im Vordergrund immer: Welche Chance bietet uns der Klimaschutz? Und nicht: Welche Belastung bietet der Klimaschutz?
Das haben die Kommunen und die Stadtwerke doch längst erkannt. Das ist etwas für die Gemeindekasse. Das ist etwas für die Gewerbesteuereinnahmen, wenn ich mich dort engagiere, wenn ich im Bereich erneuerbare Energien Wertschöpfung wieder in die Region hole, wenn ich mich für Energieeinsparmaßnahmen in meinen kommunalen Gebäuden einsetze, dann spare ich etwas in meinem Kommunalhaushalt. Insofern haben wir eine völlig andere Philosophie, an die Frage des Klimaschutzes heranzugehen, als Sie mit Ihrem Antrag dokumentieren.
Klimaschutz ist für uns eine ökonomische und ökologische Chance und eben keine Belastung für die Zukunft. Das drückt sich in unserem Handeln aus,
indem wir Unterstützungsleistungen für die Kommunen im Rahmen des Klimaschutzsofortprogramms anbieten. Im Übrigen sind die auch in der mittelfristigen Finanzplanung abgesichert. Und wir sollten nicht in erster Linie darüber nachdenken, mit welchen Regeln wir was wem vorschreiben.
Im Übrigen ist es so, dass sich viele Kommunen schon mit kommunalen Klimakonzepten aufgemacht haben, egal von welcher Farbenlehre. Beispielhaft nenne ich den Kreis Steinfurt, der die Zielsetzung ausgegeben hat, 2050 energieneutral, CO2neutral zu sein, mit einer eigenen Strommarke. Das ist nicht etwa ein grüner Landrat oder ein roter Landrat, sondern es ist ein schwarzer Landrat, der sich aufmacht, vorbildhaft für seinen Kreis in diese Richtung zu gehen, weil er erkannt hat, dass es eine Chance für seine Region ist, für die Unternehmen, für die Kommunen und auch für den Geldbeutel.
Ich frage mich im Übrigen, warum nicht eigentlich jede Kommune in Energieeinsparung investiert, beispielsweise bei der Straßenbeleuchtung. Wir haben hochmoderne Anbieter aus Nordrhein-Westfalen, die die LED-Beleuchtung im Bereich der Energiepreise um 80 % günstiger anbieten können als herkömmliche Straßenbeleuchtung. Es müsste kommunales Pflichtprogramm sein, hier zu investieren, weil es auch gut für den Gemeindehaushalt ist.
Und an dieser Stelle unterstützt die Landesregierung. Hier schaffen wir mit Hilfe und Beratung, mit entsprechender Organisation Unterstützung für die Kommunen. Das ist nachgefragt über die Energieagentur, über unsere Programme im Rahmen des Europäischen Energy Awards, im Rahmen unserer Tools, die wir anbieten, um die regionale und kommunale Klimabilanz auf den Weg zu bringen.
In der Tat ist im Klimaschutzgesetz ein solcher Ankerpunkt für eine Rechtsverordnung vorgesehen. Aber das ist eine Möglichkeit. Wann und wie wir von der Möglichkeit Gebrauch machen, das hängt von den Beratungen des Klimaschutzgesetzes ab. Dann wird der Landtag erneut darüber befinden können. Dann werden wir auch über die Frage der Konnexität sprechen können.
Warum sollen wir jetzt etwas unternehmen, wenn beispielsweise das Angebot der Bundesregierung, kommunale Klimakonzepte auch finanziell zu unterstützen, ein Teil des Programms ist und wir mit unseren Angeboten hier die Kommunen unterstützen?
Deshalb ist der Antrag überflüssig, ist die Beschäftigung der Bürokratie überflüssig. Unterstützen Sie mit uns zusammen die Kommunen beim kommunalen Klimaschutz! Dann haben Sie etwas davon,
Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der CDU hat direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen jetzt über den Inhalt des Antrags Drucksache 16/3444 ab. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Piraten. Möchte sich jemand enthalten? – Eine Enthaltung bei den Piraten. Mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis ist der Antrag abgelehnt.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr Drucksache 16/3468
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Uns ist klar, dass die CDU und die FDP die Gelegenheit heute nutzen
werden, wieder eine Haushaltsdebatte zu führen, statt über unseren Gesetzentwurf zu reden. Wir stellen uns aber der Diskussion.
Bevor wir das tun, meine Damen und Herren, werden wir es Ihnen nicht ersparen, sich heute noch einmal mit den wesentlichen Inhalten unseres Gesetzentwurfes zu befassen, der auf breite Zustimmung bei den Denkmalschützern, bei den Fachleuten und in den Kommunen stößt. Die Zustimmung ist übrigens noch größer geworden, nachdem wir die Expertenanhörung durchgeführt und unseren Gesetzentwurf optimiert und angepasst haben.
Der Änderungsantrag der CDU, der heute vorgelegt wurde, ist entsprechend überflüssig. Vieles, was darin steht, hat sich erledigt oder kann untergesetzlich geregelt werden.
Erstens. Bei der Veränderung und Beseitigung von Bodendenkmälern werden die Veranlasser in Zukunft wieder angemessen an den Kosten beteiligt. Die kommunale Familie wird so vor erheblichen finanziellen Lasten geschützt.
Das ist das zentrale Ziel dieses Gesetzvorhabens, das eigentlich jeder in diesem Raum unterstützen müsste.
Zweitens. Vermutete Bodendenkmäler werden bei Planungsverfahren zukünftig besser geschützt, auch wenn sie nicht in die Denkmalliste eingetragen sind.
Drittens. In Nordrhein-Westfalen wird das sogenannte Schatzregal eingerichtet, damit archäologische Funde wirkungsvoller gesichert werden können.
Dies alles dient dem besseren Denkmalschutz in Nordrhein-Westfalen. Wir haben deshalb unser Gesetzesvorhaben in nur vier Monaten zügig, aber ebenso gründlich beraten und können es heute entscheidungsreif vorlegen.
Wir haben dieses Gesetz zügig und ebenso gründlich beraten, weil die Zeit insbesondere für die kommunale Familie drängt. Denn es war seit Jahrzehnten geübte Praxis nicht nur in NordrheinWestfalen, dass die Kosten für die Sicherung von Bodendenkmälern im Rahmen der Verhältnismäßigkeit dem Veranlasser des Eingriffs auferlegt wurden.
Das Oberverwaltungsgericht des Landes NordrheinWestfalen hat jedoch entschieden, dass in NRW hierfür keine hinreichende Ermächtigungsgrundlage vorhanden sei. Konkret hat diese Rechtsprechung zur Folge, dass die Landschaftsverbände und die Kommunen auch bei privaten Bauvorhaben die Kosten für wissenschaftliche Ausgrabungen und
Zudem sehen sich die Kommunen und Landschaftsverbände erheblichen Regressforderungen ausgesetzt, weil sie die Kosten den Privaten auferlegt haben. Würden wir nicht handeln, müsste die kommunale Familie erhebliche zusätzliche Mittel für die Bodendenkmalpflege einsetzen. Die Landschaftsverbände gehen hier übrigens von Kosten in einer Größenordnung von bis zu 40 Millionen € jährlich aus.
Wir, meine Damen und Herren, wollen die Kommunen von diesen Kosten freihalten. Wir werden deshalb heute die gesetzliche Grundlage dafür schaffen, dass entsprechend der bisherigen Praxis nicht die Allgemeinheit, sondern der Veranlasser von Baumaßnahmen die Kosten in einem angemessenen Umfang zu tragen hat.
Wir haben Ihnen damit ein kommunalfreundliches und ein praxistaugliches Gesetz vorgelegt. Dieses Gesetz ist nicht nur kommunalfreundlich, es sorgt auch dafür, dass Bodendenkmäler im Planungsverfahren deutlich besser geschützt werden und dass auch das Schatzregal in Nordrhein-Westfalen eingeführt wird.
Unser Denkmalschutz in Nordrhein-Westfalen wird damit wirkungsvoller und auch etwas moderner. Mit dem Schatzregal wird ein weitgehend anerkanntes Rechtsinstitut eingeführt, mit dem sich das Land das Eigentum an beweglichen herren- oder damenlosen Denkmälern und Funden von wissenschaftlicher Bedeutung sichern kann. Wir wollen hiermit insbesondere dem illegalen Handel mit Altertümern und archäologischen Funden einen Riegel vorschieben, wie es auch die anderen Bundesländern unlängst getan haben – mit Ausnahme Bayerns.
Es handelt sich also keineswegs, wie uns die FDP mit ihrem Entschließungsantrag suggerieren will, um ein Instrument der Enteignung. Haarsträubend in diesem Zusammenhang sind übrigens die Äußerungen in der Entschließung der FDP, dass das Schatzregal – meine Damen und Herren, ich zitiere – „nicht in die Traditionslinie demokratischer Staaten gehöre“.