Protokoll der Sitzung vom 25.09.2013

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich eine Bemerkung vorweg machen: Die Hochschulen sind nicht unterfinanziert. Wir haben 4,4 Milliarden € im aktuellen Haushalt für die Hochschulen stehen. Das sind 13,5 % mehr als in den Vorjahren, und das unter schwierigen Haushaltsbedingungen.

Sehen Sie sich einmal die Entwicklung seit 2005 an. Wir haben seitdem ein Plus von 45 % für Lehre, für Forschung, für Bildung. Ich denke, das ist eine ganze Menge, und das kann man hier nicht einfach wegdiskutieren. Aber diese Diskussion werden wir morgen noch in aller Ausführlichkeit führen.

Heute geht es um die Universität Witten/Herdecke. Sie wissen, dass sie jetzt 30 Jahre alt geworden ist. Sie hat unbestrittene Leistungen. Diese sollten wir auch hier im Parlament noch einmal würdigen. Sie hat in der Medizinerausbildung völlig neue Wege beschritten. Sie ist diejenige, die wirklich neuartige, unkonventionelle Lehrformen auch in den Approbationsordnungen mit verankert hat. Sie ist maßgeblich dafür verantwortlich, dass wir in den Jahren 2002 und 2012 die Approbationsordnungen verändert haben. Heute sind praxisnah ausgebildete Medizinabsolventinnen und -absolventen ein Wesensmerkmal des Studiums, das in Witten/Herdecke geleistet wird. Fast 500 Studierende sind dort eingeschrieben.

2011 hat der Wissenschaftsrat die Arbeit der Universität Witten/Herdecke noch einmal gewürdigt und sie ausdrücklich für sieben weitere Jahre akkreditiert.

Ja, die Hochschule hatte große Schwierigkeiten und ist über viele Jahre vom Land unterstützt worden. Aber 2009 hat sich die damalige Landesregierung entschieden, den Sanierungskurs, den die Hochschule eingeschlagen hat, zu unterstützen. Das ist parteiübergreifend in diesem Parlament unterstützt worden. 2011 hat die Akkreditierung bekräftigt, dass Restrukturierungsmaßnahmen auf den Weg gebracht werden. Aus Sicht der Landesregierung besteht ein Vertrauensschutz für die Hochschule, aber vor allen Dingen für die Studierenden, die einen Anspruch haben, ihr Studium dort weiterzuführen. An diesen Vertrauensschutz fühlen wir uns gebunden.

Allerdings ist es selbstverständlich, dass alle Zuwendungen und Zuschüsse regelmäßig überprüft werden. Wir sind daher mit der Hochschule in intensiven Gesprächen über die Weiterentwicklung. Natürlich werden wir auch mit dem Parlament zusammen abwägen müssen, unter welchen Voraussetzungen und wie das Land auch in Zukunft bereit ist, diese Hochschule zu unterstützen. Momentan sind 90 % der Ausgaben der Hochschulen schon aus eigenen Mitteln gedeckt.

Ich denke, niemand in diesem Parlament sollte den Bedarf an Studienplätzen zum Beispiel im Fach Medizin infrage stellen. Auch da bietet die Universität Witten/Herdecke eine ganz Menge an. Das brauchen wir als Land. Deswegen werden wir mit der Hochschule in aller Ruhe diskutieren. Wir werden darüber reden, ob und wie eine Unterstützung weitergehen kann. Erst einmal gibt es aber Vertrauensschutz. An das, was hier mit breiter politischer Mehrheit zugesagt wurde, werden wir uns natürlich halten. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht

vor. – Das bleibt auch so. Ich schließe damit die Beratung zu Tagesordnungspunkt 12.

Wir kommen zur Abstimmung. Die Fraktionen haben sich inzwischen darauf verständigt, den Antrag Drucksache 16/4018 nicht direkt abzustimmen. Sie schlagen vor, diesen Antrag an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Stimmt jemand gegen die Überweisung? – Enthält sich jemand? – Beides ist nicht der Fall. Dann ist das so geschehen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt

13 Gesetz zur Aufhebung der gesetzlichen Be

fristung des Landespressegesetzes NRW

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/3526

erste Lesung

Die Einbringungsrede wird zu Protokoll (s. Anla- ge 1) gegeben.

Der Ältestenrat empfiehlt, den Gesetzentwurf Drucksache 16/3526 an den Ausschuss für Kultur und Medien zu überweisen. Ist jemand dagegen? Gibt es Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Dann ist das so geschehen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt

14 Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Deut

sche Zentralbibliothek Medizin“

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/3527

erste Lesung

Auch hierzu gibt die Landesregierung die Einbringungsrede zu Protokoll (s. Anlage 2).

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfes Drucksache 16/3527 an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung. Ist jemand dagegen? – Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Dann ist das so geschehen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt

15 Gesetz zu dem Vierten Änderungsvertrag

zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der jüdischen Gemeinden von Nordrhein – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, dem Landesverband der jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe – Körperschaft des öffentliches Rechts – und der Synagogen-Gemeinde Köln – Körperschaft des öffentlichen Rechts –

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/3625

erste Lesung

Auch diese Einbringungsrede wird zu Protokoll (s. Anlage 3) gegeben.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfes Drucksache 16/3625 an den Hauptausschuss zur weiteren Beratung. Ist jemand dagegen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so geschehen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt

16 Gesetz zur Änderung des Landesreisekos

tengesetzes und des Landesumzugskostengesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/3965

erste Lesung

Auch zu diesem Gesetzentwurf gibt die Landesregierung die Einbringungsrede zu Protokoll (s. An- lage 4).

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfes Drucksache 16/3965 an den Haushalts- und Finanzausschuss. Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – Beides ist nicht der Fall. Dann hat diese Überweisungsempfehlung die Zustimmung gefunden.

Tagesordnungspunkt

17 Gesetz zur Weiterentwicklung der politischen

Partizipation in den Gemeinden und zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher

Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/3967

erste Lesung

Auch hier gibt die Landesregierung die Einbringungsrede zu Protokoll (s. Anlage 5).

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfes Drucksache 16/3967 an

den Ausschuss für Kommunalpolitik – federführend – sowie mitberatend an den Integrationsausschuss. Ist jemand dagegen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann haben wir so überwiesen.

Tagesordnungspunkt

18 Gesetz zur Neuordnung im Bereich der Schul-

und Studienfonds