Protokoll der Sitzung vom 21.06.2012

Ich schwöre es.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Herzlichen Glückwunsch! Alles Gute!

(Allgemeiner Beifall)

Frau Ministerin Dr. Angelica Schwall-Düren.

Ich schwöre es.

Vielen Dank. – Herzlichen Glückwunsch! Alles Gute! Auf gute Zusammenarbeit!

(Allgemeiner Beifall)

Meine Damen und Herren Ministerinnen und Minister, ich darf Ihnen im Namen des Hohen Hauses jetzt noch einmal zusammen ganz herzlich gratulieren. Wir wünschen Ihnen eine glückliche Hand bei allen vor Ihnen liegenden verantwortungsvollen Aufgaben zum Wohle unseres Volkes, unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger, und zum Wohle unseres Landes. Herzlichen Glückwunsch! – Jetzt können die Kameras kommen.

(Anhaltender Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Beifall von der CDU, der FDP und den PIRATEN)

Damit können die Ministerinnen und Minister auf ihren Plätzen Platz nehmen. Die Landesregierung ist damit für das Parlament und für das Land vollzählig.

Ich rufe auf:

2 Neuwahl und Vereidigung der Wahlmitglieder

des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen

Wahlvorschlag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 16/50

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der genannten Drucksache liegt Ihnen ein gemeinsamer Wahlvorschlag, den 193 Mitglieder des Landtags von Nordrhein-Westfalen unterzeichnet haben, vor. Da mehr als zwei Drittel der Mitglieder des Landtags den Wahlvorschlag in der vorbezeichneten Drucksache unterschrieben haben, ist es nach § 4 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen möglich, nur einen Wahlgang durchzuführen.

Ich weise darauf hin, dass in dem Wahlvorschlag nur zwei stellvertretende Wahlmitglieder aufgeführt wurden. Die Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter für Herrn Prof. Dr. Joachim Wieland und für Herrn Dr. Claudio Nedden-Boeger werden zu einem späteren Zeitpunkt gewählt.

Für die Durchführung der Wahl benötigen wir neben den beiden derzeitigen Schriftführern im Sitzungsvorstand weitere Schriftführerinnen und Schriftführer. Ich schlage vor, dass wir auch in diesem Fall die Schriftführerinnen und Schriftführer, die bereits in der gestrigen sowie in der konstituierenden Sitzung des Landtags in dieser Funktion tätig waren, für die Durchführung des Wahlvorgangs mit dieser Aufgabe betrauen. Gibt es dagegen Einwände? – Das ist nicht der Fall.

Bevor wir mit der Wahl beginnen, möchte ich Ihnen noch einmal die für die Wahl relevanten gesetzlichen Bestimmungen vortragen:

Gemäß Art. 76 Abs. 1 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen setzt sich der Verfassungsgerichtshof aus dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts, den beiden lebensältesten Oberlandesgerichtspräsidenten des Landes und vier vom Landtag auf die Dauer von sechs Jahren gewählten Mitgliedern, von denen die Hälfte die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst haben muss, zusammen. Für diese vier gewählten Mitglieder sind vom Landtag gemäß Art. 76 Abs. 2 der Landesverfassung vier Vertreter zu wählen.

Die sechsjährige Amtszeit der vom Landtag am 5. April 2006 gewählten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs lief am 11. Mai 2012 ab. Die Amtszeit der heute gewählten und vereidigten Mitglieder und Stellvertreter wird in sechs Jahren, das heißt am 20. Juni 2018, enden.

Gemäß § 4 Abs. 3 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen sollen die Wahlmitglieder und ihre Vertreter im Fall der Auflösung des Landtags innerhalb eines Monats nach seinem ersten Zusammentritt gewählt werden. Der Landtag der 16. Wahlperiode ist erstmals am 31. Mai 2012 zusammengetreten. Die Wahl sollte mithin bis zum 30. Juni 2012 erfolgt sein. Die heutige Wahl findet daher fristgerecht statt.

Nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen müssen die Wahlmitglieder das 35. Lebensjahr vollendet haben, zum Landtag wählbar sein und sich schriftlich bereit erklärt haben, Mitglied des Verfassungsgerichtshofs zu werden. Diese Voraussetzungen liegen insgesamt hinsichtlich aller vorgeschlagenen Mitglieder und Stellvertreter vor.

§ 4 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass die Wahl der Wahlmitglieder und ihrer Stellvertreter ohne Aussprache erfolgt. Deshalb können wir unmittelbar zur geheimen Wahl kommen.

Bevor wir aber in den Wahlvorgang eintreten und ich Ihnen dann zum wiederholten Male die Formalien des Wahlvorgangs vortragen darf und muss, hat die Fraktion der Piraten darum gebeten, dass Herr Paul für die Fraktion eine Erklärung zur Abstimmung gemäß § 46 Abs. 1 unserer Landtagsgeschäftsordnung abgeben darf. – Herr Paul hat das Wort.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion der Piraten kritisiert das parlamentarische Prozedere zur Wahl der Wahlmitglieder des Verfassungsgerichtshofs.

Erstens. Die Namen der Kandidaten wurden uns erst gestern Nachmittag mitgeteilt.

Zweitens. Die Kandidaten haben sich persönlich nicht der Fraktion vorgestellt.

Aus diesen Gründen werden wir die bevorstehende Wahl nicht unterstützen.

Wir weisen allerdings ausdrücklich darauf hin, dass sich diese Entscheidung nicht gegen die Person der Kandidaten richtet, sondern ausschließlich das Vorschlagsprozedere kritisiert. Wir bitten daher unsere Nichtzustimmung weder persönlich noch anderweitig als Affront zu verstehen.

Wir laden die Kandidaten herzlich ein, sich in Kürze unserer Fraktion vorzustellen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Paul. – Wir haben die Erklärung gehört und zur Kenntnis genommen.

Ich bitte nun die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre Position an den Tischen zur Ausgabe der Wahlunterlagen und an den Wahlkabinen sowie an den Wahlurnen einzunehmen. Während das erfolgt, darf ich Ihnen, wie schon angekündigt, noch einmal die Hinweise zum Wahlverfahren geben:

Die Ausgabe der Wahlunterlagen erfolgt an den hierfür vorgesehenen Tischen. Nach Aufruf Ihres Namens erhalten Sie dort einen Stimmzettel, auf dem Sie mit Ja, Nein oder Enthaltung stimmen können. Für die Stimmabgabe benutzen Sie bitte die hinten links und rechts aufgestellten Wahlkabinen, die wiederum so platziert worden sind, dass die Durchführung einer geheimen Wahl sichergestellt ist.

Ihren Stimmzettel stecken Sie, wie wir das schon mehrfach getan haben, anschließend in den Briefumschlag. Diesen Briefumschlag werfen Sie dann in die seitlich danebenstehenden Wahlurnen. Diese Anordnung ist wiederum so gewählt, um den Wahlvorgang korrekt und gleichzeitig zügig abzuwickeln.

Beim Ausfüllen der Stimmzettel bitte ich Sie erneut nur die in den Wahlkabinen ausgelegten Dokumentenstifte zu benutzen. Eine anderweitige Kennzeichnung mit Tinte, Kugelschreiber oder Farbstift gewährleistet die Geheimhaltung der Wahl nicht, da ja in einem solchen Fall die Stimmabgabe dem Wahlberechtigten zugeordnet werden könnte. Derartig gekennzeichnete Stimmzettel müssen deshalb als ungültig gewertet werden.

Ebenfalls als ungültig gewertet werden Stimmzettel, die nicht im Briefumschlag in die Wahlurne geworfen werden, sowie leere, doppelt oder anderweitig gekennzeichnete Stimmzettel.

Fragen dazu gibt es, glaube ich, keine. – Das ist so. Dann können wir jetzt mit dem Namensaufruf beginnen. Heute wird das Herr Burkert durchführen.

(Der Namensaufruf zur Stimmabgabe erfolgt.)

Nachdem der Namensaufruf abgeschlossen ist und die Kolleginnen und Kollegen, die aufgerufen worden sind, auch wählen waren, bitte ich die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre Stimmen abzugeben.

Nachdem nun erkennbar für mich alle Abgeordneten, die wählen wollten, gewählt haben, schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen, die wiederum – wie bereits mehrfach erfolgt – im Emp

fangsraum der Präsidentin des Landtags stattfinden wird.

Ich unterbreche die Sitzung für kurze Zeit bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Auch diese Auszählung wird nicht lange dauern, sodass ich Sie bitte, im Plenarsaal oder in der Nähe des Plenarsaals zu bleiben.

Die Sitzung ist kurz unterbrochen.

(Die Auszählung erfolgt.)

Ich eröffne die unterbrochene Sitzung wieder und gebe Ihnen das Ergebnis der Neuwahl der Wahlmitglieder des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt.

Dem Landtag gehören, wie Sie wissen, 237 Abgeordnete an. Vier Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt. An der Wahl haben sich 231 Abgeordnete beteiligt. Gültige Stimmen 230, eine ungültige Stimme. Von den gültigen Stimmen entfielen auf Ja 199, Nein 19, Enthaltungen 12.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach dem vorliegenden Ergebnis ist damit der gemeinsame Wahlvorschlag Drucksache 16/50 angenommen. Damit sind die vorgeschlagenen Wahlmitglieder und deren Vertreter gewählt. – Ich gratuliere den Gewählten recht herzlich.

Wir kommen unmittelbar zur Vereidigung der Gewählten. Nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof für das Land NordrheinWestfalen leisten sämtliche Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs und ihre Stellvertreter, bevor sie ihr Amt antreten, vor dem Landtag den in dieser Vorschrift formulierten Eid.

Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Herr Prof. Dr. Wolfang Löwer heute nicht anwesend sein kann. Er und die beiden noch zu wählenden stellvertretenden Wahlmitglieder des Verfassungsgerichtshofs werden in einer späteren Sitzung vereidigt.

Wir kommen zur Vereidigung der heute anwesenden gewählten Wahlmitglieder. Ich bitte die Anwesenden, sich von ihren Plätzen zu erheben, soweit es ihnen möglich ist.