Nach Art. 53 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen leisten die Mitglieder der Landesregierung beim Amtsantritt vor dem Landtag den in dieser Vorschrift formulierten Amtseid. Ich bitte daher die Ministerinnen und Minister, zu mir nach vorn in die Mitte des Plenarsaals zu kommen, um den Eid vor dem Landtag abzulegen. Die übrigen Anwesenden bitte ich, soweit es ihnen möglich ist, sich von den Plätzen zu erheben.
(Die Mitglieder der Landesregierung begeben sich in die Mitte des Plenarsaals. – Christian Lindner [FDP]: Herr Jäger, Sie kommen mir gefährlich nahe! – Heiterkeit)
Nachdem die Ministerinnen und Minister sowie die Ministerpräsidentin alle in die Mitte des Plenarsaals gekommen sind, möchte ich ihnen den in Art. 53 der Landesverfassung niedergelegten Amtseid vortragen. Er lautet:
„Ich schwöre, dass ich meine ganze Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können unparteiisch verwalten, Verfassung und Gesetz wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“
Nach dem letzten Satz des Art. 53 der Landesverfassung kann der Eid auch ohne die religiöse Beteuerung geleistet werden.
Sehr verehrte Ministerinnen und Minister, ich werde Sie nun namentlich aufrufen und bitte Sie, jeweils einzeln zu mir an das zweite Mikrofon zu treten. Danach heben Sie bitte die Schwurhand und leisten den nach Art. 53 der Landesverfassung vorgesehenen Amtseid, indem Sie die Worte „Ich schwöre es. So wahr mir Gott helfe“ sprechen. Sollten Sie den Eid ohne religiöse Beteuerung leisten wollen, sprechen Sie bitte nur die Worte „Ich schwöre es“.
Ich darf zuerst Frau Ministerin Sylvia Löhrmann zu mir bitten, um den Amtseid zu leisten. Frau Ministerin.