Sylvia Löhrmann

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da endet die schulpolitische Diskussion in dieser Legislaturperiode mit einem relativ breit getragenen Konsens zu einem Zukunftsthema. Wenn das kein gutes Omen ist für das, was wir bisher geleistet haben, und für den Blick nach vorne, was dann stattdessen! Das freut mich sehr!
Ich danke schon jetzt, damit ich es am Schluss nicht vergesse, den Kolleginnen und Kollegen, die hier nicht wieder kandidieren, die heute ihre letzten Reden gehalten haben. Das gilt auch für Sie, Frau Schmitz, da wir menschlich doch immer sehr gut miteinander ausgekommen sind und uns gewertschätzt haben. Fachlich kamen wir zwar an der einen oder anderen Stelle nicht immer überein, aber das ist ja auch in Ordnung, wenn man anständig damit umgeht.
Und was Herrn Feuß betrifft, kann ich mich dem Gesagten wirklich ausschließlich anschließen. Wir kannten uns vorher nicht; das ist halt so, wenn man hier im Parlament als heterogene Gruppe zusammenkommt. Ich kann nur unterstreichen, was Sigrid Beer eben gesagt hat: Sie haben manchmal, wenn schwierige, konfrontative Situationen da waren, in einer unnachahmlich ruhigen Art auf die Praxis hingewiesen, auf gelingende Praxis und haben damit dem Alarmismus, der in der Schulpolitik so gerne die
Schlagzeilen bestimmt, etwas entgegengesetzt, und dafür bin ich Ihnen auch persönlich ausdrücklich dankbar. Das war immer eine ganz wohltuende Stimme für gute Bildung in Nordrhein-Westfalen, nicht ohne auch zu sagen, dass natürlich noch was zu tun ist. Wirklich sehr herzlichen Dank dafür.
Dass Bildung nicht nur in der Schule, sondern eigentlich immer und überall stattfindet, das haben wir, finde ich, an diesem Thema auch noch gesehen, weil Frau Pieper hier stellvertretend für die Piraten etwas deutlich gemacht hat. Sie hat am Anfang der Rede ja auch ganz klar gesagt – deswegen habe ich, Frau Dr. Bunse, Ihre Aufregung gar nicht verstanden –: Das ist unsere Maximalforderung, aber wir wollen eben auch hier konkret – unabhängig davon, ob jetzt alle uns darin folgen – trotzdem noch einen Akzent setzen, den ja offenbar alle tragen können.
Das zeigt, dass ein pragmatisches Angehen – nicht immer alles direkt umsetzen, sondern Schritt für Schritt – eine wichtige Lernerfahrung in der Politik ist; das erlaube ich mir hier festzustellen. Auch Ihnen sehr herzlichen Dank dafür, dass man, wenn man eben vorangeht, Brücken bauen muss, die für die Kinder und Jugendlichen gut sind. Also auch da möchte ich Ihnen ausdrücklich bescheinigen, dass Sie immer das Vorankommen im Blick hatten, manchmal ungeduldig waren, aber auch immer Schritte gesehen haben, die nach vorne gehen, nicht nur bei diesem Thema, sondern auch bei vielen anderen, und dass Sie zum Teil gewürdigt haben, was die Landesregierung gemacht hat. Also, ein gutes Zeichen für unser gemeinsames Agieren! Danke dafür.
Meine Damen und Herren, was ich jetzt sagen möchte, passt auch im Grunde zu der Debatte, die wir heute Morgen zum Thema „Wirtschaftspolitik“ hatten. Schulpolitik ist nicht nur Schulpolitik, sondern Schulpolitik ist Sozialpolitik, ist Wirtschaftspolitik, ist Integrationspolitik und Demokratiepolitik. All das ist immer mit Schule verbunden, weil es die Kinder und Jugendlichen zum Lernen befähigen soll. Wir sind das erste Bundesland, das ein solches Leitbild zum Lernen in der digitalen Welt hat. Wir gehen das systematisch an und haben wirklich schon Etliches auf den Weg gebracht. Wir können uns im Bundesländervergleich als Flächenland sehr gut sehen lassen.
Und das, was uns Frau Wanka mit 5 Milliarden versprochen hat, steht noch in keinem Haushalt, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU. Herr Schäuble hat Nein gesagt, und er hat gesagt, er sehe noch keinen Anlass dazu, irgendetwas zu etatisieren. Da sind wir mit den 2 Milliarden für „Gute Schule 2020“ einen ordentlichen Schritt weitergekommen und können unsere Kommunen so auch bei der Ausstattung im Kontext Digitales unterstützen.
Ich will einen letzten Punkt ansprechen, weil Sie, Frau Schmitz, das eben erwähnt haben. Ich war gestern bei „Jugend forscht“ und habe die Landessiegerauszeichnung vorgenommen. Uns ist bescheinigt worden, dass wir systematisch die Netzwerkarbeit beim Thema „MINT“ in Nordrhein-Westfalen ausgebaut haben. Die haben wir in dem Feld ausgebaut, indem wir diese Wettbewerbe immer unterstützt haben. Die haben wir ausgebaut beim Thema „Bildungspartnerschaften“ mit Partnern außerhalb von Schule. Ob das die Gedenkstätten sind, ob das Museen sind, ob das Forschungseinrichtungen sind: Es muss klar sein, Unterricht und Lernen finden nicht nur in der Schule statt, sondern werden bereichert, wenn die Kinder und Jugendlichen rausgehen und an außerschulischen Lernorten lernen. Das ist eine sehr wichtige Zukunftsfrage. Das will ich noch einmal deutlich machen.
Ich nenne noch einmal die MINT-Netzwerke: MINTSchulen 70, MINT-EC-Schulen 68, das Sinusprojekt NRW, die zdi-Zentren, die mit Svenja Schulze gemeinsam gestaltet werden. Da ist sehr viel systematisch angelegt worden. Zu sagen, wir hätten das vernachlässigt, kann und will ich hier einfach nicht so stehen lassen.
Und ein letzter Satz, Herr Präsident: Alle, die meinen, um den Unterrichtsausfall kümmern wir uns nicht, verweise ich auf den Bericht an den Ausschuss für Haushaltskontrolle zur Prüfung der „Einhaltung der quantitativen Vorgaben für die Unterrichtserteilung an öffentlichen Realschulen und Gymnasien“. Er wurde eben unterschrieben, geht jetzt an das Parlament. Wir machen darin ganz deutlich, dass wir auch daran gearbeitet haben und sich die Situation verbessert.
Meine Damen und Herren, alle, die im Wahlkampf auftreten und Behauptungen in die Welt setzen, sollten sich vorher diesen Bericht ganz genau anschauen. Darin machen wir nämlich deutlich, wie intensiv wir auch an diesem Thema gearbeitet haben. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Hendricks, wir sitzen uns ja immer sozusagen auf Augenhöhe hier im Parlament gegenüber, wenn wir uns über Bildung und Schule und über manches andere austauschen.
Ich kenne Frau Hendricks schon durch einen Besuch, als sie noch Vorsitzende der Bundeselternschaft war, und durch eine intensive Diskussion damals über die Weiterentwicklung des Ganztags. Ich fand es immer schön, dass wir uns in vielen Dingen von den Zielsetzungen her sowieso einig waren, auch wenn wir manchmal über die Schrittigkeiten etwas anderer Meinung waren. Aber ich weiß, dass Sie immer genau wie ich und wie eigentlich alle hier sich unheimlich dafür engagiert haben, allen Kindern die bestmögliche Bildung zu bieten. Dafür an dieser Stelle meinen ganz, ganz herzlichen Dank! Wir haben immer im Sinne der Sache für die gute Weiterentwicklung gestritten. Vielen, vielen Dank!
Meine Damen und Herren, es sind jetzt schon ganz viele Einzelfacetten genannt worden. Deswegen will ich die alle nicht wiederholen.
Ich will aber die Gelegenheit nutzen, eines noch einmal sehr deutlich zurückzuweisen, liebe Frau Gebauer. Sie unterstellen und suggerieren, es gäbe eine politische Einflussnahme auf Anforderungen und Standards. Das formulieren Sie. Das weise ich deutlich zurück. Das gibt es für den Kitabereich nicht, das gibt es für den Hochschulbereich nicht, und das gibt es auch für den Schulbereich nicht.
Ich nenne ein Beispiel. Die Vorgaben für die Grundschulen sind seit 2008 unverändert, und das ist auch gut so. Es gibt nämlich keine politische Einflussnahme darauf, wie Leistungsbewertung vorgenommen wird oder aber wie Hochschulen, wie Kitas sozusagen das auf Punkt und Komma zu machen haben, weil wir Vertrauen in die Menschen haben, dass vor Ort qualifiziert entschieden wird, um die Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen weiterzuqualifizieren und weiterzubilden. Das ist unser Verständnis. Deswegen haben wir systemisch und nachhaltig in
allen Bereichen hier ganz wichtige Weichenstellungen vorgenommen.
Es hat einmal eine Einflussnahme gegeben, Frau Gebauer. Die haben Sie nicht zu verantworten. Da waren Sie noch nicht da. Das war der Staatssekretär Winands, der bei einer Abituraufgabe politisch eingegriffen hat. Jetzt können Sie mal raten, meine Damen und Herren: Was hat er getan? – Er hat eine Rede der Bundeskanzlerin Merkel zum Thema „Klimawandel“ aus dem Verkehr gezogen, weil er das irgendwie nicht in Ordnung fand.
Das war die einzige politische Einflussnahme, die sozusagen in den Akten des Hauses verbrieft ist.
Dann möchte ich die Gelegenheit nutzen, noch einmal einige Fragen der inneren Schulentwicklung anzusprechen. Sie sagen immer: Strukturen sind nicht entscheidend. – Ja, das stimmt, und deswegen war es uns auch so wichtig, die Fragen der inneren Qualitätsentwicklung voranzubringen und darauf auch ein Augenmerk zu legen, um die Schulen dabei zu begleiten, besser zu werden. Natürlich wollen wir alle, dass sie besser werden. Besser werden heißt bessere Leistungen. Besser werden heißt aber auch Abkopplung von der sozialen Herkunft. Auch daran arbeiten wir in allen drei Bildungsbereichen, die hier zur Debatte stehen, meine Damen und Herren.
Das geht aber nicht in zwei, drei Jahren, sondern – ich habe mich auch mit Herrn Schleicher dazu noch einmal ausgetauscht – dazu braucht man zehn, 15, 20 Jahre auf lange Sicht, bis das sozusagen ganz erkennbare Ergebnisse zeitigt. So haben wir es angelegt. Deswegen wollen wir da auch sehr gerne weitermachen.
Ich nenne noch einmal das Netzwerk „Zukunftsschulen“. Im Übrigen – das mag Sie nicht interessieren, Frau Gebauer, Frau Schmitz –: Wir sind das einzige Bundesland, das einschließlich der Grundschulen zum Thema „Hochbegabung“ auch in Netzwerken arbeitet,
weil wir nicht wollen, dass das nur einzelne Schulen machen, sondern weil wir wollen, dass das systematisch alle Schulen machen.
Wir haben den Ganztag massiv ausgebaut.
Und – auch das will ich noch einmal sagen –: Wer Qualitätsentwicklung einfordert – und daran arbeiten die Kolleginnen und Kollegen –, der muss auch ein Landesinstitut haben. Das will ich hier noch einmal nennen. Wir haben wieder ein Landesinstitut für Schule und Weiterbildung,
das systemisch Fortbildung aufsetzt und das die Lehrerinnen und Lehrer und die Schulen bei ihrer Schulentwicklung unterstützt.
Wir haben das Lernen an außerschulischen Lernorten gestärkt und vor zwei Wochen die Bildungspartnerschaft neu begründet, dass Kinder und Jugendliche schon rausgehen und forschen und entdecken, weil das Lernfreude steigert und weil das auch zu besseren Ergebnissen führt. Auch das ist eine ganz wichtige Weichenstellung gewesen.
Das ist wirklich ein eklatanter Unterschied: Dass sich Lernfreude und gute Leistungen widersprechen, das ist Ihr Ansatz. Unser Ansatz ist, dass sich das gegenseitig beflügelt, meine Damen und Herren.
Lernfreude und gute Leistungen bedingen einander.
Das wird ganz wunderbar in einem schönen Zitat zusammengefasst – damit will ich schließen –: Kinder sind nicht Fässer, die gefüllt, sondern Feuer, die entfacht werden müssen. – In diesem Sinne machen wir in Nordrhein-Westfalen Bildungspolitik. Das wollen wir auch gerne weiter tun.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Hendricks und Frau Beer haben schon deutlich gemacht, wie wenig das Aufzeigen der vier einzelnen Punkte des Antrags mit dem konkreten Verhalten und Handeln der Oppositionsfraktionen – ich nehme jetzt die Piraten ausdrücklich aus – konsistent ist. Sie stellen lauthals Forderungen in den Raum, haben das aber nie mit ganz konkreten Haushaltsanträgen hinterlegt. Das zeigt, wie widersprüchlich dieser Antrag ist und wie widersprüchlich die Redebeiträge und das Handeln hier sind. Im Grunde wissen Sie das auch besser.
Damit entlarvt sich das Ganze als das, was es ist: Der Antrag hat weniger damit zu tun, irgendetwas an den Schulen zu bewirken, sondern zielt eindeutig auf den 14. Mai 2017. Das ist das Einzige, was dahintersteckt. Ansonsten ist das, was Sie hier vorgelegt haben, in sich völlig unglaubwürdig.
Ich will die Punkte noch einmal nennen. Wir haben nicht nur, wie Frau Beer gesagt hat, das gehalten, was wir versprochen haben. Wir haben nämlich alle demografischen Effekte im System gelassen und sie für Qualitätsverbesserungen genutzt. Ein großer Teil dabei war die Stärkung der Schulleitungen, weil das das schnellste Mittel ist. Allein das hat 1.300 Lehrerstellen gebunden. Das sind mal eben 70 Millionen €, um die Schulleitungen zu stärken. Diese Maßnahme war für die Schulen ganz wichtig.
Wir haben sogar mehr getan, als wir versprochen hatten. Wir haben nämlich sogar noch einen Vorschlag der Projektgruppe Schulleitungen insbesondere in den Grundschulen umgesetzt, und zwar die Besserbesoldung der Grundschulleiterinnen und Grundschulleiter sowie der Hauptschulleiterinnen und Hauptschulleiter als ersten Schritt, weil das eine überfällige Maßnahme war. Ich bin sehr froh darüber, dass wir das noch haben erreichen können.
Sie hatten das nie versprochen, geschweige denn an irgendeiner Stelle finanziert – und das muss man, wenn man in Verantwortung steht.
Es ist natürlich schön und sinnvoll, dass sich Parteien für die Zukunft die Schulverwaltungsassistenz vornehmen. Aber zum einen muss man berücksichtigen, weil es in der Mischung zwischen Kommune und Land liegt, dass das Land damit weiterhin dauerhaft Aufgaben übernimmt, die eigentlich die Kommunen tragen müssten. Die Schulsozialarbeit ist ein weiteres Beispiel. Auch da sind wir in Vorleistung getreten.
Sie konnten das zum Teil an wenigen Stellen machen, weil es angestellte und beamtete Kolleginnen und Kollegen gab, die im Moment nicht im Einsatz waren. Das war das sogenannte PEM. Daraus sind sie genommen und finanziert worden. Darum wurden dadurch keine Mehrkosten verursacht. Wenn man das aber flächendeckend machen will, verursacht es entweder Mehrkosten – die entsprechenden Haushaltsanträge habe ich nicht gesehen –, oder es geht zulasten der Unterrichtsversorgung, wie Frau Pieper und die Sprecherinnen der Regierungsfraktionen eben deutlich gemacht haben. Das würde dann die Situation der Unterrichtsversorgung verschärfen.
Was Sie hier vortragen, ist doch in sich völlig inkonsistent. Deswegen kann ich es nur begrüßen, wenn dieser Antrag abgelehnt wird, weil er nicht zielführend ist und weil es ein billiges Wahlkampfmanöver
sein soll, das sich aber selbst enttarnt. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Schmitz, erneut beschäftigt uns aufgrund Ihrer Frage die sogenannte Reichsbürgerbewegung. Nachdem diese Bewegung im letzten Jahr nach dem
Tod eines Polizisten in Bayern als Folge eines Schusswechsels anlässlich einer Durchsuchung bei einem sogenannten Reichsbürger für intensive Diskussionen gesorgt hat, ging es in der aktuellen Berichterstattung um eine Lehrkraft, die dieser Bewegung angehören soll.
Ich schicke vorweg – ich glaube, hier besteht bei allen Anwesenden Einigkeit –: Personen, die mit dem Gedankengut der Reichsbürger sympathisieren und die Existenz der Bundesrepublik Deutschland verneinen, können nicht gleichzeitig Repräsentantinnen und Repräsentanten unseres Staates sein. Personen, die nicht fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen, dürfen nicht im öffentlichen Dienst tätig sein.
Eine solche Haltung, wie Reichsbürger – ich nehme gedanklich immer Anführungsstriche dazu – sie in der Regel vertreten, widerspricht jedem Diensteid und jedem Gelöbnis, das Beamtinnen und Beamte oder Tarifbeschäftigte bei Antritt ihrer Tätigkeit ablegen – unabhängig davon, ob sie in Schulen oder anderen Dienststellen arbeiten. Ich unterstreiche: Personen, die diese antidemokratische Haltung zum Ausdruck bringen und sich nicht hinreichend und glaubwürdig davon distanzieren, haben im öffentlichen Dienst nichts zu suchen.
Damit ist sowohl für den von Ihnen, Frau Schmitz, angesprochenen Fall im Ruhrgebiet wie auch für alle anderen ähnlich gelagerten Fälle das weitere Vorgehen klar. Nicht nur mein Ziel, sondern Ziel der gesamten Landesregierung ist es, solche Personen aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen. Kurzfristig ist dies nur durch Suspendierung oder Freistellung vom Dienst zu erreichen. Dauerhaft kann dies bei Lebenszeitbeamten und -beamtinnen nur durch ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst erreicht werden und im Bereich der Tarifbeschäftigten durch eine fristlose Kündigung.
Genau diese Schritte sind in dem von Ihnen angesprochenen Fall durch die Bezirksregierung Düsseldorf erfolgt.
Nach den mir vorliegenden Informationen ist es allerdings nicht so gewesen, dass es hier eine seit Jahren virulente Beschwerdelage gegeben hat. Vielmehr ist das Problem aktuell aufgetreten, und eine Reaktion seitens der zuständigen Bezirksregierung ist in Form einer Suspendierung und Einleitung disziplinarischer Ermittlungen unverzüglich erfolgt.
Auch zurückliegende Beschwerdevorwürfe – ich will allerdings daran erinnern, dass der Begriff „Reichsbürger“ seinerzeit zum Teil noch nicht die inhaltliche Bedeutung hatte, die wir ihm heute beimessen – wurden gewissenhaft geprüft. Dienst- und disziplinarrechtliche Schritte sind erfolgt. Da solche Maßnahmen jedoch dem Personaldatenschutz unterliegen, wurden diese Ergebnisse selbstverständlich weder in
der Schulöffentlichkeit noch gegenüber einer darüber hinausgehenden Öffentlichkeit publik gemacht.
Die Aussage oder Unterstellung, dass bereits eine Vielzahl von ähnlich gelagerten Fällen während meiner Amtszeit aktenkundig geworden sei, kann ich aber deutlich verneinen. Es handelt sich – wir haben die Rückmeldungen der Bezirksregierung bis gestern Nachmittag ausgewertet – maximal um eine Handvoll Fälle. Bei 180.000 Lehrerinnen und Lehrer kann man da wohl nicht von „Vielzahl“ sprechen.
Darunter gibt es unter Umständen – ich betone auch das und bitte zu berücksichtigen, dass ich meine Worte mit Vorsicht wähle, um eventuelle Verfahren nicht mit Vorverurteilungen zu beschweren; ich hoffe, da sind wir uns einig – einen ganz aktuellen Fall, bei dem aber derzeit die Sachlage noch völlig ungeklärt ist.
In einem anderen Fall, der bereits länger zurückliegt, ist die betroffene Lehrkraft längst nicht mehr im Schuldienst tätig. In zwei weiteren Fällen hat sich der Verdacht, dass Lehrkräfte den Boden der freiheitlichdemokratischen Grundordnung verlassen haben, nicht bestätigt. Selbstverständlich hat die Schulaufsicht diese Fälle weiter im Blick.
Ich erlaube mir den Hinweis, dass die Reichsbürgerdiskussion in dieser Vehemenz erst seit ungefähr eineinhalb Jahren geführt wird. Unabhängig davon, wie wir das nennen, ist es bei der sogenannten Reichsbürgerideologie vorgekommen, dass Lehrkräfte mit provokanten und/oder radikalen politischen Thesen aufgefallen sind. Auch für diese Fälle gilt das eben Gesagte. Wer sich von den Werten unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung abwendet, kann nicht im öffentlichen Dienst tätig sein. Dazu stehe ich mit aller Konsequenz, und ich versichere Ihnen, dass die Schulaufsicht alle rechtsstaatlich möglichen Maßnahmen ergreift, um solche Personen nicht in unseren Schulen wirken zu lassen.
Vielleicht erlaube ich mir noch den Hinweis, dass Ihnen nicht entgangen sein sollte, mit welcher Intensität ich die historisch-politische Bildung und die Demokratiepädagogik gestärkt habe – dies im Übrigen dankenswerterweise mit der Patenschaft der inzwischen leider verstorbenen, der besonderen Hildegard Hamm-Brücher. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Schmitz, da geschieht Folgendes: Sobald sich die Schulleitung an die Schulaufsicht wendet – das ist dann natürlich zunächst die Schulaufsicht in den Bezirksregierungen –, wird darauf geschaut und im Zweifelsfall auch der Verfassungsschutz eingeschaltet, um die konkreten Vorwürfe, die im Raum stehen, zu substantiieren.
Wenn sich dann Verdachtsfälle erhärten, wird auch eingeschritten. Das ist auch schon vor dieser Reichsbürger-Geschichte das Geschäft der Personalverwaltung der Bezirksregierungen gewesen. So wird im Bereich Schule vorgegangen, aber auch in den Bereichen von Polizei und Justiz sowie bei anderen Verwaltungsstellen des Landes.
Herr Witzel, das ist eindeutig. Nach Bekanntwerden dieser Vorfälle, die Sie beschrieben haben, hat die Bezirksregierung Düsseldorf die Suspendierung vorgenommen und die Einleitung disziplinarrechtlicher Maßnahmen auf den Weg gebracht.
Es ist grundsätzlich so, dass sich Beamtinnen und Beamte einer politischen Betätigung im Dienst zu enthalten haben. Das möchte ich gerne genauer erläutern. Im außerdienstlichen Bereich hängt das erforderliche Maß der Mäßigung und Zurückhaltung davon ab, ob und inwieweit die politische Betätigung einen Bezug zur dienstlichen Stellung und zu den dienstlichen Aufgaben aufweist. Jedenfalls müssen Beamtinnen und Beamte auch außerhalb des Dienstes darauf bedacht sein, eine klare Trennung zwischen dem Amt und der Teilnahme am politischen Meinungskampf einzuhalten. Einschränkungen können sich insbesondere im Hinblick auf das Ziel der politischen Betätigung und die Wortwahl politischer Meinungsäußerung ergeben.
Grundsätzlich aber sind außerhalb des Dienstes getätigte politische Äußerungen von Beamten disziplinarrechtlich unerheblich, soweit diese nicht strafbar oder aus anderen Gründen pflichtwidrig sind. Der besondere Wertegehalt des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung führt zu einer grundsätzlichen Vermutung für die Freiheit der Rede und vergleichbarer Meinungsäußerung in allen Bereichen.
Ich könnte Ihnen jetzt noch die Urteile, die diese Aussage hinterlegen, nennen. Sie werden ja verfolgt haben, dass, bezogen auf den Lehrer Höcke, der im hessischen Schuldienst tätig war und nun für die AfD im thüringischen Landtag sitzt, die Frage aufgekommen ist, ob er sozusagen im Rahmen seiner politischen Tätigkeit, aber nicht als Lehrkraft und Bediensteter des Staates Hessen agiert hat.
Fraglich ist, ob es allein wegen seiner Äußerungen, die wir wahrscheinlich alle nicht teilen – sie decken
sich nicht mit dem, was wir unter unserer Demokratie verstehen –, schwierig sein könnte, ihn nicht wieder einzustellen. Deswegen sind wir – da wir unsere Lehrkräfte nicht unter Generalverdacht stellen; sie haben ja alle bei Einstellung einen Eid abgeleistet – darauf angewiesen, dass, wenn Menschen sich radikalisieren oder nicht mehr der demokratischen Grundordnung entsprechen, Hinweise durch die Schülerschaft oder die Lehrerschaft bzw. das Kollegium erfolgen. Sobald wir das wissen und die Schulaufsicht eingeschaltet wird, können wir in genannter Weise tätig werden.
Sehr geehrte Frau Schmitz, dieser Fall bzw. dieses Beispiel ist Ende Februar/Anfang März dieses Jahres bekannt geworden. Die Benennung für die genannte Aufgaben hat stattgefunden, bevor uns der Vorfall bekannt wurde. Seitdem er uns bekannt ist, ist seitens der Bezirksregierung gehandelt worden. Damit erlöschen natürlich alle weiteren Funktionen.
Sehr geehrte Frau Schmitz, die grundsätzlichen Maßnahmen des Landes hatte ich schon in meiner ersten Antwort genannt. Das sind die sofortige Suspendierung in gravierenden Fällen, insbesondere wenn der Schulfrieden gefährdet wäre, und die Einleitung eines disziplinarischen Verfahrens. Dafür gibt es klare Spielregeln, die nicht im Schulministerium, sondern im Bereich der nachgeordneten Behörden liegen.
Diese disziplinarrechtlichen Maßnahmen bis hin zu strafrechtlichen Fragen beinhalten die Anhörung und Einträge in die Personalakte, wenn die Beteiligten bekunden, dass sie sich bessern wollen. Da gibt es eine ganze Palette bis hin zur Entlassung. Minister Jäger ist gern bereit, das noch zu ergänzen,
weil es in den Bereichen häufigere Praxis ist als erfreulicherweise im Schulbereich.
Sehr geehrter Herr Witzel, ich habe auch das eben angesprochen, und zwar in der Allgemeinheit, in der es für das jetzt laufende Verfahren nicht abträglich ist.
Wie Sie es beschreiben und wie es auch in der Berichterstattung erfolgt ist, entspricht es nicht den uns vorliegenden Informationen über das Agieren der Schulaufsicht. Sie haben eine Kleine Anfrage zu dem gesamten Sachverhalt gestellt. Sie liegt noch nicht so lange vor.
Wir sind natürlich bestrebt, sie rechtzeitig zu beantworten. Dafür werden wir die Informationen so aufbereiten, dass es unschädlich ist. Wir werden die Informationen, die wir haben, vernünftig dokumentieren: Wer hat wann was gemacht? Das tun wir aber mit dem Ziel, nicht die disziplinarischen Konsequenzen unmöglich zu machen, die die Bezirksregierung als personal- und aktenführende Stelle für richtig hält. Dafür bitte ich um Verständnis.
Sehr geehrter Herr Ellerbrock, ich kann es wiederholen: Eine Handvoll heißt fünf. Der eine Fall ist eben aufgrund der ganz konkreten Frage erläutert worden.
Ich habe darüber hinaus gesagt, dass es einen weiteren aktuellen Fall gibt – als Vermutung, da die Sachlage dort noch nicht geklärt ist – und dass es zwei Fälle aus dem Jahr 2015 gibt, bei denen sich der Verdacht, dass die betroffene Person nicht auf dem Boden der demokratischen Grundordnung steht, nicht erhärtet hat, wobei eine der beiden betroffenen Lehrkräfte im Ruhestand ist und die andere Lehrkraft gleichwohl weiterhin beobachtet wird.
Ich bin nicht gebeten worden, die Einzelbeispiele hier nach Orten aufzulisten, und habe die Aktenlagen der Bezirksregierungen nicht angefordert; da bitte ich auch um Verständnis.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf noch einmal daran erinnern, über welche Herausforderungen wir hier sprechen. Unterjährig kommen die jungen Menschen zu uns, also nicht so wie sonst in Deutschland üblich: soundso viele Kinder in dem und dem Alter zum Schuljahresbeginn. Ich könnte Sie ja angreifen und sagen: Weil die Kanzlerin vor zwei Jahren die Grenzen geöffnet hat, kommen auf einmal ganz viele Menschen, auch in die Schule! Das ist aber nicht mein Stil!
Unser Schulsystem hatte das also irgendwie zu verkraften. Wir müssen sehen, wie wir das schaffen. An dieser Aufgabe beteiligen sich mit großem Engagement die Administration und das Parlament durch die Schaffung neuer Stellen sowie ganz viele Kolleginnen und Kollegen in den Schulen. Ich nutze die Gelegenheit – da dieser Antrag nicht viel nach vorne Führendes enthält –, um allen Beteiligten, vor allem den Lehrerinnen und Lehrern, dafür zu danken, mit welch großem Engagement sie sich der Herausforderung stellen, gute Bildung für unsere Kinder und Jugendlichen zu organisieren.
Jetzt zur Herausforderung: Die jungen Menschen kommen nicht ins Berufskolleg, nachdem sie schon andere Schulen besucht haben. Sie sind 18 bis 25 Jahre alt; da hat Frau Pieper völlig recht. Deswegen wäre es ziemlich kontraproduktiv, sie in die Grundschulen zu geben, weil dort die Alphabetisierung stattfindet.
Manche Jugendliche waren schon in einer Schule, manche sprechen schon Englisch oder gar mehrere Sprachen. Andere wiederum sind noch nicht alphabetisiert. Das entspricht nicht dem klassischen Bildungsauftrag unserer Berufskollegs. Viele Berufskollegs haben etwas Zusätzliches gefordert, weil die Jugendlich erstens unterjährig kommen und zweitens die Ausgangslagen so unterschiedlich sind, zum Teil wie in der Grundschule, und zwar am besten vor dem Einstieg in die normalen Bildungsgänge des Berufskollegs. Das war der Wunsch. Diesen Wunsch hat
auch das Parlament formuliert: möglichst pragmatisch, möglichst unbürokratisch, möglichst so, dass es relativ schnell hilft, und möglichst mit den Mitteln, die wir dafür zur Verfügung haben. – Das war der Ansatz für „Fit für mehr!“.
Mitten im Schuljahr, zum 1. Februar, einen neuen Bildungsgang aufzulegen, ist nur gelungen, weil sich so viele Leute dahintergeklemmt haben. Auch dafür bin ich ausgesprochen dankbar.
Ich sage noch einmal, dass es viele andere Angebote gibt. Die sind alle nachzulesen. Es gibt die Anschlussmöglichkeiten in den BKs, aber auch außerhalb der BKs, und es gibt weitere Möglichkeiten.
Bevor das Ganze abschließend geklärt war, Frau Schmitz, hat es die eine oder andere öffentliche Äußerung gegeben: Wer weiß, ob das so gut ist. – In allen Fällen konnten die Irritationen aufgeklärt werden. Inzwischen ist mit allen Beteiligten gesprochen worden. Die Hauptpersonalräte haben gesagt, dass sie den Artikel schon geschrieben hatten, bevor sie ganz genau informiert waren, und das nun nicht mehr so sehen würden.
An dem Ausbildungskonsens sind die Wirtschaft, die Gewerkschaften und die kommunalen Spitzenverbände beteiligt. Auch sie haben ausgeführt, dass dies unter den gegebenen Bedingungen – man muss nicht erst Gesetze machen, um zusätzliche Bildungsgänge zu schaffen – ein gutes Angebot ist.
Alle wollen, dass wir dieses Angebot gestalten, damit es dazu beiträgt, Jugendliche gut zu qualifizieren, sie gut vorzubereiten, damit sie dann in einem Bildungsgang des Berufskollegs erfolgreich zu weiteren Abschlüssen und weiteren Qualifikationen gebracht werden. Das ist der Sinn von „Fit für mehr!“.
Die Stellen werden zur Verfügung gestellt. Ich habe im Ausschuss umfänglich berichtet und erklärt, dass wir nach einer gewissen Zeit einen ersten Bericht erstellen werden, aus dem hervorgeht, wo genau welche Gruppen entstanden sind.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie alle dem Programm gutes Gelingen wünschen würden und nicht schon nach nur einem Monat Laufzeit „rumkritikastern“ bei einem Programm, das wir mitten im Schuljahr aufgelegt haben. Zaubern kann die Schuladministration nicht.
Hier ist ein gutes Programm aufgelegt worden. Alle wollen, dass es erfolgreich ist, nur CDU und FDP offenbar nicht. Sie sind schlicht und ergreifend destruktiv. Mit einer destruktiven Haltung kann man keine gute Schulpolitik machen. Wir gehen einen anderen Weg. – Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch anlässlich unserer Debatte zum Thema „Inklusion“ hat es heute einen sehr schönen Artikel in der „Westdeutschen Zeitung“ gegeben. Dort sind die Wege von zwei Familien beschrieben worden. Eine Familie hat sich für eine inklusive Schule entschieden, während die andere eine Förderschule gewählt hat.
Die Beschreibungen waren erfreulicherweise erstens sachlich und nachvollziehbar und haben sich zweitens auch darauf bezogen, dass sich Eltern vor fünf Jahren so oder anders entschieden haben. Das heißt, die beschriebene Diskussion: „Was ist die beste Schule für mein Kind?“, hatte gar nichts mit unserem Gesetz zu tun, über das so viel gestritten wird.
Es ist so, dass manche Settings für einige Kinder einfach besser sind als für andere – genauso wie es Kinder gibt, die gut an einer Waldorfschule lernen, während ein anderes Kind aus der gleichen Familie an einer Waldorfschule nicht zurechtkommt. Das zeigt, dass manches, was im Moment zu dem Thema „die richtige Schule für mein Kind“ diskutiert wird, nicht zwingend etwas mit der Inklusion zu tun hat.
Alles, was irgendwie falsch läuft, wird von der Opposition sehr gern auf die Inklusion geschoben und ihr angelastet, um diesen intensiven, schwierigen Prozess zu diskreditieren. Das werfen wir Ihnen vor. Wir werben für den Weg der Inklusion, den wir mit einem gemeinsamen Antrag, liebe Frau Bunse, am 1. Dezember 2010 – ich weiß nicht, ob Sie schon dabei waren – beschlossen haben. Diesen Grundsätzen folgend – das haben die Rednerinnen der Regierungsfraktionen gesagt – gehen wir vor.
Wir haben gesagt: Der Prozess der Inklusion folgt dem Elternwillen und nichts anderem.
Dafür, dass das möglich ist, gibt es in NordrheinWestfalen zwei Parameter, die für alle Schulformen gelten, nicht nur für die Förderschulen.
Die Parameter sind: Erstens. Wie viele Eltern wollen welche Schule für ihr Kind?
Zweitens. Ist der Bedarf, ist die Menge, die zusammenkommt, groß genug, um eine qualitative Schule zu gestalten? Denn Mindestgrößen haben den Sinn, hinreichend Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung zu haben, damit die Kinder qualitativ gefördert werden. Das ist der Grundgedanke dieser beiden Parameter.
Allerdings möchte ich eines festhalten, was im Antrag stand – und auch Frau Gebauer und Frau Dr. Bunse haben darauf hingewiesen –: Sie haben die Anforderungen für Förderschulen mit denen für Grundschulen verglichen. Wenn Sie sich die Zahlen angucken, vergleichen Sie damit nach den letzten Zahlen für 2016/17 ein System mit 523 Standorten, 410 Schulen und 66.000 Schülerinnen und Schülern in Förderschulen mit den Grundschulen, die 550.000 Kinder besuchen. Man kann doch die Systematik einer Schule, die für alle Kinder da ist, nicht mit einem Förderschulsystem vergleichen.
Da können Sie doch nicht die gleichen Anforderungen nehmen. Das ist der Grundfehler in Ihrem Ansatz.
Unsere Grundsätze lauten also: sachgerecht, dem Elternwillen folgend und angelehnt an die Anforderungen, die sich aus dem Haushaltsrecht und der Schulentwicklungsplanung ergeben.
Selbst wenn Sie nicht infrage stellen, dass es Mindestanforderungen gibt, ist doch die bezeichnende Frage: Wonach soll denn entschieden werden? Sie würden einer willkürlichen Entscheidung das Wort reden – anders geht es nicht, liebe Frau Gebauer –, wenn Sie sagen, es muss Mindestgrößen geben, und dann erwarten, dass man die Mindestgrößen anders ausgestaltet. Das ist Willkür. Und Willkür ist bei jedweden Standortentscheidungen nicht angemessen.
Die, die das am besten können, sind die Kommunen. Wer nicht will, dass die Kommunen darüber entscheiden – danke für die Zwischenfrage, Frau Hendricks –, der will irgendeinen Kuddelmuddel. Das ist aber nicht angemessen. Wir tun gut daran, in Nordrhein-Westfalen so vorzugehen, dass das Land die Leitlinien setzt und die Kommunen innerhalb dieser Leitlinien vorgehen.
Ich erlaube mir noch, zu versuchen – Frau Pieper, das war ja interessant –, den vermeintlichen Widerspruch aufzuklären. Frau Hendricks hat nicht gesagt,
dass Schwerpunktschulen nur die Schulen für die komplexeren Behinderungen sind, sondern Schwerpunktschulen sollten auch gebildet werden, um den Weg der Inklusion Schritt für Schritt in den Kommunen für alle Förderschwerpunkte anzulegen, damit wir nicht mit der Gießkanne vorgehen, sondern gezielt. Aber die Entscheidung, welche Schule Ort des Gemeinsamen Lernens wird, trifft wiederum die Kommune und nicht das Land. Diesen Widerspruch konnte ich noch auflösen.
Ja, ich komme zum Schluss.
Aber gerne.
Das wüsste ich sehr gerne genauer, um dem nachzugehen. Denn das ist nicht aus den Anforderungen oder aus den Haushaltszahlen hergeleitet.
Meine Damen und Herren, ich erlaube mir dann noch den Hinweis – denn Sie haben eben gesagt: „Sie tun nichts“, diese Regierung täte nichts –: Wir haben für die Inklusion in Nordrhein-Westfalen 1.000 Stellen nachgelegt. Sie sagen: „Das ist ja nichts.“ – Wer einen Haushalt zu verantworten hat und für das Ganze verantwortlich ist, für den sind 1.000 Stellen zusätzlich eine ganze Menge. Also lassen Sie uns diesen Weg entlang des Elterngeldes gemeinsam weitergehen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Gebauer, habe ich das richtig gehört? Ich frage zur Sicherheit noch einmal nach: Tausende Mitarbeiter im Schulministerium?
Damit liegen Sie aber weiter entfernt, als wenn Sie davon sprechen, dass die Landtagswahl in zwei oder in drei Monaten stattfindet. Das will ich bei der Gelegenheit machen.
Im Haushaltsplan – viele mögen es nicht glauben – steht es genau: Das Schulministerium hat etwas über 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für 6.000 Schulen, für 180.000 Beschäftigte, für 2,5 Millionen Schülerinnen und Schüler. Wenn ich das vor Unternehmern erzähle, sind die ganz schön beeindruckt und
sagen: Das ist doch eine ganz schön komplexe Aufgabe, die man da zu steuern und zu begleiten hat. – Das nur dazu, das will ich hier einmal vorwegstellen.
Aber klar. Er hatte ja gestern Geburtstag.
Aber Frau Gebauer hat doch vom Schulministerium gesprochen, nicht von den nachgeordneten Behörden bzw. den Bezirksregierungen. Sie nehmen es doch sonst so genau.
Dann habe ich die Erlaubnis, es hier auch genau zu nehmen.
(Beifall von den GRÜNEN – Holger Ellerbrock [FDP]: Eben, deswegen … – Ich kenne mich in der Verwaltung ein bisschen aus. Aber auch die Schulaufsicht insgesamt … (Christof Rasche [FDP]: Die Frage war noch gar nicht zu Ende gestellt!)
Entschuldigung, Herr Ellerbrock. Bitte.
Das nehme ich gerne zur Kenntnis und erlaube mir trotzdem den zarten Hinweis darauf, dass das – obwohl es auch die Schulaufsicht betrifft – im Geschäftsbereich des Innenministeriums liegt. Und das wissen Sie ganz genau, Herr Ellerbrock. Also, Sie haben Ihren Geburtstag wunderbar gefeiert, und ich komme zurück zur Frage der Fortführungsgrößen.
Ich will aber auch noch eine andere Sache richtigstellen, lieber Herr Kaiser. Sie haben die Zahl der unbesetzten Stellen – das haben wir ja gestern diskutiert – angesprochen. Nur noch mal zum Vergleich: Zum Stichtag 1. Januar 2009 – ich betone: in 2009, zu Ihrer Verantwortung – waren 3.800 Lehrerstellen unbesetzt bei weniger Gesamtstellen! Der Stichtag führt zu einem falschen Bild der wirklichen Besetzungssituation. Auch das sage ich noch einmal für das Protokoll. Es ist sicher gut, wenn es im gestrigen und im heutigen Protokoll steht. Im Schulausschuss habe ich Ihnen die aktuelle Besetzungssituation transparent gemacht.
Ich will gern an den Beitrag von Frau Pieper anknüpfen. Denn auch ich bin etwas überrascht über die Debatte. Im Ausschuss haben wir in der Tat sehr sachbezogen diskutiert und festgestellt, dass es bestimmte Punkte gibt, über die man wird sprechen müssen.
Dabei geht es zum Beispiel um die Frage: Wie sichern wir in der Fläche ein wohnortnahes umfassendes Schulangebot? Dazu haben wir im Schulkonsens und in den Schulgesetzen, lieber Herr Kaiser, bestimmte Parameter festgelegt. Wir waren uns darüber einig, dass es sinnvoll ist, darüber insgesamt zu sprechen. Wenn ich jetzt einen Parameter verändere, hat das Auswirkungen auf ganz viele andere Dinge. Deswegen ist es aus meiner Sicht falsch, jetzt isoliert eine solche Entscheidung zu treffen, ehe man eine Gesamtevaluation der Entwicklung über sechs Jahre – so lange gibt es die neuen Sekundarschulen – durchgeführt hat. Diese Zeit sollten wir uns nehmen.
Ich habe den Schulkonsens so verstanden, dass das, was wir uns da vorgenommen haben, nämlich zum Beispiel die Absenkung der Klassenfrequenzrichtwerte in den Gymnasien, in den bestehenden Gesamtschulen und in den Realschulen von 28 auf 26, eine festgeschriebene Zielsetzung ist, soweit wir dafür demografische Effekte haben. Die erste Stufe setzen wir schon um. Das bindet allein 1.500 Stellen.
Ich habe gedacht, dass für uns – für die drei Parteien, die das unterschrieben haben – die weitere Umsetzung dieses Plans bis 2023 Priorität hat. Wenn Sie da jetzt etwas verändern, mindert das die Möglichkeit, diese prioritären Ziele umzusetzen. Das muss man wissen, wenn man das tut. Deswegen habe ich mich gewundert, dass Sie im Schulausschuss sozusagen leichtfertig diesem Antrag, der ein Problem beschreibt, zugestimmt haben, ohne die Folgen und die Auswirkungen, die eine Zustimmung beinhaltet, zu beachten. Sie haben diese Bedenken – ich sage es etwas salopp – einfach über Bord geworfen. Das war doch unsere Diskussion im Schulausschuss.
Ich fände es richtig, eine Gesamtverständigung im Hinblick auf die Fragen vorzunehmen: Was passiert mit dem Schulsystem? Wo muss man über eine Zweizügigkeit diskutieren? Was ist mit den Teilstandorten? Denn das stellt sich doch im Großen und Ganzen sehr unterschiedlich bzw. sehr differenziert im Land dar. Das möchte ich hier einmal zur Gesamtthematik feststellen.
Es gibt noch einmal den Wunsch nach einer Zwischenfrage.
Ich sehe es ihm an.
Sehr geehrter Herr Kaiser, ich bin der Meinung, dass es richtig ist, den Zeitpunkt abzuwarten, den wir für eine Gesamtevaluation festgelegt haben, bei der alle Fragen, um die es geht, berücksichtigt werden müssen. Es sollte nicht eine einzelne Frage vorweg schon einmal als gesetzt dargestellt werden.
Nachdenken kann man über alles Mögliche, aber wir müssen doch die anderen fragen. Frau Pieper, Herr Weiß, Frau Beer und Frau Schmitt-Promny haben angesprochen, dass man überlegen muss: Was ist im Lichte von sechs Jahren Auswertung als Reaktion angemessen?
Da ist diese Frage eine von ganz vielen, die mindestens so gewichtig sind wie zu sagen: Man nimmt die Frage heraus, und zu der legt man schon etwas fest, bevor man sich fragt, welche Auswirkungen das auf die andere Zielsetzung des Schulkonsenses hat. – Deswegen halte ich es vor diesem Hintergrund einer Gesamtbetrachtung nicht für zielführend, diesen Antrag vorab zu beschließen.
Er kann in die weiteren Diskussionen einfließen. Dann kann diskutiert werden, ob es vielleicht viel bessere Antworten gibt.
Dann möchte ich Folgendes sagen: Herr Kaiser, Sie haben gesagt, der Schulkonsens habe nicht die Schulform des längeren gemeinsamen Lernens enthalten.
Den Begriff, okay. – Dann bin ich froh, denn ich habe mit Herrn Röttgen am Rande der Bundesversammlung gesprochen. Er findet es immer noch richtig, was wir damals verabredet haben, dass wir nämlich gesagt haben: Die Gesamtschulen sind Teil der Schullandschaft, und die Sekundarschulen sind Teil der Schullandschaft. Diese Entwicklung schauen wir uns an.
Das hat keiner bestritten. Ich bin froh, dass Sie zumindest daran festhalten.
Wenn Frau Gebauer beklagt, dass die eine oder andere Sekundarschule nicht überall die gleiche Menge an Anmeldezahlen hat und dass sie das deswegen kritisiert, bitte ich Sie, darauf zu schauen, wie sich die Verbundschulen entwickelt haben. Deren Zahl ist nämlich sehr viel schneller zurückgegangen. Sie haben sich vielfach freiwillig in eine Gesamtschule oder in eine Sekundarschule umgewandelt, weil der Gedanke des längeren gemeinsamen Lernens von den Eltern in Nordrhein-Westfalen sehr gut angenommen wird und weil es richtig ist, die Schulentwicklung in Nordrhein-Westfalen dem Elternwillen folgen zu lassen.
Deswegen kommt es aus meiner Sicht auf eine Gesamtbetrachtung und Weiterentwicklung in der nächsten Legislaturperiode an und nicht auf eine isolierte Entscheidung auf Grundlage dieses FDPAntrags. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will noch einmal deutlich machen, was die Eckpfeiler dessen sind, wie die Landesregierung vorgeht, und zwar die gesamte Landesregierung. Einen Begriff dieser Eckpfeiler haben Sie dankenswerterweise gerade aufgegriffen, Herr Schatz. Das ist zum einen „besonnen“, und der andere ist „rechtsstaatlich“.
Das ist, glaube ich, bei dem deutlich geworden, was Minister Schmeltzer eben gesagt hat. Es kann natürlich nicht angehen, nichts zu tun. Wir haben uns in den verschiedenen Geschäftsbereichen der Landesregierung gekümmert, sowohl was den Statusbericht durch die Erweiterung der Gutachten angeht – im Übrigen im Einvernehmen mit dem Parlament, das will ich noch einmal unterstreichen – als auch das
Agieren von Minister Schmeltzer bezogen auf das „dialog forum islam“ und den islamischen Religionsunterricht in meinem Geschäftsbereich. Bei Ihnen ging das ein bisschen durcheinander, Frau Güler.
Ich will hier eines in aller Deutlichkeit festhalten: Die Gestaltung dieses Unterrichts wird nicht von einer Religionsgemeinschaft organisiert.
Die ist nämlich in Nordrhein-Westfalen noch nicht anerkannt, anders als in Hessen, sondern existiert auf der Grundlage eines Gesetzes, das CDU, SPD und Grüne in der vorigen Legislaturperiode verabschiedet haben. Dieses Gesetz ist von niemandem beklagt worden, und es ist als verfassungskonform bezeichnet worden, lieber Herr Stamp. Sie haben eben in den Raum gestellt, als sei das nicht so,
als habe Hessen einen verfassungskonformen Weg und wir nicht. Das ist in der Anhörung von allen anwesenden Verfassungsrechtlern – Prof. Dr. Sternberg mag es bitte bestätigen, weil er damals für die Union sehr eng beteiligt war – bestätigt worden. Wir haben hier sehr sorgfältig beraten und damit im Übrigen einen Vorschlag der Deutschen Islam Konferenz unter der Leitung des damaligen Innenministers Schäuble aufgegriffen. Auf so breiten Füßen steht der Weg Nordrhein-Westfalens. Darüber bin ich sehr froh.
Alle, die ein Interesse an dem Religionsunterricht für die muslimischgläubigen Schülerinnen und Schüler haben – das bekunden hier einige –, sollten nicht hart zu kritisierende Vorfälle und das Vorgehen Einzelner, deren konkrete Schuld aber noch zu beweisen ist, nutzen, um dieses Modell zu diskreditieren. Herr Stamp, das tun Sie von der FDP, und es ging darum, das deutlich zu machen.
Unser Modell sichert die Abbildung der Vielfalt von Verbänden und die Unabhängigkeit; denn das Schulministerium entsendet vier Vertreterinnen und Vertreter. Was das Modell in Hessen betrifft: Ich bin auch im Austausch mit dem jetzigen Kultusminister. Er ist nicht so ganz froh darüber, dass in 47 Schulen der islamische Religionsunterricht in der Zuständigkeit der DİTİB organisiert wird. Ich bin froh, dass unser Religionsunterricht unter staatlicher Aufsicht mit hier ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern stattfindet.
Auch in Hessen lautet die Parole: Wir beobachten die DİTİB. Wenn etwas Konkretes passiert, schreiten wir ein. – Dafür braucht man auch kein Konzept zu schreiben, sondern das muss man konkret tun.
Meine Damen und Herren, ich will noch einmal deutlich machen, dass wir, immer wenn mir oder den anderen Mitgliedern der Landesregierung etwas bekannt geworden ist, sofort gehandelt haben. Das haben wir aber nicht an die Zeitungen gegeben; denn man muss mit den verschiedenen Akteuren auf Augenhöhe und vernünftig sprechen, um Ergebnisse zu erzielen. So muss man vorgehen: auf Augenhöhe, vertrauensvoll und trotzdem klar in der Sache.
Deswegen bin ich sehr froh, dass sich DİTİB nach neuer Aufforderung innerhalb von Tagen – ich hatte eine Frist von 14 Tagen gesetzt – entschieden hat, ihren Sitz im Beirat ruhen zu lassen, um die Arbeit nicht zu gefährden; denn auch DİTİB sind die Arbeit des Beirats und der Religionsunterricht wichtig. Sie hat aber keinen unmittelbaren Einfluss auf den Religionsunterricht – das möchte ich hier noch einmal sehr deutlich feststellen –, und das unterscheidet uns von anderen Bundesländern. Andere Bundesländer folgen jetzt unserem Weg, weil er besser ist, als sich in die Hände einer einzigen Organisation zu begeben, wenn man den Religionsunterricht gestalten will.
Frau Güler, Sie sagen, hier würden Dinge verschleppt. Ich weiß nicht, wovon Sie sprechen. Nicht erst Mitte Januar hat sich die Landesregierung gekümmert, sondern bereits bevor dies jetzt in der Zeitung stand. Schon Mitte Dezember hat mein Haus das Innenministerium und den Verfassungsschutz informiert, als wir zum ersten Mal von den Bespitzelungen gehört haben, als uns das durch Lehrkräfte kundig gemacht wurde. Das will ich noch einmal sehr deutlich feststellen.
Ich stelle mich nicht vor eine Organisation, sondern trage selbstverständlich alles dazu bei, um die Lehrerinnen und Lehrer zu schützen und um dann Ansprachen von Gefährdeten durch das Innenministerium zu initiieren, damit sie nicht alleingelassen werden, genauso wie wir das bei Frau Kaddor sehr schnell organisiert haben. Das will ich noch einmal sehr deutlich machen. Dafür schreibe ich nicht erst ein Konzept, sondern wir handeln sofort.
Ich habe ebenfalls sehr schnell Konsequenzen gezogen, als ein anderes Beiratsmitglied in Misskredit geraten ist. Ich meine, ich habe donnerstags davon erfahren, und am Sonntag war die Sache geklärt, sodass ich es Montag oder Dienstag öffentlich machen konnte. Fünf Tage waren das. Ich habe aber nicht jeden Schritt öffentlich gemacht, denn dann hätte ich dieses Ergebnis nicht erzielt. Mir war es aber wichtig, das Ergebnis zu erzielen; das möchte ich hier noch einmal deutlich machen.
Ich bin froh, dass ich inzwischen für den Beirat für islamischen Religionsunterricht ein Mitglied habe gewinnen können, nämlich Frau Prof. Tatari. Sie ist berufen worden. Sie vertritt und lehrt an der Universität Paderborn eine liberale Lesart des Islams. Dieser Berufung haben im Übrigen alle KM-Verbände zugestimmt. So sind wir ganz konkret vorgegangen: Vorwürfen nachgehen, aufklären, handeln und trotzdem die Durchführung des Unterrichts sicherstellen.
Es gibt eine erste Evaluation des islamischen Religionsunterrichts. Es gibt eine erste Begutachtung, die sehr positiv ausfällt. Im Schulausschuss zumindest ist konstruktiv darüber diskutiert worden, dass dieser Religionsunterricht gut ist für die Kinder und Jugendlichen. Wer will, dass man ihn anders macht, muss ein Gesetz ändern. Wir haben nicht vor, das Gesetz zu ändern, das von CDU, SPD und Grünen beschlossen worden ist.
Vielfalt abbilden, Evaluation abwarten. Der Unterricht geht weiter. Der Beirat kann weiterarbeiten, weil die DİTİB ihren Sitz ruhen lässt, was gut und richtig ist. Bisher ist keiner Lehrkraft eine Idschaza verwehrt worden, auch das will ich bei der Gelegenheit gerne berichten.
Diesen Weg möchte die Landesregierung gern weitergehen im Interesse der Schülerinnen und Schüler, die das gleiche Recht auf einen verfassungskonformen, unter staatlicher Aufsicht stattfindenden Religionsunterricht haben wie andere Konfessionen. Er ist ein großer Beitrag zur Integration. Wer das will, sollte sich an der Sache orientieren und keine Nebelkerzen werfen, wie das hier zum Teil passiert ist. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Präsident Kennedy hat einmal gesagt: „Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung: keine Bildung.“
Nach diesem Grundsatz arbeitet die gesamte Landesregierung, weil sie weiß, wie wichtig dieses Feld für die Gestaltung der Zukunft ist. Das gilt für den Hochschuletat, für den Etat von Ministerin Kamp
mann, aber auch für den Kommunaletat, weil wir neben Bildungspauschale und „Gute Schule 2020“ zum Beispiel auch die Mittel im Gemeindefinanzierungsgesetz immer wieder angehoben haben. Es gehört alles zusammen.
Insgesamt beträgt das Volumen des Einzelplans 05 17,87 Milliarden €. Das sind noch einmal 576 Millionen € mehr als 2016. Herr Witzel und Frau Vogt haben eben beklagt, wir hätten die Einsparvorschläge der CDU im Schulhaushalt abgelehnt. Ich sage Ihnen: Ja, wir haben sie abgelehnt, weil wir bei der Bildung nicht sparen wollen.
Ich höre im Moment immer, dass allen überall viel mehr versprochen wird, aber nicht erklärt wird, wo man etwas wegnimmt, wenn man es nicht mit einem Stellenaufwuchs finanzieren will. Die 12.000 Stellen, die Herr Witzel eben beklagt hat, sind in bestimmte Bereiche geflossen; ja, das ist richtig.
Sie sind zum einen für einen funktionierenden öffentlichen Dienst vorgesehen, weil wir auch den brauchen, zum Beispiel um Straßenbaumittel abzurufen, um Lebensmittelschutz zu betreiben, um Lehrerstellen zuzuweisen. Dort war es notwendig, nachzusteuern.
Sie sind zum anderen für die Schulen und die innere Sicherheit vorgesehen. Darum sind so viele Stellen dazugekommen. Es geht um das Gemeinwohl und um die Interessen der Menschen in unserem Land. Das war und ist richtig, und dafür steht diese Regierung aus großer Überzeugung.
Zu den Einzelheiten: Im Lehrerstellenhaushalt haben wir noch einmal knapp 2.200 Stellen mehr geschaffen. Zudem werden rund 900 Stellen für die Integration Zugewanderter sowie 300 Stellen für die Sprachförderung zusätzlich bereitgestellt. Insgesamt haben wir damit seit 2015 1.500 zusätzliche Stellen speziell für Integration und Sprachförderung geschaffen.
Frau Vogt, ich sage – auch wenn Sie wider besseres Wissen etwas anderes behaupten –: Nur durch Bildung gelingt Integration. Das ist der richtige Grundsatz. Der Ansatz, so viel Integration wie möglich und so viel separate Sprachförderung wie nötig zu gewährleisten, stammt nicht nur aus NRW, sondern entspricht auch dem Ansatz der Kultusministerkonferenz. Auch die OECD forciert diesen Ansatz, weil sie der Meinung ist, dass die Kinder auf diese Weise besser lernen. Es ist richtig, dass wir hier so vorgehen. Es ist nichts gestrichen worden, und es sind auch keine Organisationsformen verboten worden. Das will ich hier noch einmal in aller Deutlichkeit klarstellen, meine Damen und Herren.
Dann komme ich zu dem wichtigen Feld der Inklusion, in dem wir mit diesem Haushalt weitere 700 zusätzliche Stellen einrichten werden. Damit lösen wir unser Versprechen ein, einen intensiven und herausfordernden Umbauprozess anzugehen. Das wird er für jedes Bundesland sein. Auch das heute im Bundestag beschlossene Bundesteilhabegesetz wird einen intensiven Umbauprozess nach sich ziehen. Dass das völlig reibungslos läuft, habe ich von anderen Kolleginnen und Kollegen der KMK nicht gehört. Das gilt auch für Frau Beer, die ehemalige hessische Kultusministerin, die gesagt hat: Das ist ganz leicht. – Vielmehr tragen alle vor, wie schwierig dieser tiefgreifende Veränderungsprozess rund um die Inklusion ist.
Wir haben erklärt, wir gehen das Ganze nach guter Beratung an und steuern nach, wenn wir konkret sehen, wo wir das qualifiziert tun können. Dieses Versprechen löst die Koalition und auch ich ganz persönlich ein. Das ist richtig, und das ist gut so.
Wir unterstützen das Stellenbudget, die Fortbildung, das Change Management, die Berufskollegs. – Frau Gebauer, Sie haben behauptet, ich deklarierte Schulen zu Schulen des gemeinsamen Lernens. Das ist kein Prozess, in dem die Ministerin Schulen deklariert, sondern die Kommunen und die Schulträger entscheiden darüber vor Ort. In dem Fall setzt der andere Steuerungsmechanismus ein.
Kein Wunder, dass Sie manche Dinge immer wieder anders darstellen, wenn Sie diesen Grundsatz nicht verstanden haben. Ich begreife nicht, wie Sie das nach den vielen Diskussionen immer noch falsch in den Raum stellen können und so die vorhandene Verunsicherung weiter vorantreiben. Wahrscheinlich wollen Sie nicht, dass dieser Weg gelingt. Wir wollen, dass er trotz aller Schwierigkeiten gelingt. Ich danke allen Lehr- und Fachkräften dafür, dass sie den Weg im Interesser der Kinder und Jugendlichen mitgehen.
In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen auch eine großen Erfolg nennen: Es gibt meines Wissens keine Petitionen mehr. Eltern müssen das Grundrecht auf gemeinsames Lernen nicht mehr einklagen. Darauf sind wir – bei allen Schwierigkeiten – stolz. Das ist der Gewinn für die Kinder.
Auch hier erlaube ich mir, Herrn Schleicher zu zitieren, der gesagt hat, Inklusion sei kein Luxus, sondern Inklusion sei auch ein Gebot der ökonomischen Vernunft, weil es gut sei, die Potenziale aller Kinder und Jugendlichen bestmöglich zu heben.
Das ist nicht nur gut für die Kinder, sondern es ist auch gut für den Arbeitsmarkt. Gestern war zu lesen, wie schwierig etwa ein gleichberechtigter Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung ist. Den Zusammenhang wollte ich hier noch einmal deutlich machen.
Meine Damen und Herren, wir investieren insgesamt in die Qualität unserer Bildungslandschaft. Das betrifft den Ganztag und die Umsetzung des Schulkonsenses, der ein großer Erfolg ist. Wir investieren zusätzlich in kleinere Klassen, und zwar an allen Schulformen; das möchte ich noch einmal unterstreichen.
Wir investieren zusätzlich in den Ausbildungskonsens. Nordrhein-Westfalen ist das erste Flächenland, das allen Schülerinnen und Schüler flächendeckend eine bessere Berufswahl und Studienorientierung bietet. Sie sagen immer, wir seien hinten. Aber da sind wir ganz vorn, und auch darauf sind wir stolz.
In dem Bereich haben wir mit allen Partnern des Ausbildungskonsenses eine sehr gute Zwischenbilanz gezogen.
Wir investieren außerdem in 50 zusätzliche Stellen für den islamischen Religionsunterricht. Auf diese Weise können zukünftig mehr muslimische Schülerinnen und Schüler an unseren Schulen Religionsunterricht erhalten.
Apropos IRU: Herr Dr. Stamp, der jetzt leider nicht da ist, hat gestern gefordert, weil ich ein Beiratsmitglied abberufen habe, ich solle den ganzen Beirat auflösen nach dem Motto: Weg damit!
Die findet auf gesetzlicher Grundlage statt. Wenn zum Beispiel Frau Koch-Mehrin als Abgeordnete nicht mehr so arbeitet, wie Sie sich das vorstellen, dann lösen Sie doch auch nicht direkt die ganze Partei auf.
Ich meine, man muss einmal sagen, welche Ungeheuerlichkeit Sie hier in die Welt gesetzt haben.
Für Sie mag das ein Spielchen sein. Sie haben vielleicht ein Interesse daran, den Beirat insgesamt in seiner Arbeit zu diskreditieren.
Ich finde es richtig, dass wir dazu beitragen, dass die Kinder an einer deutschen Schule unter deutscher Schulaufsicht islamischen Religionsunterricht bekommen.
Das ist ein Beitrag zur Integration. Es ist ein Grundrecht, das wir umsetzen. Es ist im Übrigen auch ein Beitrag zur Prävention. Darum ist es so wichtig, und darum arbeiten wir weiterhin an der Umsetzung.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch einen Punkt nennen, der mir besonders wichtig ist. Ich freue mich sehr, dass wir es hinbekommen haben, die Besoldung der Schulleiterinnen und Schulleiter von Grund- und Hauptschulen um eine Stufe, nämlich mindestens auf A14, anzuheben.
Ich habe es gehofft, aber ich konnte mir nicht sicher sein, dass wir das – und es war ja auch nicht versprochen – noch zusätzlich haben leisten können. Das ist ein großer und richtiger Schritt. Weitere werden wir in der nächsten Legislaturperiode umsetzen. Jedenfalls haben wir nicht nur die Anrechnung der Leitungszeit verbessert, sondern unterstützen die Kolleginnen und Kollegen auch insgesamt bei ihrer wichtigen Arbeit.
Darüber hinaus ist die Weiterbildung zu nennen. Auch hier war versprochen worden, Kürzungen abzumildern. Wir sind weit darüber hinausgegangen; denn die Weiterbildungsträger sind nicht nur wichtig für die Grundbildung, sondern auch für die Qualifizierung der Zugewanderten. Ich möchte einen großen Dank an die Einrichtungen der gemeinwohlorientierten Weiterbildung richten: Auch sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Grundbildung und Integration. Hier hat Rot-Grün weit über die Versprechen hinaus Wort gehalten.
Das Programm „Gute Schule“ ist nicht nur gut für die Schülerinnen und Schüler, sondern es ist auch ein kleines Konjunkturprogramm. Deswegen ist es gut, dass der Bauminister gleich noch einiges dazu sagen wird, weil der Ansatz, den wir in Nordrhein-Westfalen pflegen und umsetzen, insgesamt ein ganzheitlicher ist. Alles, was wir tun, kommt allen Schülerinnen und Schülern zugute – das will ich noch einmal deutlich machen –, egal ob sie Murat oder Ayşe, Marie oder Leon heißen, egal ob sie aus Syrien kommen, aus Duisburg-Marxloh, aus Solingen, aus Essen-Werden oder aus der Eifel. Alle Schülerinnen und Schüler sollen in unseren Schulen gute Bildung bekommen. Daran arbeiten wir mit aller Kraft, und das wollen wir auch weiterhin tun. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Kaiser, ich empfehle Ihnen, nicht nur die Zeitungen vom September, sondern vielleicht auch die „WZ“ vom 22. November zu lesen, wo ausdrücklich steht: „Kein Weg ins Chaos“. Das sage ich nur kurz am Rande.
Die Diskussion um die Ausreifung der verschiedenen Vorschläge zur Frage G8/G9 geht bei allen Parteien voran, und das zeigt, dass wir alle dieses Thema sehr ernst nehmen. Das ist auch richtig so.
Ihr Antrag, lieber Herr Kaiser, zeigt, dass es gut gewesen wäre, wenn jemand von Ihrer Fraktion auch zum runden Tisch gekommen wäre;
denn dann könnten Sie sich im Anschluss qualifiziert zu dem äußern, was da passiert ist. Ich kann nur sagen: Das war eine sehr ruhige und sehr sachliche Diskussion, bei der alle – auch wir – sehr viel lernen konnten. Selbst ein Blick in die öffentlich verfügbare Präsentation aus der Sitzung hätte geholfen. Insofern frage ich mich: Wer hat Sie beraten, einen solchen Antrag hier vorzulegen?
Erstens. Sie wollen ein echtes, neues G9. Was genau Sie sich darunter vorstellen, bleibt allerdings vage. Verstehe ich Sie richtig, dass Sie nicht zum alten G9 mit 179 S-I-Stunden zurück wollen? Ist es richtig, dass Sie bei Ihrem Vorschlag die vorhandene Stundentafel sowie die curricularen Grundlagen des laufenden neuen Schulversuchs mit 188 S-I-Stunden ebenfalls nicht ansteuern, obwohl der erste Jahrgang gerade jetzt in der für die Thematik nicht ganz unwichtigen Klasse 10 angekommen ist? Trifft es zudem zu, dass Sie zwar G8 beibehalten, aber einen dazu parallelen neuen G9-Aufschlag mit 180 S-IStunden ohne weitere differenzierende Angaben wollen, ohne auf die bereits gegen Schuljahresende
vorliegenden und vom Land finanzierten Erkenntnisse aus der wissenschaftlichen Begleitforschung zu G8 und G9 zurückzugreifen?
Ich finde das nicht besonders differenziert im Vorgehen. Sie als alter Hase der Schulpolitik müssten doch wissen, dass es gerade in schulpolitischen Fragen auch sehr aufs Detail ankommt.
Wenn Sie all das hier nicht beantworten können, dann ist das, was Sie vorlegen, nichts anderes als die bildungs- und finanzpolitisch völlig verantwortungslose Generierung einer neuen Schulform ins Blaue hinein, die die Debatte entgegen allen Empfehlungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des runden Tisches in die Schulen trägt und Gift für die Mobilität der Schülerinnen und Schüler und ihrer Eltern wäre.
Zweitens. Sie wollen die Landesregierung mit der umgehenden Vorbereitung einer neuen G9-Stundentafel sowie der Entwicklung neuer Lehrpläne beauftragen. Finden Sie eine solche Vorgehensweise angemessen? Irritiert es Sie kein bisschen, dass wir in diesem Hause aktuell mindestens so viele präferierte Modelle wie Fraktionen haben?
Auch dass ich den Gesetzentwurf des Bürgerbegehrens aus unterschiedlichen Gründen nicht gutheißen kann, insbesondere hinsichtlich der Frage, wie die Finanzierung aussieht, nämlich eine Finanzierung des Gymnasiums zulasten aller anderen Schulformen und ein Zurück zur Halbtagsschule, das möchte ich hier einmal feststellen.
Wenn Sie von der CDU meinen, in dieser Frage einen Schnellschuss abgeben zu müssen, dann legen Sie doch einen aussagekräftigen Schulgesetzentwurf hierzu vor und suchen Sie sich Mehrheiten! Streiten sie erneut mit den Verbänden um die Verteilung der Stunden auf die Fächer und klären Sie, wie Sie unter Einhaltung von KMK-Bildungsstandards einen anschlussfähigen Neuaufschlag bei den Lehrplänen machen wollen! All dies kann man tun. Als verantwortungsbewusste Politikerinnen und Politiker aber bitte gut vorbereitet und in seriöser Weise!
Drittens, lieber Herr Kaiser: Sie wollen, dass alle Gymnasien selbst entscheiden können, ob sie als Halbtags-, offene oder gebundene Ganztagsschulen arbeiten. Das ist längst Praxis.
Mehr als ein Viertel aller Gymnasien mit mehr als 81.000 Schülerinnen und Schülern werden im gebundenen Ganztag geführt. Die übrigen Gymnasien,
in Ihrer Terminologie Halbtagsschulen, haben aber umfangreiche, erweiterte freiwillige Bildungsangebote entwickelt. Die Welt in den Gymnasien ist heute viel differenzierter, meine Damen und Herren.
Ich speise meine Erfahrungen nicht aus Schulbesuchen in den Herbstferien, sondern aus dem Besuch von immerhin 100 Gymnasien in den letzten Jahren in diesem Land.
Ich bilde mir ein, einen ziemlich guten Einblick zu haben.
Meine Damen und Herren, selbstverständlich bleibt mein Haus nicht untätig. Deswegen haben wir den runden Tisch auch gemacht. Die Fragen sind alle aufgefächert. Aber natürlich nimmt sich mein Haus auch nicht heraus, irgendetwas vorzubereiten, ohne dass es dazu einen Auftrag der Bevölkerung und einen Auftrag dieses Parlaments gibt. Das betrachte ich als demokratische Kultur, zu der ich mich ausdrücklich auch verpflichtet fühle und die ich sehr wertschätze.
Sollte ich nach der Wahl Verantwortung tragen, werde ich den runden Tisch wie gewünscht unmittelbar einberufen, um mit allen Beteiligten den besten Weg für Nordrhein Westfalen zu erarbeiten. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielen Dank für die doch in weiten Teilen differenzierte und konstruktive Diskussion. Das ist dem Thema angemessen, wie ich finde. Das Thema „Integration“ steht richtigerweise oben auf der Agenda von Landtag und Landesregierung. Der beschlossene Integrationsplan NRW weist uns hier den Weg und wird im Lichte der Erfordernisse weiterentwickelt.
Herr Dr. Stamp, Sie sagen allerdings, wir würden außer Phrasen nichts bieten. Angesichts der geschaffenen Stellen und angesichts der Gesamtsumme von 4,6 Milliarden €, die Nordrhein-Westfalen
für die Integration der Menschen investiert, ob das im Wohnungsbereich ist, ob das im Schulbereich oder im Kitabereich ist, zeigt das aber, dass Sie mit Ihrer Kritik überziehen. Das entwertet dann auch die Kritik, wenn sie vielleicht angebracht ist und wenn es sinnvoll ist, sich damit auseinanderzusetzen.