Das Parlamentarische Kontrollgremium erstattet gemäß § 5a Abs. 4 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen jährlich einen Bericht über die Durchführung sowie Art und Umfang und Anordnungsgründe der Maßnahmen der Absätze 1 und 2 dieser Vorschrift. Hierbei handelt es sich um Auskünfte über Beteiligte am Zahlungsverkehr und über Geldbewegungen und Geldanlagen sowie um Auskünfte über Telekommunikationsverbindungsdaten und Teledienstenutzungsdaten.
Das Gremium kommt dieser jährlichen Berichtspflicht durch die Vorlage der Unterrichtung Drucksache 16/43 nach. Dies stelle ich hiermit fest.
Wir kommen auch hier unmittelbar zur Abstimmung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 16/55, in die mit Vorlage 16/1 beantragte Veräußerung einzuwilligen. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Wir haben Enthaltungen aus der Piratenfraktion. Ansonsten ist die Beschlussempfehlung angenommen und die beantragte Einwilligung erteilt.
Wir kommen deshalb unmittelbar zur Abstimmung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 16/56, in die mit Vorlage 16/2 beantragte Veräußerung einzuwilligen. Ich darf Sie fragen, wer dafür ist. – Wer
ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Enthaltungen aus den Fraktionen der Piraten und der CDU ist die Beschlussempfehlung angenommen und die beantragte Einwilligung zur Veräußerung erteilt.
Gibt es hierzu Wortmeldungen? Ist jemand mit den Beschlüssen, die dort aufgeführt sind, nicht einverstanden? – Das ist nicht der Fall.
Dann stelle ich hiermit gemäß § 91 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung fest, dass die Beschlüsse zu Petitionen in der Übersicht 15/23 damit bestätigt sind.