Protokoll der Sitzung vom 21.06.2012

Die Überweisungsregelung legt nicht die Landesregierung, sondern das Parlament selbst fest. Darauf können wir auch gar keinen Einfluss nehmen. Ich würde Ihnen raten, dass Sie im Kreise der Parlamentarischen Geschäftsführer darüber beraten, welche Überweisung aus Ihrer Sicht für diesen Gesetzentwurf sinnvoll ist.

Meine Damen und Herren, wir wollen – das habe ich gerade gesagt – einen modernen und effektiven Verfassungsschutz, der transparent arbeitet, wo die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen können, wie der Auftrag für diese staatliche Institution, nämlich unsere Demokratie zu schützen, wahrgenommen wird.

Eine solche Novellierung ist in der letzten Legislaturperiode schon ansatzweise beraten und diskutiert worden. Eine umfangreiche Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes ist keine Hexerei; es erfordert aber ein Höchstmaß an Sorgfalt und Gründlichkeit. Ich denke, wir sind uns einig, dass es wichtig ist, dass im parlamentarischen Verfahren ausreichend Gelegenheit dazu besteht, sich intensiv mit der Novelle des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetzes zu beschäftigen.

Ein derartig wichtiges Vorhaben für die künftige Arbeit darf nicht unter Zeitdruck entstehen. Deshalb wollen wir das Verfahren um die Regelungen entlasten, die ausschließlich zu befristen sind. Das bedeutet: Um die Handlungsfähigkeit des Verfassungsschutzes sicherzustellen, wollen wir die Befristung der Maßnahmen nach § 29 Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen bis zum 31. März des nächsten Jahres verlängern. Bei der heute vorgelegten Gesetzesänderung geht es daher konkret um die Maßnahmen nach § 5a und § 5 Abs. 2 Nr. 2.

Der nach dem 11. September 2001 eingeführte § 5a betrifft Auskunftsrechte gegenüber Zahlungsdienstleistern sowie gegenüber Telekommunikations- und Teledienstunternehmen. Im Jahre 2006 wurde dann der von mir ebenfalls gerade genannte § 5 Abs. 2

eingefügt. Darin geht es um Befugnisse zum Einsatz von technischen Mitteln bei Observationen.

Es geht letztendlich darum, dass diese beiden Normen bisher bis zum 30. September befristet sind und der Verfassungsschutz dringend eine Verlängerung braucht, um diese Maßnahmen auch zukünftig ergreifen zu können. Ich kündige jedoch gleichzeitig an, dass wir nach der Sommerpause mit einer umfangreichen Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes ans Parlament herantreten werden. Wir sollten uns eine ausreichend breite Zeitschiene reservieren, um diesen sehr umfangreichen Gesetzentwurf zum Verfassungsschutz in NordrheinWestfalen zu beraten.

Wir bitten darum, diese beiden Regelungen, die sonst bis zum 30. September verfristen würden, bis zur Beschlussfassung über die große Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes, also bis zum 31. März 2013 zu verlängern. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Eine weitere Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen somit unmittelbar zur Abstimmung.

Der Ältestenrat empfiehlt hier die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/41 an den

Hauptausschuss. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Die Überweisungsempfehlung ist bei zwei Enthaltungen und zwei Gegenstimmen der Piratenfraktion angenommen.

Wir kommen zu:

13 Abkommen über die Zentralstelle der Länder

für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG-Abkommen)

Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung Drucksache 16/18

Zur Einbringung des Antrags erteile ich für die Landesregierung Frau Ministerin Steffens das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Noch einmal für diejenigen, die sich damit nicht immer beschäftigen: Was ist die ZLG, die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinpro

dukten? – Auch das ist ein Zusammenschluss, sozusagen eine Zentralstelle aller 16 Bundesländer, die 1994 im Auftrag der 16 Bundesländer gegründet worden ist. Es ist eine nordrhein-westfälische Einrichtung im Geschäftsbereich des für das Gesundheitswesen zuständigen Ministeriums. Diese Zentralstelle nimmt hoheitliche Aufgaben aller Länder im Bereich Medizinprodukte und Koordinierungsfunktionen im Arzneimittelbereich national, aber auch europaweit wahr und harmonisiert dabei Vollzugsaufgaben.

Es ist wichtig, eine solche gemeinsame Stelle zu haben, weil wir damit eine Bündelungsfunktion haben, damit Doppelarbeit zwischen den unterschiedlichen Bundesländern vermieden wird und durch diese gemeinsame Nutzung der Zentralstelle natürlich Synergieeffekte entstehen, aber auch Kompetenzen gemeinsam wahrgenommen werden.

Die ZLG finanziert sich zum größten Teil ihres Haushalts über Gebühren für die Aufgaben, und der verbleibende Finanzierungsbedarf, der über die Gebühren hinaus entsteht, wird über die Länder gedeckt, und zwar wie bei anderen gemeinsamen Aufgaben entsprechend dem Königsteiner Schlüssel.

Warum heute dieses Thema? – Es ist notwendig, eine Anpassung und eine Aktualisierung dieses Abkommens der Länder zu vollziehen, weil wir eine Veränderung und einen veränderten Bedarf haben.

Zum einen müssen wir die Zuständigkeiten im Bereich der nicht aktiven und aktiven Medizinprodukte bezüglich der Akkreditierung neu ordnen, und dieses soll dann bei einer Behörde, der ZLG, gebündelt werden.

Das Zweite, weswegen wir diese Veränderung brauchen, ist, dass die ZLG neu eine Koordinierungsaufgabe im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Qualitätssicherungssystems in der Medizinprodukteüberwachung erhalten soll. Klar ist auch, dass wir eine Aktualisierung der Koordinierungsaufgaben im Arzneimittelbereich vollziehen wollen. Unter anderem soll die ZLG den Internethandel für Arzneimittel und Medizinprodukte, der mittlerweile verstärkt stattfindet, beobachten.

Ich will aus gesundheitspolitischer Sicht einige Beispiele dafür bringen, warum das wichtig ist und warum der Schutz der Gesundheit und die Sicherheit von Patientinnen und Patienten und Verbrauchern und Verbraucherinnen hierdurch verstärkt werden.

Das eine Bespiel kennen viele noch aus der Berichterstattung der letzten Monate. Es betrifft den Brustimplantateskandal. Hierbei ist klar, dass verstärkt vermieden werden muss, dass gefälschte und gefährliche Medizinprodukte in den Verkehr gebracht werden. Ein Bespiel dafür ist auch die Vermeidung von gefälschten und kontaminierten Arzneimitteln. Wir hatten 2008 den großen Skandal um Heparin-Präparate aus China, die auf den Markt

gekommen sind. Klar ist zudem, dass viele Arzneimittelhersteller, insbesondere Generikahersteller, Wirkstoffe aus nichteuropäischen Ländern beziehen, überwiegend aus China und Indien. Auch hier muss klar sein, dass es eine andere Kontrolle geben wird, damit die Menschen Sicherheit haben.

Wir wissen, dass Arzneimittelfälschungen mittlerweile für viele Labore ein lukrativer Markt geworden sind. Dementsprechend ist es notwendig, diesem Markt entgegenzutreten.

Zunehmend spielt – das ist das letzte Beispiel – die Beobachtung des Onlinehandels von Arzneimitteln und Medizinprodukten eine Rolle. Dieser Handel nimmt stetig zu. Dazu sagen uns nach wie vor viele Studien, wie problematisch es hierbei bezüglich der Produktesicherheit aussieht.

Es gibt also eine Reihe neuer Aufgaben und neuer Bereiche. Wir möchten dementsprechend dieses Abkommen im Konsens mit allen Ländern ändern. Deshalb bringen wir hier diesen Antrag ein. – Danke.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin Steffens. – Eine weitere Beratung zu dem Tagesordnungspunkt ist nicht vorgesehen.

Wir kommen somit unmittelbar zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt, den Antrag Drucksache 16/18 an den Hauptausschuss zu überweisen. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Wir haben eine Enthaltung bei der Fraktion der Piraten. Die Überweisungsempfehlung ist damit angenommen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt

14 Abkommen zur Änderung des Abkommens

über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS)

Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung Drucksache 16/19

Zur Einbringung des Antrages erteile ich für die Landesregierung Herrn Minister Schneider das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik – kurz ZLS – ist eine von allen Bundesländern gemeinsam getragene und finan

zierte Einrichtung. Die ZLS ist zuständig für die europäisch und national vorgeschriebene Anerkennung von Stellen, die die Sicherheit von Geräten, Maschinen und Anlagen überprüfen und zertifizieren. Die ZLS nimmt diese Aufgabe für alle Länder wahr.

Nach Unterzeichnung des Ursprungsabkommen über die ZLS im Dezember 1993 hat Bayern sie als Organisationseinheit des für den technischen Arbeits- und Verbraucherschutz zuständigen bayerischen Staatsministeriums errichtet.

Das Abkommen wurde zweimal mit Abkommen vom 3. Dezember 1998 sowie vom 13. März 2003 geändert. Eine erneute Änderung des Abkommens ist erforderlich, da die Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Medizinprodukte neu geordnet und damit aus dem Aufgabenspektrum der ZLS gestrichen werden. Frau Kollegin Steffens hat eben darauf verwiesen.

Darüber hinaus erfolgt eine Übertragung von koordinierenden Aufgaben der Marktüberwachungsbehörden der Länder an die ZLS und eine Unterstützung hinsichtlich des einheitlichen Vollzugs des Produktsicherheitsgesetzes in Deutschland.

Daneben vertritt die ZLS zukünftig die Länder in den einschlägigen europäischen und auch nationalen Gremien. Dies führt zu einer Optimierung und Stärkung der Marktüberwachung nach dem Produktsicherheitsgesetz.

Ich bitte sie darum, der Überweisung an den federführenden Hauptausschuss zuzustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Schneider. – Eine weitere Beratung zu dem Tagesordnungspunkt ist nicht vorgesehen.

Wir kommen somit unmittelbar zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/19 an den Hauptausschuss. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt

15 Jahresbericht 2011 des Kontrollgremiums ge

mäß § 23 VSG NRW (PKG)