Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin froh, dass ich nicht der Einzige bin, der hier ein bisschen in die Suppe spucken muss. Der Glücksspieländerungsstaatsvertrag ist sowohl in meiner Partei als auch in der Netzgemeinschaft umstritten. Sie wissen, die dort enthaltenen Websperren haben die Aufmerksamkeit auf diesen Staatsvertrag gelenkt und zu einer großen Diskussion beigetragen.
Worum geht es? – Der Europäische Gerichtshof – der Kollege Töns hat es bereits gesagt – hat am 8. September 2010 ausgeführt, das staatliche Sportwettenmonopol sei nicht gerechtfertigt, weil damit der Schutz der Spielsüchtigen und auch der Jugendschutz nicht ausreichend gewährleistet werden könnten. Es wurde also beschlossen, einen Änderungsstaatsvertrag zu machen, das Vertriebsverbot für Lotterien zu lockern und im Sportwettenbereich 20 Konzessionen im Bereich der Vermittlung über das Internet zu erteilen.
Im Zeitalter des Internets Konzessionen zum Vertrieb über das Internet zu verteilen, halte ich für sehr fragwürdig. Aber die Kollegen werden mir sicherlich sagen, wie im Internet die Durchführung dieses Staatsvertrags überwacht werden soll, selbst wenn die Websperren nicht mehr drinstehen. Ohne eine technische Lösung sehe ich da keine Möglichkeit.
Jetzt wird den Anbietern eine sogenannte Konzessionsabgabe in Höhe von 5 % abgenommen. Im Grunde genommen sind das Steuern, und zwar von den Einsätzen und nicht von dem, was sie am Ende gewinnen. Faktisch wird es weniger Anbieter geben, die sich darauf einlassen. Das Monopol bleibt bestehen. Denn das Ziel ist ja auch, durch Spielersperren und durch das Aussperren von Anbietern den Schutz der Jugend und der Spieler sicherzustellen.
Frage 1, die ich stelle: Wie wird das Spielverbot sichergestellt, insbesondere wenn ich an das Netz denke? Schleswig-Holstein hat ein eigenes Gesetz verabschiedet. Die EU-Kommission war von diesem Gesetz begeistert. Nicht begeistert war sie vom Glücksspieländerungsstaatsvertrag. Sie hat gesagt, dass die Änderungen nicht weit genug gehen. Im Grunde genommen bleibt unsere Kritik auch hier bestehen. Jetzt möchte die neue Landesregierung in Kiel ihr eigenes Gesetz zurücknehmen. Sie fürchtet Regressansprüche und möchte gerne in den Glücksspielstaatsvertrag der 15 anderen Länder zurück. Ich frage: Warum orientiert man sich, wenn man sich schon an einer Klage der EU orientiert, nicht auch gleichzeitig am Applaus der EU und damit an der Lösung aus Schleswig-Holstein? Statt einer wirklichen Liberalisierung wird hier versucht, die Zügel in den Händen zu halten.
Sogar Organisationen wie Transparency International sagen, man sollte den Markt liberalisieren, damit Manipulationen aufgedeckt werden können, und nicht den Markt noch weiter zumachen. Denn was macht man? – Man macht die Anbietersperren. Dann werden eben die Anbieter außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums ihre Angebote aufmachen. Wir leben im Zeitalter des Internets.
Wir machen Spielersperren, wo ich mich frage, wie diese kontrolliert werden. Ich muss als Anbieter jederzeit Zugriff auf eine zentrale Datenbank haben.
Ich frage zweitens: Wo ist der wirksame Datenschutz? – Den finde ich sowohl im Staatsvertrag als auch im Durchführungsgesetz nicht. Das ist doch eine Riesenbeute für jeden Finanzdienstleister. Der hat eine super Negativliste, die er sich nur ansehen muss, um zu erfahren, wer gesperrt ist, weil er eventuell als Spieler überschuldet ist.
Ich sage: Die Spieler, wenn sie gesperrt werden, wandern dann eben zu illegalen Angeboten, zur Not außerhalb des europäischen Auslands ab.
Und dann stelle ich Frage Nr. 3: Warum denken wir den Schutz nicht einfach neu? Ich lese so häufig im Koalitionsvertrag das Wort „Prävention“. Warum stellen wir nicht Prävention und Aufklärung nach vorne und kontrollieren die dann legalen Anbieter? Das würde nämlich Jugendschutz sichern und effektiv dazu beitragen, Spielsucht zu bekämpfen, und zwar besser als Verbote und Bevormundungen.
Im Übrigen empfehle ich trotzdem meiner Fraktion die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Hauptausschuss zur weiteren Beratung. – Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/17 an den Hauptausschuss. Ich darf fragen, wer dieser Empfehlung Folge leisten möchte und zustimmt. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Das ist einstimmig angenommen. Damit geht der Gesetzentwurf an den Hauptausschuss.
Wir kommen deshalb unmittelbar zur Abstimmung. Der Hauptausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 16/53, den Gesetzentwurf Drucksache 16/14 anzunehmen. Ich darf auch hier um Handzeichen bitten, wer diesem Vorschlag zustimmen möchte. – Wer ist dagegen? – Wer ent
hält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf mit zwei Gegenstimmen aus der Piratenfraktion und einigen Enthaltungen angenommen.
Wir kommen deshalb unmittelbar zur Abstimmung. Der Hauptausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 16/54, den Gesetzentwurf Drucksache 16/15 anzunehmen. Ich darf auch hier fragen, wer dem zustimmen kann. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Befristung in § 29 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen (Ver- fassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen – VSG NRW)
Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich für die Landesregierung Herrn Minister Jäger das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Ereignisse um die NSU-Morde haben das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Arbeit der deutschen Verfassungsschutzbehörden erheblich erschüttert. Diesem Vertrauensverlust wollen wir mit einem transparenten Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen begegnen.
westfälischen Verfassungsschutzgesetzes sehr klar festgelegt. Wir wollen einen Verfassungsschutz, der modern, effektiv und vor allem transparent arbeitet. Die Bürgerinnen und Bürger sollen nachvollziehen können, wie eine staatliche Institution, die den Auf
Ich habe eine kurze Frage für den Schluss: Warum wird das Ganze an den Hauptausschuss und nicht an den Innenausschuss überwiesen?
Die Überweisungsregelung legt nicht die Landesregierung, sondern das Parlament selbst fest. Darauf können wir auch gar keinen Einfluss nehmen. Ich würde Ihnen raten, dass Sie im Kreise der Parlamentarischen Geschäftsführer darüber beraten, welche Überweisung aus Ihrer Sicht für diesen Gesetzentwurf sinnvoll ist.