Dirk Schatz

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Sehr vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Lux, liebe Frau Zentis, Sie haben jetzt hier viel geredet, aber ich muss Ihnen sagen: Ich habe von
Ihnen nicht ein einziges valides Argument gegen diesen Antrag gehört – nicht eines.
Im Gegenteil: Sie verkennen sogar noch wichtige Aspekte. Zunächst einmal wurde in dieser Diskussion gar nicht richtig unterschieden, worum es hier eigentlich geht. Sie reden hier immer nur von Mehrarbeit, also von Mehrarbeit im Sinne von § 61 Landesbeamtengesetz. Daneben gibt es aber auch immer noch die guten alten Überstunden. Ich meine, das sollte man den Menschen draußen und, wie mir scheint, auch dem einen oder anderen hier im Hause, vielleicht mal erklären.
Im Leben draußen gibt es Überstunden. Punkt. Bei den Beamten hingegen gibt es Mehrarbeit, und es gibt noch die normalen Überstunden. Mehrarbeit sind immer quasi angeordnete Überstunden. Die normalen Überstunden umfasst Dinge, die nicht angeordnet sind. Das betrifft überwiegend die Beamten im Wach- und Wechseldienst, wenn sie beispielsweise bei einer Unfallaufnahme über den eigentlichen Dienstschluss hinaus tätig sind.
Das ist dann in der Regel nicht angeordnet, aber die können ja auch nicht einfach damit aufhören, den Unfall aufzunehmen. Diese normalen Überstunden werden allerdings auf separaten Konten registriert. Das heißt, zu den ganzen Millionen Stunden an Mehrarbeit, über die wir jetzt hier reden, kommen die normalen Überstunden noch hinzu.
Die müssen Sie auch noch hinzurechnen. Die müssen auch noch abgearbeitet werden.
Dazu, wie viele das sind, hatte ich vor Kurzem eine Kleine Anfrage gestellt, Drucksache 16/14308. Ergebnis: Sie wissen es nicht. Die Daten liegen auf Landesebene nicht vor, und die Erhebung wäre zu aufwendig. Das ist ein Textbaustein für „Ich habe keinen Bock, zu antworten“.
Dann kommt der größte Clou. Nicht einmal einfachste mathematisch-logische Schlussfolgerungen bekommen Sie hin. Der Erlass vom 22.05.2015, über den wir reden, sieht vor, dass alle Überstunden, die vor dem Jahr 2015 angefallen sind, also 2014 abwärts – da reden wir von gut 2 Millionen Überstunden –, bis 2020 abzubauen sind und dass bis dahin auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird. So weit, so gut. Das macht aber nur dann – und zwar ausschließlich dann – Sinn, wenn, aus welchen Gründen auch immer, damit zu rechnen wäre, dass der Abbau dieser Überstunden tatsächlich bis 2020 dauern könnte. Bei 2 Millionen Überstunden scheint mir das nicht unrealistisch.
Es gibt aber eine Maßgabe, und die ist zwingend, dass nämlich immer zuallererst die ältesten Überstunden abzubauen sind. Der Beamte kann sich nicht aussuchen: Ich mach da mal zehn von 2014, 20 von 2015 und noch einmal 30 von 2016. – Wenn er welche abbaut, dann werden immer zuerst die ältesten Überstunden abgebaut.
Und jetzt kommt der Logikfehler: Sie rechnen damit, dass es bis 2020 dauern könnte, bis die Überstunden aus 2014 und darunter abgebaut sind. Aber die Überstunden aus 2015, die also zwingend erst nach den Überstunden aus 2014 abgebaut werden können, verjähren bereits 2018, weil für die der Verzicht auf die Einrede der Verjährung nicht gilt. An der Stelle hat mein Logiksystem „Error“ gezeigt.
Die Begründung dazu ist das Beste. Sie schreiben sowohl in Ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage als auch im Bericht für den Unterausschuss Personal – ich zitiere –: Für die ab dem 1. Januar 2015 neu entstandenen Mehrarbeitsstunden wird die Verjährung weiter konsequent nachgehalten, einerseits um dem Fürsorgegedanken Wirkung zu verleihen, andererseits um die personalwirtschaftlich kritisch zu bewertende Ansammlung von Stundenbergen zu vermeiden.
Was ist denn das für ein Blödsinn? Zugegeben: Es gibt auch Beamte – das sehe ich ein –, die das System – in Anführungsstrichen –ausnutzen, um Überstunden bewusst anzuhäufen. Indem Sie aber solche Regelungen treffen, sind von Ihrer Erziehungsmaßnahme – und nichts anderes ist das – leider auch diejenigen Beamten betroffen, die faktisch überhaupt keine Möglichkeit haben, ihre Überstunden abzubauen.
Die lassen Sie hier im Regen stehen. Sie schaffen ein hohes Maß an Verunsicherung.
Es ist die Aufgabe des direkten Vorgesetzten, darauf zu achten, dass eben nicht maßlos und bewusst Überstunden angehäuft werden. Sorgen Sie lieber dafür, dass diesbezüglich das Einschreiten der Vorgesetzten konsequent umgesetzt wird, aber bevormunden und drängeln Sie nicht diejenigen Beamten, die sich hier tagtäglich für uns den Hintern aufreißen und ihre Stunden gar nicht abbauen können.
Ich glaube, da hat Ihr Koalitionspartner ein bisschen zu sehr auf Sie abgefärbt. Im Bevormunden sind die Grünen ja spitze, wie wir immer wieder merken.
Sorgen Sie lieber dafür, dass die Beamten ihre Überstunden nicht willkürlich anhäufen, sondern dass sie sich gar keine Sorgen mehr darüber machen müssen, ob diese Überstunden überhaupt jemals wieder abgebaut werden können. Schaffen Sie Langzeitarbeitskonten, bei denen man sich aussuchen kann,
wann und wie man seine Überstunden abfeiert, wo man zeitlich nicht gebunden ist. Bis dahin folgen Sie einfach dem Antrag der FDP; denn bis dahin sind die Überstunden nämlich gesichert! – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Anbetracht der Zeit würde ich meine fünf Minuten gerne bis zum Ende ausreizen, und ich hoffe auf viele Zwischenfragen.
Tja!
Alle Jahre wieder folgt auf die Vorstellung der PKS eine ganze Reihe von Anträgen der jeweiligen Oppositionsparteien, die sich auf diese Daten stützen und der jeweiligen Landesregierung Versagen vorwerfen. Das passiert nicht nur hier in NRW, sondern bundesweit – so weit, so normal.
Jetzt haben die Anhörung, über die wir reden, und der Antrag allerdings ein ganz deutliches und vor allem ein sehr verstörendes Bild gezeichnet. Ausnahmslos alle Sachverständigen waren der Ansicht, dass die bisherigen Statistiken nicht einmal ansatzweise dazu geeignet sind, um damit integre Kriminalpolitik zu betreiben. Und das betrifft eben nicht nur die PKS – Frau Hanses, hören Sie genau zu –, sondern auch andere Statistiken, zum Beispiel die Justizstatistik, die Strafverfolgungsstatistik, die Strafvollzugsstatistik etc. Deswegen gehört das Thema nicht zwangsläufig in den Innenausschuss, sondern der Rechtsausschuss ist dazu genauso geeignet. Hätten Sie den Antrag gelesen, wüssten Sie das.
Der Sachverständige Kawelovski hat festgestellt, dass all diese Statistiken, die sich aus verschiedenen Quellen speisen, ein Eigenleben führen, ohne sich gegenseitig auszutauschen, und später nicht einmal miteinander vergleichbar sind. Sie geben nur das Hellfeld der Straftaten wieder und sind zudem überaus anfällig für Manipulationen und Fehlinterpretationen und letztlich zumeist nichts weiter als ein Arbeitsnachweis der jeweiligen Institutionen ohne wirklichen kriminalpolitischen Mehrwert.
Ich will es einmal anders ausdrücken: Sämtliche Gesetze und Maßnahmen, die Sie immer so schön fordern und in den vergangenen 50 Jahren aufgrund irgendwelcher polizeilichen Kriminalstatistiken gefordert haben, können Sie im Prinzip in die Tonne treten, weil Sie von Voraussetzungen ausgehen, die wissenschaftlich bzw. statistisch in keiner Weise – nicht einmal ansatzweise – valide unterlegt sind. Das Schlimmste ist, dass das nicht neu, sondern bereits seit Jahrzehnten bekannt ist.
Umso befremdlicher ist für mich, dass es für den einen oder anderen hier anscheinend doch noch neu war, was aber das eine oder andere unsinnige Handeln hier im Hause durchaus erklären würde. Genau bei diesem Problem setzt unser Antrag an. Eine Verlaufsstatistik, wie wir sie fordern, würde auf einen Schlag viele – nicht alle, aber viele – der eben genannten Probleme beseitigen.
Das Beste: Die Ergebnisse kriminalpolitischer Maßnahmen wären statistisch überprüfbar. Wir könnten den Verlauf einer Straftat von der Anzeigenerstattung bis zum Abschluss des Strafverfahrens und sogar darüber hinaus in jedem Einzelfall verfolgen.
Das wäre eine Revolution in der Kriminalpolitik. Aber wie ich vernehmen durfte, wollen Sie das nicht. Wo kämen wir denn hin, wenn der Wähler plötzlich merken würde, was Sie ihm jahrzehntelang für einen Quatsch aufgetischt haben?
Ja, es gab auch kritische Stimmen. Das will ich nicht verhehlen, das ist in der Tat so. Die einzige war die von Prof. Heinz, die allerdings darauf abzielte, dass unser Antrag nicht weit genug geht. Das stimmt. Wir hätten nichts dagegen, wenn die Forderungen noch weiter gehen würden, als in unserem Antrag beschrieben. Auch wir sehen das nur als ersten Schritt. Das war ja quasi der kleinste gemeinsame Nenner, von dem wir glaubten, dass sich alle Fraktionen darauf einigen könnten.
Nichtsdestotrotz ist unser Antrag nichts weiter als eine Teilmenge der anderen geforderten Maßnahmen, die in der Anhörung zu Sprache kamen, sodass er auch für sich genommen nicht falsch ist oder fehl
am Platz wäre. Weitergehende Maßnahmen können sich ohne Probleme anschließen, ohne dass man auf diesen ersten Schritt verzichten müsste.
Letztlich waren sich nämlich alle, und zwar wirklich ausnahmslos alle Sachverständigen einig, dass sie das grundsätzliche Anliegen unseres Antrags befürworten. Ich habe jeden einzelnen Sachverständigen explizit danach gefragt, ob er diese Maßnahme für sinnvoll hält. Bis auf den Herrn vom Statistischen Bundesamt, der sich für diese Frage für fachlich nicht zuständig erklärt hat, haben alle mit einem ganz eindeutigen Ja geantwortet. Dabei waren Antworten wie: „ja, auf jeden Fall“, „aus fachlicher Sicht selbstverständlich“ etc. Sie können in das Protokoll hineinschauen, das ist bekannt.
Wieder einmal ist das passiert, was immer passiert: Die rot-grüne Mehrheit lehnt Anträge ab, bei denen die Anhörung zu einem eindeutig positiven Ergebnis kam.
Ich hatte Ihnen allen – allen Fraktionen – mehrfach angeboten, dass wir uns gemeinsam daransetzen, bis heute einen Änderungsantrag zu erarbeiten, der auch Ihren Bedürfnissen gerecht wird. Natürlich hatten Sie nicht das geringste Interesse daran – und das, obwohl dieser Antrag ganz bewusst so formuliert ist, dass er eben keine konkreten Maßnahmen fordert, sondern die Landesregierung dazu auffordert, ein Konzept zur Umsetzung vorzulegen. Wie dieses Konzept dann letztlich aussieht, steht in den Sternen.
Herr Nettekoven, das kann letztlich auch bedeuten, dass beispielsweise Machbarkeitsstudien vorausgesetzt werden. Das wäre eine Möglichkeit, die in diesem Konzept vorkommen könnte. Aber Sie sind offenkundig nicht an einer vernünftigen, auf validen Daten aufbauenden Kriminalpolitik interessiert. Das ist sehr schade und öffnet dem Populismus Tür und Tor. – Vielen Dank.
Herr Optendrenk, ich bedanke mich, dass Sie die Frage zulassen. Dann erzählen Sie doch einmal etwas. Meine Frage lautet: Was wollten Sie uns gerade erzählen?
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Tarifverhandlungen der Länder im öffentlichen Dienst sind mittlerweile abgeschlossen. Das Ergebnis lässt sich sehen. Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung überträgt im Wesentlichen die Ergebnisse der Tarifverhandlungen inhaltsgleich, aber mit einer dreimonatigen Verzögerung auf die Beamtenschaft des Landes. Die Piratenfraktion begrüßt den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst und die Übertragung auf die Beamtenschaft.
Allerdings besteht für das Land Nordrhein-Westfalen nach wie vor Handlungsbedarf, nämlich hinsichtlich einer gerechten Besoldung der beamteten Lehrerinnen und Lehrer auf der einen Seite und den angestellten Lehrerinnen und Lehrern auf der anderen Seite. Gute Rahmenbedingungen für Unterricht, Bildung und Erziehung an den Schulen sind notwendig, um eine gute Bildung für Kinder und Jugendliche im Land zu ermöglichen. Hierzu zählen auch die Arbeitsbedingungen für Lehrerinnen und Lehrer – gleichermaßen für beamtete wie auch für angestellte Kolleginnen und Kollegen.
Die bestehenden Differenzen der Entgelte der angestellten Lehrkräfte und der Besoldung ihrer verbeamteten Kollegen auf identischen Stellen sind in vielen Fällen nicht zu rechtfertigen. Das belastet das Klima der Kolleginnen und Kollegen und mindert die Motivation der angestellten Lehrkräfte.
Wir haben, um diese Ungerechtigkeit zu beenden, bereits am 7. Februar dieses Jahres einen Antrag hier in das Haus eingebracht. SPD und Grüne haben diesen Antrag sang- und klanglos abgelehnt.
Damit ist der politische Wille, dem Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ zu folgen, nicht erkennbar und wird auch trotz der Verankerung in Koalitionsverträgen nicht verbessert. Das halten wir für einen mittelgroßen Skandal auf dem Rücken der Beschäftigten. Wir erwarten immer mehr von den Lehrkräften, aber bekommen es nicht hin, sie gleich zu bezahlen.
In dieser Legislaturperiode wurde wieder eine Chance vertan, an diesem Punkt Gerechtigkeit herzustellen. Wie man sieht, fährt der Schulz-Zug mal wieder an der sozialdemokratischen Regierungsrealität vorbei. – Vielen Dank.
Herr Kollege, ich gehe zu Ihren Gunsten davon aus, Sie hätten die Zwischenfrage zugelassen. – Ich wollte auf Ihren Ausruf „personelle Resterampe“ zurückkommen. Unabhängig davon, dass ich es tendenziell schlecht finde, wenn der Ausdruck „Resterampe“ auf Menschen angewandt wird,
möchte ich auch inhaltlich darauf zurückkommen. Wenn Sie sagen, dass man bei einem Jahresgehalt von 220.000 € nur die Resterampe bekommt, kann ich dann im Umkehrschluss davon ausgehen, dass Ihrer Meinung nach all die Topbanker in der Privatwirtschaft, die sich mit Millionen im Jahr die Taschen vollstopfen, die maßgeblich für die Finanzkrise mitverantwortlich sind und die die Banken führen, die nur mit Milliarden von Steuergeldern gerettet werden können, die personelle Elite darstellen?
Ich hoffe, das Hochfahren des Pultes geht nicht von meiner Redezeit ab. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Das Thema, das heute so auf die Tagesordnung gebracht wurde, finde ich vom Grundsatz her okay. Wir müssen darüber sprechen, das ist völlig berechtigt. Allerdings bin auch ich der Meinung, wir sollten da ein bisschen besonnener herangehen.
Diskussionen wie diese heute bedeuten doch immer ein leichtes Strapazieren der eigenen kulturellen und religiösen Identität. Genauso geht es auch vielen Mitgliedern, die unter dem Dach der DİTİB in NordrheinWestfalen organisiert sind. Denn wir dürfen nicht vergessen – das wurde schon mehrfach erwähnt –: Viele dieser Organisationen und auch viele Moscheevereine trifft der Spitzelskandal genauso wie manch einen „empörungspolitischen“ Sprecher hier im Landtag.
Ich persönlich halte den plötzlichen und abrupten Abbruch irgendeines Dialogs tendenziell, ehrlich gesagt, eher für gefährlich. Stattdessen sollten wir lieber auf einen echten Dialog setzen, und zwar mit allen Muslimen.
Es hat den großen Anschein – die Ermittlungen des GBA, der heute Morgen die Pressemitteilung herausgegeben hat, bestätigen das –, dass hier von DİTİB oder zumindest von einigen Mitgliedern im Namen der DİTİB geheimdienstliche Aktivitäten vollzogen wurden. Die müssen nach deutschem Recht geahndet werden. Das müssen wir verfolgen, das steht völlig außer Frage. Deswegen finde ich die Ermittlungen auch völlig richtig. Nur sollten wir eben nicht alle DİTİB-Moscheevereine unter einen Generalverdacht stellen. Denn es gibt, wie Herr Yetim richtigerweise gesagt hat, beispielsweise auch durchaus reformorientierte Moscheevereine.
Es werden ja schon Stimmen laut, DİTİB generell zu verbieten. Dazu kann ich nur sagen, dass Pauschalverbote und auch Pauschalverurteilungen – da liege ich mit der CDU, mit Frau Güler, auf einer Linie – hier nichts bringen werden. Ich sage sogar – das habe ich gerade schon erwähnt –, dass sie kontraproduktiv sind, weil sie eben ausgrenzen statt einzubeziehen.
Der Dialog muss kritisch und vor allem auf Augenhöhe geführt werden. DİTİB muss sich distanzieren, muss sich vom Staat lossagen. Es muss sich etwas ändern. Wir können nicht dulden, dass der türkische Staat über den Weg der DİTİB und über den Weg der Imame Spionageaktivitäten auf deutschem Boden begeht. Das stellt hier niemand infrage. Das machen wenige, aber das hat von Ihnen niemand getan.
Allerdings kann man nicht von jetzt auf gleich – dort bin ich auch wieder mit Frau Güler und der CDU auf einer Linie; die Landesregierung sollte sich große Gedanken darüber machen, was falsch läuft, wenn Piraten und CDU derart auf einer Linie sind; das kommt nicht häufig vor, daher scheinen Sie nicht alles richtig gemacht zu haben – die Zusammenarbeit komplett einstellen, sollte DİTİB nicht unverzüglich alles ändern. Ich frage Sie: Wie soll das funktionieren? Das geht schon deshalb nicht, weil es gar nicht so abrupt geändert werden kann.
Sollte zum Beispiel die finanzielle Unterstützung von heute auf morgen eingestellt und die Moscheever
eine vor Ort mit der Finanzierung alleingelassen werden, müsste ein Großteil aller Vereine vermutlich seine Tore schließen. Stellen Sie sich einmal vor, sämtliche staatliche Leistungen an christliche Organisationen würden von heute auf morgen eingestellt werden. Was würde das für die christlichen Kirchen bedeuten? Genau das Gleiche wäre hier auch der Fall.
Deshalb müssen wir einen Weg finden, der auch den Moscheegemeinden gerecht wird, die sich nicht so haben unterwandern lassen, die sich reformorientiert geben. Gerade jetzt ist es wichtig, auf gesetzliche Reformen zu drängen, die es den muslimischen Gemeinden möglich machen oder auch erleichtern, sich selbst zu organisieren, sich selbst zu tragen und vor allem sich selbst zu finanzieren.
Wir reden schon seit einiger Zeit über die Anerkennung von Religionsgemeinschaften. Das Problem ist jedoch – da gebe ich auch wieder den Kritikern recht –, dass wir nur reden, die Landesregierung aber nicht mehr tut.
Wir geben Gutachten in Auftrag, dann geben wir Ergänzungsgutachten in Auftrag und, und, und. Wir reden, reden und reden darüber, aber es passiert einfach nichts.
Was glauben Sie denn, was passiert, wenn wir nichts tun? Die anderen handeln. Aber wir müssen handeln. – Ich bedanke mich. Schönen Tag noch.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche, die Redezeit einzuhalten. – Anspruch und Wirklichkeit klaffen häufig genug auseinander. Ein gutes Beispiel dafür ist die Personalpolitik dieser Landesregierung. Hier wird immer eifrig im letzten Haushaltsverfahren politisches Handeln simuliert mit der Schaffung von Tausenden Planstellen und Stellen der Landesverwaltung, obwohl man weiß, dass diese Stellen gar nicht oder nur mit großer zeitlicher Verzögerung besetzt werden können.
Das hindert die rot-grüne Landesregierung aber nicht daran, sich wider besseres Wissen medial selbst zu feiern für eine sofortige Verbesserung der Personalsituation, zum Beispiel im Bereich der Schulen oder auch der inneren Sicherheit. Leider sind diese zusätzlich geschaffenen Stellen nun einmal viel zu häufig und viel zu lange einfach nur virtuelle Stellen.
Aber natürlich – das müssen sich CDU und FDP vorhalten lassen – sind Sie an der gegenwärtigen Personalsituation nicht unschuldig; da muss ich RotGrün einfach recht geben. Auch bei Ihnen klaffen Anspruch und Wirklichkeit auseinander. Jahrzehntelang haben Sie hier beim Land Personal eingespart. Insbesondere in Ihrer Regierungszeit war das so. Polizeistellen wurden zurückgefahren, Lehrerstellen wurden zurückgefahren, Ausbildungskapazitäten wurden abgebaut, und es wurden auch keine attraktiven Entgeltstrukturen für den öffentlichen Dienst in Zeiten des demografischen Wandels geschaffen.
Der Eilantrag der CDU konzentriert sich in der Hauptsache auf die Besetzungen von Beamtenstellen im Bereich der Schule und im Bereich der Polizei. Ich möchte mit der Schule beginnen.
Tatsächlich sind die verschiedenen Schulformen in den unterschiedlichen Regionen sehr unterschiedlich betroffen. Besondere Probleme bei den Einstellungen hatten zuletzt bekanntlich die Grundschulen. Hier sind – landesweit betrachtet – die unbesetzten Stellen wieder zurückgegangen von über 400 im August 2016 auf nun rund 200 Stellen. Aber in einigen Regionen, vor allem im ländlichen Bereich und in sozialen Brennpunkten der Großstädte, gibt es weiterhin viel zu viele freie Stellen.
Insbesondere für Schulen in einem schwierigen sozialen Umfeld ist das hoch problematisch. Das wissen wir alle. Denn hier sind die Lehrerinnen und Lehrer
oftmals stärker gefordert als in den gutbürgerlichen Stadtteilen. Gerade für die Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien ist Unterrichtsausfall immer besonders ungünstig. Gerade dort müssten wir viel mehr investieren. Deswegen müssen wir insbesondere die Brennpunktschulen systematisch unterstützen und einen Beitrag zu besseren Unterrichts- und Ausgleichsbedingungen leisten.
Dann gibt es offenkundig auch noch Kommunikationsprobleme, zum Beispiel wenn pensionierte Lehrer gern wieder in den Schulbereich zurück möchten. Es werden Anträge gestellt, die aber plötzlich untergegangen sind. Die Lehrer melden sich bei den Bezirksregierungen, und die wissen von nichts. Da müssten wir auch noch einmal nachhaken, welche Probleme es gibt. So stünden erfahrene Lehrkräfte zur Verfügung.
Wir müssen, um den Lehrberuf weiterhin attraktiv zu halten, an die Eingruppierungen herangehen. Die niedrigen Eingruppierungen der Grundschullehrerinnen zum Beispiel können im Hinblick auf die mit der Einführung von Bachelor und Master angeglichenen Lehramtsstudiengänge nicht mehr gerechtfertigt werden.
Dann zur Polizei: Die CDU betont, dass fast 1.000 Stellen für Beamtinnen und Beamte bei der Polizei unbesetzt seien. Gerade im Bereich der Polizei müssen wir aber auch realistisch sein. Das liegt daran, dass Polizisten auf dem freien Arbeitsmarkt schlichtweg nicht zu haben sind. Die muss man einfach selber ausbilden. Das wird zurzeit gemacht. Allerdings können die Einstellungszahlen auch nicht beliebig erhöht werden, da die Ausbildungseinrichtungen natürliche Kapazitätsgrenzen haben. An dieser Stelle rächt es sich. Die Nachricht geht auch wieder an die damalige schwarz-gelbe Regierung, die damals die Anzahl der Polizeianwärter drastisch zurückgefahren hat.
Außerdem – das merken wir auch schon seit Jahren an – reichen die Bewerberzahlen für noch mehr Einstellungen schon jetzt nicht aus. Schon jetzt muss die Polizei fast jeden Bewerber nehmen, der irgendwie gerade noch geeignet ist. Eine Bestenauslese, die im Beamtentum eigentlich stattfinden sollte, gibt es faktisch nicht mehr. Das ist ein großes Problem.
Wie ich mir habe sagen lassen, sieht es bei den Lehrern aufgrund der Arbeitsmarktsituation inzwischen auch nicht mehr großartig anders. Es müssen Lehrer genommen werden, die mit ihren Noten vor einigen Jahren nicht einmal ansatzweise in den Schulbereich gekommen wären.
Wir müssen also darauf achten, nicht einfach immer nur mehr Quantität zu fordern – immer mehr, immer
mehr, immer mehr –, sondern wir müssen auch auf die Qualität achten.
Das schaffen wir nur, indem wir die Arbeitsbedingungen verbessern, indem wir das Entgelt verbessern, indem wir darauf achten, dass die Leute eben nicht in die freie Wirtschaft abwandern. Der öffentliche Dienst muss attraktiv bleiben. Dafür hatten Sie jetzt fünf Jahre Zeit – und viel geschehen ist nicht. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und (Herren)! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Vielen Dank. Als ich die Große Anfrage gelesen habe, habe ich mir zuerst die Frage gestellt: Was will uns der Autor eigentlich damit sagen?
Mit „Autor“ meine ich aber in diesem Fall aber nicht die Landesregierung, sondern den Fragesteller. Die Überschrift lautet: Wie muss die Aufstellung und die Ausstattung der Polizei Nordrhein-Westfalen für eine effektive Kriminalitätsbekämpfung verbessert werden? – Dann folgt ein ganzer Wust an Fragen, die mit der Überschrift im Prinzip nicht das Geringste zu tun haben.
Zunächst muss ich zugeben, dass die Kritik an dem Nichtvorhandensein gewisser Daten zumindest insofern berechtigt ist, als sich diese Tatsache auch bei der Beantwortung der Anfrage zeigt; denn die Daten in der Antwort sind im Prinzip völlig untauglich, um irgendetwas daraus abzulesen. Das liegt daran, dass vieles nicht oder nur teilweise entsprechend gespeichert wird und daher die Fragen auch nicht adäquat beantwortet werden konnten. Viele Fragen werden sinngemäß mit Sätzen beantwortet wie: „Eine Auswertung ist automatisiert nicht möglich.“, oder: „Eine Differenzierung nach bestimmten Kriterien ist nicht möglich.“, oder auch: „Deshalb sind diese genannten Daten und Zahlen für einen Vergleich ungeeignet.“
Das heißt, Herr Kruse und Herr Lürbke, Sie können aus diesen Zahlen im Grunde überhaupt keine wirklich vernünftigen Schlüsse ziehen. Die Schlüsse, die Sie gerade gezogen haben, können Sie im Prinzip in die Tonne kloppen.
Ich stimme ich Ihnen darin zu, dass man das dem Grundsatz nach durchaus kritisieren kann. Es ist unbestritten, dass Statistiken ein unerlässliches Mittel zur Kontrolle der Wirksamkeit von Maßnahmen sind. Wir haben erst kürzlich selber einen Antrag auf Reform von Kriminalitätsstatistiken eingereicht und dazu eine Anhörung beantragt.
Trotzdem müssen wir ein wenig das Verhältnis wahren: Welchen Mehrwert bringt eine bestimmte Statistik bzw. bringen bestimmte Daten? Welchen Aufwand verursacht ihre Erfassung? – Diese Verhältnismäßigkeit läge hier nicht vor. Vielleicht fordern Sie jetzt als Konsequenz aus der unzureichenden Beantwortung dieser Anfrage – das entnehme ich auch Ihren Redebeiträgen –, die von Ihnen abgefragten Daten zukünftig besser zu speichern.
Aber sogar für den Fall, dass alle Fragen, die Sie hier gestellt haben, vollumfänglich in Ihrem Sinne beantwortet worden wären, frage ich mich immer noch: Wo
genau wäre der Mehrwert? Das haben Sie bisher nicht beantwortet.
Es beginnt bereits damit, dass die Fragen ausschließlich auf quantitative Aspekte zielen, und das auch noch völlig systemlos. Herr Kruse, Sie haben gerade selber kritisiert, dass die BKV ungeeignet sei, weil sie rein quantitative Aspekte berücksichtigt. Und dann kommen Sie mit einer großen Anfrage, die genau dasselbe tut. Wo ist der Mehrwert für die BKV? Wo ist der Mehrwert für die Ausgangsfrage, die Sie gestellt haben? – Man kann natürlich über Probleme bei der BKV reden; das ist ja auch berechtigt, keine Frage. Diese Fragen und diese Antworten bringen jedoch nichts.
Das Problem bei der BKV besteht einfach darin, dass bisher noch nichts Besseres gefunden wurde. Natürlich ist sie nicht gut, aber bisher gibt es einfach nichts Besseres.
Dann sprechen Sie in Ihrer Vorbemerkung – und damit kommen wir wieder zu dem Knackpunkt – ausdrücklich von Aufgabenkritik und dass diese nur möglich sei, wenn die Landesregierung Auskunft darüber gibt, welche polizeilichen Leistungen der Bürger in welchem Umfang in Anspruch nimmt.
Zunächst einmal stimme ich zu, dass diese Aussage zumindest nicht ganz falsch ist. Wir haben hier aber schon des Öfteren über Aufgabenkritik gesprochen, und ich frage mich ernsthaft, Herr Kruse und vielleicht auch Herr Lürbke, ob Sie überhaupt wissen, was dieser Begriff inhaltlich bedeutet. Unter diesem Stichwort diskutieren wir über polizeiliche Aufgaben, die eventuell komplett wegfallen oder zumindest irgendwie verlagert werden können, also Aufgaben – um es vereinfacht auszudrücken –, die nicht unbedingt dem absoluten Kernbereich der polizeilichen Aufgaben zuzurechnen sind.
Dann erfragen Sie unter Bezugnahme auf diesen Aspekt die Anzahl von Anzeigenerstattungen, von Festnahmen, von polizeilichen Beobachtungs- und Feststellungsberichten, von Sicherstellungen. Dann frage ich mich wiederum: Was genau wollen Sie von diesen Aufgaben wegkürzen? Was davon fällt Ihrer Meinung nach nicht unter den absoluten Aufgabenkernbereich der Polizei? Darunter fällt doch alles; davon können Sie gar nichts wegkürzen.
Dann ist auch noch die Art und Weise des Fragens völlig systemlos und sinnfrei. Nehmen wir zum Beispiel direkt die ersten beiden Fragen. Sie fragen sinngemäß: Wie viele Bürger haben in den Jahren 2014/2015 beim Bezirksdienst der einzelnen Polizeibehörden eine Strafanzeige aufgegeben? Wie viele Anzeigen entfallen im Durchschnitt auf jeden einzelnen Bezirksdienstbeamten der jeweiligen Behörden? – Welche Erkenntnisse wollen Sie daraus gewinnen?
Nehmen wir einmal das Präsidium Essen. Dort hat jeder Bezirksdienstbeamte im Jahr 2015 im Durchschnitt neun Strafanzeigen aufgenommen. Was haben Sie von diesem Wissen? – Wenn man die Polizei in Verlegenheit bringen möchte und zudem keine Ahnung von Polizeiarbeit hat, sind diese Zahlen allenfalls dafür geeignet, den Bezirksdienst in Misskredit zu bringen, weil man sagen könnte: Jeder Beamte hat nur neun Strafanzeigen aufgenommen oder bearbeitet, ansonsten faulenzen die nur.
Das Aufnehmen von Strafanzeigen, Herr Kruse, ist eben nicht die Hauptaufgabe des Bezirksdienstes, so wie Sie es gerade dargestellt haben. Das ist gar nicht die Hauptaufgabe; das machen die nebenbei. Also, wo ist der Sinn dieser Frage?
Ich habe, ehrlich gesagt, den Eindruck – und Ihre Rede bestätigt das –, dass Sie eventuell vorhaben oder es vielleicht gut fänden, den Einsatz des Personals in den einzelnen Behörden landesweit einheitlich steuern zu wollen, zuzuteilen – wie auch immer. Das jedoch wäre eine schlechte Idee, alleine schon aufgrund der unterschiedlichen Bedarfe, die es in den Behörden gibt. Die Behörden bekommen das Personal nach der BKV zugeordnet, und dann bestimmen sie im eigenen Beritt, wofür sie was einsetzen, und das ist auch richtig so.
Ich lese aus dieser Anfrage und aus Ihren Redebeiträgen implizit ein wenig den Vorwurf, dass die Behörden vor Ort nicht in der Lage seien, ihr Personal den Aufgaben entsprechend einzusetzen. Es gibt nun wirklich viele gute Ansatzpunkte, mit denen man diese Landesregierung und vor allem den Innenminister angreifen bzw. wegen derer man sie kritisieren kann. Und da muss ich mich leider der Kritik anschließen: Sie verschwenden hier Zeit und Ressourcen mit einem solchen Müll und diskreditieren sich damit im Prinzip selber, weil diese Anfrage insgesamt – die Art und Weise der Fragestellungen sowie der Inhalt der Fragen – eigentlich nur ein Zeugnis völliger Unkenntnis von Polizeiarbeit abgibt. Ich kann das wirklich nicht nachvollziehen.
Alles in allem bleibt aus meiner Sicht festzuhalten, dass die Große Anfrage in der Sache nicht weitergeholfen hat und die Beratung hier in Bezug auf diese Anfrage eigentlich völlig obsolet ist. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Tribüne! Uns liegt ein CDU-Antrag zur Polizei vor, bei dem ich sagen kann, zumindest mit der Zielrichtung stimmen wir im Allgemeinen überein oder liegen zumindest nicht ganz weit auseinander – sagen wir es einmal so –, auch wenn ich im Detail natürlich nicht alles teilen kann.
Wenn ich auf diese pauschale Vernetzung von irgendwelchen Dateien abziele, die im Antrag steht, sind wir uns nicht einig. Dem werden wir nicht zustimmen.
Wenn wir jetzt über das reden, was im Prosa-Text steht, wenn wir darüber reden, warum Sie diesen Antrag offenkundig hier einbringen – von wegen Fingerabdruckscanner auf jedem Polizeiwagen und mobil Fingerabdrücke nehmen –, kann das vielleicht im Einzelfall sinnvoll sein. Aber so pauschal werden wir dem mit Sicherheit nicht zustimmen können.
Aber im Tenor stimme ich Ihnen zu, weil ich Ihnen einfach recht gebe, dass der Minister die Digitalisierung der Polizei in den letzten Jahren schlicht und einfach verschlafen hat.
Wir Piraten sitzen hier jetzt schon seit über fünf Jahren – die anderen Fraktionen deutlich länger – und reden davon, dass es zu wenige Polizisten und zu viele Überstunden gibt. Wir reden ständig von Aufgabenkritik und sagen, die Polizei müsse sich der Aufgabenkritik stellen, wir müssen versuchen, weniger Arbeit zu machen. Wir reden von allgemeinen Effizienzsteigerungen im Bereich der Polizei, um die Belastung insgesamt zu verringern und – natürlich auch – um Überstunden abzubauen. Seit fünf Jahren bekommen es dieser Minister und diese Landesregierung insgesamt einfach nicht gebacken, die Digitalisierung innerhalb der Polizei umzusetzen und doppelte Arbeit zu verhindern.
Ich möchte Beispiele nennen. Es sind wirklich nur einfache Beispiele, die verdeutlichen, worüber wir reden. Man muss zum Beispiel bei einem einfachen Verkehrsunfall doppelt arbeiten. Der Polizeibeamte vor Ort muss den Verkehrsunfallbogen mit der Hand ausfüllen, um ihn dann hinterher auf der Wache noch einmal in das Programm einzugeben. Dann frage ich mich doch, warum ich nicht direkt einen Computer und einen Drucker im Streifenwagen habe und es dort mache.
Wir sprechen gerade über Effizienzsteigerung. Ich kann aus eigener Erfahrung aus meinem Dienst sagen: Wenn wir eine Absperrung gemacht haben, weil nach einem großen Verkehrsunfall Straßen abgesperrt werden mussten, saßen wir mit zwei Mann im Streifenwagen. Stundenlang waren zwei Kräfte auf der Straße gebunden, und wir haben da gesessen.
Wir konnten nichts tun, weil wir halt im Streifenwagen waren. Wir hatten keinen Laptop und nichts. Wir hatten aber noch Anzeigen zu schreiben. Wir hatten vorher Einsätze und mussten Strafanzeigen schreiben. Was haben wir gemacht? Wir haben teilweise in diesem schönen Texttool auf unserem Handy Anzeigentexte mit dem Fingersuchsystem vorformuliert und sie per E-Mail an unsere Dienstadresse geschickt,
damit wir die ganzen Sachen hinterher nicht noch einmal eintippen mussten, um zumindest die Chance zu haben, einigermaßen pünktlich Feierabend zu haben. Dann frage ich mich doch: Warum haben wir keinen Laptop im Streifenwagen, mit dem wir zumindest schon einmal unsere Anzeigentexte vorformulieren können? – Davon zu reden, dass diese Laptops vielleicht sogar noch direkt an das System angeschlossen sind, wage ich ja hier bei dieser Landesregierung schon gar nicht mehr zu reden. Aber gut! Das ist weder toll, noch ist es effizient. Aber was will man machen, wenn der Dienstherr einen dermaßen im Stich lässt
und man noch nicht einmal einen einzigen Laptop pro Streifenwagen hat?
Wenn man innerhalb von fünf Jahren nicht einmal das gebacken bekommt, dann darf man sich auch nicht hierhin stellen und sich über irgendwelche Überstunden wundern. Das ist dann das zwangsläufige Resultat dieser ganzen Sache.
Man kann wirklich festhalten: Jeder Paketdienstfahrer – völlig egal, von welcher Firma – ist heute besser ausgestattet als die Polizei in NRW, was die Digitalisierung angeht.
Da frage ich mich doch: Wo sind wir denn hier?
Von daher bin ich wirklich gespannt auf die Diskussion. Diese Landesregierung hat es bisher leider nicht gebacken bekommen, die Polizei ins digitale Zeitalter zu versetzen. Das ist schade, weil dadurch wirklich viele Effizienzgewinne möglich sind. Ich bin gespannt, was wir da machen können. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da stehe ich wieder, zweimal hintereinander. Ich möchte Ihre Geduld zu diesem Antrag nicht überstrapazieren, auch angesichts dessen, dass wir jetzt nun einmal Weihnachtszeit haben.
Natürlich ist das Thema „Reichsbürgerbewegung“ allgemein ein wichtiges Thema. Das dürfen wir nicht kleinreden. Wir haben es da häufig nur mit seltsamen Menschen zu tun, mit Verschwörungstheoretikern, aber leider eben auch nicht weniger häufig mit gefährlichen Menschen, mit Gewalttätern, mit Rechten und Ähnlichem.
Allerdings – das hat Herr Wedel gerade richtig dargestellt, und, ich glaube, er war sogar so ziemlich der Einzige außer mir jetzt, der das dargestellt hat – ist der Antrag schlichtweg überholt.
Deswegen ist die Frage: Warum stellen Sie überhaupt noch einen Entschließungsantrag dazu? Warum reden wir überhaupt heute darüber? Warum wurde der Antrag nicht zurückgezogen? Diese Diskussion hätten wir uns wirklich sparen können.
Denn so wichtig das Thema auch ist, dieser konkrete Antrag ist einfach Quatsch.
Die Bundesregierung hat sich sehr deutlich geäußert, dass es keine Ansprüche gibt, dass diese nicht durchgesetzt werden können und dass es bisher auch noch überhaupt keine Vollstreckung gegeben hat.
Ja, bitte, sehr gerne.
Um darauf zu antworten: Ja, das nehme ich zur Kenntnis. Trotzdem bin ich anderer Meinung,
weil es nun einmal einfach nicht so ist.
Alle anderen im Hause auch.
Ich habe es gerade gesagt. Bisher gibt es überhaupt keine Vollstreckungen. Es gibt noch nicht einmal einen Anlass, zu sagen, dass es jetzt so schlimm ist und jemand akut in Bedrängnis käme, dass da irgendwelche Zahlungen vorgenommen werden
müssten.
Es gibt auch bereits vonseiten der Bundesregierung Informationsblätter an die entsprechenden Behörden, wie mit dieser Masche umzugehen ist. Es gibt eine ständige Abstimmung zwischen der Bundesregierung und den maltesischen Behörden. Diese haben zugesagt, entsprechend zu handeln. Diese haben auch zugesagt – wie es Herr Wedel gerade richtig gesagt hat –, entsprechende strafrechtliche Ermittlungen einzuleiten, wenn es wirklich nur ein erfundener Anspruch ist. Denn auch das ist nach maltesischem Recht unter Umständen je nach Sachverhalt strafbar. Vor allem werden sämtliche Ansprüche, die sich nicht auf maltesische Sachverhalte beziehen, von den Gerichten noch einmal eingehender geprüft.
Ihr Antrag sagt ja, der Landtag soll sich dafür einsetzen, dass auf Bundesebene alles getan wird. Aber es
wird ja alles getan. Auch wenn Sie sagen, dass das noch nicht erledigt ist, was ja vielleicht sein mag, aber was soll man denn noch mehr tun? Das ist die Frage. Deswegen ist dieser Antrag nach wie vor überholt. Das ist auch weiter meine Meinung.
Da das heute meine letzte Rede ist, wünsche ich Ihnen auch schöne Weihnachten und einen guten Rutsch. Ich hoffe, wir sehen uns nächstes Jahr hier alle gesund wieder. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Zuschauer! Vielleicht vorweg: Da es in diesem Gesetzentwurf nicht nur um die Kennzeichnungspflicht, sondern auch um die Bodycams geht und meine Fraktion doch noch Kritik an einigen Regelungen hat, die das betrifft, werden wir uns insgesamt enthalten, auch wenn wir die Regelung insbesondere zur Kennzeichnungspflicht dem Grunde nach natürlich begrüßen. Das ist ja, denke ich, kein Geheimnis.
Inhaltlich wurde von allen Fraktionen, insbesondere von SPD und Grünen, schon einiges gesagt. Das möchte ich nicht wiederholen.
Ich möchte mich gerne auf grundsätzliche Fragen konzentrieren, insbesondere auf die Frage, die die CDU und auch die FDP immer wieder aufgeworfen hat, nämlich die alte Leier von Misstrauen und Generalverdacht gegenüber der Polizei.
Völlig egal, wie die nächste Landtagswahl ausgehen wird: Ich persönlich freue mich schon jetzt sehr darauf, danach wieder meinen alten Beruf als Polizeibeamter aufnehmen zu dürfen.
Trotzdem sage ich hier mit voller Überzeugung: Ja, die Kennzeichnungspflicht hat in gewisser Weise auch etwas mit Misstrauen gegenüber der Polizei zu tun. Und: Ja, das ist auch völlig richtig so. – Das sage ich natürlich nicht, weil ich denke, dass die Polizei marodierend durch die Straßen rennt und fortwährend Gesetze bricht. Ich kann Ihnen garantieren, dass das nicht passiert.
Aber genau darum geht es, zumindest aus meiner Sicht, bei Themen wie der Kennzeichnungspflicht oder auch dem Polizeibeauftragten, den wir immer wieder fordern, in der Hauptsache gar nicht. Es geht vielmehr um das grundsätzliche Verhältnis zwischen Bürger und Polizei sowie um die Frage nach dem Selbstverständnis der Polizei, also danach, in welcher Rolle sich die Polizei in dieser Demokratie sieht. Damit meine ich vorwiegend nicht die einzelnen Beamtinnen und Beamten, sondern die Polizei als Institution.
Es geht letztendlich auch um die Frage, welches Verständnis von Demokratie und den sich damit zwingend ergebenden Aufgaben und Pflichten wir als Parlament insgesamt, aber auch einzelne Abgeordnete haben. Eine Demokratie beruht nach meinem Verständnis gerade auf einem gesunden Verhältnis zwischen Vertrauen, aber eben auch Misstrauen, das jeder Bürger gegenüber dem Staat immer haben sollte.
Gerade in der heutigen Zeit, in der ein neues Überwachungsgesetz auf das nächste folgt, wird genau dieses gesunde Misstrauen immer wichtiger.
Wenn wir eines aus unserer eigenen Vergangenheit gelernt haben sollten, dann ist es hoffentlich genau das: Es ist für eine Demokratie, für einen demokratischen Rechtsstaat eminent wichtig, für jede neue Eingriffsbefugnis auch ein entsprechendes Gegengewicht zu schaffen, damit die Gleichheit der Waffen zwischen Staat und Bürger gewahrt bleibt.
Mindestens ebenso wichtig ist es deshalb, eine unserer primären Aufgaben im Rahmen der Gewaltenteilung wahrzunehmen, nämlich die Kontrolle der anderen Gewalten, insbesondere der Exekutive. Zu einer effektiven Kontrolle gehört es aber zwingend auch, die gesetzlichen Grundlagen für entsprechende Kontroll- und Abwehrmechanismen zu schaffen, und zwar sowohl für uns als Parlament selbst – zum Beispiel einen Polizeibeauftragten – als auch für die Gerichte und insbesondere für die Bürger. Dieses essenzielle Grundprinzip einer Demokratie, nämlich das eines gesunden Misstrauens im Verhältnis von Bürger zu Staat, aber auch der Gewalten untereinander, haben Sie, liebe CDU, liebe FDP, offenkundig nicht verstanden.
Wenn wir gar kein Misstrauen untereinander hätten, dann bräuchten wir auch keine gegenseitigen Kontrollen, dann wären die völlig unnötig. Aber sie sind in einer Demokratie vorgesehen, und das ist auch richtig so.
Wie ich bereits sagte, geht es auch um das Selbstverständnis der Polizei und darum, wie sie nach außen hin wahrgenommen werden möchte, und zwar nicht nur von den Bürgern, die ihr ohnehin schon vertrauen, sondern vor allem auch von den Bürgern, die ihr gerade nicht das Vertrauen entgegenbringen, das ihr eigentlich gebührt. Das Problem mit der Wahrnehmung ist leider, dass es immer ein höchst subjektiver Vorgang ist. Deshalb ist es egal, wie oft Sie hier sagen, dass es keinen Grund für derartige Regelungen gibt. Das wird an dem mangelnden Vertrauen der Menschen, über die wir reden, gegenüber der Polizei absolut nichts ändern.
Über eines sollten Sie sich, werte CDU und liebe FDP und vielleicht auch die Polizeigewerkschaft, ebenfalls bewusst sein: Wenn wir von einem derart starken Anstieg von Gewalt gegen Polizei sprechen – die behauptet wird –, dann muss jedem klar sein, dass genau dieser Anstieg mit hoher Wahrscheinlichkeit auch ein Ausdruck fehlenden Vertrauens gegenüber der Polizei ist.
Ja. Diejenigen, die der Polizei mit Gewalt gegenübertreten, vertrauen ihr wohl nicht, oder sehe ich das falsch? Das sehe ich doch richtig, oder nicht?
Diejenigen, die der Polizei mit Gewalt gegenübertreten, werden ihr wohl nicht vertrauen.
Ja, selbstverständlich. Wenn der Polizei mit Gewalt gegenübergetreten wird, dann werden diejenigen, die Gewalt anwenden, ihr wohl nicht vertrauen. Dabei ist es auch völlig egal, ob das gerechtfertigt ist. Es ist einfach so.
Gerade in solchen Zeiten wäre es eher kontraproduktiv, sich quasi nicht selbstkritisch und völlig unantastbar wirkend hinter einer Mauer zu verschanzen; denn es ist wichtig, dass die Polizei jetzt selbstkritisch und bürgernah auch auf die Bürger zugeht, die ihr nicht vertrauen.
Maßnahmen wie die Kennzeichnungspflicht können dazu beitragen, das Verhältnis zu verbessern, weil Vertrauen immer subjektiv begründet ist.
Auch wenn die Kennzeichnungspflicht sicherlich nicht dazu beitragen wird, dass von heute auf morgen plötzlich alles Friede, Freude, Eierkuchen ist – …
Der letzte Satz. – … denn dazu bedarf es Zeit und vermutlich auch noch weiterer Maßnahmen –, muss dennoch irgendwann und irgendwie ein Anfang gemacht werden. Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt, …
… um die Bürgernähe der Polizei und damit deren Außenwirkung noch weiter zu verbessern. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will auf das eine oder andere eingehen, was die Redner vor mir gesagt haben.
Zunächst zu Herrn Golland: Da stellt er sich hierhin und zählt in seiner Redezeit von sieben Minuten, die er in der Aktuellen Stunde hat, drei Minuten lang irgendwelche Artikel auf, Zeitungsartikel, die das Ganze dramatisieren sollen, unendlich viele Zeitungsartikel. Wenn man aber genau hinhört, dann handelten zwei Minuten davon von ein und demselben Vorfall. Es ging einfach nur um DuisburgMarxloh. Der Rest war nur Popanz, der aufgebaut wurde, um das Ganze zu dramatisieren.
Dann reden Sie von Behandlungen im Innenausschuss, die wir gemacht haben. Der Landtag musste sich mit diesen No-go-Areas beschäftigen. Aber warum denn? – Aufgrund Ihrer Anträge! Das war der einzige Grund.
Dann reden Sie hier groß von Angsträumen. – Ja, Angsträume gibt es. Das ist keine Frage, darüber brauchen wir uns nicht zu unterhalten.
Aber vielleicht sollten wir einmal erklären, was Angsträume überhaupt sind. Wer hat in diesen Angsträumen denn überhaupt Angst? Ich kann Ihnen sagen, dass es dazu inzwischen zahlreiche kriminologische Untersuchungen gibt. In diesen Angsträumen haben nicht die Menschen Angst, die dort wohnen, sondern es sind immer die anderen, die dort nicht wohnen und die eben nicht wissen, wie es dort aussieht.
Ihre Redebeiträge zeigen: Sie haben keine Ahnung, wie es in Dortmund in der Nordstadt aussieht. Trotzdem sagen Sie, das ist eine Katastrophe; da muss man Angst haben. Sie wissen es nicht.
Teilweise ist es bei diesen Angsträumen sogar so komisch, dass Stadtteil A Angst vor Stadtteil B und Stadtteil B Angst vor Stadtteil A hat. Aber innerhalb dieser Stadtteile hat überhaupt keiner Angst. Da muss man sich fragen: Ist diese Angst überhaupt berechtigt?
Nein, das ist sie in der Regel nicht. Wenn es wirklich darum geht, wo man statistisch am gefährdetsten ist, dann müssten die meisten Leute Angst vor ihrem eigenen Zuhause haben. Dort nämlich findet die meiste Gewalt statt, und zwar auch Gewaltkriminalität, sowohl Körperverletzungen als auch Sexualdelikte. Haben die Leute zu Hause Angst? – Nein, das haben sie nicht. Da kann man einmal sehen, wie Realität und Vorstellung voneinander abweichen.
Wenn es aber so ist, dann muss man sich fragen: Wie entstehen denn überhaupt solche Angsträume? Nun, da muss man sagen, Angsträume entstehen unter anderem durch genau solche Anträge, wie Sie sie hier gerade stellen.
Das wird in der Presse aufgegriffen, und die Leute, die eben nicht dort wohnen, wie ich es gerade gesagt habe, denken dann: Oh, mein Gott, Dortmunder Norden, da kann man sich ja überhaupt nicht mehr aufhalten. Alles schlimm! – Und das passiert, weil Sie das so in die Presse bringen.
Das ist auch der Grund, warum No-go-Areas entstehen. No-go-Areas entstehen hauptsächlich dadurch, dass sie dazu gemacht werden. Ich persönlich kann in keiner Weise erkennen, dass die Polizei NRW dies auch nur ansatzweise begünstigt. Das machen nur Sie.
Herr Minister, ich möchte auch noch ein paar Worte zu Ihnen sagen. Sie haben ja gerade dargestellt, wie unter anderem die Polizei in Duisburg reagiert. Sie nennen es „konsequentes Vorgehen“; selbst bei kleinsten Vergehen wird eingeschritten. Es gibt Verwarngelder ohne Ende. Wir hatten so etwas schon einmal in New York. Das nannte sich „Zero Tolerance“. Das ist damals gescheitert, und ich verspreche Ihnen, es wird auch hier scheitern.
Anfänglich hat es in New York geholfen, hinterher aber nicht mehr. Man kann es machen, wenn man es begleitet. Das sollten Sie auch begleiten. Das alleine, ohne Begleitung, reicht nicht aus; das wird scheitern. Da sollten Sie noch nachlegen.
Dann noch eine Sache, die gerade so ein bisschen untergegangen ist. Ich muss Ihnen recht geben; da gebe ich Ihnen absolut recht. Sie haben gesagt, Hauptursache für die Situation unter anderem in Dortmund oder auch in Duisburg ist – ich fasse es
einmal in eigenen Worten zusammen – die soziale Spaltung. Sie sagten, Hauptursache ist unter anderem die schlechte Integrationspolitik. Herr Minister, das ist absolut richtig. Aber wer sitzt denn in der Regierung, und zwar sowohl im Land als auch im Bund? Das ist doch Ihre Partei. Dann tun Sie etwas dagegen. Das ist Ihre Aufgabe. Sie haben recht, und wenn Sie es erkennen, dann machen Sie es gefälligst auch. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Wir haben die Plätze getauscht. Das hat bestimmte Gründe, die Sie kennen.
Ich habe eine Frage. Unstreitig ist, dass es bereits viele Entscheidungen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu dieser Sache gibt. Sie sind noch nicht rechtskräftig, aber es gibt sie. Auch sonstige Verfahren laufen. Insbesondere sind diese Entscheidungen dahin gehend getroffen worden, dass weitere Beförderungen untersagt worden sind.
Mir stellt sich die Frage: Wie viele Beamte sind davon betroffen und können zurzeit nicht befördert werden, obwohl sie eigentlich hätten befördert werden sollen?
Wie lange dauert dieser Beförderungsstopp noch? Können sie lange nicht befördert werden?
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucher hier im Saal! Diese Aktuelle Stunde finde ich richtig und wichtig. Denn die im Verfassungsschutzbericht aufgelisteten Einzelmaßnahmen zur Abwehr extremistischer Bestrebungen sind zwar grundsätz
lich zu begrüßen. Sie bieten aber weder eine wirksame Gesamtstrategie, noch wird mit ihnen das Problem des sich ausbreitenden Extremismus an der Wurzel gepackt.
Mir fehlt es in diesem Bericht beispielsweise an einem umfassenden Präventionsangebot, das mit sozialen sowie milieu- und stadtteilspezifischen Handlungsansätzen aufwartet. Wir haben dazu gestern einen Antrag eingebracht, der genau solche Dinge mit umfasst.
Ich möchte noch einmal Folgendes betonen, weil uns das gestern bei der Debatte zu unserem Antrag vorgeworfen wurde: Wenn wir Piraten Prävention fordern, dann sagen und meinen wir nicht – und zwar niemals –, dass Repression entbehrlich ist. Auch Repression muss natürlich weiter betrieben werden – aber aus anderen Gründen. Wir sagen lediglich – das ist auch völlig richtig; Frau Schäffer hat es gerade auch gesagt –, dass Prävention der absolute Schwerpunkt sein muss. Nur so verhindern wir Straftaten. Das muss unser oberstes Ziel sein.
Repression verhindert keine Straftaten – vor allem nicht in diesem Deliktbereich. Die generalpräventive Wirkung der Repression ist gerade in diesem Bereich praktisch nicht vorhanden. Im Gegenteil: Repression fördert Radikalisierung und Extremismus. Denn spätestens in der Haft radikalisieren sich die meisten mehr statt weniger. Deswegen muss mit Repression sparsam umgegangen werden. Ansonsten bewirkt sie das genaue Gegenteil.
Mir fehlen ebenso Konzepte, die den gesamtgesellschaftlichen Abbau von antimuslimischer Diskriminierung fördern. Ich habe das schon des Öftern gesagt und betone das sehr gerne immer wieder: Integration beruht immer auf Gegenseitigkeit.
Gemeinschaft und soziale Interaktion ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Wer sich hier in Deutschland aufgrund von Diskriminierung und Alltagsrassismus nicht willkommen fühlt, geht natürlich dorthin, wo er als gleichwertiges Mitglied einer Gemeinschaft wahrgenommen wird. Und das sind nun einmal leider allzu oft die Islamisten.
Dasselbe Prinzip gilt auch für andere Formen des Extremismus. Dort ist natürlich zumeist nicht Diskriminierung oder Rassismus der Grund für das Abgleiten, sondern fehlender familiärer Rückhalt oder auch Perspektivlosigkeit. Extremisten füllen eine Lücke im Leben der Betroffenen. Das ist der Grund, warum sich Menschen dem Extremismus zuwenden. Das geschieht nicht, weil die Betroffenen schon von Anfang diesen Quatsch glauben würden, der ihnen dort vermittelt wird.
Genau deshalb fehlen mir im Bericht auch konkrete Vorschläge, wie den attraktiven Angeboten der Extremisten wirksame Alternativen entgegengesetzt
werden können, und zwar schon im jungen Alter. Da muss auch die Zusammenarbeit mit den Schulen verbessert werden. Das ist auch eine Frage der Bildung bzw. der Bildungspolitik. Wir brauchen kleinere Klassen und mehr Sozialarbeiter in den Schulen, um schon von Anfang Ansätze der Hinwendung zum Extremismus bei den Jugendlichen erkennen zu können.
Mir fehlen deutliche Aussagen dahin gehend, dass die Bekämpfung von Extremismus einerseits und Fremdenfeindlichkeit andererseits ausschließlich Hand in Hand erfolgen kann. Denn es ist so, wie ich gerade gesagt habe: Das eine führt häufig zum anderen. Wir müssen lauter sein als die extremistische Propaganda und insbesondere Kinder und Jugendliche auffangen, bevor sie erste Kontakte mit der Szene knüpfen.
Eine Speicherung von Daten Minderjähriger – was ja jetzt hier in NRW der neueste Clou zu sein scheint – bringt nicht wirklich viel. Denn wenn es so weit ist, dass die Daten überhaupt gespeichert werden dürfen, ist es in der Regel schon zu spät. Da wird mal wieder das Pferd von hinten aufgezäumt. Stattdessen müssen wir doch viel früher ansetzen – schon bevor die Kinder und Jugendlichen anfangen, auffällig zu werden.
Es wird immer wieder darauf hingewiesen – gerade auch wieder –, dass das Internet und die sozialen Netzwerke die erste Anlaufstelle für Minderjährige sind, um mit dem Thema „Extremismus“ in Kontakt zu kommen.
Herr Jäger, Sie selbst haben damals aufgrund der schrecklichen Anschläge in Paris noch groß angekündigt, der IS-Propaganda im Netz etwas entgegenzusetzen. Sie haben damals völlig zu Recht kritisiert, dass, wenn man beispielsweise bei Google das Wort „Dschihad“ eingibt, kein staatliches Aufklärungsangebot erscheint. Stattdessen finden sich häufig extremistische Angebote.
Was hat sich seitdem getan? Mal wieder nichts. Nach Eingabe des Suchbegriffs „Dschihad“ erschienen gestern zwar ein paar Presseartikel, aber keinerlei Hinweise auf staatliche Anlaufstellen bzw. anderweitige Hilfsmöglichkeiten, auch nicht auf solche in NRW. Wieso wurde hier immer noch nichts getan?
Auch wenn das Internet offenkundig auch für Sie von der SPD immer noch Neuland ist, muss es doch möglich sein, bei häufig verwendeten Suchbegriffen zumindest auf die Seite des MIK aufmerksam zu machen. Jedenfalls reicht es nicht aus, sich auf Bundesebene – natürlich mal wieder medienwirksam; das kann unser Minister – mit ein paar Bloggern zu tref
fen, um irgendwann eine passende Strategie zu entwickeln. Da sehe ich hier und heute dringenden Handlungsbedarf – nicht erst in ein paar Monaten.
Natürlich bekommen wir als Opposition immer wieder zu hören, dass das bisherige Engagement der Landesregierung Wirkung zeige. Das Problem ist nur: Sie behaupten das zwar immer wieder. Aber wirklich nachweisen lässt sich das nicht. Denn es gibt leider nur wenige empirische Daten dazu.
Beispielsweise wurden die Aussteigerprogramme für Rechtsextreme in NRW erst im Jahr 2015 einer externen Evaluation unterzogen. Das ist zwar zu begrüßen – keine Frage –, aber nach 14 Jahren Laufzeit – eingeführt wurden sie 2001 – ist das etwas spät. Man hätte die Fehler, die diese Evaluation aufgedeckt hat, schon Jahre vorher beseitigen können, wenn man vorher evaluiert hätte.
Deshalb muss ich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine kontinuierliche, externe und unabhängige Evaluation aller Aussteigerprogramme unbedingt notwendig ist, um Erfolge dauerhaft sicherzustellen und bestehende Maßnahmen weiter zu verbessern. Bislang ist hier allerdings ein großes Manko zu erkennen.
Interessant fand ich übrigens die Ergebnisse der Studie von Kurt Möller zum Aussteigerprogramm Rechtsextremismus NRW. Darin weist er nämlich unmissverständlich darauf hin, dass der Verfassungsschutz als Feindbild Nummer eins der Szene angesehen wird. In den letzten Jahren hat die Piratenfraktion immer wieder das Betreiben von Aussteigerprogrammen durch den Verfassungsschutz kritisiert
und den Erfolg der zivilgesellschaftlichen Maßnahmen wie EXIT hervorgehoben, die politisch und fachlich unabhängig von staatlichen Stellen agieren.
Vielen Ausstiegswilligen fällt es nämlich bislang sehr schwer, gerade beim Verfassungsschutz Schutz bzw. Hilfe zu suchen. Denn sie haben ihn bislang immer als Gegner wahrgenommen. Zudem haben viele das Gefühl, dass dort lediglich ein Interesse an ihren Informationen herrsche und dass sie dort nicht wirklich Hilfe bekämen. Das Misstrauen ist erheblich. Das steht alles in diesem Evaluationsbericht.
Wenn ich mir die Erfolgsbilanz anschaue, stellen sich mir schon Fragen. Bitte verstehen Sie mich nicht falsch: Jeder Rechtsextreme, dem Sie zum Ausstieg verholfen haben, ist ein Gewinn für die Gesellschaft. Das ist keine Frage. Aber seit 2001, also seit 15 Jahren, gab es gerade einmal 158 erfolgreiche Aussteiger, also ungefähr zehn pro Jahr. Das ist weniger als ein Tropfen auf den heißen Stein.
Die Frage ist deshalb, ob nicht durch Förderung anderer Initiativen noch mehr Aussteiger hätten hervorgebracht werden können, als es bei Ihnen der Fall war. Diesen anderen Initiativen wird nämlich mehr Vertrauen als dem Verfassungsschutz, deren Feindbild Nummer eins, entgegengebracht.
Sie sehen: Es gibt hierbei noch viel zu tun. Wir müssen darauf achten, diese Diskussion so breit und so vielschichtig wie möglich zu führen, um nachhaltige Ergebnisse zu erzielen.
Dieser Landesregierung traue ich das allerdings nicht zu – vor allem nicht mit einem Innenminister, dem es eher um seine eigene öffentlichkeitswirksame Profilschärfung als um die Sache geht. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe den Antrag gelesen und war ehrlich gesagt schon ein bisschen erstaunt, um nicht zu sagen: positiv überrascht, wie unpopulistisch, man kann fast schon sagen: sachlich die CDU in diesem Antrag formuliert,
zumindest für ihre Verhältnisse, und das bei diesem Thema. Das war schon mal anders.
Inhaltlich können wir zwar nicht überall zustimmen; einiges lehnen wir sogar explizit ab. Aber bei anderen Sachen wie der völlig berechtigten Kritik an unserem „Radar-Ralle“ und seinem Blitzmarathon stimmen wir natürlich ausdrücklich zu.
Wenn Sie aber mit der PKS argumentieren – das hat Herr Lürbke gerade auch schon gesagt –, sagen Sie eigentlich nicht einmal die halbe Wahrheit. Sie schreiben, dass 86 von 100 Einbrechern nicht gefasst werden. Das ist eine Aufklärungsquote von ungefähr 14 %.
In Wahrheit ist es sogar noch schlimmer: In der PKS gelten nur die Taten als aufgeklärt, die aus polizeilicher Sicht als aufgeklärt gelten. Also, sobald die Polizei einen Tatverdächtigen hat, bei dem es irgendwie passt, gilt die Tat für die Polizei als aufgeklärt. Das heißt aber noch lange nicht, dass derjenige auch tatsächlich verurteilt wird. Wie Herr Lürbke es gerade dargestellt hat, wird hier nur einer von Hundert verurteilt, weil in den allermeisten Fällen die von der Polizei gelieferten Beweise nicht ausreichen.
Das aber liegt nicht zwingend an einer schlechten Arbeit aufseiten der Behörden. Man kann es nicht oft genug sagen: Die Aufklärungsquote in diesem Deliktbereich war schon immer niedrig. Das hat andere Gründe. Deswegen wird sich diese Quote auch nur
sehr schwer erhöhen lassen – nicht gar nicht, aber nur sehr schwer.
Das ist selbstverständlich sehr ärgerlich, das möchte man alles gar nicht hören. Wir können natürlich auch Augen und Ohren verschließen und uns der Realität einfach verweigern. Das bringt uns in der Sache aber nicht weiter. Deswegen sollten wir anfangen, ehrlich zu sein und vor allem ehrlich miteinander zu sein.
Ja, die Zahlen sind rapide gestiegen, das lässt sich nicht wegdiskutieren, aber die Gründe dafür sind vielfältig. Vermutlich gehören die vielbeschworen osteuropäischen Einbrecherbanden zu diesen Gründen, aber mit Sicherheit auch die Tatsache, dass die Armut in den letzten Jahren ebenso rapide zugenommen hat. Was jetzt genau welchen Anteil hat, lässt sich mit den vorhandenen Daten schlichtweg nicht valide sagen; das bekannte Täterfeld ist wegen der geringen Aufklärungsquote schlichtweg zu klein dafür.
Zur Wahrheit gehört aber auch – und damit komme ich zu Ihnen, liebe Landesregierung –, dass die CDU mit dem Grundanliegen, das sie mit diesem Antrag verfolgt, verdammt nochmal recht hat. Die Zahlen steigen ja nicht erst seit gestern. Außer ein paar medienwirksamen, aber ansonsten völlig sinnfreien Aktionen und Kontrollen und dem Verteilen von irgendwelchen Flyern an offenen Fenstern kommt von Ihrer Seite seit Jahren gar nichts. Seit Jahren legen Sie die Hände in den Schoß und hoffen darauf, dass es bald vorbei ist. Ich kann Ihnen aber garantieren: So schnell wird das nicht vorbei sein. Da bin ich mir ziemlich sicher.
Also ist doch die Frage: Was können wir machen? Wir können und müssen sicherlich über einige Punkte in diesem Antrag reden – aber viele wichtige Dinge fehlen, und einige sind natürlich Quatsch.
Als Beispiel nenne ich mal die Schleierfahndung. Genau dazu haben wir doch gerade einen Antrag in der Beratung, zudem es sogar noch eine Anhörung gibt. Frau Schäffer hat es gerade gesagt: Wenn Sie in diesem Antrag nun schreiben „Die Schleierfahndung ist super“, nehmen Sie das Ergebnis der Anhörung doch im Prinzip schon vorweg. Dann hätten Sie den Antrag doch gar nicht zu stellen brauchen, das ist totaler Quatsch – ganz abgesehen davon, dass wir bei diesem Thema ohnehin nicht zusammenkommen werden, weil die Schleierfahndung schon dem Grunde nach völlig absurd ist.
Ich bin allerdings positiv überrascht, dass die Appelle zu mehr Schutz der eigenen Wohnung durch die Bürger in Ihrem Antrag besser wegkommen, als Sie es gerade in Ihrer Rede formuliert haben. Da ist schon ein Widerspruch. In Ihrem Antrag führen Sie aus, dass es eigentlich ein guter Baustein ist, und gerade haben Sie gesagt, das sei völliger Quatsch. Ich finde, dass die Antragsformulierung besser ist; denn bei
diesen Delikten und bei der derzeitigen Steigerungsrate wird Prävention – damit meine ich in diesem Fall die technische Prävention – das einzige Mittel sein – wirklich das einzige Mittel! –, das effektiv helfen wird.