Protokoll der Sitzung vom 16.10.2013

Sie hat ihre Rede bereits zu Protokoll (siehe An- lage 5) gegeben. Hervorragend. Vielen Dank, Frau Ministerin Schulze.

Auch hierzu ist eine weitere Beratung heute nicht vorgesehen.

Wir stimmen ebenfalls direkt ab. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/4138 an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung. Ist jemand gegen die Überweisungsempfehlung, oder möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit ist auch diese Überweisungsempfehlung, wie besprochen, angenommen.

Dann kommen wir zum Tagesordnungspunkt

19 Neufassung der Geschäftsordnung des Land

tags Nordrhein-Westfalen

Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion der FDP und

der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/4200

Eine Beratung zu diesem Tagessordnungspunkt ist heute nicht vorgesehen. Gleichwohl haben zwei Abgeordnete des Hohen Hauses angekündigt, eine Erklärung zur Abstimmung gemäß § 46 unserer Geschäftsordnung abgeben zu wollen. Dazu gibt es zwei unterschiedliche Wünsche. Der Kollege

Nicolaus Kern hat den Wunsch geäußert, die Erklärung vor der Abstimmung zu äußern. Der Kollege Marsching möchte das nach der Abstimmung tun. So verfahren wir gerne.

Insofern erteile ich dem Kollegen Kern das Wort.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Persönliche Erklärung nach der Abstimmung? – Michael Hübner [SPD]: Nach der Abstimmung? Was ist das denn? – Zuruf von den PIRATEN: So steht es in der Geschäftsordnung, Herr Kollege! – Weitere Zurufe)

Da es offenbar Unklarheiten gibt, trage ich vor, was in § 46 Abs. 1 der Geschäftsordnung geregelt ist:

„Nach Schluss der Aussprache“

eine Aussprache haben wir heute nicht –

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Ja eben!)

„kann jedes Mitglied des Landtags zu seinem Abstimmungsverhalten eine mündliche Erklärung von höchstens fünf Minuten abgeben. Das Wort zur mündlichen Erklärung wird in der Regel vor der Abstimmung erteilt.“

Insofern besagt die Geschäftsordnung, dass letzten Endes beide Möglichkeiten bestehen. Ich sehe keinen Hinderungsgrund, beide Möglichkeiten entsprechend zu gewähren.

Herr Kollege Kern, Sie haben das Wort.

Danke schön. – Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Es tut mir leid, dass ich einen Teil der eingesparten Zeit jetzt wieder aufbrauchen muss. Aber ohne dieses Vorspiel hätte man es vielleicht auch kürzer machen können.

Die vorliegende Neufassung der Geschäftsordnung würde der eine oder andere vielleicht als Quantensprung bezeichnen. Das ist entgegen der allgemeinen Auffassung, was diese Bezeichnung betrifft, wahrscheinlich auch zutreffend, weil „Quantensprung“ die kleinstmögliche Zustandsveränderung bezeichnet.

Ich möchte zugestehen, dass die Neufassung durchaus kleinere Verbesserungen enthält. Andererseits enthält sie auch eine Verschlechterung, was insbesondere das Verfahren bei namentlichen Ab

stimmungen betrifft. Wir hatten heute zwei Beispielsfälle. Da konnten wir sehr gut erkennen, wie zeitaufwendig das ist. Das könnte man im Wege von elektronischen Abstimmungen durchaus kürzer haben. Aber das ist gar nicht mein Hauptpunkt.

Was mir in dieser neuen Geschäftsordnung fehlt, ist ein klares Bekenntnis zur Transparenz bei der Arbeit des Landtags. Das Parlament bezeichnet sich als „Arbeitsparlament“. Die spärliche Präsenz während mancher Sitzungen wird insbesondere damit begründet, man sei ein Arbeitsparlament, und die tatsächliche Arbeit finde in den Ausschüssen statt.

Hiervon bekommt der Bürger aber so gut wie gar nichts mit, insbesondere was Sachverständigenanhörungen angeht. Hier wäre ein Streaming die zeitgemäße Antwort, die ins 21. Jahrhundert passt.

(Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)

Vielleicht hätte ich mich ja noch einmal auf weitere Verhandlungen vertrösten lassen. Aber ich muss sagen, das Verhandlungsklima, in dem sich diese Geschäftsordnungsdebatte abgespielt hat, ermuntert mich nicht dazu, hier auf zukünftige Verhandlungserfolge zu setzen. Das zeigt einmal die Arbeitsgruppe Geschäftsordnung, aber auch die Arbeitsgruppe Landtags-IT. Wie dort verhandelt wurde, spiegelt einfach nur pur die Machtverhältnisse in diesem Parlament wider, ohne irgendwie ein besonderes Entgegenkommen zu signalisieren.

(Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD] – Reiner Priggen [GRÜNE]: Das ist keine Erklärung zur Abstimmung!)

Das ist mir wesentlich zu wenig. Mir ist absolut unverständlich, wie meine Fraktion diesem Antrag beitreten konnte. Ich werde diesen Antrag aus besagten Gründen ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Vereinzelt Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Kern.

Wir stimmen jetzt über den Antrag Drucksache 16/4200 ab. Ich darf fragen, wer für diese Neufassung der Geschäftsordnung stimmen möchte. – Das sind große Teile der Piratenfraktion, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer ist gegen diesen Antrag? – Das sind Teile der Piratenfraktion. Wer enthält sich? – Das ist niemand. Damit ist die Geschäftsordnung in der Fassung der Drucksache 16/4200 mit den Stimmen, wie gerade besprochen, angenommen. Die Geschäftsordnung tritt damit am 1. November 2013 in Kraft.

Wie gerade bereits angekündigt, hat noch der Kollege Marsching den Wunsch geäußert, seine Abstimmung zu erklären. Auch Ihnen, Herr Kollege Marsching, …

(Michele Marsching [PIRATEN]: Ich gebe die Erklärung zu Protokoll!)

Sie geben die Erklärung zu Protokoll (siehe An- lage 6). Okay.

(Beifall)

Vielen Dank dafür. – Damit ist der Tagesordnungspunkt 19 ebenfalls erledigt.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt

20 Gesetz zur Änderung des Ausführungsgeset

zes zum Flurbereinigungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/2977

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/4183

zweite Lesung

Eine Beratung ist heute nicht vorgesehen.

Wir kommen somit unmittelbar zur Abstimmung. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt in Drucksache 16/4183, den Gesetzentwurf Drucksache 16/2977 unverändert anzunehmen. Wer möchte dieser Beschlussempfehlung Folge leisten? – Die Piratenfraktion, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist gegen diese Beschlussempfehlung? – Wer enthält sich? – Die CDU- und die FDP-Fraktion enthalten sich. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/4183 angenommen und der Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/2977 in zweiter Lesung verabschiedet.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt

21 Über- und außerplanmäßige Ausgaben im

2. Quartal des Haushaltsjahres 2013

Antrag des Finanzministeriums gemäß Art. 85 Abs. 2 der Landesverfassung Vorlage 16/1201

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 16/4171

Eine Debatte hierzu ist heute nicht vorgesehen.