Protokoll der Sitzung vom 27.11.2013

So ganz aber kann ich das Justizministerium bzw. den Herrn Justizminister nicht mit Lob entlassen. Das wird nicht funktionieren; denn etwas fehlt meines Erachtens doch, wenngleich hier auch von Täter-Opfer-Arbeit die Rede ist und diese gestärkt werden soll. Trotzdem reicht dies möglicherweise – zumindest nach unserer Auffassung – nicht aus.

Eines muss man weitergehend selbstverständlich noch betonen: Auch der Justizminister sitzt mit am

Kabinettstisch der Landesregierung, um darüber zu beraten und letztendlich auch zu beschließen, was mit den über 11.000 Beamtinnen und Beamten passieren soll, die von der Abkoppelung von der Lohn- bzw. Preisentwicklung betroffen sind. Wohlgemerkt, wir reden von über 11.000 Beamtinnen und Beamte. Das betrifft Richterinnen, Richter, Verwaltungsbeamte, Staatsanwältinnen, Staatsanwälte, geht also quer durch alle Tätigkeitsbereiche.

Ein Großteil von denen – nämlich round about 9.000 – fällt unter die Besoldungsgruppe A13 oder die entsprechende R-Besoldung. Diese Personen fallen letztendlich gemäß der Gesetzeslage aus der Besoldungsanhebung heraus. Es zieht sich durch alle Fachbereiche. Das Ministerium selbst ist betroffen. Weiter sind betroffen die ordentliche Gerichtsbarkeit, die Staatsanwaltschaften, die allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Finanzgerichtsbarkeit, die Sozialgerichtsbarkeit usw. Das geht bis hinunter in die Vollzugseinrichtungen. Allein dort sind 1.300 Menschen betroffen.

Die Personalpolitik ist selbstverständlich auch unter Berücksichtigung der Alimentierung dieser Beamtinnen und Beamten zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund zieht sich das, was im Einzelplan 20 bei der Beamtenbesoldung geschieht, durch alle Einzelpläne. Allein schon unter Berücksichtigung dieses Umstandes werden wir den Einzelplan 04 leider nicht annehmen können, sondern ablehnen müssen.

Auch der Personalbedarf ist ein ganz wesentlicher Punkt. Man kann natürlich sagen: Wir können Personal kürzen. – Ich bin der Auffassung, dass dem nicht so ist, sondern wir sind in unserer Beratung zu der Auffassung gelangt, dass möglicherweise dort sogar noch zusätzliche Stellen – über das Maß hinaus, was beispielsweise im Bereich der Amtsanwälte bisher vorgesehen ist – geschaffen werden müssen; denn die Gutachten, die es dazu gibt, haben ergeben, dass wir einen Personalbedarf von 19.297 Stellen über alles haben. Wir haben eine kontingentierte Stellenbelegung von 18.456, was 841 Fehlstellen ausmacht.

Hierdurch treten selbstverständlich quer durch alle Dienstzweige Belastungen auf. Insbesondere im Bereich der Amtsanwälte reden wir von einer Belastung von 136 %. Das ist ja nicht ganz wegzudiskutieren. Das heißt also, wir werden nicht mit dem auskommen, was im Haushalt vorgesehen ist. Möglicherweise spielt schon jetzt im Plan eine Rolle, dass hier Einsparungen vorgenommen werden müssen, die sich nach unserer Einschätzung im Bereich der Justiz eher negativ auswirken werden, wobei letztendlich auch daran zu denken ist, dass nicht nur die Funktionsfähigkeit, sondern auch die Unabhängigkeit der Justiz dauerhaft gewahrt werden muss.

Man wird sicherlich noch Anstrengungen unternehmen müssen, die wir hier im Haushaltsplan bzw. im

Einzelplan 04 nicht abgebildet sehen. Von daher werden wir den Einzelplan 04 ablehnen. – Danke.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank Herr Abgeordneter. – Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Kutschaty das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den zurückliegenden drei Jahren haben wir für die Gerichte, die Staatsanwaltschaften und den Justizvollzug in unserem Lande zahlreiche Verbesserungen erreicht.

Mit dem Ihnen vorliegenden Haushaltsentwurf werden wir die Justiz Nordrhein-Westfalens im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes weiter stärken und unsere soziale, vorsorgende und nachhaltige Justizpolitik konsequent weiter fortsetzen.

Mit dem Haushaltsentwurf 2014 werden wir insgesamt 103 Stellen neu schaffen oder langfristig sichern. Wir werden im Jahr 2014 die organisatorische und technische Basis für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in enger Kooperation mit anderen Bundesländern weiter ausbauen. Sehr geehrter Herr Kollege Wedel, da mache ich mir keine Sorgen, dass wir das schaffen. Sie müssten es eigentlich wissen: Nordrhein-Westfalen ist Vorreiter und in vielen Feldern bei der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs federführend in Deutschland.

Wir werden unsere Projekte zur Haftvermeidung und Haftverkürzung fortführen und erweitern. Wir werden unsere Projekte zur gerichtsnahen Betreuung von Kindern unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausweiten und so die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Und wir werden die Einnahmen der Justiz und die Kostendeckungsquote deutlich verbessern, ohne dabei die Rechtsgewährung für die Bürgerinnen und Bürger zu verkürzen.

Meine Damen und Herren, ich in bin sehr dankbar, dass die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen unseren Bemühungen, auch die Eingangssicherung bei den Arbeits- und Sozialgerichten künftig ausschließlich durch eigene unbefristet angestellte Kräfte durchzuführen, nachdrücklich unterstützen und hierzu im Rechtsausschuss Änderungsanträge eingebracht haben.

Bislang können an den Pforten der Arbeits- und Sozialgerichte mangels der erforderlichen Stellen überwiegend nur befristetet beschäftigte Kräfte oder solche privater Sicherheitsdienste eingesetzt werden. Dies ist nicht nur in hohem Maße unsozial, sondern auch hinderlich für die Geschäftsabläufe, insbesondere aber eine vermeidbare Schwachstelle

für die Sicherheit der rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger, der Anwaltschaft, aber auch unserer eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Der Einsatz befristet beschäftigter Kräfte und solcher privater Sicherheitsunternehmen führt zwangsläufig zu einer erhöhten Personalrotation. Das bringt hohe Einarbeitungs- und Schulungsaufwände mit sich. Eine vielfach nur mangelnde Identifikation mit dem Gericht und eine eingeschränkte Motivation im Bereich der Pforte sind die Folgen.

Wer dies wie CDU und FDP anlässlich der Beratung im Rechtsausschuss verneint oder ignoriert, der kennt entweder die Probleme nicht oder er schließt sie aus ideologischen Gründen aus. Wahrscheinlich kennen Sie sich aber mit der Situation vor Ort offensichtlich nicht aus.

Wir werden uns von so viel Ignoranz und Verantwortungslosigkeit allerdings nicht anstecken lassen, meine Damen und Herren.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Wir werden mithilfe der nunmehr weiter vorgesehenen 29 Stellen, deren Einrichtung allesamt haushaltswirtschaftlich neutral erfolgt, die Sicherheit in den nordrhein-westfälischen Arbeits- und Sozialgerichten nachhaltig verbessern.

Meine Damen und Herren, wir wollen, dass bei Gericht über Anträge und Klagen weiterhin möglichst zeitnah entschieden wird. Es ist für die Rechtsuchenden oftmals von existenzieller Bedeutung und sichert den Rechtsfrieden in unserer Gesellschaft. Angesichts hoher und teilweise ansteigender Eingangszahlen in den Fachgerichtsbarkeiten sowie in Teilen der ordentlichen Gerichtsbarkeit verbietet sich allerdings hier ein Stellenabbau, so wie heute noch einmal von der CDU hier gefordert.

Der Haushaltsentwurf sieht deshalb neben der Schaffung der zur Übernahme der Anwärter für den bereits seit Längerem über Gebühr belasteten Amtsanwaltsdienst die Verlängerung von kwVermerken bei Richterstellen sowie von Stellen des Assistenzbereiches vor.

Ich freue mich auch hier, dass die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Rechtsausschuss, übrigens wiederum gegen den erklärten, auch in diesem Punkt nicht nachvollziehbaren Widerstand der CDU-Fraktion, sich dafür ausgesprochen haben, auch die auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit entfallenden kw-Vermerke zu verlängern. So, meine Damen und Herren, werden wir der aktuell steigenden Belastung bei den Verwaltungsgerichten in unserem Lande gerecht werden können.

(Vorsitz: Vizepräsident Daniel Düngel)

Meine Damen und Herren, die Ausgabenseite ist die eine Seite der Finanzdiskussion, die Einnahmeseite die zweite Seite. Aus der Mitte der Landtagsfraktionen von CDU und FDP ist immer voll

mundig auf die Finanzsituation des Landes und die Finanzsituation der Justiz aufmerksam gemacht worden. Wir haben es nicht bei diesen vollmundigen Forderungen bewenden lassen, sondern uns im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat mit großem Erfolg für eine angemessene Erhöhung der Gerichtsgebühren eingesetzt.

Nach zähem Ringen konnte im Sommer dieses Jahres unter maßgeblicher Beteiligung der nordrheinwestfälischen Landesregierung ein Gesetzespaket auf den Weg gebracht werden, das die Einnahmen der Justiz deutlich verbessert, ohne insbesondere für die bedürftigen Bürgerinnen und Bürger den Zugang zu den Gerichten einzuschränken.

Das Anfang Juli 2013 vom Deutschen Bundestag und vom Deutschen Bundesrat verabschiedete 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz hilft uns,

auch in Zukunft qualitativ hochwertige JustizDienstleistungen anzubieten, und führt im Haushaltsjahr 2014 per Saldo zu Mehreinnahmen in Höhe von netto rund 57 Millionen € – ein beträchtlicher Betrag für eine auskömmliche Ausstattung der Justiz auch in Zukunft.

Meine Damen und Herren, der Haushaltsentwurf 2014 stellt sicher, dass die Funktionsfähigkeit der Justiz in Nordrhein-Westfalen auch unter den aktuellen Rahmenbedingungen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes erhalten bleibt. Er schafft die notwendigen Voraussetzungen für eine effektive Erfüllung aller Aufgaben in der Justiz. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu diesem Entwurf.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Kutschaty. – Ich darf Sie darüber informieren, dass die Landesregierung die Redezeit um gut eine Minute überzogen hat. Nichtsdestotrotz liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind am Schluss der Aussprache zum Einzelplan 04.

Wir stimmen ab. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 16/4404, den Einzelplan 04 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses anzunehmen. Wer möchte dieser Beschlussempfehlung Folge leisten? – Die SPDFraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist gegen diese Beschlussempfehlung? – Die CDUFraktion, die FDP-Fraktion, die Piratenfraktion und der fraktionslose Abgeordnete Stein. Damit ist der Einzelplan 04 in zweiter Lesung angenommen.

Ich rufe auf

Einzelplan 03 Ministerium für Inneres und Kommunales

In Verbindung mit:

Open Data endlich in NRW einführen – Landesregierung muss einheitliche Open

(Government) Data-Plattform fördern, Strukturen schaffen und Kommunen unterstützen Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksachen 16/4438 Ich weise hin auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses zum Einzelplan 03 Drucksache 16/4403. Ich eröffne die Beratung und erteile dem Kollegen Kruse das Wort. – Wir lassen uns noch ein paar Sekunden Zeit, weil momentan ein hoher Lärmpegel im Hause festzustellen ist. (Lukas Lamla [PIRATEN]: Aufbruchstim- mung!)

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Seit gut dreieinhalb Jahren trägt diese rot-grüne Landesregierung mit Herrn Jäger als Minister für Inneres und Kommunales die Verantwortung für die kommunale Ebene, für die Strukturen der inneren Verwaltung, für die Behördenlandschaft, aber eben auch und nicht zuletzt für den inneren Zusammenhalt in unserer Gesellschaft, für die innere Ordnung und die innere Sicherheit.

Parallel zu Ihrem hoffentlich zügigen Heilungsprozess, Herr Minister Jäger, den ich Ihnen von ganzem Herzen natürlich gönne, wünsche ich Ihnen allerdings auch eine verbesserte Einsicht in die Notwendigkeiten, vor denen wir in Nordrhein-Westfalen stehen. Denn in der Vergangenheit sind Sie Ihrer Verantwortung aus Sicht der CDU-Fraktion nicht gerecht geworden.

(Beifall von der CDU – Josef Hovenjürgen [CDU]: So ist es!)

Nordrhein-Westfalen hat Schulden bis zur Halskrause. Ja, wir müssen von einer Überschuldungskrise sprechen; denn mit einem Höchststand an Beschäftigten von ca. 445.000 im Dienst des Landes und einer Personalkostenquote von ca. 43 % steht Nordrhein-Westfalen vor erheblichen finanzpolitischen Veränderungsnotwendigkeiten, und dies bei stetig steigenden Pensionslasten. Sie neigen, Herr Minister Jäger, nach wie vor zu Aktionismus, zu Großrazzien und Blitzmarathons mit Pressebegleitung und zahlreichen überflüssigen PR-Gags, die ganz ohne Frage Ihren Bekanntheitsgrad erhöhen, aber in der Substanz wenig bringen.

(Beifall von der CDU – Minister Ralf Jäger: Jetzt haben Sie mir es aber gegeben!)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, aus Sicht der CDU-Fraktion ist die öffentliche Hand nicht unterfinanziert. Rot-Grün muss sich nur fragen, wo Prioritäten gesetzt werden sollen. Mein von mir geschätz

ter Kollege Optendrenk hat heute Morgen in der gebotenen Sachlichkeit gefragt, wie das Land eigentlich seine Aufgaben wahrnimmt. Hier hat die rotgrüne Landesregierung kein Gesamtkonzept, keinen strukturellen Optimierungsvorschlag, wie man die Landesverwaltung bei aufgabenkritischer Betrachtung zukunftsfest auf die Herausforderungen der Demografie anpassen muss.

Die Gewährleistung der inneren Sicherheit gehört unbestritten zu den originären hoheitlichen Kernaufgaben des Landes, für deren Finanzierung der Staat, sprich das Land NRW, ebenso vorbehaltslos eintreten muss; denn der Rechtsstaat schuldet dem Bürger ein Höchstmaß an öffentlicher Sicherheit ohne Rücksicht darauf, was dies im Einzelnen für die Haushalte bedeutet.

(Verena Schäffer [GRÜNE]: Aber wir sollen sparen!)

Diese Verantwortung darf nicht aufgegeben werden. Der Staat hat vielmehr für eine funktionstüchtige Gefahrenabwehr, also namentlich für eine Polizei zu sorgen, die ihren Aufgaben, nämlich einer effektiven Gewährleistung von öffentlicher Sicherheit gewachsen ist.