Protokoll der Sitzung vom 27.11.2013

Sehen Sie es mir nach, dass ich das jetzt als Abgeordneter tue.

Art. 1 des Grundgesetzes:

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Ich sagen Ihnen eines: Die 876 Opfer von Kinderpornografie haben eine Würde in diesem Land, die es zu verteidigen gilt. Das herabzusetzen und das Freiheitsrecht darüber zu stellen, ist falsch. Das sage ich Ihnen ganz offen.

(Beifall von der SPD und der CDU)

Wir müssen einen Abwägungsprozess darüber führen, was wir auf der einen Seite an Einschnitten in die Freiheit der Bürger tolerieren und was wir auf der anderen Seite an Sicherheit dazugewinnen.

Ich will Ihnen ein Beispiel nennen, warum ich glaube, dass diese Diskussion völlig überhöht ist.

(Zuruf von den PIRATEN: Och!)

Ich habe eine Handyrechnung aus dem Jahre 2009 zu Hause liegen. Damals hatte ich noch den normalen Vertrag, demgemäß minutenweise abgerechnet wurde. Da ist jede einzelne Verbindung mit jeder einzelnen Nummer wie selbstverständlich aufgeführt.

(Zurufe von den PIRATEN)

Die Älteren unter uns werden sich wahrscheinlich noch erinnern, dass selbst Erik Ode seinen Assistenten im Mordfall angewiesen hat zu ermitteln, mit wem das Opfer in den letzten Tagen telefoniert hat. Bis 2009 war es selbstverständlich, dass Verbindungsdaten gespeichert wurden.

(Zuruf von den PIRATEN: Aber nicht auf dem Handy!)

Erst als diese Flatrates kamen und die Provider die Daten nicht mehr gespeichert haben, gab es die Notwendigkeit eines Gesetzes, das dann aber – das gebe ich gern zu – schlecht gemacht worden ist.

(Michele Marsching [PIRATEN]: Die bösen Flatrates! Au Mann!)

Aber so zu tun, als sei es etwas völlig Neues, das hier erfunden worden wäre, ist falsch. Die Abspeicherung der Verbindungsdaten hat es immer gegeben. Und ich glaube, die Einschränkung „nur bei schweren Straftaten und nur mit Richtervorbehalt“ ist vernünftig. Vor diesem Hintergrund ist es die Sa

che wert, beides gegeneinander abzuwägen, und es nicht, wie Sie es tun, von vornherein kategorisch abzulehnen.

(Zurufe von den PIRATEN)

Herr Minister, vielen Dank. – Es gibt nun die zweite Kurzintervention. Das Wort hat Herr Kollege Herrmann von den Piraten.

Vielen Dank. – Herr Minister, ganz kurz zur Erläuterung der Kürze dieses Antrags: Vielleicht ist es nicht ganz deutlich geworden, aber dieser Zweizeiler ist der Inhalt der Koalitionsvereinbarung der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und SSW in SchleswigHolstein.

Zur EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung: Sie haben mit der Kinderpornografie argumentiert. Ich finde das wirklich ein schlechtes und schäbiges Argument. Zum einen muss man ganz klar sagen: 99 % der Fälle, in denen Kinder missbraucht werden, finden im Umfeld der Familie statt. Das Internet hat damit überhaupt nichts zu tun. Laut Fachleuten ist das Thema im Internet überhaupt nicht mehr relevant, weil der Verfolgungsdruck immens ist – auch ohne Vorratsdatenspeicherung.

Aber ich habe noch einen ganz anderen Punkt: Dieses Argument wird oft herangezogen bzw. es war mit ein Grund, die Vorratsdatenspeicherung in Europa einzuführen und beizubehalten. Das machen viele EU-Länder, unter anderem Polen und Ungarn, die diese Daten aber für ganz andere Zwecke nutzen, zum Beispiel, um Bürgerrechtler und kritische Journalisten zu ermitteln. Das sind die gleichen Daten, die auch hier gespeichert würden. Jetzt frage ich mich: Wie stehen Sie zu dieser Verwendung der Vorratsdaten?

Herr Minister, bitte schön.

Herr Herrmann, wir brauchen gar nicht lange darüber zu streiten, dass es verwerflich wäre, wäre eine solche Verwendung von Daten in Polen und Ungarn tatsächlich gegeben. Aber darüber reden wir doch gar nicht.

(Zuruf von den PIRATEN: Doch! Das ist die EU-Richtlinie!)

Wir reden über etwas anderes, nämlich darüber, dass Verbindungdaten des Internets und der Telefonie drei Monate lang – so sieht es der Vertrag vor – vom Provider vorzuhalten sind. Nur wenn es den Verdacht einer schweren Straftat gibt, nur auf Beantragung der Staatsanwaltschaft und nur nach

Genehmigung des Richters können Strafverfolgungsbehörden Einblick nehmen – und zwar nur auf diesen konkreten Fall und auf diesen konkreten Anschluss bezogen.

(Zurufe von den PIRATEN)

Herr Herrmann, ich will nicht auf dem Thema „Kinderpornografie“ herumreiten, denn ich finde es eklig genug. Aber wenn Sie sagen, Kinderpornografie würde keine Rolle mehr spielen...

(Nicolaus Kern [PIRATEN]: Das hat er nicht gesagt! – Christof Rasche [FDP]: Das hat er gar nicht gesagt! – Zuruf von den PIRATEN: Das ist eine miese Unterstellung! – Weitere Zurufe)

Wollen Sie mich jetzt bewusst missverstehen? Hören Sie doch einfach einmal auf zu schreien.

(Fortgesetzt Zurufe)

Versuchen Sie doch einfach einmal zuzuhören. – Ich finde, das Thema ist wirklich ernst.

(Zuruf von den PIRATEN: Richtig! Dann ver- halten Sie sich auch so! – Weitere Zurufe)

Es ist geboten, darüber vernünftig zu reden. – Herr Herrmann hat gesagt, Kinderpornografie spiele im Internet keine Rolle mehr,

(Torsten Sommer [PIRATEN]: Das hat Kolle- ge Herrmann nicht gesagt! – Gegenruf von Thomas Stotko [SPD]: Genau das hat er ge- sagt! – Weitere Zurufe)

weil der Verfolgungsdruck so hoch sei. – Ich sage Ihnen: Seit drei Jahren gibt es einen permanenten Missbrauch eines Kindes aus Nordrhein-Westfalen, der in Chats mit einem anderen, amerikanischen Pädophilen beschrieben wird. Wir haben von den amerikanischen Providern die IP-Adresse geliefert bekommen und können den Täter seit drei Jahren nicht ermitteln, sodass dieser Missbrauch permanent nicht verfolgbar ist.

Herr Minister, Ihre Redezeit.

Ich finde es wert, zumindest einmal abzuwägen, ob die Sicherheit dieses Kindes unter Umständen gleichwertig mit der Frage des Rechtes auf Sicherheit auf der anderen Seite zu sehen ist.

Deshalb noch einmal meine Aufforderung: Stellen Sie sich der Diskussion im Innenausschuss und lassen Sie diese Abstimmung.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmel

dungen mehr vor. Wir sind damit am Schluss der Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der Piraten hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 16/4436 – Neudruck.

Die Fraktion der Piraten hat gemäß § 44 unserer Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung zum Antrag Drucksache 16/4436 – Neudruck – beantragt. Nach Abs. 2 dieses Paragrafen erfolgt die namentliche Abstimmung durch Aufruf der Namen der Abgeordneten. Die Abstimmenden haben bei Namensaufruf mit Ja oder Nein zu antworten oder zu erklären, dass sie sich der Stimme enthalten.

Ich bitte nun Herrn Abgeordneten Marquardt, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Der Namensaufruf erfolgt. [Abstimmungsliste siehe Anlage 2])

(Vorsitz: Vizepräsident Oliver Keymis)

Meine Damen und Herren, haben alle ihre Stimme abgegeben? Gibt es eine Nachmeldung? – Herr Rüße. – Weitere Nachmeldungen? – Das ist nicht der Fall.

Dann schließen wir die Abstimmung, und ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen.

(Die Auszählung erfolgt.)

Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt: Ihre Stimme abgegeben haben 217 Abgeordnete. Mit Ja haben gestimmt 38 Kolleginnen und Kollegen, mit Nein haben gestimmt 179 Kolleginnen und Kollegen. Null Kolleginnen und Kollegen haben sich der Stimme enthalten. Der Antrag Drucksache