Herr Sommer sah gerade noch anders aus. Für die Zukunft bitte ich darum, vorne zu melden, wenn Redner umdisponiert werden. Das erleichtert das Geschäft.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer hier im Saal und zu Hause!
„Unfaire Löhne sind eine der größten Bedrohungen des sozialen Friedens und des sozialen Zusammenhalts. Im öffentlichen Beschaffungswesen ist die Gewährleistung einer ordentlichen Bezahlung ein unverzichtbares Mittel, um Lohn- und Sozialdumping bei öffentlichen Aufträgen zu unterbinden.“
Diese Worte könnten Ihnen bekannt vorkommen. Es sind die einleitenden Worte der Gesetzesbegründung aus dem Juli 2011. Bereits in dieser Haltung kommt zum Ausdruck, was das Grundproblem an diesem Gesetz ist und warum es vor dem Europäischen Gerichtshof nach dessen berühmter Rüffert-Entscheidung vermutlich keinen Bestand haben wird. Da bin ich dezidiert anderer Auffassung als die Kollegin Schneckenburger von den Grünen.
Zunächst möchte ich klarstellen, dass wir die Intention des Gesetzes, wie sie in den eben zitierten einleitenden Worten in der Gesetzesbegründung zum Ausdruck kommt, ausdrücklich unterstützen. Sozialdumping darf kein Wettbewerbsfaktor sein. Daher haben mittlerweile fast alle Bundesländer ein entsprechendes Tariftreuegesetz erlassen. Deswegen, liebe FDP, ist es auch falsch, es komplett abschaffen zu wollen.
Allerdings ist der Ausgangspunkt der gesetzlichen Regelung, die Rüffert-Entscheidung, in den damaligen Beratungen des Landtags viel zu kurz gekommen, nur ganz kurz behandelt worden. Der Knackpunkt in der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs war doch, dass das niedersächsische Tariftreuegesetz keine allgemeine Regelung des Mindestlohns vorsah. Das kann grundsätzlich auf zwei Weisen geschehen: zum einen durch einen gesetzlichen Mindestlohn und zum anderen dadurch, dass ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wird, dann gilt er nämlich tatsächlich für alle Arbeitnehmer innerhalb dieses Tarifgebiets. Entscheidend ist an dieser Stelle das Wörtchen „alle“, das Ihnen Schwierigkeiten bereitet.
Was europarechtlich nicht geht, ist, zwischen öffentlichem und privatem Sektor zu unterscheiden. Denn wenn ein Mindestlohn gelten soll, dann doch bitte schön für alle Arbeitnehmer, egal, ob sie im Auftrag für die Privatwirtschaft oder die öffentliche Hand tätig sind.
Man kann nämlich nicht nur den öffentlichen Bereich schützen. Genau das verlangt auch der Europäische Gerichtshof von uns und vor allem von Ihnen, liebe rot-grüne Koalition, als Landesgesetzgeber. Denn nur dann kann man Ihnen abnehmen, dass es Ihnen wirklich um Arbeitnehmerschutz geht. Ansonsten steht doch die Vermutung im Raum, dass es Ihnen nur darum geht, günstigere Anbieter mittels vorgeschobener Argumente vom Verfahren auszuschließen, um dann doch dem teureren Unternehmer den Zuschlag zu geben, mit dem man vielleicht schon so viele Jahre gemeinsam im Stadtrat sitzt.
Einen weiteren Punkt möchte ich ansprechen: Wir haben auf Initiative der Piraten die umstrittene EURichtlinie zur Konzessionsvergabe in diesem Hause behandelt. Der Liberalisierungsdruck, der von dieser Richtlinie ausgeht, ist enorm. Die mögliche Privatisierung der Trinkwasserversorgung hatte viele Bürger aufgeschreckt. Sie regelt aber auch, dass bei öffentlichen Konzessionen künftig nur Tariftreueverpflichtungen eingefordert werden dürfen, wenn diese unionsrechtskonform sind. Auch hier sorgen Sie mit Ihrem Gesetz für anfechtbare Vergabeentscheidungen. Das wird letztlich dazu führen, dass sich Billiganbieter, die wir nicht haben wollen, wieder in die Verträge hineinklagen. Das wollen wir definitiv nicht!
Im Grunde genommen ist es doch jetzt ganz einfach für Sie, liebe SPD, Ihren hier zur Schau getragenen Willen umzusetzen: Setzen Sie sich in Berlin für echten Arbeitnehmerschutz ein. Bringen Sie den Mindestlohn jetzt auf den Weg und nicht erst 2017. Dann müssten Sie hier auf Landesebene keine Flickschusterei betreiben. Wir Piraten werden Sie daran erinnern. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Kern, die Theorie, dass man Vergaberecht macht, um am Ende in einer Kommune Kungelei zu ermöglichen, ist mir bei all den Debatten, die wir schon mehrfach hier geführt haben, noch nicht begegnet. Das ist schon bemerkenswert.
Ich bin ganz fest davon überzeugt, dass das Vergaberecht gerade dazu dient, diese Mauscheleien, die es sicherlich früher an der einen oder anderen Stelle gegeben hat, und zwar auch in der Bundesrepublik – davon waren wir leider Gottes eben nicht frei –, zu beseitigen. Deswegen ist es so wichtig, dass man ein klar strukturiertes, nachvollziehbares und transparentes Vergaberecht hat.
Der Gesetzentwurf, den die FDP-Fraktion vorgelegt hat und heute zur Diskussion stellt, ist natürlich – das wird Sie nicht überraschen – aus Sicht der Landesregierung abzulehnen. Wir sind der festen Überzeugung, dass weder rechtlich noch tatsächlich ein Anlass besteht, dieses Gesetz aufzuheben.
Die Landesregierung hat weder verfassungsrechtliche noch – das Thema „EU“ wird gleich noch von mir im Einzelnen aufgegriffen – unionsrechtliche Bedenken. Klar ist, dass dem Gesetzgeber, diesem Landtag, bei der Verabschiedung des Tariftreue- und Vergabegesetzes in der vorherigen kurzen Wahlperiode bekannt war, dass die Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben im Rahmen der öffentlichen Beschaffung sowohl bei den öffentlichen Auftraggebern als auch bei der Wirtschaft zu einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand führen wird. Das ist auch damals nicht in der Beratung in irgendeiner Weise ignoriert worden.
Dem stand allerdings die Zielsetzung des Gesetzgebers gegenüber, mit Blick auf eine langfristige nachhaltige Entwicklung in Nordrhein-Westfalen die öffentliche Beschaffung mit diesen Vorgaben zu Tarif- und Sozialstandards, zu einem vergabespezifischen Mindestlohn und zu weiteren Aspekten der Nachhaltigkeit zu gestalten.
Es war einfach völlig klar und ist bis heute politischer Wille der Landesregierung, dass sich Bieter, die im Vergabeverfahren beispielsweise untertariflich entlohnen, nicht mehr auf Kosten redlicher Unternehmen Wettbewerbsvorteile verschaffen sollen. Das soll so bleiben.
Deswegen gab es damals eine Güterabwägung – sie bleibt bis heute bestehen – zwischen den politischen Zielen und dem, was in den Anhörungen durchaus genannt worden ist.
Die Landesregierung hat ferner durch eine Vielzahl von Maßnahmen, die dann kritisiert worden sind – auch gerade in den vorhergegangenen Reden –, wie die Veröffentlichung eines Leitfadens, die Bereitstellung der Praxishinweise im Rahmen einer sogenannten FAQ-Liste auf der Vergabeplattform, aber auch im Rahmen einer ganzen Reihe von Veranstaltungen, die Umsetzung in die Praxis flankiert.
Ferner wird verstärkt an einem Ausbau der Möglichkeiten zur Präqualifizierung gearbeitet, um die Lasten der Wirtschaft und insbesondere des Mittelstandes weiter zu reduzieren.
Zu den rechtlichen Punkten: Die von den Vergabekammern Düsseldorf und Arnsberg vertretenen Rechtsauffassungen haben wir natürlich zur Kenntnis genommen; wir haben aber keine Bedenken, dass sich die Landesregierung mit ihrer vertretenen Rechtsauffassung durchsetzen wird.
auf dem die Rüffert-Entscheidung des EuGH basiert. Bei der Rüffert-Entscheidung ging es primär um Fragen der Arbeitnehmerentsendung. Im nun vorliegenden Fall sind Fragen der Dienstleistungstätigkeiten im EU-Ausland betroffen; das ist also ein anderer Fall.
Zum anderen sind nach 2009 im EU-Vertrag Änderungen eingetreten, die auch hierbei von Bedeutung sind. So ist die soziale Dimension nun gleichrangig neben der Freizügigkeit geregelt. Auch das muss man juristisch entsprechend bewerten.
Darüber hinaus wird Anfang 2014 in Brüssel eine grundlegende europäische Vergaberechtsnovelle verabschiedet, die wesentliche und umfangreiche Änderungen mit sich bringen wird. Ein Schwerpunkt dieser europäischen Vergaberechtsnovelle ist eine verstärkte Umsetzung sogenannter strategischer Beschaffungsziele. Das heißt nichts anderes als die Berücksichtigung von sozialen, umweltbezogenen und innovativen Aspekten, wie es bei uns im Tariftreue- und Vergabegesetz geschehen ist.
Die Landesregierung wird die Umsetzung in nationales Recht und letztlich die Vergabepraxis fachlich eng begleiten. Aber diesen Änderungen wird sich ohnehin die Wirtschaft künftig stellen müssen. Auch deswegen wäre es widersinnig, einem Antrag Folge zu leisten, wie ihn die FDP gestellt hat. Viele Regelungen, die das Tariftreue- und Vergabegesetz bereits heute enthält, werden nach Inkrafttreten der Richtlinien ohnehin in nationales Vergaberecht zu überführen sein.
Deswegen will ich abschließend daran erinnern, dass diese Vorgaben für öffentliche Beschaffung einem gesellschaftlichen Wertewandel und einer gesellschaftspolitischen Diskussion unterworfen
sind. Ich hatte gestern die Vertreter der Evangelischen Kirche des Rheinlands zu Gast. Sie sagten mir, dass sie im Januar auf ihrer Synode für ihre Vergaben Tariftreue- und Vergabevorschriften auf den Weg bringen werden, die sich exakt an den Vorgaben orientieren werden, die dieses Land hat.
Das ist eine Bestärkung, dass wir mit diesem Gesetz auch mit Blick auf die gesellschaftspolitischen Debatten auf dem richtigen Weg sind. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir sind am Ende der Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/4443 an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und
schuss für Kommunalpolitik, den Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr, den Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation sowie an den Rechtsausschuss. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Gibt es Gegenstimmen? – Oder Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.