Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, geehrte Herren! Ganz grundsätzlich: SPD, Grüne und Piraten legen einen Antrag vor, der vor allem viel Prosa beinhaltet. Sie begrüßen die Aktivitäten der rot-grünen Regierungsmehrheit. Sie loben sich also selbst. Das ist zunächst einmal eine beeindruckende parlamentarische Leistung.
Immerhin fordern Sie die Landesregierung auf, aktiv zu werden. Sie gestehen also zu, dass da Verbesserungsbedarf ist. Soweit teilen wir das auch. Auch über Fragen des vermehrten Zugangs zum Internet kann man diskutieren.
Aber dieser Antrag ist trotzdem in dieser Form so nicht zustimmungsfähig. Ich will Ihnen anhand dreier Punkte kurz erläutern, warum das so ist. Sie sprechen in der Einleitung zunächst den fehlenden Internetzugang bei einkommensschwachen Familien an. Ich sage Ihnen ganz offen: Eine Novellierung des Telemediengesetzes ist sinnvoll und wird auch von der FDP unterstützt.
Was wir nicht mittragen können, ist diese rot-grüne piratenmäßig gefärbte Betroffenheitslyrik. Sprechen Sie doch mal mit den Sozialexperten aus Ihren Fraktionen. Im ALG II etwa ist der Internetzugang berücksichtigt. Sie sollten den Leuten hier nicht erzählen, dass Sie mit diesem Antrag etwas für sozial Schwache tun, und Sie sollten die Menschen insofern nicht für dumm verkaufen.
Sie sagten gerade, dass im ALG-II- oder im SGB-IIBezug der Internetzugang enthalten ist. Können Sie uns die monatliche Summe nennen, die dafür zur Verfügung steht? – Wenn Sie die Summe nicht genau wissen: Wissen Sie, ob der Betrag über oder unter 2 € im Monat liegt.
Der Kollege Hegemann hat doch gerade schon darauf hingewiesen, dass es durchaus andere Möglichkeiten gibt, wenn man die entsprechende technische Ausstattung hat, kann man grundsätzlich unter Berücksichtigung der Kosten für einen Internetzugang per Flatrate diesen Zugang ermöglichen.
(Torsten Sommer [PIRATEN]: Sie wissen es nicht! – Michele Marsching [PIRATEN]: Die Antwort ist Nein!)
Meine Damen und Herren, es gibt einen zweiten Punkt. Sie tun so, als müsse man nur das Telemediengesetz ändern, und schon sei einer der großen Wünsche der vereinigten Linken von SPD, Linkspartei und Grünen bis zu den Piraten erfüllt: Alles für alle, und das am besten noch umsonst.
Ich habe Ihnen eine traurige Wahrheit mitzuteilen. Es wird auch zukünftig nötig sein, für einen WLANZugang zu bezahlen. Er muss ja von irgendjemandem auch zur Verfügung gestellt werden. Sie sollten sich einmal überlegen, wie Sie dem von morgens bis abends hart arbeitenden Cafébetreiber dann erzählen wollen, dass er mit seinem WLAN jetzt auch zum Beispiel alle Wohnungen über seinem Café versorgen soll. Damit wende ich mich insbesondere an Sie von den Piraten.
(Michele Marsching [PIRATEN]: Wer redet von müssen? Er kann! – Dr. Joachim Paul [PIRATEN]: Und einige machen es sogar!)
Herr Kollege Bombis, es gibt eine weitere Zwischenfrage, diesmal vom Kollegen Schwerd. Möchten Sie die ebenfalls zulassen?
Dann machen wir das. – Vielleicht können diejenigen, die die ziemlich lauten Zwischenrufe machen, in der Zwischenzeit auch etwas zurückhaltender agieren. – Herr Kollege Schwerd, bitte stellen Sie Ihre Zwischenfrage.
Vielen Dank, dass Sie das – in Gottes Namen – zulassen. – Sie sprachen gerade davon, dass man für einen WLAN-Zugang immer werde bezahlen müssen. Können Sie sich nicht vorstellen, dass ich zu Hause meiner Nachbarschaft, den Passanten usw. einen WLANZugang bereitstelle und dafür überhaupt kein Geld verlange, oder passt das nicht in ein liberales Weltbild? – Herzlichen Dank.
Sie haben mich an dieser Stelle eindeutig missverstanden. Was Sie da tun – im Übrigen ist zu dem Thema „Abmahnwirtschaft“ ja etwas gesagt worden –, ist natürlich Ihre Sache. Grundsätzlich muss aber für die Zurverfügungstellung des WLAN-Zugangs von Ihnen doch wohl auch bezahlt werden, oder, Herr Kollege Schwerd?
Hinzu kommt Folgendes – entschuldigen Sie bitte, dass ich darauf auch noch einmal hinweise –: Wenn in einem solchen Haus zum Beispiel mehrere Mietparteien auf diesen WLAN-Zugang zugreifen und alle gleichzeitig Filme herunterladen, führt diese Belastung des Zugangs potenziell dazu,
dass dieser Zugang in dem Café nicht mehr vernünftig genutzt werden kann. Das ist doch wohl auch eine technische Wahrheit.
Meine Damen und Herren, es gibt einen dritten Punkt, auf den ich ebenfalls noch kurz hinweisen möchte. Sie fordern den Aufbau einer NRWPlattform, auf dem WLAN-Zugänge gelistet werden sollen. Hier überraschen mich insbesondere die Piraten und die Grünen. Die Forderung, so etwas zentral zu organisieren, geht potenziell wieder in Richtung einer flächendeckenden Überwachungsmaßnahme. Sie wollen zwar eine Haftungsfreistellung für das WLAN. Trotzdem soll der Staat genau wissen, wer da was genau treibt.
Wenn ich mir gleichzeitig anschaue, dass CDU und SPD auf Bundesebene die Vorratsdatenspeicherung wieder einführen wollen, sehe ich dort eine wesentlich größere Bedrohung für Freiheit und Offenheit im Internet als durch bestimmte ungeklärte Haftungsfragen. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Vorratsdatenspeicherung dem Access Provider aufgebürdet werden soll und Sie mit Ihrem Antrag private WLAN-Betreiber bei der Haftungsprivilegierung Access Providern gleichstel
len wollen. Das wird eine interessante Situation geben. Überwacht dann demnächst der Cafébetreiber die Mitnutzer seines WLANs? Darüber sollten Sie vielleicht noch einmal nachdenken.
In dieser Form ist Ihr Antrag jedenfalls nicht zustimmungsfähig. Er ist wenig konkret, enthält viel Betroffenheitsprosa und geht unserer Auffassung nach in Teilen – Stichwort: NRW-Plattform – sogar in eine gefährliche Richtung. Sie sollten sich noch einmal genau überlegen, wie das in der Praxis aussehen soll. Wir werden dem Antrag so nicht zustimmen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung begrüßt den Antrag der Fraktionen von Piraten, Bündnis 90/Die Grünen und SPD, der das Ziel hat, private und gewerbliche WLANAnbieter, wenn sie einen WLAN-Zugang für die Öffentlichkeit anbieten, vom Haftungsrisiko bei einem Missbrauch durch andere Nutzer freizustellen.
Der Sachverhalt ist hier schon mehrfach – auch in den Diskussionen zwischen Ihnen bei entsprechenden Fragen – dargestellt worden. Private Gaststätten, Hotels und Cafés haben derzeit ein sehr hohes Haftungsrisiko, wenn sie einen WLAN-Zugang für die Öffentlichkeit anbieten. Es ist unklar, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen sie rechtlich geradestehen müssen, wenn ein Missbrauch durch andere Nutzer erfolgt. Gewerbsmäßiges Anbieten eines WLAN-Hotspots durch Zugangsprovider ist hingegen durch den § 8 des Telemediengesetzes privilegiert geregelt.
Die Sanktionen für Missbrauch und Abmahnkosten können für private und kleine Betreiber von WLANZugängen in den existenzgefährdenden Bereich gehen. Es ist für Anbieter von WLAN-Hotspots unzumutbar, das komplette Surfverhalten der Kunden zu kontrollieren. Nach der aktuellen Rechtsprechung wird der Betreiber eines offenen Funknetzes bei Rechtsverstößen etwa gegen das Urheberrecht oder das Wettbewerbsrecht als Mitverantwortlicher angesehen.
Um das Haftungsrisiko für private und gewerbliche Betreiber zu ändern, haben wir bereits im Bundesrat die Bundesregierung gebeten, zu prüfen, ob und wie durch Änderung der bisherigen Gesetzeslage a) das Potenzial vorhandener WLAN-Netze stärker nutzbar gemacht werden kann, b) das Haftungsrisiko beschränkt werden kann, indem man zum Beispiel den § 8 TMG überprüft oder ändert, und c) Schutzmaßnahmen notwendig sind, die die Betrei
ber von WLAN-Netzen zur Vermeidung ihrer Verantwortlichkeit für unbefugte Nutzung durch Dritte zu ergreifen haben.
Das alles dient vor allem auch den privaten Betreibern von WLAN-Netzen, um Haftungs- und Abmahnrisiken auszuschließen.
Es ist bedauerlich, dass bei dem ersten Anlauf die bisherige Bundesregierung das in ihrer Stellungnahme als nicht notwendig erachtet hat. Wir sind aber als Landesregierung in dieser Angelegenheit sehr eindeutig und sagen: Wir unterstützen diesen Antrag. – Im Übrigen hat der Abgeordnete Schneider schon darauf hingewiesen, dass man sich in den Koalitionsverhandlungen darauf verständigt hat, die Betreiber öffentlicher WLANNetze den Zugangsprovidern gleichzustellen.
Das heißt, die Landesregierung wird sich weiter dafür einsetzen, das Potenzial vorhandener WLAN-Netze stärker nutzbar zu machen und das Haftungsrisiko für private und öffentliche WLAN-Betreiber zu beschränken.
Die Landesregierung – auch das spielt in dem Antrag eine wichtige Rolle – begrüßt im Übrigen die bestehenden regionalen und lokalen Freifunkinitiativen als einen wichtigen Beitrag für die Schaffung einer digitalen Teilhabe.
Sie wird die Forderungen des Antrags gerne aufgreifen, die stärkere Verbreitung offener Internetangebote durch ein Informationsangebot auf einer Internetplattform zu unterstützen. Dies könnte beispielsweise in ein bestehendes Internetangebot der Breitbandinitiative des Landes integriert werden. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Duin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir stimmen daher ab.
Die antragstellenden Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Piraten haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 16/4427. Ich darf Sie fragen, wer für diesen Antrag stimmen möchte? – Das sind die Piratenfraktion, die SPD-Fraktion und die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist gegen den Antrag? – Die CDU- und die FDP-Fraktion. Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 16/4427 angenommen.