Protokoll der Sitzung vom 29.11.2013

Daran hat auch der Vorredner der SPD einen nicht geringen Anteil. Wenn man über Reflexe redet, muss man nicht gleichzeitig demonstrieren, dass sie auch ordentlich bedient wurden.

Angesichts des Themas will ich versuchen, noch einmal anders einzusteigen.

Der Antrag der FDP spricht in der Tat ein wichtiges Thema an. Ich habe nur gleichwohl den Eindruck, dass wir mit einer noch so imposanten, interessanten, kurzweiligen Zitatensammlung von hüben wie

drüben in der Sache nicht weiterkommen. Dafür ist das Thema tatsächlich zu wichtig.

(Beifall von Thomas Eiskirch [SPD])

Denn es geht nicht um Zitate, es geht um Taten. Es geht um Arbeitsplätze und ganze Produktionsketten, die gefährdet sind, wenn die EU ihre Drohung wahrmacht, ein Beihilfeverfahren einzuleiten.

Dazu haben wir einen entsprechenden Entschließungsantrag eingereicht, der auch in Ihrer Rede, Herr Kollege Eiskirch, eine Erwähnung wert gewesen wäre. Aber Sie werden uns sicherlich gleich mit Ihrem Votum überraschen und zeigen, dass Sie sich damit kundig auseinandergesetzt haben.

Denn das ist die Gefahr, die besteht – und das sagen alle betroffenen Firmen, mit denen man sich in diesem Zusammenhang unterhält –: Schon die Einleitung eines Beihilfeverfahrens würde zu diesem Zeitpunkt gravierende Folgen für die Wirtschaft in unserem Land haben.

Ich will Ihnen ein Beispiel aus meiner Heimatstadt Essen nennen. Der Aluminiumhersteller TRIMET ist einer der größten Stromverbraucher Deutschlands. TRIMET sagt mir ganz klar: Schon allein die Einleitung des Hauptverfahrens seitens der EU, sogar ohne explizite Forderung nach Risikorückstellungen, hätte zur Folge, dass Banken und Lieferanten zu einer größeren Verunsicherung kämen, dass Kreditlinien unter Umständen sogar gestrichen und Aufträge gekürzt werden könnten. Unternehmen kämen damit in völlig untragbare Situationen. Dadurch dass die Liquidität gefährdet würde, müssten Produktionsstandorte stillgelegt werden.

Das Szenario lässt sich bei TRIMET illustrieren in Euro und Cent. Die Ökostromrabatte bei TRIMET machen 600 Millionen € für den Zeitraum 2010 bis 2013 aus. Diese Rückstellung in dieser Höhe hätte die sofortige Insolvenz dieses Unternehmens zur Folge.

Gleiches gilt übrigens, meine sehr verehrten Damen und Herren von Regierung und Opposition, für die Stahlindustrie. Fielen die Erleichterungen weg, würde die Stahlindustrie in Deutschland allein im kommenden Jahr knapp eine Milliarde Euro an EEGUmlage zahlen müssen, die Hälfte davon bei uns in Nordrhein-Westfalen. Dies bedroht 49.500 Beschäftigte in der nordrhein-westfälischen Stahlindustrie mit einer Produktion von 14 Millionen Tonnen Roheisen bzw. 17 Millionen Tonnen Rohstahl im Jahr 2012 und einem entsprechenden Umsatz von 20 Milliarden €.

Auch dort kommt es zu der eindeutigen Aussage, dass unter diesen Bedingungen eine wettbewerbsfähige Stahlproduktion in Deutschland nicht mehr möglich wäre. Je nachdem, wie das Prüfverfahren ausgestaltet wird, würde es dazu führen, dass Unternehmen umgehend Insolvenz anmelden müssten, da Geldmittel langfristig gebunden wären. In

vestitionen am Standort kämen gar nicht mehr infrage, Produktionsstandorte kämen zum Erliegen.

Daher kommt es darauf an, wie wir die Energiewende gestalten, dass wie Versorgungssicherheit gewährleisten, Energie für die Verbraucher und für die Wirtschaft bezahlbar halten.

Das gilt im Besonderen eben hier in NordrheinWestfalen für die energieintensive Industrie, die im internationalen Wettbewerb steht. Stuft die EUKommission die Entlastung aus dem EEG als unerlaubte Beihilfe ein, hätte dies erhebliche finanzielle und wirtschaftliche Konsequenzen für die betroffenen Unternehmen. Das muss jeder wissen. Deshalb ist „Mätzchen mit Zitat“ an dieser Stelle unangebracht. Das sage ich ganz klar.

Fair ist ein mögliches Verfahren nur dann aus unserer Sicht, wenn die europäischen Umweltbeihilferichtlinien vorgelegt werden und wir einen angemessenen Zeitraum haben, uns darauf dann einzustellen und die deutschen Regelungen den entsprechenden europäischen Regelungen anzupassen. Bleibt das aus, sind wir sozusagen chancenlos in diesem Verfahren, weil die Entscheidung der EU für unsere Industrie viel zu gefährlich ist.

Statt einer streitenden Regierungskoalition dieses Thema zu überlassen, haben wir unseren eigenen Entschließungsantrag eingebracht, damit sich die Landesregierung analog zu der Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene für die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie einsetzt.

Diese Regelung sollte europarechtlich abgesichert werden – das ist unsere Forderung. Die Finanzierung des EEG muss dauerhaft auf stabile Grundlagen gestellt werden. Obwohl wir ausdrücklich davon ausgehen, dass das EEG keine Beihilfe darstellt, muss die Landesregierung sich trotzdem dafür einsetzen, dass die EU-Rahmenbedingungen beihilferechtlich den Ausbau der erneuerbaren Energien weiterhin unterstützen.

Schließlich ist es wichtig, dass die Kriterien bei den besonderen Ausgleichseinrichtungen …

Herr Kollege, Ihre Redezeit.

Letzter Satz!

… in einzelnen Branchen anhand objektiver europarechtskonformer Maßstäbe zu überprüfen sind. Daher enthalten wir uns bei dem FDP-Antrag und bitten um breite Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Kufen. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Brems.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon erstaunlich – ich muss es leider sagen –, mit welchen inhaltlich leeren Anträgen wir es hier zu tun bekommen. In diesem Fall haben wir es mit Erkenntnissen der FDP zu tun, die meint, diese mit uns teilen zu müssen.

Die Erkenntnisse sind: Bei SPD und Bündnis 90/Die Grünen handelt es sich um zwei eigenständige Parteien. Diese befinden sich in einer Koalition. Die Koalitionsfraktionen haben viele Gemeinsamkeiten, aber an ein paar Stellen auch unterschiedliche Vorstellungen zur Vorgehensweise. – Ich kann mir da die Ironie beim besten Willen nicht verkneifen: Das sind wahnsinnig neue Erkenntnisse.

Es wäre allerdings toll, wenn die FDP noch ein paar Erkenntnisse hinzugewinnen könnte. Bei dem von ihr angesprochenen Thema der EEG-UmlagenBefreiung handelt es sich um kein landespolitisches Thema. Zuständig ist zunächst der Bundestag. Ich kann ja verstehen, dass die FDP eine Ersatzbühne für den Bundestag benötigt, dann aber bitte auch mit inhaltlichen Anträgen und nicht mit dem billigen Versuch, die rot-grüne Koalition zu spalten. Jetzt springen ja leider auch noch CDU und Piraten auf diesen Zug auf. Aber ich kann Ihnen allen versichern: Es wird Ihnen nicht gelingen. Denn wir haben viele Gemeinsamkeiten, und die Basis ist unser rotgrüner Koalitionsvertrag, den ich gerne zitiere:

„In verschiedenen EU-Ländern werden Strompreise indirekt subventioniert. Im internationalen Wettbewerb stehende energieintensive Unternehmen in Deutschland sind deshalb auf wettbewerbsfähige Strompreise angewiesen, damit sie ihre Produktion und damit CO2-Emmisionen nicht ins Ausland verlagern.

Ausnahmen und/oder Kompensationen müssen auf die Bereiche begrenzt werden, in denen sie für faire Wettbewerbsbedingungen erforderlich sind.“

Da sehen Sie die Gemeinsamkeiten und die Linie. Die ganz wenigen Differenzen halten wir schon aus, da brauchen Sie keine Sorgen zu haben.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich möchte mich natürlich vor der inhaltlichen Debatte nicht drücken. Denn wir Grüne sind der Meinung, dass die Befreiungen von der EEG-Umlage wirklich in den letzten Jahren überhandgenommen haben. Den Fakten kann sich eigentlich niemand entziehen: Im Jahr 2006 waren es noch unter 500 Befreiungen, im Jahr 2011 unter 1.000, und mittlerweile liegt die Zahl die Anträge bei über

2.000. Das ist eine Vervierfachung innerhalb von sieben Jahren.

Dass da etwas aus dem Ruder gelaufen ist, kann eigentlich jeder sehen. Von einem „Weiter so“, wie es in dem CDU-Antrag gefordert wird, kann also nicht die Rede sein.

(Thomas Kufen [CDU]: Quatsch!)

Die Konsequenzen für uns alle, für Stromkundinnen und Stromkunden, sind deutlich zu spüren: Die Befreiungen summieren sich im Jahr 2013 auf 5,6 Milliarden €. Allein 15 % des Anstiegs der EEG-Umlage von 2013 auf 2014 sind auf diese überbordenden Befreiungen zurückzuführen.

Gleichzeitig möchte ich natürlich auf keinen Fall abstreiten, dass es zu Belastungen der stromintensiven Industrie durch die EEG-Umlage kommt. Zahlen aus dem Jahre 2012 zeigen jedoch, dass den Belastungen in Höhe von 137 Millionen € preissenkende Effekte in Höhe von 440 Millionen € gegenüberstehen. Diese preissenkenden Effekte kommen durch gesunkene Börsenstrompreise zustande, die eine Folge der Einspeisung erneuerbarer Energien sind. Die erneuerbaren Energien senken also den Börsenpreis und die Kosten für viele Unternehmen.

Überbordende Befreiungen sorgen jedoch dafür, dass andere Stromkunden höhere Lasten zu tragen haben. Wenn es also ernsthaft gewollt ist, den Strompreisanstieg für die Endkunden zu begrenzen, müsste die EEG-Umlagen-Befreiung auf wirklich im internationalen Wettbewerb stehende stromintensive Unternehmen zurückgeführt und die Weitergabe der erhöhten Börsengewinne an die Endkunden festgelegt werden. Den Strompreisanstieg einseitig den erneuerbaren Energien in die Schuhe zu schieben, ist einfach nicht ehrlich.

Lieber Herr Kufen, ich möchte gerne noch einen Satz zum EU-Beihilfeverfahren sagen. Dieses Verfahren wurde nicht eröffnet, weil in einem Bundesland Rot-Grün über Einzelheiten diskutiert, sondern weil dort Tatsachen entscheiden. Und das sind, wie ich eben festgestellt habe, die massiv ausgeweiteten Befreiungen der letzten Jahre.

(Zuruf von Thomas Kufen [CDU])

Zu guter Letzt meine wirklich gutgemeinte Empfehlung für alle Oppositionsparteien in diesem Fall:

(Zuruf von Henning Höne [FDP])

Bringen Sie inhaltlich konstruktive Anträge ein, statt uns hier unnötig mit Ihren bahnbrechenden Erkenntnissen, mit Nichtzuständigkeiten und Ihren vergeblichen Versuchen, die rot-grüne Koalition auseinanderzutreiben, zu beschäftigen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Brems. – Für die Fraktion der Piraten spricht der Kollege Rohwedder.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer hier im Saal und draußen! Zu Beginn möchte ich, auch wenn es mir persönlich eher schwerfällt, Herrn Kollegen Lindner aus der antragstellenden Fraktion zitieren, der gerade nicht anwesend ist:

„Das war die Chance, uns durch eine rationale und marktwirtschaftliche Energiepolitik gegen alle Mitbewerber zu profilieren. Es ist unverzeihlich, dass wir sie nicht genutzt haben.“

So äußerte er sich gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ und warf dem leider immer noch amtierenden Wirtschaftsminister Rösler Versagen vor. Diesem Vorwurf können wir uns gerne ohne Vorbehalte anschließen.

Unklar bleibt jedoch, was der Kollege Lindner unter einer rationalen Energiepolitik versteht. Liest man den vorliegenden Antrag, beschreibt der erste Absatz banale Selbstverständlichkeiten. Insofern ist durchaus Rationalität zu erkennen. Wenn Unternehmen subventioniert werden – egal ob direkt oder indirekt –, muss es dafür sachgerechte und europarechtskonforme Kriterien geben. Es muss regelmäßig geprüft werden, ob die Bedingungen noch erfüllt sind. Wir stimmen daher zu und haben diese Forderung an das Plenum in unseren Änderungsantrag übernommen.

Zweifel an der Rationalität kommen jedoch beim zweiten Absatz auf. Die pauschale Herausnahme bestimmter Branchen aus der Besonderen Ausgleichsregelung im EEG „entspricht nicht den Interessen des Landes Nordrhein-Westfalen“, heißt es dort. Wessen Interessen sind aber die des Landes NRW? Die Interessen einzelner Unternehmer? Das Interesse der RWE? Hier sollen uns nach Vulgärliberallala-Manier wieder einmal betriebswirtschaftliche Partikularinteressen als volkswirtschaftliche Gesamtinteressen angedreht werden.

Schauen wir uns doch eine der im Antrag der FDP genannten Branchen genauer an, die nicht pauschal aus der Privilegierung herausgenommen werden soll, nämlich den Bergbau, speziell den Abbau der Braunkohle. Mitten in der Energiewende erlebt ausgerechnet die besonders schmutzige Braunkohle eine Renaissance. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres stieg die Produktion von Braunkohlestrom um 11,7 %. Bereits im Jahr 2012 hatte sie um rund 5 % zugelegt. Die Bundesnetzagentur prognostiziert in einer kürzlich erschienenen Studie, dass eine Abschwächung oder gar eine Umkehr dieses Trends nicht abzusehen ist.