Schauen wir uns doch eine der im Antrag der FDP genannten Branchen genauer an, die nicht pauschal aus der Privilegierung herausgenommen werden soll, nämlich den Bergbau, speziell den Abbau der Braunkohle. Mitten in der Energiewende erlebt ausgerechnet die besonders schmutzige Braunkohle eine Renaissance. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres stieg die Produktion von Braunkohlestrom um 11,7 %. Bereits im Jahr 2012 hatte sie um rund 5 % zugelegt. Die Bundesnetzagentur prognostiziert in einer kürzlich erschienenen Studie, dass eine Abschwächung oder gar eine Umkehr dieses Trends nicht abzusehen ist.
Gesetz profitiert. So war in „SPIEGEL ONLINE“ zu lesen, dass laut einem als „vertrauliche Verschlusssache“ deklarierten internen Dokument der Bundesregierung die Rabatte bei der Ökostromumlage für den energieintensiven Braunkohletagebau von
43,5 Millionen € im Jahr 2012 auf 67,6 Millionen € in diesem Jahr zulegten. Das ist ein Anstieg von 55,4 % innerhalb eines Jahres.
Die Vertraulichkeit begründet die Bundesregierung mit der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses der Tagebaubetreiber. Ich erspare mir den Hinweis darauf, was wir Piraten von solcher Vertraulichkeit halten.
Die FDP setzt sich in ihrem Antrag dafür ein, dass es genauso bleibt. Herr Lindner fordert zeitgleich rationale und marktwirtschaftliche Energiepolitik. Das ist eine Rationalität, die sich nur einem radikalen Marktliberalen erschließt, wobei sich die Frage stellt, wie Subventionen eigentlich in das liberale Marktverständnis der Antragsteller passen. Das sind schizoide Argumentationsmuster, verursacht durch Wahrnehmungsstörungen und Realitätsverweigerung.
Aus unserer Sicht müssen die Rabatte bei der EEGUmlage für die energieintensive Industrie alle auf den Prüfstand. Das gesamte System muss neu geregelt werden im Interesse aller Bürger.
Grundsatz muss sein, dass eine Privilegierung, wenn überhaupt, nur in Betracht kommen kann für Unternehmen, die tatsächlich im internationalen Wettbewerb stehen. Für Rabatte braucht es gute Gründe, zum Beispiel den Nachweis, dass besondere Anstrengungen im Hinblick auf Energieeffizienz unternommen werden. Nur das ist rational und im Interesse der Menschen in NRW. Für diese Interessen stehen wir ein, nicht aber für die Interessen einzelner Unternehmen oder Branchen. Das überlassen wir gerne der Mövenpick-Partei.
Dennoch sind wir bereit, das Rationale im Absurden zu suchen. Deshalb haben wir das Selbstverständliche in unseren Änderungsantrag übernommen und bitten hier um Ihre Zustimmung – auch um die der FDP.
Der Entschließungsantrag der CDU ist wohl etwas in Eile gestrickt worden. Es steht nicht drin, dass Sie eigentlich gegen die Energiewende im Land wie im Bund sind. Das haben Sie vergessen, hineinzuschreiben. So steht da nichts wirklich Böses und Verkehrtes drin. Also kann man auch diesem Antrag zustimmen, obwohl er ziemlich wischiwaschi ist und
man nicht so genau weiß, ob mehr wischi oder mehr waschi. Es steht, wie gesagt, nichts wirklich Verkehrtes drin. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Rohwedder. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Duin. Herr Minister, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine Vorbemerkung, damit kein falscher Eindruck entsteht – ich glaube, dass auch die Antragsteller mir da zustimmen –: Wir reden hier über ein sehr spezielles, in der Tat sehr aktuelles Problem.
Es sollte aber nicht den Blick verstellen: Die Herausforderungen der Energiewende werden wir nicht über besondere Ausgleichsregelungen, Ausnahmetatbestände und Sonderregulierungen bewältigen. Im Kern steht nicht die Frage, wie wir Kosten der Energiewende verteilen, sondern im Kern der Debatte – darüber haben wir gestern auch intensiv gesprochen – muss die Frage stehen, wie Kosten der Energiewende begrenzt werden und wie wir die gemeinsam und auch ziemlich unstreitig festgelegten Ziele bis zum Jahre 2050 erreichen.
Hier ist jetzt ein besonderes Thema aufgerufen, nämlich die Zukunft der Besonderen Ausgleichsregelung. Herr Rohwedder von den Piraten, Sie haben hier davon gesprochen, dass es wieder mal nur um Partikularinteressen gehe. Ich glaube, das waren ungefähr Ihre Worte. – Sie bestätigen mir das durch Nicken. Sehr geehrter Herr Rohwedder, ich will dem ausdrücklich und intensiv widersprechen.
Es geht nicht um die Interessen irgendwelcher „böser“ – in Anführungsstrichen, weil ich mir das nicht zu eigen mache – Unternehmer, die die Umwelt verschmutzen, sondern es geht im Kern darum, die Interessen von 220.000 direkt beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in NordrheinWestfalen zu verteidigen. Ich finde, dafür lohnt jede Diskussion, und das sind keine Partikularinteressen.
220.000 Beschäftigte in den genannten Branchen! Ich nenne ein Rechenbeispiel: Wenn ein Betrieb mit einer Größenordnung von 1 % androhen würde, zu schließen, würde das vieles von dem übersteigen, was wir hier manchmal diskutieren, und wir alle – wahrscheinlich parteiübergreifend – würden auf den Werkshof gehen und uns dafür einsetzen, dass dieser Betrieb mit der entsprechenden Hilfe, die politisch notwendig ist, erhalten bleibt.
Hier geht es nicht um 1 %, sondern um 100 %: 220.000 Beschäftigte. Dem Beispiel von Herrn Kufen – TRIMET – könnte man andere hinzufügen, ob das nun Hydro ist oder Voerdal mit all den Schwierigkeiten – Insolvenzverfahren –, die wir dort in den letzten zwei Jahren erlebt haben. Dann eine Regelung auf den Weg zu bringen, die dazu führen würde, dass dieser Betrieb von heute auf morgen schließen muss, wäre eine wirkliche Katastrophe, und deswegen ist es richtig, dass wir uns für den Erhalt dieser Besonderen Ausgleichsregelung einsetzen.
Das gilt nicht nur für den Aluminiumbereich, sondern auch für die Stahlindustrie. Das gilt im Übrigen aber auch für Zement oder den Bergbau.
Ich will das an dem Beispiel Bergbau deutlich machen. Darüber wird so leicht gesprochen, und Sie haben sich geschickterweise nur auf die Braunkohle bezogen, weil das bei der Steinkohle so einfach ist nach dem Motto: Wenn die ein Defizit machen, wird das wieder ausgeglichen. – Das war ursprünglich der Plan – anhand einer Liste nachzulesen – von Noch-Bundesumweltminister Altmaier. Das regnet hier aber mit einem zweistelligen Millionenbetrag direkt in den Landeshaushalt. Auch deswegen müssen wir uns dafür einsetzen, dass solche Regelungen erhalten bleiben, meine Damen und Herren.
Manche Gegner des EEG in Brüssel, aber auch in Deutschland, und zwar in Ecken, in denen man das gar nicht so vermutet hätte – das ist hier nämlich nicht so einfach mit schwarz-weiß, rot-grün, schwarz-gelb oder wie auch immer; das ist ganz bunt –,
haben geglaubt, dass sie, wenn sie in Brüssel die Besondere Ausgleichsregelung torpedieren und ein entsprechendes Verfahren befeuern, dadurch die Abschaffung des gesamten EEG befördern können. Deswegen waren sie da mit im Boot.
Jetzt erleben wir die Situation, dass, bei all den Reformbemühungen, die nun auf den Weg gebracht werden, nicht das EEG abgeschafft wird, sondern dass die Ausnahmetatbestände abgeschafft werden und wir damit wirklich das Kind mit dem Bade ausschütten.
Das ist der EU-Kommission im Grunde gar nicht vorzuwerfen; denn die ist gezwungen, sich mit solchen Themen, wenn sie denn vorgetragen werden, auseinanderzusetzen. Insbesondere auch die Entscheidung mit Blick auf das Nachbarland Österreich zwingt sie dazu, jetzt irgendwann zu Potte zu kommen.
Ich bin der Meinung, dass sich das, was die FDP hier ursprünglich beantragt hat, erübrigt, weil sich diese Landesregierung seit Langem dafür einsetzt, dass NRW ein guter Standort für stromintensive Industrien bleibt und dass Wertschöpfungsketten erhalten bleiben, sich aber auch besonders dafür einsetzt, dass faire Wettbewerbsbedingungen gelten. Da geht es nicht nur um die EEG-Umlage, sondern auch um die Summierung von EEG-Umlage, Netzentgelten, Emissionshandel, Stromsteuer und all diesen Dingen. Wir müssen sehen, wie die Belastungen für die Industrie in der Summe sind.
Wir sorgen mit unserer klaren Haltung in dieser Landesregierung dafür, dass wir die Wettbewerbsfähigkeit für die stromintensive Industrie erhalten. Wir sind dafür, dass die Kriterien überprüft werden. Wir wollen das europarechtskonform machen.
Daher ist es nicht sinnvoll, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, sich bestimmte Branchen vorzunehmen. Zum einen haben Sie gar nicht alle genannt, die zur Zeit davon profitieren, und zum anderen muss es darum gehen, objektive, europarechtskonforme Kriterien zu finden und das nicht nur nach dem Motto „Das sind die Guten, und das sind die Schlechten“ zu machen und dann eine politische Auswahl von Branchen vorzunehmen, sondern es müssen einheitliche Kriterien gelten.
Für uns ist wichtig: Die EEG-Reform, die im nächsten Jahr kommen soll, muss der Vorläufer der Reform einer Ausgleichsregelung sein. Es macht keinen Sinn, erst das eine und dann das andere zu ändern, sondern das muss hintereinandergeschaltet werden, also Hand in Hand gehen. Dabei ist für uns die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen entscheidend.
Lassen Sie mich abschließend einen Punkt hinzufügen, auf den Herr Eiskirch zu Recht hingewiesen hat: Egal welche Regelung wir haben – die Anwendung durch das BAFA bedarf einer gesonderten Betrachtung; denn bei all den politischen Diskussionen, die wir hier kreuz und quer haben, kann und darf es nicht sein, dass eine deutsche Behörde im Ergebnis der Meinung ist, dass zum Beispiel Stahlwerke gar nicht unter diese Regelung fallen.
Denn was nützt uns die beste Regelung, wenn die nachweislich im internationalen Wettbewerb stehenden und nachweislich energieintensiven Industrien dann davon nicht einmal profitieren, meine Damen und Herren?
Deswegen brauchen wir eine klare Regelung und eine klare Verwaltungspraxis für die Interessen der hier beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für die energieintensive Industrie in Nordrhein-Westfalen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Ich möchte darauf hinweisen, dass die Landesregierung ihre Redezeit um zweieinhalb Minuten überzogen hat. Gibt es noch Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir sind damit am Schluss der Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung, und zwar erstens über den Änderungsantrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/4519. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag abgelehnt mit den Stimmen von SPD, CDU, Grünen, FDP und der Stimme des fraktionslosen Abgeordneten Stein gegen die Stimmen der Piraten.
Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Antrag der FDP Drucksache 16/4441. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen damit zur Abstimmung über den Inhalt dieses Antrags. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist abgelehnt mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Piraten bei Enthaltung der CDU-Fraktion und bei Zustimmung der FDP-Fraktion.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/4517. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen.
Hier steht: über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/4517. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag der CDU abgelehnt von Bündnis 90/Die Grünen und von der SPD bei Zustimmung der CDU bei Enthaltung der FDP-Fraktion und bei Nichtbeteiligung der Fraktion der Piraten – wenn ich das von hier aus richtig gesehen habe.