Protokoll der Sitzung vom 29.11.2013

(Beifall von der SPD)

Herr Minister, entschuldigen Sie.

Ich würde jetzt gerne …

Es gibt den Wunsch, eine Zwischenfrage stellen zu dürfen. Würden Sie dem Wunsch nachkommen?

Ja, gerne.

Herr Kollege Schwerd möchte gerne fragen. Bitte schön, Herr Kollege.

Herzlichen Dank, Herr Minister, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie wissen, ich bin der mit der Gutgläubigkeit.

Was halten Sie denn davon, wenn wir aus Nordrhein-Westfalen heraus Amtshilfe leisten zum Beispiel für die Botschaften, die mit der Bearbeitung der Visa-Anträge überfordert sind? Wir haben ja gehört, das sei ein Flaschenhals. Welche Möglichkeiten sehen Sie denn da konkret vor Ort, mit nordrhein-westfälischen Mitteln zu helfen?

Herr Schwerd, das ist ein guter Gedanke, der ehrt Sie auch. Aber Sie haben es ja herausgearbeitet: Die Bundesanordnung ermöglicht eine Flucht nach Deutschland über die Flüchtlingsorganisationen. Die Landesaufnahme erfordert nach Gesetz ein Visum durch die jeweilige Botschaft vor Ort.

Und die Botschaften sind ja nicht nur verwaltungsmäßig überfordert. Sie müssen sich vorstellen, dass viele Flüchtlinge Damaskus schlichtweg nicht erreichen können. Da hilft auch keine Verwaltungsunterstützung. Die Menschen leben in Flüchtlingslagern, die zum Teil Hunderte von Kilometern von der deutschen Botschaft entfernt sind. Dieses Verfahren, so gut und richtig es ist, ist nicht das beste.

Das Beste ist, dass nächste Woche die Innenministerkonferenz feststellt: Wir trennen uns von dieser 5.000-Obergrenze und beschließen einen deutlich höheren Ansatz.

(Beifall von der SPD)

Ich bitte, mir abzunehmen, wofür ich stehe, Herr Schwerd: Es darf nicht sein, dass ein Familienan

gehöriger der jetzt hier lebenden Flüchtlinge deshalb nicht nach Deutschland kommen kann, weil es Zwistigkeiten zwischen Bund und Ländern gibt, weil wir uns hier nicht einigen können. Und da spielt es überhaupt keine Rolle, ob wir eine Aufnahmekapazität von 1.000 oder 4.000 haben. Wir müssen diesen Menschen direkt helfen.

(Beifall von der SPD)

Jetzt habe ich folgendes Problem: Ich stelle fest, dass das hier im Haus eigentlich die Meinung aller ist. Tun Sie mir bitte einen Gefallen, wenn ich in der nächsten Woche für diese Haltung in der Innenministerkonferenz werbe: dass ich für NordrheinWestfalen am Tisch sitzen und dem Bundesinnenminister sagen kann, dass wir die 5.000er-Grenze gar nicht zu erheben brauchen, weil NordrheinWestfalen die Grenze jetzt auf 4.000 angehoben hat und das sozusagen eingerechnet wird. Wir wollen schnelle Lösungen haben für die betroffenen Menschen. Das geht am besten durch eine Bundesanordnung.

Ich finde, wir kommen, wenn Sie die Forderung aufrechterhalten, hier direkt abzustimmen, in eine ganz komische Gemengelage: dass wir eigentlich alle dasselbe Ziel haben, aber – das ist mein Gefühl – dass man eher taktisch herangeht, als klug im Sinne der Menschen zu handeln.

(Beifall von der SPD)

Deshalb bitte ich Sie, auch dem Vorschlag von Herrn Kruse folgend, dass wir diesen Antrag heute nicht direkt abstimmen müssen, sondern im Innenausschuss beraten können. Ich garantiere Ihnen: Wir kommen zu einer sehr vernünftigen humanitären und solidarischen Lösung. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. Es gab, das möchte ich nachreichen, in den letzten Sekunden noch den Wunsch, Ihnen zwei weitere Fragen zu stellen. Wollen die beiden Kollegen das aufrechterhalten, Frau Brand, Herr Herrmann? – Herr Minister, wären Sie noch bereit?

(Minister Ralf Jäger [SPD]: Ja!)

Wenn Sie einverstanden sind, rufe ich nun zunächst Herrn Kollegen Herrmann und dann Frau Kollegin Brand auf. – Bitte.

Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie die Frage noch zulassen. Für Ihr Engagement, das Sie hier deutlich gemacht haben, bedanken wir uns sehr. Ich habe aber leider immer noch nicht verstanden – wir haben hier in Nordrhein-Westfalen ja eine Grenze für den Familiennachzug; da gibt es ganz eigene Vorschriften –, was das mit der grundsätzlich notwendigen Erhöhung des Allgemeinkontingents zu tun hat, wofür Sie sich

auf der Innenministerkonferenz einsetzen werden. Wo besteht da der Zusammenhang?

Ich will es gerne noch mal versuchen zu erklären, Herr Herrmann. Frau Düker hat es zu Recht geschildert: Von der Aufnahmeanordnung des Landes haben bisher nur fünf profitieren können, weil das so unglaublich kompliziert ist und weil wir nach Recht und Gesetz auch nicht anders vorgehen können. Ich mache Herrn Westerwelle da persönlich überhaupt keinen Vorwurf. Aber die Botschaften sind personell überfordert, und das Erreichen der deutschen Botschaft ist für die Flüchtlinge unglaublich schwierig. Insofern hat es keinen Sinn, in einen Überbietungswettbewerb zu gehen, wo wir die Grenze in der Landesanordnung setzen, wenn die gar nicht wirkt.

Ich würde von diesem Landtag daher gerne ein Verhandlungsmandat in die Innenministerkonferenz nächste Woche mitnehmen, dass der Bund seine Anordnung erhöhen muss. Das ist das Einzige, was den betroffenen Menschen unmittelbar hilft.

Eine Debatte um die Grenzziehung in einer Landesanordnung hilft den Menschen nicht weiter. Ich bitte daher, abzuwägen, ob eine solche abschließende Bewertung heute wirklich Sinn macht.

Da war noch eine Zwischenfrage.

Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Kollegin Brand hat ihre Frage zurückgezogen. – Weitere Informationsinteressen sehe ich nicht mehr. Wir sind somit am Ende der Aussprache angelangt.

Nun kommen wir zur Abstimmung. Die antragstellende Piratenfraktion hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 16/4388. Wer dem Antrag der Piraten seine Zustimmung geben möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Wer ist gegen diesen Antrag? – Wer enthält sich der Stimme?

(Unruhe)

Ich darf um Ruhe bitten, meine Damen und Herren! Wir sind mitten in der Abstimmung! – Ich darf das Ergebnis feststellen: Damit ist der Antrag der Piraten Drucksache 16/4388 mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von CDU, FDP und Piratenfraktion abgelehnt.

Ich schließe die Beratung zu Tagesordnungspunkt 4. – Wir treten ein in die Beratung zu Tagesordnungspunkt

5 Gesetz zur Aufhebung des Tariftreue- und

Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Drucksache 16/4443

erste Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende FDP-Fraktion als erstem Redner Herrn Abgeordneten Bombis das Wort.

(Anhaltende Unruhe)

Ich darf doch sehr herzlich bitten, weil in den Gängen hier viele Kolleginnen und Kollegen weiterdiskutieren: Seien Sie so nett und führen Sie diese Gespräche vor dem Plenarsaal, damit wir der Debatte weiter mit der gebührenden Aufmerksamkeit folgen können.

Wir warten noch einen kleinen Augenblick, Herr Kollege Bombis. – So. Ich denke, es kann losgehen. Herr Kollege Bombis hat das Wort. Bitte schön.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Sehr geehrte Herren! Wir haben uns in diesem Haus bereits häufig mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz befasst. Ich habe die Hoffnung, dass die heute beginnende Beratungsrunde die letzte Befassung mit diesem Gesetz ist.

Ich möchte zu dem Hintergrund unseres eingebrachten Gesetzentwurfs kurz die Chronologie des Gesetzes rekapitulieren.

In der 15. Wahlperiode wurde das Tariftreue- und Vergabegesetz verabschiedet. Nicht nur die FDPFraktion, sondern auch die CDU-Fraktion hat bereits damals vor überbordender Bürokratie gewarnt.

Ich möchte deutlich machen, dass es dabei nicht um eine Bewertung der Ziele geht, die mit diesem Gesetz erreicht werden sollen. Da können wir im Einzelnen vielleicht über Nuancen diskutieren. Aber so wie auch der Städte- und Gemeindebund, der Landkreistag, der Städtetag sowie der Verband kommunaler Unternehmen haben wir damals bereits die Frage aufgeworfen, ob das Vergaberecht das richtige Instrument ist, um verschiedenste gesellschaftliche Problemstellungen zu lösen. Wir haben sie klar mit Nein beantwortet.

(Beifall von der FDP)

Hier werden den Unternehmen und den Kommunen Pflichten aufgedrückt, die diese schlechterdings nicht erfüllen können.

(Beifall von der FDP)

Die Verbände haben zusätzlich angemerkt, dass es bei dem Vergaberecht sowieso schon sehr kompliziert zugeht und es in keiner Weise sinnvoll ist, hier noch eine weitere Verkomplizierung hinzuzufügen.

Die Mehrheit aus Grünen, SPD und Linken, meine Damen und Herren, wollte damals aber daran festhalten und hat die Zunahme bürokratischer Hürden wissentlich und willentlich aus ideologischen Gründen in Kauf genommen. So weit – so schlecht.